Dunkle Seitenfenster vorne

Audi A4 B8/8K

Guten Tag,

Ich habe mir vor paar Monaten einen audi a4 von 2013 gekauft.
Dieser hat vorne getönte Seitenfenster. Nun haben mich schon viele drauf angesprochen,dass es nicht erlaubt ist. Die Fenster sind aber nicht so dunkel wie hinten und haben auch eine Nummer mit audi Zeichen drauf.

Nun Frage ich mich ob ich Probleme mit der Polizei oder beim TÜV bekommen Kann? Das Fahrzeug war vorher ein leasingfahrzeug und hat auch beim Kauf ohne Probleme TÜV bekommen. Es ist keine Folie auf den Scheiben sondern sind so hergestellt.

Bitte habt Nachsicht mit mir ich bin ein totaler Auto noob😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@moe5k schrieb am 30. Mai 2017 um 13:53:59 Uhr:


Jungs, kriegt euch wieder ein!
Ich hätte vielleicht nix sagen sollen vom erlöschen der ABE....

Also ich denke ihr habt beide recht da es lt. §19 durchaus
je nach den Umständen so oder so gehandhabt werden könnte.
Wenn ich z.B. bei schönsten Sonnschein unterwegs bin und die Tönung nicht zu krass ist,
besteht kaum eine Gefahr (dann bleibt es vielleicht bei einer Verwarnung). Und In tiefster Nacht bei
Regen kann die Sicht durch die gleiche Scheibe erheblich weniger hergeben....
Dann besteht durchaus eine Gefahr!

nix ist nur schwarz oder nur weiß ... naja fast nix 😉

Hey moe5k,

Im vorliegenden Sachverhalt wird die be des fzg nicht Erlöschen, wie gesagt, diese Tönung alleine reicht nicht. Hab den Kram lange genug studiert 😉

Wenn du noch ein bissl Zeit im forum verbringst, dann wirst du merken, dass der User audijazzer regelmäßig mit anderen aneinanderrasselt. Heute war ich derjenige, morgen ein anderer - das ist hier schon zur Normalität geworden!

So, nun ist das Thema für mich wirklich gegessen 😁

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Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 27. Mai 2017 um 16:09:57 Uhr:


Hallo,

Wie die anderen schon geschrieben haben ist es nicht erlaubt. Das ist ein Verstoß gegen die StVZO und wird von der Polizei mit krassen 10-25 Euro sanktioniert 😉

Viele Grüße

bist du dir sicher, dass es nur 10-25 Euro sind?
Ich würde tippen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt...

das kann durchaus sein.

Nicht bei jeder Ordnungswidrigkeit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs! Da muss schon was gravierendes vorliegen, da reicht die getönte Scheibe (wie im vorliegenden Fall) nicht aus.

Also, ja ich bin sicher, hab damit täglich im Beruf zu tun 😉

Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Mai 2017 um 20:53:12 Uhr:


das kann durchaus sein.

Was ist das denn für eine Antwort? Entweder erlischt eine BE fürs Fahrzeug oder nicht. Deine Antwort ist Halbwissen, zumal du anscheinend keinen Unterschied zwischen StVO und stvzo kennst.

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dann klär uns absolut Unwissende auf, wenn du vom Fach bist.
Getönte Scheiben bekommen jedenfalls keine ABE - heißt also?

Die Betriebserlaubnis erlischt nur wegen den Scheiben alleine nicht. Je nach dem wo du wohnst wirst du halt, sofern du angehalten wirst, deine Strafe dafür bekommen.

Mein Nachbar fährt schon seit 3 Jahren mit dunkle Scheiben vorne herum und hat noch nie deswegen eine Strafe bezahlt.
Bei einem Unfall oder dergleichen wird es halt mit der Versicherung ein Problem geben, daher würd ich raten die Folie zu entfernen 🙂

Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Mai 2017 um 21:59:23 Uhr:


Getönte Scheiben bekommen jedenfalls keine ABE - heißt also?

Auch falsch! Kann man ebenfalls nicht pauschal sagen. Natürlich gibt es getönte Scheiben mit ABE.

Es wird aber gerne verwechselt, dass Betriebserlaubnis nicht gleich Betriebserlaubnis ist. Es gibt die allgemeine Betriebserlaubnis für bestimmte Teile (Auspuff, Scheiben, etc). Die besagt, dass das Teil zum Anbau zulässig ist. Korrekter Anbau natürlich vorausgesetzt.

Dann gibts noch die Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug. Das sind aber zwei verschiedene paar Schuhe! Wenn die Scheibe keine ABE hat, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Die Betriebserlaubnis erlöscht nur unter den Voraussetzungen des §19 StVZO. Die Erlaubnis erlischt, wenn

Änderungen vorgenommen werden, durch die

- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO).

