DSG Anfahren am Berg rückwärts
Hallo zusammen,
kennt jemand das gleiche Problem?
In der Garage daheim muss ich meinen Passat in einen Doppelparker auf der unteren Ebene abstellen. Damit auch der Nachbar noch parken kann, ist ein wenig Rangierarbeit erforderlich - genau hier versagt aber die Technik. Beim rückwärts Anfahren löst sich zwar die Feststellbremse, die Kupplung kommt aber nicht so schnell, dass sie das Vorwärtsrollen abfängt. Da die Stellfläche / Rampe nach vorn geneigt ist, rollt der Passat mit seinen 1,5 t langsam auf die Wand zu und ich habe keine Chance außer Vollgas zu geben - das kann gut gehen, muss aber nicht.
Kann das jemand mal auf einer Schräge testen: Parkbremse drücken (ggf. auch mit Autohold), R einlegen und langsam Gas geben. Rollt Ihr da auch gute 30 cm nach vor bevor es Rückwärts geht?
Bin auf Eure Erfahrungen gespannt.
Grüße aus Frankfurt
kiste01
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gandalf_11
Sorry, aber ich parke jeden Tag an einer abschüssigen Strasse, und bin auch schon mit einem Autotransporter rückwarts einen Berg an einer Tankstelle gefahren. ALLES kein Thema.
Mein Autohold funktioniert genauso einwandfrei!
Hallo!
Tja, ich habe leider nicht so ein Glück... Aber die beschriebene Situation kommt in meinem Alltag ja sehr selten vor und ich kann mich ja jetzt entsprechend vorbereiten, um ein wegrollen zu vermeiden.
Bzgl. der Reparaturkosten hat sich meine Werkstatt aber auch noch nicht geäußert. Da bin ja mal gespannt!
Danke für die Antwort! 🙂
Sorry, falls ich es überlesen habe, aber hast Du denn unter Vorbehalt bezahlt oder haben die Dir Dein Auto trotz offener Rechnung wiedergegeben?
Hallo, vdubb!
Ich hatte meinen Passi so wieder bekommen und habe die Rechnung später per Post nach Hause geschickt bekommen.
Dass ich nicht gewillt bin, die Rechnung (komplett) zu übernehmen, habe ich dem Meister sogar schon vor der Reparatur angekündigt!
Gruß
sash-deli
Gut für Dich, dachte immer, dass man in Deutschland sein Auto nur gegen Cash zurückbekommt... 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von vdubb
Gut für Dich, dachte immer, dass man in Deutschland sein Auto nur gegen Cash zurückbekommt... 🙂
Ist abhängig vom jeweiligen Kunden und dessen Verhältnis zu seinem Autohaus. Wenn man dort bekannt ist, braucht man nicht ungebingt gleich zahlen.
Gruß
Klaus
Hihi, das ist witzig!
Ich war mit dem Schaden an der Motorabdeckung das erste Mal in dieser Werkstatt (aber wahrscheinlich auch nicht das letzte Mal). Ich war also Neukunde. Aber: Die wissen, wo ich wohne....... 😉
Gruß
sash-deli
Hallo!
Letzte Woche war mein Passi wieder in der Werkstatt, damit sich VW-Techniker nochmal meinen Wagen genau unter die Lupe nehmen können (Fehlerspeicher auslesen etc.): Scheinbar ohne Befund - jedenfalls konnte mir nix mitgeteilt werden. Ich habe denen auch noch mal eine ausführliche schriftlich Problembeschreibung mitgegeben. Die Unterlagen sind nun wohl in Wolfsburg, wo dem Problem auf den Grund gegangen werden soll.
Ich habe auch gleich noch einmal überprüft, ob die Symptome noch vorhanden sind, als ich den Wagen zurückbekam: Alles beim Alten!
Die Rechnung habe ich bis heute nicht bezahlt, das Mahnverfahren ist bis Ende August unterbrochen. Die erste Mahnung habe ich aber inzwischen schon. Die Werkstatt will verständlicherweise ihr Geld haben - da ich den Reparaturauftrag erteilt habe, natürlich von mir und nicht von VW.
Diese Woche habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit. Mal schauen, wie er die Sache sieht.
Fortsetzung folgt!
Gruß
sash-deli
Hallo!
UPDATE: Ich war heute beim Anwalt und habe ihm meinen Fall geschildert. Er hat sich alle notwendigen Unterlagen kopiert, einschl. meiner schriftlichen Problembeschreibung.
Ergebnis:
1. Ich muss die Werkstattkosten der von mir mit der Reparatur meines Schadens beauftragten Werkstatt gemäß Rechnung erstatten. (Das werde ich gleich heute tun.)
2. Der Rechtsanwalt wurde von mir damit beauftragt, die Kosten von meinem Freundlichen, wo ich den Wagen gekauft hatte, zurück zu verlangen.
3. Das mangelhafte Funktionieren des dynamischen Anfahrassistenten muss klar als Mangel am Fahrzeug dargestellt werden, der behoben werde muss. Dieser Mangel stellt einen Garantiefall dar. Laut "Kleingedrucktem" sind auch Schäden, die durch einen solchen Mangel (Abweichung von der Betriebsanleitung/Verkaufsunterlagen) entstanden sind, von der Garantie abgedeckt - nur ist dafür der Verkäufer zuständig und nicht die Reparaturwerkstatt.
Nach seiner Aussage hätte ich gute Chancen, mein Geld von VW wieder zu bekommen, weil der Fehler sich jederzeit reproduzieren lässt und weil es hier auch Fälle gibt, wo solch ein Fehler nicht aufgetreten ist (also ist der Fehler als Ausnahme und nicht etwa als Normalität oder Regelfall zu betrachten).
