E 10, Diesel & Benzin, der Kraftstoff-Sammelthread

Hallo ForumsmitbürgerInnen!

Heute hatte ich bei meiner OMV (Schwandorf Opf.)
folgendes Erlebnis:
Wollte mit meinem Roller zum Tanken fahren und musste feststellen,
Daß der Neue Sprit (E 10) angeboten wird!
Soweit sogut.
Als zweites viel mir auf ALLE Super und Super plus waren
"Defekt" - na gut kann ja mal passieren!
Dann habe ich die Preistafel genauer angeschaut! (bei 3,5 Liter zu tanken habe ich vorher nicht geschaut)
Diesel 141,9
Winterdiesel 151,9 (der für Doofe)
E10 Super 147,9
Super /plus UND Super 157,9
Also der Super und der Super Plus soll das selbe kosten.
Da komm ich mir vor wie beim Film Täglich grüßt das Murmeltier!
Letztes Jahr wurde der Normal Sprit genau so klammheimlich entfernt!
Zuerst wurde behauptet den kauft keiner mehr (weil dem aber nicht so war),
wurde der Normal genau so teuer verkauft wie der Super!
Begründung der unterschied rechnet sich nicht!
und jetzt die selbe Scheiße (Entschuldigung) mit dem Super??!?

Da soll nur der neue E 10 in den Markt gedrückt werden!
Die Pächterin behauptete, daß die EU das so verlangt!

Wie ist das bei Euch und Euren Tankstellen??

Den Parteien die das zu verantworten haben wünsche ich auf jeden Fall
ein gutes Wahljahr!

Kost der Sprit auch 3 Mark zehn -Scheißegal es wird schon gehn!

Hoffentlich wird der Dumme Deutsche irgendwann einmal aufwachen,
und sich dagegen wehren!

Vorschläge?
Hab ich Dienstag um 7:00 Uhr ist tanken angesagt!
Jeder dem der Sprit zu teuer ist, fährt zur Tankstelle seines Vertrauen, geht zum Pächter rein und frägt was
die Mindestabnahme ist (ich weiß das steht auf der Zapfanlage!).
Dann geht er und tankt genau diese Menge.
Geht und zahlt mit EC- / Kreditkarte

Was meint ihr was das für ein Spass ergibt 3 Dienstage !
Und wir bekommen unseren Normal Benzin zum Normal-Preis wieder
Wetten?
Habe niemanden zu einen Boykott gegen die OMV Schwandorf
aufgerufen!
Möchte nur einen Denkanstoß geben - ob wir nicht wie die Franzosen
auch mal aufstehen und uns wehren sollten!
Auf Eure Antworten bin ich mal gespannt!

mit freundlichen Gruß Alex

Beste Antwort im Thema

Sicher... Sicher... 😁

Könntet Ihr mal mit diesen bescheuerten "danke" Buttons aufhören. Das nervt mich inzwischen echt tierisch an dem Forum und verdiebt mir echt die Lust zu schreiben. 

2726 weitere Antworten
2726 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von calcifer



Zitat:

Original geschrieben von saturn78


...oh man...
Wenn du ein Fahrzeug least ist die Zulassung (juristisch=Halter) auf die Leasinggesellschaft (=gewerbliche Zulassung). Der Nutzer (Leasingnehmer) kann aber durchaus auch Hausmeister Müller (Privatperson) sein.

Eigentümer = Juristischer Halter
Besitzer = übt die tatsächliche Sachherschaft aus. (fährt/nutzt das Auto)

Das brauche ich auch nicht zu Googeln, ich leite ein Autohaus.

Bei Privat leasing? 😕
Glaube ich nicht.

... und ich weiß es sicher...

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Zitat:

Original geschrieben von calcifer


Bei Privat leasing? 😕
Glaube ich nicht.

... und ich weiß es sicher...

Dann sag es doch mal den Jungs von AutoScout24. Die behaupten eher meine Variante.

http://magazin.autoscout24.de/leasen/lexikon-leasing.asp

Wäre übrigens wünschenswert, wenn du auch mal Quellen lieferst.

