DVB-T2 (HEVC) im Audi (wegen Abschaltung DVB-T 3/17)
Frohe Ostern allerseits,
Ich fahre einen VFL MJ 2013 mit DVB-T Tuner. Im Zuge des Umstieges auf DVB-T2 in Verbindung mit der Abschaltung von DVB-T, frage ich mich, ob Audi dort etwas tut und ob man evtl Umrüsten kann.
Wenn ich mir auf audi.de den aktuellen A6 Katalog ansehe, so wird der aktuelle TV Tuner als DVB-T und DVB-T2 fähig angepriesen. Damit würde es ja bestimmt eine Möglichkeit geben, diesen aktuellen auch in meinen VFL einzubauen, oder?
Einzig sorge macht mir, dass die unterstützten Standards wohl nur MPEG2 und MPEG4 sind. In Deutschland werden wir DVB-T2 zusammen mit H.265 (HEVC) nutzen. Davon schreibt Audi, genau wie auch Mercedes, leider nichts.
Einzig BMW ist dort vorbildlich und alle Tuner in allen Fahrzeugen können dort DVB-T2 mit HEVC.
Beste Grüße aus dem Norden
christian
Beste Antwort im Thema
Ich gebe zu - das Beispiel ist nicht "perfekt" aber mal ehrlich - wenn Du ein Auto für mehrere 10.000 EUR kaufst, informierst Du dich nicht über den Produkt-Zyklus bzw. über die optionalen Features und wenn Du ein bestimmtes el. Bauteil für mehrere 100 EUR kaufst hingegen schon? Das verstehe ich nicht

Du informierst dich doch auch darüber, ob das Navi Live-Traffic, RSAP oder einen SIM-Kartenslot bietet oder welche Abgasnorm das Fahrzeug hat oder oder oder
Um auf das Beispiel mit dem Haus zurück zu kommen: Wer sich ein freistehendes Haus/Grundstück kauft, schaut doch auch in die Bebauungspläne der Stadt. Macht er das nicht, braucht er sich überhaupt nicht zu wundern, wenn er im Worst-Case in der Einflugschneise des neuen Flughafens lebt.
Ich kann auch eure Wut verstehen - ehrlich - und es spricht nicht unbedingt für den Händler/Verkäufer, wenn er über solche Dinge nicht informiert ist, aber von "Betrug" kann hier mitnichten die Rede sein
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
1. Täuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
Das Produkt wurde in der Aufpreisliste als "DVB-T Tuner" geführt, dass das Gerät DVB-T2 fähig ist findet man nur durch nähere Recherche oder auf Anfrage beim Hersteller selbst heraus.
Ferner wurde in Deutschland zum Thema DVB-T2 immer wieder darauf hingewiesen, dass DVB-T2 fähige Tuner zwingend den Zusatz "HD" und das grüne DVB-T2 HD Logo tragen müssen um zum hier eingeführten DVB-T2 HD Standard kompatibel zu sein. Einen solchen Zusatz hat VAG nie angeführt. Im Gegenteil, wie oben schon geschrieben wurde nicht mal die DVB-T2 Fähigkeit aktiv beworben obwohl vorhanden.
Wenn dann könnte also der Tatbestand des Betruges dahingehend nur erfolgt sein, wenn dein Verkäufer aktiv die DVB-T2 HD Fähigkeit aktiv beworben hat und dir eine uneingeschränkte Funktion nach der Umstellung zugesichert hat. Der Hersteller ist aber schon an dieser Stelle definitiv raus
2. Täuschung durch Unterlassen oder Unterhaltung eines Irrtums
Man könnte dem Verkäufer nun unterstellen, dass er es unterlassen hat dich zu informieren aber entscheidend dabei ist auch, ob er das mit Vorsatz getan hat um sich oder dritten (in dem Fall dem Händler) einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das dürfte schwierig werden.
