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Durchfahrt erlaubt oder nicht?

Bei uns vor der Haustür gibt es einen Feld- bzw. Schotterweg, der zwei Straßen verbindet. Der Weg ist ca. 2 Km lang, auf beiden Seiten des Weges ist ein gut ersichtliches "Durchfahrt Verboten"-Schild. Leider hat der Feldweg drei Zufahrtswege wo keine Verbotsschilder stehen, die werden vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Die Seitenwege werden auch vom Berufsverkehr genutzt, um auf den gesperrten Weg zu gelangen. So kann man die Fahrt um 1-2 km abkürzen.

Ich gehe dort jeden Tag joggen und muss mich permanent mit den Autofahrer umschlagen. Die Ausrede ist dann immer "ich bin den Seitenweg gefahren, dort ist kein Schild". Besonders schlimm ist es im Sommer, dann staubt es ganz extrem, was dann richtig nervt.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Im Prinzip weiß jeder, dass der Weg gesperrt. Nutzt ihn aber trotzdem über die Seitenzufahrtswege. Darf man da jetzt fahren oder nicht?

123 Antworten

Zitat:

@bug99 schrieb am 31. Dezember 2020 um 15:32:19 Uhr:



und woher weiß man, dass dieser asphaltierte Weg ein Feldweg ist und keine kleine Straße?
oder muss ich jetzt aussteigen und einen Straßennamen suchen?

Wieso, sind deine Scheiben so dreckig, dass du keine Straßenschilder erkennst😕

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:07:33 Uhr:


Muss ich wirklich meine Unschuld beweisen und nicht der Polizist mir meine Schuld?

Ansonsten erst mal klappe halten und für dann Widerspruch einlegen, bis dahin kann man sich auch eine Geschichte überlegen.

Selbstverständlich, lieber Bochumer 81,

Bis zum Beweis deiner Unschuld musst du leider, leider in Untersuchungshaft bleiben...😉

Zitat:

@bug99 schrieb am 1. Januar 2021 um 12:40:09 Uhr:


wenn ich es nicht sehe, weiß ich ja nicht sicher, ob eins da ist 🙂
und nicht alle Straßennamenschilder sind so offensichtlich angebracht

Aber einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg erkennt man bis auf einige Ausnahmen, auch ohne stundenlang nach einen eindeutigen Beweis zu suchen. Aber man kann sich auch absichtlich dumm stelllen, nur um hinterher mit der Verkehrsbehörde zu streiten.

Okay Leute, das muss man vielleicht etwas deutlicher erklären: selbstverständlich ist die Durchfahrt auf der nämlichen Straße verboten. Es interessiert bloß keine Sau.

Eine echte Verbesserung wird der TE wohl nur erreichen, wenn er sich wie Chuck Norris mit der Kalaschnikow oder dem entsprechenden NATO Pendant in den Weg stellt und in der Gegend rumballert. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Hälfte der Leute, die er solcherart maßregelt seine Nachbarn sind. Was sich langfristig negativ auf seine Wohnsituation auswirken könnte...😉

Was er wissen wollte, scheint klar: Es ist verboten, dort durchzufahren. Wenn er was ändern will, muss er auf Behördentour gehen, wenn er das nicht will, bleibt es, wie es ist.

Zitat:

@158PY schrieb am 1. Januar 2021 um 12:39:45 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:07:33 Uhr:


Muss ich wirklich meine Unschuld beweisen und nicht der Polizist mir meine Schuld?

Ansonsten erst mal klappe halten und für dann Widerspruch einlegen, bis dahin kann man sich auch eine Geschichte überlegen.

Selbstverständlich, lieber Bochumer 81,

Bis zum Beweis deiner Unschuld musst du leider, leider in Untersuchungshaft bleiben...😉

Wenn jmd von mir Geld will, soll er mit auch nachweisen das es gerechtfertigt ist. Anders sollte es nicht laufen. Wenn das der freundliche Polizist nicht kann, ist es im Zweifel halt kostenfrei.

Das befahren ist auf jeden Fall nicht zwangsläufig ein Verstoß.

Wie soll man das ohne einschränkende Beschildung von unbefestigten Ortsverbindungsstraßen unterscheiden? Die gibt es tatsächlich auch als Sandpisten.

@Bochumer81

Natürlich ist das Befahren nicht zwangsläufig ein Verstoß. Sofern du Förster oder Bauer bist und im landwirtschaftlichen Verkehr unterwegs. Falls du allerdings einfach nur die Abkürzung nehmen willst, ist es leider verboten. Sofern du dir nicht hinten einen Auflader mit Kuh anhängst. Da könntest du im Falle einer Kontrolle sagen, dass du die Kuh zu Bauer Ede bringen wolltest. Dann wäre es natürlich wieder okay...😉

Was im jeweiligen Bundesland gilt, muss man halt googlen, in Sachsen-Anhalt steht es z.B. im Landeswaldgesetz. Der Polizist oder der Förster wird auf das Gesetz verweisen, Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht und dass es genügend Bauernschlaue gibt, hat sich auch bis zum letzten Polizeimeister rumgesprochen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. Dezember 2020 um 10:02:07 Uhr:


Ich hatte gerade ein Gepräch mit dem Bauamt. Die Seitenwege sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, deshalb dürfen diese auch nicht befahren werden. Das erkennt man daran, dass sie keinen Straßennamen haben (Grobe Regel). [...] Das lernt man ja wohl in der Fahrschule, meinte der Sachbearbeiter. Ich wusste es jedenfalls nicht.

Der betreffende Sachbearbeiter lehnte sich zu weit aus dem Fenster. In Fahrschulen (außerhalb BaWü oder Sachsen-Anhalt) wird diese Regel mit keiner Silbe erwähnt, - geschweige denn, dass ein derartiges Verbot im bundeseinheitlichen FS-Fragenkatalog auch nur erwähnt wird.

Ob das in Fahrschulen gelehrt wird, wage ich zu bezweifeln (auch in BaWü + ST), aber das ist auch egal. Es gibt viele Gesetze, deren Inhalt nicht in der Fahrschule Thema sind und trotzdem gelten.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 1. Januar 2021 um 20:49:19 Uhr:


Es gibt viele Gesetze, deren Inhalt nicht in der Fahrschule Thema sind und trotzdem gelten.

"Viele Gesetze" rund um das Verhalten im Straßenverkehr, die der Prüfungskatalog mit seinen aktuell insgesamt 1.750 Fragen (wovon exakt 1.137 für den Erwerb von Klasse B relevant sind) außen vor lässt? Na O.K, - wie Du meinst.

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