Dunkle Seitenfenster vorne
Guten Tag,
Ich habe mir vor paar Monaten einen audi a4 von 2013 gekauft.
Dieser hat vorne getönte Seitenfenster. Nun haben mich schon viele drauf angesprochen,dass es nicht erlaubt ist. Die Fenster sind aber nicht so dunkel wie hinten und haben auch eine Nummer mit audi Zeichen drauf.
Nun Frage ich mich ob ich Probleme mit der Polizei oder beim TÜV bekommen Kann? Das Fahrzeug war vorher ein leasingfahrzeug und hat auch beim Kauf ohne Probleme TÜV bekommen. Es ist keine Folie auf den Scheiben sondern sind so hergestellt.
Bitte habt Nachsicht mit mir ich bin ein totaler Auto noob😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@moe5k schrieb am 30. Mai 2017 um 13:53:59 Uhr:
Jungs, kriegt euch wieder ein!
Ich hätte vielleicht nix sagen sollen vom erlöschen der ABE....Also ich denke ihr habt beide recht da es lt. §19 durchaus
je nach den Umständen so oder so gehandhabt werden könnte.
Wenn ich z.B. bei schönsten Sonnschein unterwegs bin und die Tönung nicht zu krass ist,
besteht kaum eine Gefahr (dann bleibt es vielleicht bei einer Verwarnung). Und In tiefster Nacht bei
Regen kann die Sicht durch die gleiche Scheibe erheblich weniger hergeben....
Dann besteht durchaus eine Gefahr!nix ist nur schwarz oder nur weiß ... naja fast nix 😉
Hey moe5k,
Im vorliegenden Sachverhalt wird die be des fzg nicht Erlöschen, wie gesagt, diese Tönung alleine reicht nicht. Hab den Kram lange genug studiert 😉
Wenn du noch ein bissl Zeit im forum verbringst, dann wirst du merken, dass der User audijazzer regelmäßig mit anderen aneinanderrasselt. Heute war ich derjenige, morgen ein anderer - das ist hier schon zur Normalität geworden!
So, nun ist das Thema für mich wirklich gegessen 😁
27 Antworten
Ich habe meine mit Folie leicht abdunkeln lassen.
Sage dir aber gleich, dass es vorne absolut!!! nicht erlaubt ist.
Zitat:
@DerEsdas schrieb am 25. Mai 2017 um 12:37:01 Uhr:
Guten Tag,Ich habe mir vor paar Monaten einen audi a4 von 2013 gekauft.
Dieser hat vorne getönte Seitenfenster. Nun haben mich schon viele drauf angesprochen,dass es nicht erlaubt ist. Die Fenster sind aber nicht so dunkel wie hinten und haben auch eine Nummer mit audi Zeichen drauf.Nun Frage ich mich ob ich Probleme mit der Polizei oder beim TÜV bekommen Kann? Das Fahrzeug war vorher ein leasingfahrzeug und hat auch beim Kauf ohne Probleme TÜV bekommen. Es ist keine Folie auf den Scheiben sondern sind so hergestellt.
Bitte habt Nachsicht mit mir ich bin ein totaler Auto noob😁
Hast du Bilder davon?
In Österreich ist das abdunkeln von den vorderen Scheiben verboten, ganz egal wie hell oder dunkel sie sind 🙂
Als Showzweck kannst du die verwenden, jedoch darfst du mit dem Fahrzeug nicht fahren 😉 ( zumindest nicht im öffentlichen Verkehr )
Ähnliche Themen
Zitat:
@DerEsdas schrieb am 25. Mai 2017 um 12:37:01 Uhr:
Das Fahrzeug war vorher ein leasingfahrzeug und hat auch beim Kauf ohne Probleme TÜV bekommen.
glaub ich im Leben nicht! Wer hat dir das erzählt??
Die TÜV-Vorgaben sind da völlig eindeutig.
Ist garantiert später nachgerüstet worden - wie auch immer.
und das Audi Zeichen ist auf der Scheibe, darüber die Folie - sieht mein eindeutig auf Bild zwei.
Würde die Folie mal schleunigst entfernen.
In meiner wilden Zeit hatte ich an meinem 3 Golf komplett chromolux folie , vorne etwas heller. Mich hatte sogar die Polizei angehalten . Weil ich vorne 7,5 Felgen und und hinten 9,5 Felgen hatte. Auto komplett untersucht , aber Scheiben nicht bemängelt 🙂
Felgen natürlich auch nicht , aber den offenen? Luftfilter 🙂
Vorne ist verboten, oder ich habe was verpasst.
Die werden so nicht hergestellt und man sieht eindeutig, dass es Folie über der Original Scheibe ist!!!
du weißt hoffentlich, dass das keine Entschuldigung ist, wenn dich die Rennleitung anhält.
Du bist als Halter/Fahrer für den Stvo-gemäßen Zustand deines Fahrzeugs zu jeder Zeit verantwortlich.
Deshalb: ganz schnell runter mit der Folie!
Überhaupt frage ich mich, wie lange der Vorbesitzer so rumfahren konnte ohne aufzufallen 😕
Hallo,
Wie die anderen schon geschrieben haben ist es nicht erlaubt. Das ist ein Verstoß gegen die StVZO und wird von der Polizei mit krassen 10-25 Euro sanktioniert 😉
Viele Grüße