DVB-T2 (HEVC) im Audi (wegen Abschaltung DVB-T 3/17)
Frohe Ostern allerseits,
Ich fahre einen VFL MJ 2013 mit DVB-T Tuner. Im Zuge des Umstieges auf DVB-T2 in Verbindung mit der Abschaltung von DVB-T, frage ich mich, ob Audi dort etwas tut und ob man evtl Umrüsten kann.
Wenn ich mir auf audi.de den aktuellen A6 Katalog ansehe, so wird der aktuelle TV Tuner als DVB-T und DVB-T2 fähig angepriesen. Damit würde es ja bestimmt eine Möglichkeit geben, diesen aktuellen auch in meinen VFL einzubauen, oder?
Einzig sorge macht mir, dass die unterstützten Standards wohl nur MPEG2 und MPEG4 sind. In Deutschland werden wir DVB-T2 zusammen mit H.265 (HEVC) nutzen. Davon schreibt Audi, genau wie auch Mercedes, leider nichts.
Einzig BMW ist dort vorbildlich und alle Tuner in allen Fahrzeugen können dort DVB-T2 mit HEVC.
Beste Grüße aus dem Norden
christian
Beste Antwort im Thema
@R1000
Ich gebe zu - das Beispiel ist nicht "perfekt" aber mal ehrlich - wenn Du ein Auto für mehrere 10.000 EUR kaufst, informierst Du dich nicht über den Produkt-Zyklus bzw. über die optionalen Features und wenn Du ein bestimmtes el. Bauteil für mehrere 100 EUR kaufst hingegen schon? Das verstehe ich nicht 😕
Du informierst dich doch auch darüber, ob das Navi Live-Traffic, RSAP oder einen SIM-Kartenslot bietet oder welche Abgasnorm das Fahrzeug hat oder oder oder
Um auf das Beispiel mit dem Haus zurück zu kommen: Wer sich ein freistehendes Haus/Grundstück kauft, schaut doch auch in die Bebauungspläne der Stadt. Macht er das nicht, braucht er sich überhaupt nicht zu wundern, wenn er im Worst-Case in der Einflugschneise des neuen Flughafens lebt.
Ich kann auch eure Wut verstehen - ehrlich - und es spricht nicht unbedingt für den Händler/Verkäufer, wenn er über solche Dinge nicht informiert ist, aber von "Betrug" kann hier mitnichten die Rede sein
1. Täuschung durch Vorspiegelung falscher TatsachenZitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
Das Produkt wurde in der Aufpreisliste als "DVB-T Tuner" geführt, dass das Gerät DVB-T2 fähig ist findet man nur durch nähere Recherche oder auf Anfrage beim Hersteller selbst heraus.
Ferner wurde in Deutschland zum Thema DVB-T2 immer wieder darauf hingewiesen, dass DVB-T2 fähige Tuner zwingend den Zusatz "HD" und das grüne DVB-T2 HD Logo tragen müssen um zum hier eingeführten DVB-T2 HD Standard kompatibel zu sein. Einen solchen Zusatz hat VAG nie angeführt. Im Gegenteil, wie oben schon geschrieben wurde nicht mal die DVB-T2 Fähigkeit aktiv beworben obwohl vorhanden.
Wenn dann könnte also der Tatbestand des Betruges dahingehend nur erfolgt sein, wenn dein Verkäufer aktiv die DVB-T2 HD Fähigkeit aktiv beworben hat und dir eine uneingeschränkte Funktion nach der Umstellung zugesichert hat. Der Hersteller ist aber schon an dieser Stelle definitiv raus
2. Täuschung durch Unterlassen oder Unterhaltung eines Irrtums
Man könnte dem Verkäufer nun unterstellen, dass er es unterlassen hat dich zu informieren aber entscheidend dabei ist auch, ob er das mit Vorsatz getan hat um sich oder dritten (in dem Fall dem Händler) einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das dürfte schwierig werden.
Außerdem ist dafür Relevant, ob der Irrtum schon vor der vermeintlichen Täuschungshandlung bestand:
Zitat:
Die Täuschungshandlung muss bei einem Dritten einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten. Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei einem Irrtum um eine Fehlvorstellung des Opfers von einer Tatsache.[44][45][46] Ein solcher Irrtum wird erregt, wenn er durch die Täuschungshandlung hervorgerufen wird. Unterhalten wird er, wenn die Aufklärung eines bestehenden Irrtums erschwert oder die Fehlvorstellung des Irrenden bestärkt wird. Werden bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt, stellt dies grundsätzlich keinen tatbestandlich relevanten Irrtum dar, da außerhalb etwaiger Rechtspflichten zum Offenbaren eine allgemeine Pflicht zum Ausräumen von Irrtümern nicht besteht
Am Ende des Tages bleibt also:
Der Hersteller hat definitiv keinen Betrug begangen. Wenn überhaupt könnte man diesen Vorwurf nur an den Händler bzw. den Verkäufer richten, was aber auch nur dann Erfolg hätte, wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Käufer getäuscht hat in dem er falsche Tatsachen behauptet hat oder bewusst einen falschen Eindruck hat aufkommen lassen und dies in einer Täuschungsabsicht tat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Ganz ehrlich Leute - eure Wut oder euer Ärger ist absolut nachvollziehbar aber diese Mentalität die Schuld immer bei einem anderen suchen zu wollen geht mir persönlich echt gegen den Strich. Ihr seit alle volljährig und voll geschäftsfähig und daraus resultiert auch eine gewisse Verantwortung.