Zitat:

Original geschrieben von calcifer



Zitat:

Original geschrieben von saturn78


...oh man...
Wenn du ein Fahrzeug least ist die Zulassung (juristisch=Halter) auf die Leasinggesellschaft (=gewerbliche Zulassung). Der Nutzer (Leasingnehmer) kann aber durchaus auch Hausmeister Müller (Privatperson) sein.

Eigentümer = Juristischer Halter
Besitzer = übt die tatsächliche Sachherschaft aus. (fährt/nutzt das Auto)

Das brauche ich auch nicht zu Googeln, ich leite ein Autohaus.

Bei Privat leasing? 😕
Glaube ich nicht.

Und warum nicht ?

Zu DM-Zeiten ging es jedenfalls !

Mein Ex-Schwager hatte 93 ein VW Bora /sorry ein Vento, als Leasing,obwohl er AL und seine Frau einen Job.

Ging über einen Vermittler !

Sie haben monatl.375,00 DM auf 36 mon. bezahlt und den Wagen dann wieder abgegeben.

Einziges Problem war, das er am Ende des Jahres meistens den Wagen stehen lassen musste

wegen irgendeine KM-Begrenzung.

Aber Hauptsache, er hatte ein bessers Auto,wie der Rest der Familie !

Aber die Klassenfahrten der 2 Kids wurden ab und zu gestrichen.

mfg trixi1262

PS:

Er durfte ja nicht mal 4 kl. Löcher bohren für CB-Funk-Halterung und Mikrofon !

Zitat:

Original geschrieben von calcifer


 

Wäre übrigens wünschenswert, wenn du auch mal Quellen lieferst.

Ja, gerne. Da wäre zunächst (wie immer) Wiki:

Zitat:

Im deutschen Sprachraum wird unter Leasing meist ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden, bei dem der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes bleibt. Andere Konstellationen werden als Mietkauf bezeichnet

Ansonsten:

www.vr-leasing.de/vr_leasing/index.html
www.deutsche-leasing.com/

Deine eigene Quelle beschreibt übrigens auch nichts gegenteiliges...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von saturn78


Ja, gerne. Da wäre zunächst (wie immer) Wiki:

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Zitat:

Im deutschen Sprachraum wird unter Leasing meist ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden, bei dem der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes bleibt. Andere Konstellationen werden als Mietkauf bezeichnet

Ok, damit hätten wir den Teil Eigentümer geklärt.

Und wie ist das jetzt mit Zulassung? Meinem Verständnis nach, wird der Wagen bei Privat-leasing auf mich zugelassen und ich bin dann also der Besitzer / Halter. Korrekt?
(Siehe Autoscout Lexikon ganz unten)

Zitat:

Original geschrieben von calcifer



Zitat:

Original geschrieben von saturn78


Ja, gerne. Da wäre zunächst (wie immer) Wiki:

Zitat:

Original geschrieben von calcifer



Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Ok, damit hätten wir den Teil Eigentümer geklärt.

Und wie ist das jetzt mit Zulassung? Meinem Verständnis nach, wird der Wagen bei Privat-leasing auf mich zugelassen und ich bin dann also der Besitzer / Halter. Korrekt?
(Siehe Autoscout Lexikon ganz unten)

Der Besitzer ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft inne hat. Der Eigetümer ist der, der das Eigentum inne hat.

Ähnlich Miete.

Einfacher kann ich es nicht mehr erklären.

Darüberhinaus gibt es noch so 10000000.... Möglichkeiten, Eigentum und Besitz unterschiedlich zu verteilen. Darunter wird es ganz sicher auch eine Möglichkeit geben, den Besitz dem Hauptschüler Masut F. Das Eigentum der Bank von Eschgnapur, das abtretbare Risiko jedoch dem Scheich von Abtulabat, zuzurechnen und das Fahrzeug auf ihn, in Kualalumpur, zuzulassen.
In der Regel (99,999%) jedoch erwirbt der Leasignehmer nur den Besitz (die Nutzung des Gegenstandes), der Leasinggeber bleibt Eigentümer und das Fahrzeug wird auf ihn zugelassen (schon aus Sicherungsgründen).

