e-Golf Bestellung - Auslieferung

VW Golf 7 e (AU/5G)

Frage an alle, die schon bestellt haben:
Wann habt Ihr bestellt? 20.02.2017
Wann wird ausgeliefert? Unverbindlich KW 19
Abholung in Dresden oder Wolfsburg? Wolfsburg

Beste Antwort im Thema

Es geht darum, dass generell VW verurteilt wird und man von VW Schadenersatz will.

Es gibt die unterschiedlichsten Verträge und Vertragspartner ist nicht generell VW, im Gegenteil, meist ist es nicht VW.

Ich hasse dieses allgemeine Gemotze über Monate hinweg. Geht zum Anwa!t und lasst euch speziell für euren Einzelfall beraten, statt hier im Forum dauernd unqualifizierte Vermutungen und Behauptungen aufzustellen bzw. mit Halbwahrheiten von anderen eine recht!iche Beratung zu erwarten, um weiter gehen VW zu hetzen.

Meinetwegen soll jeder gerne zu seinem von ihm erwünschten Ergebnis kommen und kann gerne davon berichten. Aber hier ist kein Rechtsforum und anhand von 2 Sätzen wird auch ein Rechtsanwa!t keine Auskunft geben.

Es sind alles Einzelfälle. Ich finde den Lieferverzug auch nicht sonderlich witzig, aber ich beschwere mich bei dem, mit dem Ich einen Vertrag habe und frage nicht mir völlig unbekannte, die sich hinter Pseudonymen verbergen. Letztlich will man im Forum lediglich eine Tendenz sehen, aber keine Rechtsberatung.

Ich habe keine VW Aktien und bin auch nicht bei VW beschäftigt.

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Zitat:

@smiddipower schrieb am 27. Juli 2020 um 09:19:37 Uhr:


Ich glaube ich werde närrisch, heute ist tatsächlich die Produktion unseres bestellten E-Golfs gestartet.
Nach ewiger Verzögerung von ursprünglich Mai bis jetzt, bei einer Bestellung im Dezember, scheint es jetzt endlich voran zu gehen.
Mal schauen wann der Wagen dann beim Händler auf dem Hof steht...

Dann seid ihr wahrscheinlich mit die ersten nach den Werksferien, es sei denn, er ist letzte Woche noch fertig geworden. Das Fertigung ruht jedenfalls von heute bis einschl. 16.8.2020.

Oder sie lassen die Fertigung in den Werksferien weiterlaufen. Aber auf der Seite der Gläsernen Manufaktur steht nichts anderes und WOB hat auch Werksferien.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 27. Juli 2020 um 10:12:35 Uhr:


Bis jetzt sieht es so aus, als ob so ziemlich jeder 8 - 9 monate Lieferzeit gehabt hätte.

Wenns wie bei mir ist, dann dauert die Produktion jetzt ca 2 Wochen und eine weitere Woche bis er beim Händler ist

Bei uns war es dieses Jahr im Februar bestellt und 3 monate später im Mai bekommen.

Dann hatte der Verkäufer vielleicht noch einen in der Pipeline, der noch konfiguriert werden konnte.

Hast du online bestellt bei CarWow oder so?

Habe mal nachgeschaut. Bis dato stand bei mir November 2020, jetzt jedoch auch nichts mehr (bzw. "Aktuell nicht verfügbar"😉.

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Nur der Vollständigkeit halber: Bei uns ging es über CarWow, bestellt haben wir aber dann beim CarWow Händler vor Ort, also nicht übers Internet.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 27. Juli 2020 um 12:22:07 Uhr:


Dann hatte der Verkäufer vielleicht noch einen in der Pipeline, der noch konfiguriert werden konnte.

Hast du online bestellt bei CarWow oder so?

Der kleine Händler bei dem ich gekauft habe hatte nichts in der pipeline und der Wagen sollte jetzt Ende Juli geliefert werden.
Dann hätte ich noch mal 3.000€ und 3% gespart wenn sich alle an den Zeitplan gehalten hätten...

Zitat:

@Puttgegangen schrieb am 27. Juli 2020 um 13:11:14 Uhr:


Habe mal nachgeschaut. Bis dato stand bei mir November 2020, jetzt jedoch auch nichts mehr (bzw. "Aktuell nicht verfügbar"😉.

Status hat sich jetzt geändert. Auslieferung für die 48. KW geplant. Zum Glück hab ich die Wärmepumpe mitbestellt.

Wann hast du bestellt Putt?

Hallo. Bei mir war der Status auch für ein paar Tage weg. Nun ist er wieder da. Unverändert kW 44. In der Beschreibung/ Fahreugdaten steht nun Produktion in Dresden und Auslieferung Wolfsburg.

Bei mir steht jetzt Auslieferung KW 48... genau jetzt ist der Punkt bei dem ich mit einem Anwalt meinen Schadensersatz einklage. Das hat auch nix mehr mit Corona zu tun. Und wenn aufgrund wirtschaftlicher Interessen seitens VW nicht mehr in Wolfsburg produziert wird hat das auch nix mehr mit Lieferketten etc. zu tun.

Sorry..Eine Verschiebung von KW15 auf KW 37 und jetzt auf KW 48 ist nicht akzeptabel.
Von einem Freund das Tesla M3 wurde vor einer Woche bestellt, im September ist Auslieferung (Fin bereits vorhanden!)