Ich bin ja mal gespannt, wie sich das entwickelt. Wie gut, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe.
Fortsetzung folgt...
Gruß
sash-deli
Zitat:
Original geschrieben von sash-deli
Hallo!
Nach seiner Aussage hätte ich gute Chancen, mein Geld von VW wieder zu bekommen, weil der Fehler sich jederzeit reproduzieren lässt und weil es hier auch Fälle gibt, wo solch ein Fehler nicht aufgetreten ist (also ist der Fehler als Ausnahme und nicht etwa als Normalität oder Regelfall zu betrachten).
Super, daß du zum Anwalt gegangen bist, hätte ich auch gemacht.
Nimm aber bitte nicht die Beiträge hier als Argument die vom Autohold sprechen. Das Autohold ist nicht fürs anfahren auf abschüssiger Straße gedacht. Dafür ist die elektronische Parkpremse zuständig. Da nur diese wartet bis Zug an den Rädern ist. (oder zumindest sollte)
Gruß
Andi
Fein - dann war mein Rechts-'Gefühl' doch richtig. Dein Wagen ist Mangelhaft und der Schaden ist aufgrund des Mangels entstanden.....
Bitte halte uns auf dem Laufenden, wies weiter geht - sprich ob VW sich von dem Fehler was annimmt oder ob sie Dir erklären wollen, dass der Virus zwischen Lenkrad und Pedal eingeklemmt war ;-)
Gruss
Andy
Hallo!
Richtig! Genauso hat es mein Anwalt auch formuliert.
Allerdings heute wünschte ich mir, ich hätte den Anwalt doch noch nicht beauftragt.
Ich bekam nämlich heute den Anruf von meiner Werkstatt, dass sie eine Email von Volkswagen erhalten hätten, in der sie der Werkstatt mitteilen, dass Volkswagen - natürlich ohne Anerkennung jeglicher rechtlichen Verpflichtung - die Reparaturkosten in voller Höhe übernimmt. Die Werkstatt zahlt mir die gerade gestern bezahlten Kosten heute wieder zurück.
An sich eine sehr erfreuliche Nachricht, auf die Selbstbeteiligung (gut 100 €) zur Rechtsschutzversicherung bleibe ich selbstverständlich sitzen. Na ja. Immer noch besser als 477,66 €.
Also eine Angelegenheit mit HAPPY END! 🙂
Gruß
sash-deli
Hallo,
Glück gehabt. 😁
Aber, dass ist doch das heutige Problem, jeder Knuff hat ne Rechtsschutzversicherung und läuft für jeden Trara direkt zum Anwalt.
Die Folge ist, der Anwalt lacht sich scheckig, da er ja prima mit der RSV abrechnen kann, die RSV lacht sich scheckig, da sie mal wieder die Beiträge nach oben schrauben kann.....
Vielleicht sollte man ab und an mal ein wenig Geduld und Abwarten mit ins Kalkül einbeziehen.
Auch wenn der eine oder andere mal Pech mit seinem Passi hat, VW baut sicherlich keine Mängel absichtlich mit ein und es ab und an auch nicht so ganz einfach für jedes Problem eine Lösung im laufenden Produktionsprozess zu finden.
Letztendlich zahlen wir alle dann mal wieder die Zeche.
So, musste mal raus. 😁
Euer SunShine
Hallo, Sunshine31X!
Grundsätzlich hast du Recht! Allerdings brauchte ich - weil ich davon keine Ahnung habe - Handlungs- und Rechtssicherheit. Ich wusste nicht, wieviel Recht ich in dem Fall wirklich hatte und von wem ich die Kosten ersetzt bekommen musste. Ich musste immerhin damit rechnen, dass Volkswagen sich quer stellt.
Nun habe ich möglicherweise in etwa die Selbstbeteiligung zu tragen und die Versicherung vielleicht gar nichts. Alles zu Gunsten des Anwalts und dafür, dass ich um eine Erfahrung reicher geworden bin. 😉 (Übrigens: Das war das erste Mal, dass ich überhaupt die Versicherung in Anspruch genommen habe. Ich hätte auch sehr gerne drauf verzichtet!)
Gruß
sash-deli
Hy Sash,
ist der Mangel denn behoben? Du sagtest irgend wann mal, dass Du das Problem des rollenden Autos immer wieder reproduzieren kannst. Mir wäre in diesem Fall eine Instandsetzung durch VW wichtig. Was hilfts, wenn ich meiner Frau das Auto net geben darf, weil es nicht das macht, was der durchschnittliche Fahrer erwartet?
Evtl. sollte Dein Anwalt für die 100€, die er von Dir schon bekommen hat, einen netten Brief an die Rechtsabteilung von VW schreiben. Wer garantiert Dir, dass Dir das kein 2. Mal passiert?
So schnell wäre so was für mich nicht erledigt....
Gruss
Andy
Hallo, namevergeben!
Nein, der Mangel an sich ist nicht behoben, was mich allerdings auch nicht weiter stört. Ich kenne den Fehler ja nun und kann mich entsprechend darauf einstellen. In solchen seltenen Fällen (abschüssige Stellplätze) schnalle ich mich erst nicht an und löse die EPB manuell, wenn der Wagen spürbar in die richtige Richtung losrollen "möchte". Dann erst schnalle ich mich an.
Das Problem habe ich ja nur, wenn ich wenig Gas geben muss. Gebe ich mehr Gas, ist alles normal. Ich kann damit jedenfalls gut leben.
(und meine Frau würde den Wagen sowieso nicht bekommen... 😁 )
Gruß
sash-deli