Doppelte Nebelschlussleuchte
Kann mir jemand verraten wie genau ich die zweite Nebelschlussleuchte freischalten kann.
Xentry vorhanden.
Beste Antwort im Thema
Ich wäre für die Pflichteinfühung eines Pieptones, wenn man mit eingeschalteter NSL schneller als 50 fährt. Wie oft sieht man Leute bei leichtem Regen oder Nebel mit NSL und über 100 fahren. Die Dinger blenden im Dunkeln einfach nur.
35 Antworten
Meiner Meinung nach ist es idiotisch doppelte NSL in Betrieb zu nehmen. Die verwechslung mit Bremslicht ist zu groß und unnötig. Auch eine Veränderung der Betriebserlaubnis ist nicht ok!
Beim Clio 2 leuchten auch zwei Lampen, also müssten die Franzosen ja auch idiotisch sin ??
Mal abgesehen von den ganzen tüvi-gesetzeskram und Usermeinungen, kann man das programmieren oder nicht?
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Es fahren viele Autos mit 2 NSL (li+re) an: Jaguars, Audi A6, i.d. Regel die teureren Modellen.... seit zig Jahren.
Wenn jemand 2 x NSL mit 'normalen' Bremslichtern verwechseln kann, ist ein Besuch zum Augenarzt längstens fällig... vielleicht den Schein freiwillig abgeben auch 🙂
Warum sollte man zum Augenarzt? Bremslicht sowie Nebelschlussleuchte haben beide 12volt und 21watt Glühlampen verbaut. Deshalb ist die Verwechslung groß. Deshalb wird bei nsl nur eine Seite angesteuert
Zitat:
@S44b schrieb am 24. Oktober 2015 um 09:04:41 Uhr:
Es fahren viele Autos mit 2 NSL (li+re) an: Jaguars, Audi A6, i.d. Regel die teureren Modellen.... seit zig Jahren.
Wenn jemand 2 x NSL mit 'normalen' Bremslichtern verwechseln kann, ist ein Besuch zum Augenarzt längstens fällig... vielleicht den Schein freiwillig abgeben auch 🙂
Leider gibt es immer wieder Leute, die glauben auf Meinungen mit Häme und Anschuldigen zu reagieren.
o.g. von Dir genannte Autos sind so in der allg. Betriebserlaubnis beschrieben. Ein nachträgliches Ändern der NSL auf beiden Seiten halte ich immer noch für Blödsinn. Warum sind z. Bsp. einige Autos mit nur einseitiger RFL unterwegs? Hier wäre eine Änderung angebracht.
Und Deine persönlichen Angriffe kannst Du Dir sonstwo hinstecken!
Hi,
ich würde es auch bei einer NSL belassen. Weil da ist der Effekt einfach am größten.
Und jetzt mal ganz ehrlich: Wie oft benutzt man das Ding?
Ironie on:
OFT !!!
Ironie off:
Die meisten im Regen, man könnte ja übersehen werden und vergessen die NSL wieder aus zu schalten.
Ich wäre für die Pflichteinfühung eines Pieptones, wenn man mit eingeschalteter NSL schneller als 50 fährt. Wie oft sieht man Leute bei leichtem Regen oder Nebel mit NSL und über 100 fahren. Die Dinger blenden im Dunkeln einfach nur.
Ja ihr habt ja alle recht. (ERNST GEMEINT) Ich habe hier aber nicht um eure Meinung gefragt, wie blöd das alles ist und was eventuell der Gesetzgeber dazu sagt, sondern NUR ob es möglich ist und wenn wie!
Alles andere ist, wenn ich es so sagen darf, typisches Forum-Palaber was hier einfach nicht in den Thread passt und lediglich dafür sorgt, dass man erst zehn Seiten lesen muss, bis mal was brauchbares dabei ist.
P.S. Ja mich nervt es auch wenn jemand die NSL zu früh anmacht oder sie vergisst auszumachen, aber das blendet auch, wenn nur eine leuchtet ??
@ Tutzi85
Du hast doch ein mopf, oder ?
Da kannst codieren was du willst, den ohne LEDs in der rechten Rückleuchte leuchtet dort auch nichts.
Zitat:
@S44b schrieb am 24. Oktober 2015 um 09:04:41 Uhr:
Wenn jemand 2 x NSL mit 'normalen' Bremslichtern verwechseln kann, ist ein Besuch zum Augenarzt längstens fällig... vielleicht den Schein freiwillig abgeben auch 🙂
Das ist sicher nicht der Fall. Ein Fahrzeug, welches noch keine dritte Bremsleuchte besitzt, ist beim Bremsen sowohl subjektiv, wie auch objektiv nicht von einem solchen Fahrzeug zu unterscheiden.
Solche Anschuldigungen, sind einfach fehl am Platz.
Zitat:
@Piefke11 schrieb am 24. Oktober 2015 um 14:55:08 Uhr:
Ich wäre für die Pflichteinfühung eines Pieptones, wenn man mit eingeschalteter NSL schneller als 50 fährt. Wie oft sieht man Leute bei leichtem Regen oder Nebel mit NSL und über 100 fahren. Die Dinger blenden im Dunkeln einfach nur.
Zumindest beim 204 ist das längst gelöst. So weit ich weiß (bin mir nicht bei allem Modellen ganz sicher), geht beim 204 die Nebelschlussleuchte bei mehr als 80 km/h automatisch aus.
Zur Typgenehmigung: In aller Regel gilt, hat ein Fahrzeug die Möglichkeit vorgesehen beide leuchten zu lassen, dann gibt es dafür auch eine Typgenehmigung. Und damit ist es legal diese auch so zu betreiben, auch wenn der Hersteller länderspezifisch unterschiedlich ausliefert.
Meine eigene Meinung: Vollkommener Quatsch da rum zu machen. Man kann diese fast nie legal nutzen. Für die drei Anwendungsfälle im Autoleben fängt man nun an da tum zu doktern?