Außerdem ist dafür Relevant, ob der Irrtum schon vor der vermeintlichen Täuschungshandlung bestand:
Zitat:
Die Täuschungshandlung muss bei einem Dritten einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten. Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei einem Irrtum um eine Fehlvorstellung des Opfers von einer Tatsache.[44][45][46] Ein solcher Irrtum wird erregt, wenn er durch die Täuschungshandlung hervorgerufen wird. Unterhalten wird er, wenn die Aufklärung eines bestehenden Irrtums erschwert oder die Fehlvorstellung des Irrenden bestärkt wird. Werden bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt, stellt dies grundsätzlich keinen tatbestandlich relevanten Irrtum dar, da außerhalb etwaiger Rechtspflichten zum Offenbaren eine allgemeine Pflicht zum Ausräumen von Irrtümern nicht besteht
Am Ende des Tages bleibt also:
Der Hersteller hat definitiv keinen Betrug begangen. Wenn überhaupt könnte man diesen Vorwurf nur an den Händler bzw. den Verkäufer richten, was aber auch nur dann Erfolg hätte, wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Käufer getäuscht hat in dem er falsche Tatsachen behauptet hat oder bewusst einen falschen Eindruck hat aufkommen lassen und dies in einer Täuschungsabsicht tat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Ganz ehrlich Leute - eure Wut oder euer Ärger ist absolut nachvollziehbar aber diese Mentalität die Schuld immer bei einem anderen suchen zu wollen geht mir persönlich echt gegen den Strich. Ihr seit alle volljährig und voll geschäftsfähig und daraus resultiert auch eine gewisse Verantwortung.
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343 Antworten
Das erhöht den Zeitwert bestimmt um 1-2% ;-)
Noch ne null dran dann sind wir hier auch realistisch
soso - da schreibt ihr schon seit März über etwas, was ich heut erst im Frühstücksfernseh gehört hab.
Also der Probebetrieb geht bald los, und wenn ich das richtig verstanden habe gibts bald die Flux-Kompensator-Vairante - Zurück in die Frühen 70'er, mit ARD, ZDF und den Dritten. Die Privaten werden wohl nur verschlüsselt zu empfangen sein.
Bin trotzdem mal gespannt wie sich das weiterentwickelt - da war wohl die Investition 2013 in DVB-T wohl eher ungeschickt ...
Vielleicht findet Scotty ja was zum Nachrüsten - ist ja noch bisserl Zeit - und mag sein das es mit Steuergerät-Update/ oder eher Wechsel weil Prozessorleistung höher sein muss ... getan ist - aber der Nutzen - für weniger empfangbare Programme ???
Oder es gibt was für die Codierten Privaten - und natürlich wollen die wohl ca. 60 € im Jahr dafür ...
(also mal Fread abonieren und gucken was pasiert)
Gibt es jetzt schon einen DVB-T2 Nachrüstsatz für den 4G?
Ich würde erstmal abwarten bis das DVB-T abgeschaltet ist
Zitat:
@Ibomu schrieb am 23. August 2016 um 21:28:41 Uhr:
Ich würde erstmal abwarten bis das DVB-T abgeschaltet ist
wenige Tage noch ...
Die Abschaltung "DVB-T" soll am 29.März 2017 erfolgen.
Ich hoffe nur das man das DVB-T2 nachträglich zum normalen DVB-T Nachrüsten kann da ich oft im Ausland unterwegs bin würde mir da das T2 als stand alone wieder ein Strich durch die Rechnung machen
Das Ausland hat zum Teil schon lange DVB-T2, allerdings in der H.264 Variante. Da hinkt Deutschland mal wieder hinterher, genauso wie beim flächendeckenden Highspeed-Internet.