343 Antworten
Naja es gibt ja den Adapter fürs AMI.
Denke mit dem ist es dann auch möglich was externes zu betreiben.
Langsam tut sich was
http://www.adaptiv-navigation.de/adv-dvbt/
Zitat:
@R1000 schrieb am 5. Februar 2017 um 21:44:09 Uhr:
Langsam tut sich washttp://www.adaptiv-navigation.de/adv-dvbt/
ich bin gespannt auf die ersten Erfahrungsberichte - und die Bedienung des TV-Moduls (am liebsten über MMI).
Was ich nicht erwarte: Bild auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten - aber für den Stau sollte es langen ;-)
Das Modul kannst doch vergessen, hat auch keinen CI Slot und somit hast nur die paar öffentliche Rechtlichen. Alle anderen sind verschlüsselt, und ohne Karte geht's nicht.
Ähnliche Themen
Hab ich das Adaptiv richtig verstanden:
Dieser DVB-T2 Tuner ersetzt praktisch den bisherigen alten, vom Werk verbauten DVB-T Tuner? Ich kann exakt wie bislang unter MEDIA --> QUELLE --> TV auswählen und bekomme dann die freien, ausgestrahlten neuen, öffentlich rechtlichen Sender?
PS: Dass die verschlüsselten nicht gehen, ist ganz klar ohne CI Karte bzw. Schacht. Aber immerhin für die Tageschau und heute-Journal im Stau würde es mir schon reichen, besser als gar nichts. Ganze Spielfilme schaue ich sowieso, eher selten während der Fahrt bzw. im Stau ;-)
denke nicht das es über mmi beidienbar ist
Zitat:
@Finkicarlo schrieb am 8. Februar 2017 um 10:44:17 Uhr:
Hab ich das Adaptiv richtig verstanden:
Dieser DVB-T2 Tuner ersetzt praktisch den bisherigen alten, vom Werk verbauten DVB-T Tuner? Ich kann exakt wie bislang unter MEDIA --> QUELLE --> TV auswählen und bekomme dann die freien, ausgestrahlten neuen, öffentlich rechtlichen Sender?PS: Dass die verschlüsselten nicht gehen, ist ganz klar ohne CI Karte bzw. Schacht. Aber immerhin für die Tageschau und heute-Journal im Stau würde es mir schon reichen, besser als gar nichts. Ganze Spielfilme schaue ich sowieso, eher selten während der Fahrt bzw. im Stau ;-)
So steht es in der Artikelbeschreibung
und hat schon wer in CH Bad Zurzach bei ACR nachgefragt
(Laut I-Net steht da Audi A3, A4/A5, Q3, Q5) - zumindest ist da der A6 noch nicht nachgetragen - und wenn dann auch welches Baujahr.
(Preise find ich auch keine)
vielleicht frage ich mal bei Hirschmann nach - aber die verweisen mit Sicherheit auf Audi
http://www.elektroniknet.de/.../tv-empfang-in-hd-qualitaet-130729.html
Geil finde ich den Auszug von der offiziellen DVBT Homepage:
DVB-T2 HD ist der Nachfolger des Antennenfernsehens DVB-T. Es bietet eine bessere Qualität (Full-HD) und mehr Programme (rund 40 in den Ballungsräumen). Gründe für den Umstieg sind die Reduktion der bisherigen Übertragungsfrequenzen und der zunehmende Zuschauerwunsch nach HD-Inhalten.
In Polen gibt es die DVBT Sender seit Jahren in HD und die empfange ich mit meinen alten Gerät LOL
Polen ist nicht Deutschland...
Die Geografie und Topologie unterscheiden sich massiv.
Was hat das damit zu tun? Oder was möchtest Du mir damit sagen?
Es ist doch klar warum es umgestellt wird.
das wohl Deutschland HEVC und H.265 hat - was Audi DVB-T nicht kann ,-) also wenigstens meiner Baujahr 2013.
(Das sind Empfangs- und Komprimierungsverfahren). Hirschmann bietet für die KFZ-Industrie DVB-T2-HD taugliche Geräte in Deutschland an, warum die Audi-Fahren A6 4G VFL vorenthalten werden ????
Und Polen hat eine anndere HD-Norm
Weiß nicht welche Norm die haben, weiß nur das ich mit meinen originalen DVBT Tuner von Audi die HD Sender dort empfangen kann..
... hoffentlich gibt es bald auch einen Nachrüstsatz für mein Werks DVB-T in meinem Audi A4 Avant B8 8K ;o)...
ich denke eher weniger