DVB-T2 (HEVC) im Audi (wegen Abschaltung DVB-T 3/17)

Audi A6 C7/4G

Frohe Ostern allerseits,

Ich fahre einen VFL MJ 2013 mit DVB-T Tuner. Im Zuge des Umstieges auf DVB-T2 in Verbindung mit der Abschaltung von DVB-T, frage ich mich, ob Audi dort etwas tut und ob man evtl Umrüsten kann.
Wenn ich mir auf audi.de den aktuellen A6 Katalog ansehe, so wird der aktuelle TV Tuner als DVB-T und DVB-T2 fähig angepriesen. Damit würde es ja bestimmt eine Möglichkeit geben, diesen aktuellen auch in meinen VFL einzubauen, oder?
Einzig sorge macht mir, dass die unterstützten Standards wohl nur MPEG2 und MPEG4 sind. In Deutschland werden wir DVB-T2 zusammen mit H.265 (HEVC) nutzen. Davon schreibt Audi, genau wie auch Mercedes, leider nichts.
Einzig BMW ist dort vorbildlich und alle Tuner in allen Fahrzeugen können dort DVB-T2 mit HEVC.

Beste Grüße aus dem Norden

christian

Beste Antwort im Thema

@R1000
Ich gebe zu - das Beispiel ist nicht "perfekt" aber mal ehrlich - wenn Du ein Auto für mehrere 10.000 EUR kaufst, informierst Du dich nicht über den Produkt-Zyklus bzw. über die optionalen Features und wenn Du ein bestimmtes el. Bauteil für mehrere 100 EUR kaufst hingegen schon? Das verstehe ich nicht 😕

Du informierst dich doch auch darüber, ob das Navi Live-Traffic, RSAP oder einen SIM-Kartenslot bietet oder welche Abgasnorm das Fahrzeug hat oder oder oder

Um auf das Beispiel mit dem Haus zurück zu kommen: Wer sich ein freistehendes Haus/Grundstück kauft, schaut doch auch in die Bebauungspläne der Stadt. Macht er das nicht, braucht er sich überhaupt nicht zu wundern, wenn er im Worst-Case in der Einflugschneise des neuen Flughafens lebt.

Ich kann auch eure Wut verstehen - ehrlich - und es spricht nicht unbedingt für den Händler/Verkäufer, wenn er über solche Dinge nicht informiert ist, aber von "Betrug" kann hier mitnichten die Rede sein

Zitat:

§ 263 Betrug StGB


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
1. Täuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen

Das Produkt wurde in der Aufpreisliste als "DVB-T Tuner" geführt, dass das Gerät DVB-T2 fähig ist findet man nur durch nähere Recherche oder auf Anfrage beim Hersteller selbst heraus.

Ferner wurde in Deutschland zum Thema DVB-T2 immer wieder darauf hingewiesen, dass DVB-T2 fähige Tuner zwingend den Zusatz "HD" und das grüne DVB-T2 HD Logo tragen müssen um zum hier eingeführten DVB-T2 HD Standard kompatibel zu sein. Einen solchen Zusatz hat VAG nie angeführt. Im Gegenteil, wie oben schon geschrieben wurde nicht mal die DVB-T2 Fähigkeit aktiv beworben obwohl vorhanden.

Wenn dann könnte also der Tatbestand des Betruges dahingehend nur erfolgt sein, wenn dein Verkäufer aktiv die DVB-T2 HD Fähigkeit aktiv beworben hat und dir eine uneingeschränkte Funktion nach der Umstellung zugesichert hat. Der Hersteller ist aber schon an dieser Stelle definitiv raus

2. Täuschung durch Unterlassen oder Unterhaltung eines Irrtums
Man könnte dem Verkäufer nun unterstellen, dass er es unterlassen hat dich zu informieren aber entscheidend dabei ist auch, ob er das mit Vorsatz getan hat um sich oder dritten (in dem Fall dem Händler) einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das dürfte schwierig werden.

Außerdem ist dafür Relevant, ob der Irrtum schon vor der vermeintlichen Täuschungshandlung bestand:

Zitat:

WikiPedia -> Betrug -> Irrtum


Die Täuschungshandlung muss bei einem Dritten einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten. Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei einem Irrtum um eine Fehlvorstellung des Opfers von einer Tatsache.[44][45][46] Ein solcher Irrtum wird erregt, wenn er durch die Täuschungshandlung hervorgerufen wird. Unterhalten wird er, wenn die Aufklärung eines bestehenden Irrtums erschwert oder die Fehlvorstellung des Irrenden bestärkt wird. Werden bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt, stellt dies grundsätzlich keinen tatbestandlich relevanten Irrtum dar, da außerhalb etwaiger Rechtspflichten zum Offenbaren eine allgemeine Pflicht zum Ausräumen von Irrtümern nicht besteht

Am Ende des Tages bleibt also:
Der Hersteller hat definitiv keinen Betrug begangen. Wenn überhaupt könnte man diesen Vorwurf nur an den Händler bzw. den Verkäufer richten, was aber auch nur dann Erfolg hätte, wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Käufer getäuscht hat in dem er falsche Tatsachen behauptet hat oder bewusst einen falschen Eindruck hat aufkommen lassen und dies in einer Täuschungsabsicht tat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ganz ehrlich Leute - eure Wut oder euer Ärger ist absolut nachvollziehbar aber diese Mentalität die Schuld immer bei einem anderen suchen zu wollen geht mir persönlich echt gegen den Strich. Ihr seit alle volljährig und voll geschäftsfähig und daraus resultiert auch eine gewisse Verantwortung.

