Doppelblinker und US Standlicht

VW Golf 4 (1J)

Moin, hab 1 - 2 fragen zu Doppelblinker und US Standlicht .

Zuerst für den umbau, passen die blinkerhülsen vom Bora Scheinwerfer in die Golf Scheinwerfer ?

Denn zu dem US Standlicht, da wollte ich dieses Modul verwenden wie auf dem Bild zu erkennen, hat dieses einer schonmal verbaut? Funktioniert das überhaupt? Da ich Nun ja 2 Lampen pro Scheinwerfer betreibe.

Optisch habe ich mir das so vorgestellt das, dass US Licht beim blinken nicht ausgeht.

Sollte dies alles nicht funktionieren, hat jemand eine andere Idee?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@voller75 Glaube die nennen sich Hella Mini-DE und sehen garnicht mal so gut aus 🙄

@fischkoppstuttgart

Ich spiele ja weiß Gott nicht oft den Moralapostel was sowas angeht (siehe eine Seite weiter vorn) und gebe anderen gerne Tipps (was die Leute dann mit ihren Kfzs anstellen liegt ja nicht in meiner Verantwortung)
Diese Leute wissen dann auch ob der "Gefahr" des Erwischtwerdens bzw der Illegalität der Umbauten.

ABER

Es ist immer wieder lustig, wie einige versuchen sich ihre Umbauten "legal zu reden" 😁

Nur weil die Xenonscheinwerfer im Golf 4 Doppelblinker haben, heißt das nicht automatisch, dass diese auch nachgerüstet werden können. Auch nicht wenn ein TüV-Beamter der Meinung ist zweite Linse, zweite Lampenfassung, passt schon.

Was dein TüV-Beamter und auch du scheinbar nämlich nicht wissen, ist, dass der Doppelblinker in den Xenonscheinwerfer mittels einem orangenen Lichtleiter und EINER Glühlampe pro Scheinwerfer realisiert ist und somit eine völlig andere Abstrahlcharakteristik und Helligkeit hat als 2 Lampen mit jeweils einer Fassung.

Da kann dein Beamter sich auf den Kopf stellen und mit den Zehen die Tonleiter rückwärts auf einer Querflöte spielen, legal wird es dadurch trotzdem nicht.

Ob es irgendeinen interessiert DAS ist die eigentliche Frage, illegal ist es auf jeden Fall.

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Moin,

Legal oder nicht.. lass ich jetzt mal raus.
Vielen geht OPTIK vor TÜV!
Ich persönlich wünsche den Baumarkttunern dann eine entsprechende Kontrolle mit 0 Tolleranz

Doppellinse ist LEGAL...
Haben selber schon den Umbau vorgenommen.
Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht (AngelEye Optik) nach unten in die Stossstange gesetzt (HELLA hat da was im Program inkl Gitter knapp 200€)
Dadurch war die Nebellinse im HSW leer... Umbau auf Doppelblinklinse

Erfahrung aus alten Zeiten...
Es ist ein wenig geschick und teilweise auch Fachwissen notwendig (Elektrik).
Finger weg von Stromdieben. Kabel SCHNEIDEN ist keine Lösung, es gibt fertige Adapter!

zum Thema US Standlicht
Nach StVO NICHT Zugelassen!
Die billigen Module taugen nichts!
Sie werden nicht nur Heiss, sondern schaffen es sogar, das Blinkmodul zum Durchbrennen zu bringen.
Das ist klar ein ATU-Tunig!
Hier gibt es aber Hersteller, die auch was taugen! Nur bekommst die nicht für 15€.

Da ich genug Idioten gesehen habe, die dadurch ihr Auto fast abgebrannt haben (gerade die Honda / Mitsu Kollegen), nennen ich keine Hersteller.

Zitat:

@Fischkoppstuttgart schrieb am 18. April 2017 um 11:01:04 Uhr:



Ich persönlich wünsche den Baumarkttunern dann eine entsprechende Kontrolle mit 0 Tolleranz

Doppellinse ist LEGAL...
Haben selber schon den Umbau vorgenommen.
Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht (AngelEye Optik) nach unten in die Stossstange gesetzt (HELLA hat da was im Program inkl Gitter knapp 200€)
Dadurch war die Nebellinse im HSW leer... Umbau auf Doppelblinklinse

Na dann sei mal froh, dass du bisher selbst nicht in eine solche Kontrolle gekommen bist, die du anderen wünscht, und bau deinen Doppelblinker-Scheinwerfer schnell aus. Ob Nebelscheinwerfer nach unten oder gar nicht vorhanden, der Umbau ist eine Veränderung am Scheinwerfer, der damit seine Zulassung verliert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt.

Und ja, der UMBAU an sich ist legal, nur das verwenden der umgebauten Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr nicht...

