Durchfahrt erlaubt oder nicht?

Bei uns vor der Haustür gibt es einen Feld- bzw. Schotterweg, der zwei Straßen verbindet. Der Weg ist ca. 2 Km lang, auf beiden Seiten des Weges ist ein gut ersichtliches "Durchfahrt Verboten"-Schild. Leider hat der Feldweg drei Zufahrtswege wo keine Verbotsschilder stehen, die werden vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Die Seitenwege werden auch vom Berufsverkehr genutzt, um auf den gesperrten Weg zu gelangen. So kann man die Fahrt um 1-2 km abkürzen.

Ich gehe dort jeden Tag joggen und muss mich permanent mit den Autofahrer umschlagen. Die Ausrede ist dann immer "ich bin den Seitenweg gefahren, dort ist kein Schild". Besonders schlimm ist es im Sommer, dann staubt es ganz extrem, was dann richtig nervt.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Im Prinzip weiß jeder, dass der Weg gesperrt. Nutzt ihn aber trotzdem über die Seitenzufahrtswege. Darf man da jetzt fahren oder nicht?

123 Antworten

Auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen ist die StVO nicht zuständig.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 1. Januar 2021 um 21:43:18 Uhr:


Auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen ist die StVO nicht zuständig.

Und auch dafür müsste der Weg erstmal gekennzeichnet sein oder nicht?

Meist sind diese Wege auch gekennzeichnet/beschildert, allerdings dürften sie im Regelfall auch als land- bzw. forstwirtschaftliche Wege für den normalen Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Wenn nicht, obliegt auch hier das letzte Wort dem Richter.

Zitat:

@Rigero schrieb am 1. Januar 2021 um 20:25:00 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. Dezember 2020 um 10:02:07 Uhr:


Ich hatte gerade ein Gepräch mit dem Bauamt. Die Seitenwege sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, deshalb dürfen diese auch nicht befahren werden. Das erkennt man daran, dass sie keinen Straßennamen haben (Grobe Regel). [...] Das lernt man ja wohl in der Fahrschule, meinte der Sachbearbeiter. Ich wusste es jedenfalls nicht.

Der betreffende Sachbearbeiter lehnte sich zu weit aus dem Fenster. In Fahrschulen (außerhalb BaWü oder Sachsen-Anhalt) wird diese Regel mit keiner Silbe erwähnt, - geschweige denn, dass ein derartiges Verbot im bundeseinheitlichen FS-Fragenkatalog auch nur erwähnt wird.

In dem Fall ging es um einen Landkreis in Niedersachsen. Wie weit er sich aus dem Fenster lehnte, kann ich nicht beurteilen.

Ich glaube auch, dass das Auswendiglernen der Straßenverkehrsordnung nicht Bestandteil meiner Prüfung war. Viele Regeln ergeben sich aber auch aus dem gesunden Menschenverstand. Und falls man dann anderer Meinung ist, kann man sich immer noch mit dem örtlichen Verkehrrichter rumschlagen.

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Zitat:

@freewindqlb schrieb am 1. Januar 2021 um 21:43:18 Uhr:


Auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen ist die StVO nicht zuständig.

Es könnte aber ein Blick in das Landeswaldgesetz/Landesforstgesetz helfen, denn das Befahren von Forst-/Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist meist nur für Forst und Jagd frei.

Je nach Region sind aber selbst als Waldweg erscheinde Verbindungen zwischen Ortschaften reguläre, aber unbefestigte offizielle Straßen; in Brandenburg hat es sogar kleine Orte, die nicht mittels befestigter Straßen an das befestigte Straßennetz angebunden sind, bspw. im Fläming.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 1. Januar 2021 um 21:43:18 Uhr:


Auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen ist die StVO nicht zuständig.

Da irrst du dich.

Zitat:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Zu § 1 Grundregeln
I.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

II.
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.[…]

Jetzt sollen täglich 100 Km (50 Autos x 2 Km) Umweg gefahren werden damit Du in Ruhe joggen kannst.

Ich gönne meinen Mitmenschen jede Erleichterung. Da ich weder Polizist noch Mitarbeiter des Ordnungsamtes bin ist es mir auch egal ob sie gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen. Ich an Deiner Stelle würde mir einen anderen Weg zum joggen suchen oder mich damit abfinden dass auf meiner Strecke Autos fahren.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 4. Januar 2021 um 08:44:56 Uhr:


[...]

Ich gönne meinen Mitmenschen jede Erleichterung. Da ich weder Polizist noch Mitarbeiter des Ordnungsamtes bin ist es mir auch egal ob sie gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen. [...]