Chrifra ich bin ganz deiner Meinung, mit reicht es auch. Vielleicht sollten wir eine Sammelklage machen. Ich habe heute von Volkswagen einen Brief bekommen. Nach meiner Aufforderung einen Liefertermin zu nennen, da ich nach meiner Bestellung vor 5 Monaten immer noch nichts gehört hatte, schrieb VW: Die Autohäuser sind unabhängige Unternehmen und Vw kann für versprochene Liefertermine nicht einstehen.

Das ist doch eine Frechheit. Man sollte einen festen Termin zur Nennung eines verlässlichen Liefertermins machen und dann mit Schadenersatz drohen. Kein Wunder, das sich alle diesen hässlichen Tesla kaufen.

Zu Info aus den AGB von VW.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Über- schreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Ver- käufer auffordern, zu liefern. Diese Frist ver- kürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Ver- käufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver- zugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

Zitat:

@chrifra schrieb am 29. Juli 2020 um 21:38:26 Uhr:


Bei mir steht jetzt Auslieferung KW 48... genau jetzt ist der Punkt bei dem ich mit einem Anwalt meinen Schadensersatz einklage. Das hat auch nix mehr mit Corona zu tun. Und wenn aufgrund wirtschaftlicher Interessen seitens VW nicht mehr in Wolfsburg produziert wird hat das auch nix mehr mit Lieferketten etc. zu tun.

Sorry..Eine Verschiebung von KW15 auf KW 37 und jetzt auf KW 48 ist nicht akzeptabel.
Von einem Freund das Tesla M3 wurde vor einer Woche bestellt, im September ist Auslieferung (Fin bereits vorhanden!)

Ganz so ist es bei dir wohl nicht, lt. Deinen eigenen Aussagen war der zuerst angegebene Termin September 2020 in der App, die Angabe KW 15 war in einer später erhaltenen AB und nie auf der VW-Seite. Somit war wohl offensichtlich, dass hier ein Fehler vorliegen musste, das hättest du unverzüglich mit dem Handler klären müssen. Ein Irrtum kann jedem passieren und wenn du das nicht geklärt hast, um heute einen angeblichen Lieferverzug zu monieren, wirst du damit kaum durchkommen.

VW ist lt. Deinen eigenen Angaben bis heute nicht in Lieferverzug, VW kann ohne Probleme 4 Monate "Corona" draufrechnen, damit wäre er erst im Februar 2021 in Verzug. Und der Fehler in der AB war so offensichtlich, so dass du dich gegenüber VW nicht darauf berufen kannst, höchstens gegenüber deinem Händler. Und selbst da gibt es Fristen.

Du bist im Forum aktiv und hättest sehen konnen, dass die Lieferzeit schon vor Corona bei ca. 6 Monaten lagen.

Seit Monaten beschwerst du dich im Forum, dann handel doch endlich mal.

Liefertermin bei Bestellung KW15.
Liefertermin laut 1. AB (alter Umweltbonus) KW15
Liefertermin laut zweiter (neuer Umweltbonus) September.

Jetzt November.

VW wurde auf die Verschiebung hingewiesen. Die Auslieferung des Fahrzeuges wurde vor einem Monat schriftlich von mir verlangt.
Die Auftragsbestätigung ist das was rechtlich zählt und da war von Anfang an KW 15 genannt. Jetzt rechne mal 4 Monate höhere Gewalt zu, da müsste der Golf trotzdem früher kommen.

Wir werden sehen was rauskommt. Die 150€ Selbstbeteiligung für einen Anwalt ist es mir wert. VW macht mal wieder was es will und kommt mit den eigenen Systemem nicht klar. Das ist aber nicht das Problem des Kunden!

@Kuddel hast du Anteile bei VW gekauft, oder warum redest du alles schön (nicht nur bei mir). Wenn du diese Vorgehensweise mit 0 Transparenz in Ordnung findest kann ich dir auch nicht mehr helfen. Irgendwann ist auch mal gut. Das lösen andere Autohersteller besser.

Nein.

Es gibt für den Kunden a priori keinen Grund, die Angaben in der Auftragsbestätigung anzuzweifeln. Auch unter Beiziehung von Sekundärinformationen sind die Angaben dort nicht unmöglich realisierbar, zB bei Lagerfahrzeugen oder vorkonfigurierten Modellen, die schon in der Produktion sind.

Inverzugsetzung wäre sinnvoll. Dann kann der Händler überlegen, ob die Auftragsbestätigung irrtümlich war und ob er sie anfechten kann. Erst dann wäre ggf alles wieder auf null, mit Anspruch für den Käufer auf den Vertrauensschaden. Anderenfalls ist zu prüfen, welche Wirkung die idR als "unverbindlich" bezeichnete Frist aus der Auftragsbestätigung in Wahrheit hat und welche Auswirkungen Corona auf Lieferfristen und Verzug hat, wenn der Lieferant die Produktion aus eigenem Antrieb - ohne behördliche Anordnung - eingestellt hat.

Es ist aber nicht Aufgabe des Kunden, möglicherweise falsche Angaben des Verkäufers in der Auftragsbestätigung, die alleine aus dessen Sphäre stammen, genauer zu prüfen und ggf mit ihm zu diskutieren.

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