Zitat:

Original geschrieben von saturn78


In der Regel (99,999%) jedoch erwirbt der Leasignehmer nur den Besitz (die Nutzung des Gegenstandes), der Leasinggeber bleibt Eigentümer und das Fahrzeug wird auf ihn zugelassen (schon aus Sicherungsgründen).

Ok, dann ist das also im Autoscout Leasing-Lexicon falsch. Vielleicht schreibst du denen das mal...

Unter santander-leasing.de stets ähnlich wie bei Autoscout.

Ich bleibe also dabei, Zulassung ist bei Leasing auf den Leasingnehmer und nicht -geber.
Vielleicht kann hier jemand anderes mal Stellung beziehen. Das Forum muss doch voll sein von Privat-leasingnehmern...

Zitat:

ch bleibe also dabei, Zulassung ist bei Leasing auf den Leasingnehmer und nicht -geber.
Vielleicht kann hier jemand anderes mal Stellung beziehen. Das Forum muss doch voll sein von Privat-leasingnehmern...

Wie gesagt, es gibt die Möglichkeit, sicherlich wird sowas auch gemacht.

Allein der Sinn erschliest sich mir nicht.

99% der Leasing-Fahrzeuge (auch Privatleasing), die unser Haus verlassen, sind auf die Leasinggesellschaft zugelassen.

Anders gäbe es ein tierisches Chaos bei der Abrechnung von Wartungspaketen, Unfällen, Nachrüstungen, etc...

Es gibt natürlich noch die Möglichkeit des quasi "völlig nackten" Leasings, bei dem tatsächlich "nur" die reinen Fahrzeugkosten an die Leasing gezahlt werden, Versicherung, Steuern, Wartung/Verschleiß, Reparaturen, Nachrüstungen, Verlustrisiko....bleiben ganz beim Leasingnehmer, dann auch die Zulassung (=Halter)
Warum ein Privatmann sotwas machen sollte, erschließt sich mir allerdings nicht.
Denn es macht hinten und vorn keinen Sinn, vor allem nicht im Zeitalter der 0,9% Finanzierungen und 10€/Monat-Wartungspakete, der subventionierten Versicherungen......

Ich könnte mir höchstens vorstellen, das jemand, der extrem knapp bei Kasse ist, aber trotzdem nen 535i fahren will, sowas unterschreibt...den werden die Übrigen Kosten aber sehr schnell einholen...

Ich denke mal, dass trifft auf unseren "Beispielzahnarzt" nicht zu.
In der Regel (wegen mir sind´s auch nur 95%) least der Kunde ein Fahrzeug, mitsamt WArtung/Verschleiß, Versicherungen, Reifenpaket etc...zahlt jeden Monat eine Summe und kümmert sich nur noch ums Tanken.

Einer der "Vorteile" des Leasing ist ja gerade der praktisch nicht vorhandene Verwaltungsaufwand für den Fuhrpark.
Das geht bis zum Tanken oder einem Budget für Scheibenklar.

Für die Leasinggesellschaft hat die Zulassung auf sie selber den Vorteil des wesendlich leichteren Durchgriffs auf das Fahrzeug. Ansonsten müsste sie den Brief sowieso einbehalten und sich die Sicherungsübereignung sichern. (Aufwand)
Das ist aber (im Fall der Zahlungsunfähigkeit) wesendlich schwieriger, wenn das Fahrzeug auf den Kunden zugelassen ist.
Ist die Leasing nämlich der Halter, braucht sie den Vertrag nur zu kündigen (wirksam). Und kann das Fahrzeug abholen lassen. Ist der Kunde der Halter, geht das nur langwierig per Gerichtsvollzieher. Geht eine Firma in die Insolvents, darf sie sich zusätzlich mit dem Insolentsverwalter rumschlagen und das Fahrzeug geht in die Masse, aus der später (viel später) alle Gläubiger bedient werden.

Daüber hinhaus gibt es noch Mischformen zwischen Finanzierung und Leasing, z.B. mit einer hohen Sonderzahlung und/oder einer Schlussrate, dann erfolgt auch Häufig eine Zulassung auf den Kunden. Das ist aber strenggenommen kein Leasing sondern eher eine art Mietkauf, auch wenn es "Topleasing", "Multileasing" oder sonst wie heißt.