Wirklich? Glaube, das spätestens wenn jmd in deinem Vorgarten parkt/fährt weil sonst alles voll war oder dies für ihn einfacher ist, das diese Toleranz aufhört.
Also wenn du selbst unmittelbar betroffen bist statt nur aus der Ferne zu urteilen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 4. Januar 2021 um 08:44:56 Uhr:


Jetzt sollen täglich 100 Km (50 Autos x 2 Km) Umweg gefahren werden damit Du in Ruhe joggen kannst.

Ich gönne meinen Mitmenschen jede Erleichterung. Da ich weder Polizist noch Mitarbeiter des Ordnungsamtes bin ist es mir auch egal ob sie gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen. Ich an Deiner Stelle würde mir einen anderen Weg zum joggen suchen oder mich damit abfinden dass auf meiner Strecke Autos fahren.

Jetzt soll sich täglich keiner deiner Nachbarn mehr an die Nachtruhe halten müssen, auch wenn du nicht mehr schlafen kannst? Finde ich prima, du gönnst deinen Mitmenschen ja jede Erleichterung und findest dich gern damit ab.

Das Thema ist so einfach wie die Steuerhinterziehung. Jeder weiß, dass es verboten ist und trotzdem wird es massenhaft gemacht. Der TE hat eine typische Straße für den landwirtschaftlichen Verkehr beschrieben, wo die Durchfahrt nicht für PKW, sondern nur für den landwirtschaftlichen Verkehr erlaubt wäre, aber Hinz und Kunz die Strecke als Abkürzung benutzt, weil es eben x oder y Kilometer kürzer ist.

Also ja, sofern sich die Polizei die Mühe machen würde, bekäme das halbe Dorf einen Strafzettel spendiert, allerdings wäre es dann mit der Ruhe für die armen Polizisten vorbei. Das ist ähnlich wie bei den Alkoholkontrollen nach dem Dorffest. Da fährt auch die Hälfte sturzbetrunken nach Hause und müsste streng genommen eigentlich den Lappen abgeben, wenn tatsächlich kontrolliert würde. Wird aber nicht, wie in so vielen Fällen. Wie auch in diesem.

Einzige Abhilfe ist Chuck Norris mit seiner Pump Gun. Wie schon einige Seiten zuvor beschrieben.

alles ist relativ...

die Welt ist eben nicht nur schwarz und weiß, es gibt auch ganz viele Farben

Und Großzügigkeit gibt es nur, wenn es die anderen betrifft. Läge der Feldweg vor dem eigenen Haus oder wären eigene Angehörige von Sturzbetrunkenen verletzt oder getötet, sieht’s schon wieder ganz anders aus. Herrlich, diese Doppelmoral in Foren.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 04. Jan. 2021 um 08:44:56 Uhr:


Ich an Deiner Stelle würde mir einen anderen Weg zum joggen suchen oder mich damit abfinden dass auf meiner Strecke Autos fahren.

Dann müssen sich die Autos damit abfinden, dass sie respektvoll gut 2 km hinter mir her fahren müssen, da ich nicht in den Dreck ausweichen werde. Wird jemand dann pampig, gibt es eine Anzeige. Da kann man auch sicher noch eine Nötigung draus machen...

Nachtrag:
Der kürzeste Weg durch die Innenstadt ist bei uns die Fußgängerzone. Da müssen sich die Fußgänger dann wohl auch mut durchfahrenden Autos abfinden.

Zitat:

@158PY schrieb am 04. Jan. 2021 um 10:13:32 Uhr:


Also ja, sofern sich die Polizei die Mühe machen würde, bekäme das halbe Dorf einen Strafzettel spendiert, allerdings wäre es dann mit der Ruhe für die armen Polizisten vorbei.

Wird ganz einfach gelöst: die Ordnungsbeamten werden bei uns i.d.R. nicht in dem Ort eingesetzt, aus dem sie kommen.

Was geht den hier ab? Doppelmoral, Vorgartenparken und nächtliche Ruhestörung???

Leute, kommt mal wieder runter. Mich stört es nicht wenn andere Leute gegen Gesetze verstoßen, nicht mehr und nicht weniger.

Mit etwas mehr Toleranz und weniger Kriegsbeil funktioniert auch das Miteinander. Wenn von hinten ein Auto kommt kann man natürlich den Konflikt suchen. Man kann aber auch freundlich sein und ihn an geeigneter Stelle vorbei lassen - oder eine Eskalation provozieren. Aber wozu?

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