DRINGEND wegen Werkstattpfusch Folgen eines (nach Reparatur) nicht angezogenen Federbeines
Wir haben den Ford meiner Frau Ende Januar in die Ford-Werkstatt gebracht, um eigentlich das Radlager richten zu lassen und neuen TÜV zu machen. Die Werkstatt hat den Zahnriemen gewechselt, das Radlager auf der Fahrerseite getauscht und die festgebrannte Bremsscheibe erneuert. TÜV bekam er neu.
Einen Tag später sind wir wieder in die Werkstatt gefahren, weil meine Frau das Auto "schlimmer" fand, als vorher. Am linken Rad hats geklackert, aus dem Motorraum kommt ein leises Pfeifen, die Lenkung hat anscheinend Spiel... Der Typ hats auf die Hebebühne, am Rad bissel rumgewackelt, meine Frau mehr oder weniger ausgelacht und gesagt, es sei alles in Ordnung. Wir sind nun weiter mit dem Auto zum Arbeiten gefahren etc., teilweise mit 40 und Warnblinker Buckel hoch, weil es sonst das Auto "hin- und hergeschmissen hat". Wir wußten uns ja nicht weiter zu helfen und dachten, wir sind blöd. Am Samstag nun, 4 Wochen später, hats vorne raus gequalmt. Wir sind zu einem Kumpel in die Werkstatt gerollt, die Gott sei Dank nicht weit weg war. Als wir Wasser und Öl kontrolliert haben, fiel unserem Kumpel auf, das auf dem Federbein oben eine Nuss steckte. Beim näheren Hinkucken stellte sich raus, dass das federbein komplett locker war. Nun unsere Frage: Was kann so ein grober Fehler an Folgeschäden an anderen Teilen mit sich bringen?? Spur, Sturz, Spurstangen, Querlenker, Lenkung, Reifen - wo und was? Wer kennt sich aus und kann Tipps geben, auf was wir die Werkstatt "verdonnern" müssen? Die haben jetzt nur das Ding fest gezogen, kein Entschuldigung, kein Ersatzauto in der zeit usw. Und wir haben nun Angst, dass wir auf den Folgeschäden "sitzen bleiben". LG und Danke im Voraus. Bigfootblue2000
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigfootblue2000
Hallo Johnes,waren bei der GTÜ. Müssen nix zahlen für das Gutachten, weil es nur ein Beratungsgespräch war. Es gibt auch nix schriftliches. Der Gutachter meinte, is alles nicht so wild. Sollte man so klären können.
Naja gehen wir halt zu einbem Tüv oder zur Dekra.
grüße
Dieser "Gutachter" wird Euch nichts bringen, helfen kann nur ein unabhängiger GA, etwa von der DEKRA. TÜV oder ein freiberuflicher Sachverständiger, der auch für Euch arbeitet. Das kostet Geld, und wenn das nicht von der RS bezahlt wird, bleibt die Frage, ist es Euch das wirklich Wert. Ich denke, das Gutachten wird nicht billiger sein wie die Reparaturkosten, die bisher angefallen sind.
Dazu ist der Ausgang einer Gerichtsverhandlung offen, denn Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Schuhe.
Es ist schwer, Dir "gute Ratschläge" zu geben, die Du hinterher bezahlen musst, daher unterlasse ich das. Nur, Ratschlägen, die Werkstatt an zu prangern sind dumm, damit wäre ich äußerst vorsichtig!!!
Mein Vorgehen würde anders verlaufen, wie schon weiter oben beschrieben.
Der Werkstatt schriftlich eine einmalige und terminierte (zwei Tage) Nachbesserung einräumen, und sich vor behalten, weitere Schritte zu gehen, wenn diese Reparatur ohne Erfolg ist.
Schriftlich festhalten, was repariert werden soll.
Ist das ohne Erfolg, würde ich die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbe einschalten. Die Schiedsstellen arbeiten eigentlich gut, und entscheiden zu 80 % für den Kunden. Die arbeiten aber nur bei Fällen, die nicht bei Gericht abhängig sind, daher VORHER einschalten.
Vorher erkundigen, ob diese Werkstatt der Schiedsstelle angeschlossen ist, sind mittlerweile aber fast alle Fachwerkstätten.
Alles nicht persönlich nehmen, und sachlich bleiben, niemals persönlich werden, und auch niemals drohen, das verhindert oft ein gütiges Übereinkommen.
Viel Erfolg, und ruhiges Blut wünscht
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Wenn der Betrieb der Innung angehört, eine der Schiedsstellen aufsuchen!Hier der Link!
Für den Betrieb ist der Schiedsspruch bindend, der Kunde kann weiter vor Gericht ziehen, wenn er nicht zufrieden ist!
MfG
Zur Innung haben wir ja schon geschrieben. Der Betrieb hat dann auch sichtbar das "Innungswappen" hängen, wenn er dieser angehört!
Es wäre eigendlich wirklich der kostengünstigste Weg.
2. wäre eine Mahnung auf Nachbesserung, durch den Anwalt!
Letzte Instanz der Gang vor das Gericht. Selbst bei 800€ lohnt dies, wenn ein Großteil der Kosten durch den Rechtschutz gedeckt ist. Alleine schon um die Werkstatt zu ermahnen! Vorraussetzung ist, der Pfusch ist durch das Gutachten belegt.
MfG
In der Tat, die Deckungszusage des RS ist der Dreh- und Angelpunkt in dieser Sache. Übernehmen die das Prozeßrisiko sollte man, vorausgesetzt man hat einen Fachgutachter und Fachanwalt, gute Chancen auf Nachbesserung bzw. Schadensersatz haben. Denke, dass einem auch der TÜV weiterhelfen kann; könnte nöglicherweise aber zwischenzeitlich die Zulassung kosten.
Würde mit dem Wagen sowieso nicht mehr fahren wollen...
MfG
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so mal ein kleines UPDATE
haben mal einen Schiedsantrag ausgefüllt und diesen vor 2,5 Wochen abgegeben.
Gestern kam dann eine Nachrricht, dass Sie erst mal die Gegenseite hören müssen, bevor etwas passiert.
Da bin ich mal gespannt. Der nächste Gang wäre dann wohl über den Anwalt.
Schauen wir mal was über die Schiedstelle passiert.
Werde weiter berichten.
Schönes Wochenende
Big
Habe von Schieds-Stellen noch nie etwas Vernüftiges gehört. Wie heißt es so schön mit den Krähen und dem Aushacken ?
Aber vielleicht wird man ja eines Besseren belehrt. Bloß keine faulen Kompromisse eingehen !