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Zitat:

@Scotty18 schrieb am 12. Februar 2017 um 09:40:49 Uhr:


ich denke eher weniger

... wie kommt man darauf...?

weil audi die MMI Plattform nicht mehr interessiert
im Facelift könnte es da ggf anders aussehen ; denke aber nicht das es für audi ein Markt ist da zu investieren
wenn man sich % ansieht wie oft TV bestellt wird; weis man warum
zudem ist nach wie vor immer noch das Thema Empfang bei Bewegung und Pos. Wechsel

... aber wenn man der Verlinkung hier auf Hirschmann-Artikel glauben schenken mag soll es ja wohl auch für andere Modellreihen DBV-T2 HD Nachrüstlösung geben... da stand auch was von A4... oder habe ich da etwas falsch verstanden...?

ich rede von audi (org) tuner

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Ich denke, dass Audi auf jeden Fall einen DVB-T2 Tuner von Hirschmann in das Auto implementieren wird. Egal, ob wenig bestellt oder nicht - das neue MIB??? vom D5 oder C8 bietet nähmlich andere Möglichkeiten, den Insassen das TV-Erlebnis zu gönnen. Und als Premiumhersteller wird es auf jeden Fall kommen, denn ein A8 wird doch immer wieder gern mal mit TV genommen.
Die Frage ist nur, ob wir den Tuner mit dem 3GP ansprechen und nutzen können?

daher denke ich wie gesagt wenn im MIB Bereich und die sind 100% nicht kompatibel mit der Bedienung im MMI
da ganz andere Datenrate über den most
rest wird sich zeigen

Auch da werde ich Dir mal wieder widersprechen. Der A5 bis Ende 2016 und der Q5 bis Februar 2017 wurden bzw. werden immer noch mit dem normalen 3GP und dem Hybridtuner 4F0 ausgeliefert. Meinst Du wirklich, dass sie sich das Geschäft entgehen lassen?
Was hindert Hirschmann denn daran, genau den Transfer in der Unit über einen Codierung oder ein TV Tuner mit der entsprechenden MOST Struktur zu liefern?
Auch der aktuelle D4 läuft noch mit dem 3GP....(soweit wie ich zumindest weiss).

wir werden sehen

Saß gestern in der neuen E Klasse und die hat schon DVB-T2 Inkl. Schacht für die Privaten Sender... da hingt Audi aber gewaltig hinterher.

Ja genau, die E Klasse ist jetzt seit 2016 auf dem Markt, da darf man auch etwas weiter sein, wie der A6 welcher aus 2011 stammt. 2018 kommt der C8 da sieht es wieder anderes aus.

Zitat:

@uncelsam schrieb am 14. Februar 2017 um 17:50:32 Uhr:


Ja genau, die E Klasse ist jetzt seit 2016 auf dem Markt, da darf man auch etwas weiter sein, wie der A6 welcher aus 2011 stammt. 2018 kommt der C8 da sieht es wieder anderes aus.

Q5,Q7,A5...... sorry aber in keinem Audi wird DVB-T2 angeboten und die sind teilweise später als die E-Klasse auf den Markt gekommen😉

Edit: in der S Klasse wird ab April auch der DVB-T2 Tuner verbaut und der ist schon seit 2013 auf dem Markt..

Zitat:

@Ibomu schrieb am 14. Februar 2017 um 16:55:13 Uhr:


Saß gestern in der neuen E Klasse und die hat schon DVB-T2 Inkl. Schacht für die Privaten Sender... da hingt Audi aber gewaltig hinterher.

gibts auf DVB.-T2 eigentlich schon was?

Zitat:

@Scotty18 schrieb am 14. Februar 2017 um 18:27:40 Uhr:



Zitat:

@Ibomu schrieb am 14. Februar 2017 um 16:55:13 Uhr:


Saß gestern in der neuen E Klasse und die hat schon DVB-T2 Inkl. Schacht für die Privaten Sender... da hingt Audi aber gewaltig hinterher.

gibts auf DVB.-T2 eigentlich schon was?

Ohne Karte waren nur die normalen Rechtlichen Sender verfügbar. Mit der Karte dann auch die Privaten wie Pro7, Sat1 usw.

gibts Erfahrungen was das ganze während der fahrt angeht für den Beifahrer ?😉

Da muss ich passen, hab es nur im Stand getestet da während der Fahrt der Bildschirm wie bei Audi abgeschaltet wird..

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