Wenn ein Freiberufler/Selbsständiger ein Fahrzeug kauft, ist das übrigens nicht unbedingt eine gewerbliche Zulassung. Wenn Dr.Müller im Kfz-Schein steht, taucht dieses Fahrzeug in der KBA-Statistik als Privatzulassung auf. Nur wenn dort
Firma: Zahnarztpraxis Müller GmbH auftaucht, ist es eine gewerbliche. Gründet der Zaharzt aber ein Gewerbe, muss er auch noch Gewerbesteuer abführen, was er als Freiberufler nicht bräuchte.
Auch der Rechtsanwalt, der seinen A4 über seine Kanzlei laufen lässt und absetzt, erzeugt eine Privatzulassung, keine Gewerbliche.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Aus der Zulassungsstatistik des KBA lässt sich nicht ableiten, wie viele Fahrzeuge über die 1%-Regelung besteuert werden.

@ calcifer:

www.net4lawyer.com/wirecht/wikka.php

Damit sollte es jetzt auch gut sein - denke ich! 😉

PS:

@calcifer - Deine angeführte Quelle, zum Thema Eigentümer und Halter:

Du verwechselst den Rechtsbegriff des Halters und den Halter, welcher im Fahrzeugschein/Zulassung eingetragen ist. Ist, wie schon mehrfach beschrieben, nicht das selbe.

"Eigentümer:

Grundsätzlich ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingfahrzeugs, obwohl die Zulassung auf den Leasingnehmer erfolgt. Das hat für den gewerblichen Leasingnehmer den Vorteil, dass die Objekte nicht in seiner Bilanz erscheinen und die Leasingbeträge sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. (siehe auch: Halter des Leasingfahrzeuges, Bilanzneutralität)."

"Halter des Leasingfahrzeugs:

Sie sind Halter des Fahrzeuges. Die Zulassung erfolgt auf Ihren Namen. Sie erwerben damit das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit."

Quelle: magazin.autoscout24.de/leasen/lexikon-leasing.asp, 05.01.12, 13:20 Uhr

Jetzt bin ich hier reingekommen um zu erfahren ob E10 immernoch so schädlich ist wie damals angenommen wurde und stattdessen lese ich mich durch einen Leasingkrieg😰

Zitat:

Original geschrieben von Bourn_out


Jetzt bin ich hier reingekommen um zu erfahren ob E10 immernoch so schädlich ist wie damals angenommen wurde und stattdessen lese ich mich durch einen Leasingkrieg😰

Grüsse und gesundes Neues !

Naja, da die gesamten Voraussagen der Defekte durch E10 ausgeblieben sind, wurde halt ohne den Sammelthread zu verlassen
zum Leasing gewechselt !🙂🙂🙂
Ich kann leider auch nichts negatives zu Ethanol beisteuern !
Egal, wie hoch die %-Zahl ist 😰🙂
mfg trixi1262

Also, mein Auto (ich bin Besitzer, nicht Eigentümer), eine gewerbliche Zulassung, nicht geleast sondern im Umlaufvermögen, 1%besteuert: Fährt mit 8,5*E10, bislang ca.42.000km ohne Schäden.

Hast du bei E85 deine Adaptionswerte (Long Term Fuel Trims) geprüft? Der Phaeton sollte wie jeder andere bessere VW eine Breitband-Sonde als Regelsonde vor dem Kat haben, damit ist unbemerkter Magerlauf reichlich ausgeschlossen.

..türlich!
Jede Umrüstung (erst recht "meiner"😉 sollte in allen Lastzuständen, per Tester, geprüft werden!
Ist ein Saugrohr-Einspritzer, Umrüstung mittels Box (mit ABE) und größeren Düsen (o.K., keine ABE).
Er lief aber auch ohne größere Düsen normal (sonst gäb´s ja keine ABE).

Die Ventile sind nur mal wieder son Experiment (vielleicht wird´s ja noch besser)...und wir hatten sie noch liegen.

Breitbandsonden sind seit anno Knack Standart (wir reden hier von EU5 Neuwagen). Er hat einen Kat pro Zylinderbank, mit jeweils einer Sonde davor und einer danach.

Deine Antwort
Ähnliche Themen