Zitat:
@fragglebernhard schrieb am 23. August 2016 um 21:17:58 Uhr:
Gibt es jetzt schon einen DVB-T2 Nachrüstsatz für den 4G?
nein leider nichts
Zitat:
@Scotty18 schrieb am 24. August 2016 um 10:07:39 Uhr:
Zitat:
@fragglebernhard schrieb am 23. August 2016 um 21:17:58 Uhr:
Gibt es jetzt schon einen DVB-T2 Nachrüstsatz für den 4G?
nein leider nichts
naja, jetzt bleibt noch ein halbes Jahr Zeit. Aber dann wird es für mich auch interessant. Kann ja nicht sein, dass man deswegen gleich ein neues Auto kaufen muss.
Ist schon komisch. 2007 hatte ich mein erstes Auto mit TV Tuner, seit dem keins mehr ohne. Damals war ich mehr als happy, wie endlich ab 2008 auch DVB-T bei uns empfangbar war (kein analog rausch TV mehr) Und jetzt, knapp 10 Jahre später ist das auch schon wieder Geschichte. Aber missen möchte ich das nicht mehr. Für mich ist das ein "must have" Extra, ähnlich wie Sitzheizung. Damit kann man den alltäglichen Stopp/Go Verkehr deutlich leichter ertragen.
Momentan kann man bei vielen Marken keinen TV Tuner als Extra bestellen, obwohl es bislang ging. Das Problem scheint somit herstellerübergreifend.
ich dagegen würde TV im Auto als eher weniger must have sehen; das gehört für mich nach Hause
aber jeder hat da andere Prioritäten so werden immer noch Autos ohne Telefon und Bluetooth bestellt
oder ohne Sitzheizung
Naja der originale DVB-T Tuner ist von Hirschmann, die wiederum arbeiten für die Automobil Industrie und reden nicht mit dem kleinen Mann über das was kommt. Da soll man sich an Audi wenden und die Leute im Callcenter wissen dann natürlich auch nichts ... zumindest noch nichts.
Als ich beim Reifenhändler war und warten musste, bis die alles umgezogen haben, bin ich da mal ums Haus spaziert und dort ist ein Traingscenter von Audi gewesen, wo gerade Pause war und ein Haufen Leute rum standen. Ich hab die bissel spaßig geärgert und aus dem Gespräch ist dann nach 20 Minuten labern auch heraus gekommen, dass DVB-T2 laut den dann wegen den hohen System Anforderungen nur ab dem MMI gehen soll im 4G Facelift und Ende des Jahres soll es da wo was geben. Mhhh kann ich so nicht nachvollziehen, denn wir reden ja hier von Hardware-Decoding, so dass das MMI ja am Ende nur den decodierten Transport-Stream ganz easy verarbeiten und zum Monitor schicken muss.
Naja und bei Fiscube ist es ähnlich, die entwickeln was passendes für unsere Autos, aber wann und wie ist auch noch nicht klar.
Am Ende wäre ja auch die Frage, damit es richtig Spaß macht und man die privaten alle gucken kann, wo der CI+ Slot ist für die Freenet TV Karte bzw. ob irgend ein Hersteller den überhaupt einbaut. Es stellt sich Ende Juni 2017 nachdem die "Anlock Phase" beendet ist dann aber auch die Frage, wer gibt 5,75 EUR im Monat für das private Fernsehen im Auto aus? Weil nur die Öffis ist ja auch langweilig ... wobei was anderes empfange ich in meiner Region momentan auch nicht.
Man müsste sich mal einen aktuellen BMW mit DVB-T2 ansehen, wäre mal interessant wie das gelöst ist und wer den Tuner gebaut hat.
Naja aktuell ist es ja so, dass das MMI nur ein reines Video Signal verbeitet, denke nicht dass sich da was geändert hat beim MIB2. TV kommt für den MIB spätestens mit dem A8.
das ist genau so ; der TV Tuner ist externe HW ; und meines wissens gabs kurzzeitig auch hybrid tuner mit DVB-T DVB-T2 im 4g ; wurde dann aber wieder rausgenommen