Im vorliegenden Fall wäre Stichpunkt 2 interessant. Eine abgedunkelte Scheibe stellt aber keine Gefährdung im verkehrsrechtlichen Sinne dar. Anders würde es aussehen, wenn die Scheibe absolut undurchsichtig wäre. Im konkreten Fall kann man jedoch durch gucken, ergo: kein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Wenn eine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist, dann lässt die Polizei das Fahrzeug nicht mehr fahren, sondern legt es vor Ort still und stellt den Fahrzeugschlüssel oder gar das Fahrzeug selbst sicher.
Bei der Folierung der vorderen Scheibe liegt kein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vor, also geht die Polizei folgendermaßen vor:

- 10€ Verwarngeld kassieren
- Mängelbericht ausfüllen

Viele Grüße
Die "Rennleitung"

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 30. Mai 2017 um 12:00:23 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Mai 2017 um 21:59:23 Uhr:


Getönte Scheiben bekommen jedenfalls keine ABE - heißt also?

Auch falsch! Kann man ebenfalls nicht pauschal sagen. Natürlich gibt es getönte Scheiben mit ABE.

*gähn*...
wir sprachen doch von getönten Scheiben vorne.
Und dafür gibts in D keine ABE.

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 30. Mai 2017 um 12:00:23 Uhr:


Im vorliegenden Fall wäre Stichpunkt 2 interessant. Eine abgedunkelte Scheibe stellt aber keine Gefährdung im verkehrsrechtlichen Sinne dar. Anders würde es aussehen, wenn die Scheibe absolut undurchsichtig wäre. Im konkreten Fall kann man jedoch durch gucken, ergo: kein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

na da wär ich mir mal nicht so sicher..
Erlöschen der Betriebserlaubnis vielleicht nicht, aber alle anderen Szenarien über Bußgeld, bis hin zum Verbot der Weiterfahrt halte ich für denkbar.

Auch ich habe von vorne gesprochen. Das ist so typisch für dich 😁 deswegen hast du regelmäßig stress mit anderen Usern! Du bist einfach unbelehrbar, rechthaberisch und arrogant. Deshalb haben Diskussionen mit dir keinen Sinn.

Und um es mit audijazzer-worten zu beenden:

*Ende der Diskussion*

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 30. Mai 2017 um 12:13:08 Uhr:


Auch ich habe von vorne gesprochen. Das ist so typisch für dich 😁 deswegen hast du regelmäßig stress mit anderen Usern! Du bist einfach unbelehrbar, rechthaberisch und arrogant. Deshalb haben Diskussionen mit dir keinen Sinn.

Und um es mit audijazzer-worten zu beenden:

*Ende der Diskussion*

wo hast du das Wort "vorne" benutzt?
Überleg mal, wer sich gerade äußerst arrogant (UND RECHTHABERISCH!!!) aufführt.

@frank gebe dir vollkommen Recht.

Mein alter Nachbar hatte bei seinem BMW auch die Scheiben vorne leicht getönt.

Nach ca. drei Wochen hat ihn die Polizei angehalten und die Tönung bemängelt. Er durfte weiter fahren, musste aber innerhalb einer Woche vorzeigen das er die Folie entfernt hat.

Was er bezahlen musste weiß ich aber nicht.

Jungs, kriegt euch wieder ein!
Ich hätte vielleicht nix sagen sollen vom erlöschen der ABE....

Also ich denke ihr habt beide recht da es lt. §19 durchaus
je nach den Umständen so oder so gehandhabt werden könnte.
Wenn ich z.B. bei schönsten Sonnschein unterwegs bin und die Tönung nicht zu krass ist,
besteht kaum eine Gefahr (dann bleibt es vielleicht bei einer Verwarnung). Und In tiefster Nacht bei
Regen kann die Sicht durch die gleiche Scheibe erheblich weniger hergeben....
Dann besteht durchaus eine Gefahr!

nix ist nur schwarz oder nur weiß ... naja fast nix 😉

Zitat:

@moe5k schrieb am 30. Mai 2017 um 13:53:59 Uhr:


Jungs, kriegt euch wieder ein!
Ich hätte vielleicht nix sagen sollen vom erlöschen der ABE....

Also ich denke ihr habt beide recht da es lt. §19 durchaus
je nach den Umständen so oder so gehandhabt werden könnte.
Wenn ich z.B. bei schönsten Sonnschein unterwegs bin und die Tönung nicht zu krass ist,
besteht kaum eine Gefahr (dann bleibt es vielleicht bei einer Verwarnung). Und In tiefster Nacht bei
Regen kann die Sicht durch die gleiche Scheibe erheblich weniger hergeben....
Dann besteht durchaus eine Gefahr!

nix ist nur schwarz oder nur weiß ... naja fast nix 😉

Hey moe5k,

Im vorliegenden Sachverhalt wird die be des fzg nicht Erlöschen, wie gesagt, diese Tönung alleine reicht nicht. Hab den Kram lange genug studiert 😉

Wenn du noch ein bissl Zeit im forum verbringst, dann wirst du merken, dass der User audijazzer regelmäßig mit anderen aneinanderrasselt. Heute war ich derjenige, morgen ein anderer - das ist hier schon zur Normalität geworden!

So, nun ist das Thema für mich wirklich gegessen 😁

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