Schön übrigens, dass du ganz am Anfang deines Posts schreibst

Zitat:

@Fischkoppstuttgart schrieb am 18. April 2017 um 11:01:04 Uhr:


Legal oder nicht.. lass ich jetzt mal raus.

dann aber dick oder rot genau dazu (teilweise falsche) Statements abgibst 😁

Zitat:

@kaindl schrieb am 18. April 2017 um 12:10:45 Uhr:


Ob Nebelscheinwerfer nach unten oder gar nicht vorhanden, der Umbau ist eine Veränderung am Scheinwerfer, der damit seine Zulassung verliert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt.

Und ja, der UMBAU an sich ist legal, nur das verwenden der umgebauten Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr nicht...

Das sehe ich auch so, Veränderungen an den Scheinwerfern führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

In manchen Situationen kann ich das durchaus nachvollziehen.
Z.B. US Standlich ist für machnche Verkehrsteilnehmer verwirrend
Im Falle von den Doppelblinkern kann ichs jedoch nicht verstehen, genauso wie wenn sich jemand den Kegel von den Xenonscheinwerfern schwarz lackiert, die Lichtausbeute bleibt gleich, dennoch nicht erlaubt.

Zitat:

@JulHa schrieb am 18. April 2017 um 12:38:22 Uhr:


In manchen Situationen kann ich das durchaus nachvollziehen.
Z.B. US Standlich ist für machnche Verkehrsteilnehmer verwirrend
Im Falle von den Doppelblinkern kann ichs jedoch nicht verstehen, genauso wie wenn sich jemand den Kegel von den Xenonscheinwerfern schwarz lackiert, die Lichtausbeute bleibt gleich, dennoch nicht erlaubt.

Das Problem ist halt, sinnvoll zu definieren, welche Änderungen OK sind, und welche nicht. Und wie siehts aus, wenn es schlampig umgesetzt wird, welche Probleme können dann auftreten, usw.
Drum kann ich die Gesetzgebung, so wie sie ist, schon irgendwie verstehen, auch wenn ich deiner Meinung bin, dass zB Doppelblinker oder der Umbau von Xenons auf "Jubi-Style" eigentlich kein Problem wären 😉

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Dem stimme ich zu. Schlampig umgesetzt müsste eben definiert werden.
Ich hol dann mal das Tesaband, muss noch was verkabeln. 😁

ok..
Verständnissthema...
Umbau auf Doppellinse und ja, war beim TÜV...

Vorgabe Onkel TÜV:
- Nebellinse raus, Blinkerlinse rein
- Umbau Lampenfassung (Leuchtmittel muss jeder Laie tauschen können, also nix mit Kleben o.ä)
- Kabeladapter damit nix geschnitten werden muss

Der Aufwand war hoch!
TÜV zufrieden

@Fischkoppstuttgart
Meines Wissens kann auch der TÜV Änderungen am Scheinwerfer nicht einfach abnehmen/eintragen, dafür wäre ein teures lichttechnisches Gutachten notwendig. 100% sicher bin ich mir dabei nicht, sollte aber herauszufinden sein 😁
Gabs denn da bei dir eine Abnahme oder ähnliches vom TÜV oder waren das "nur" seine Auflagen, um die HU zu bestehen? 😁

Zitat:

@kaindl schrieb am 18. April 2017 um 15:07:37 Uhr:


@Fischkoppstuttgart
Gabs denn da bei dir eine Abnahme oder ähnliches vom TÜV oder waren das "nur" seine Auflagen, um die HU zu bestehen? 😁

Ich bin inzwischen vorsichtig was die Beschreibungen auf den Verpackungen angeht. Die Ebay Verkäufer schreiben viel drauf.. 🙄
Deswegen damals der Umbau der NSW inkl TFL von HELLA 😎
Alle meine Fahrzeuge sind und bleiben sauber!

Da wir die NSW im HSW still legen mussten (2 paar NSL nicht zulässig) ab zum TÜV, denn uns hatte der Ergeiz gepackt!
Da sowas nur gewisse Herren machen dürfen (Thema §21), anrufen und Termin.

Seine Aussage damals:
Der Golf 4 hat in den Xenon Doppelblinker, daher in der Baureihe (Golf 4) zulässig.
Auflagen siehe oben. Da es nur eine "Spielerei" ist, immer Kosten / Nutzen im Auge behalten.
Um an die Teile zu kommen, brauchst du einen 2ten Satz HSW (Fassung / Linse / Kabel). Da haben wir "blinde" vom Schrott geholt.

Im ausgebauten Zustand ab zum TÜV, der er wollte es vorm Einbau sehen!
Danach Einbau +verkabeln und gut war.

Haben keinen Zettel o.ä. und auch nie ärger bekommen. (umbau 2007, verschrottung 2016)

Und ja, ich hab so meine Erfahrungen mit dem lieben Onkel vom TÜV.
Schau in mein Profil... Mein "Zweitwagen" ist immer, egal was ich machen, eine Einzelabnahme. Normale HU ist da immer sportlich und Zeitintensiv.
Bin da seit Jahren (naja, ok, erst 5 Jahre TÜV SÜD, seit 2 Jahren nun TÜV NORD) Stammkunde und lass ne Menge Geld da..

Zitat:

@Fischkoppstuttgart schrieb am 18. April 2017 um 11:01:04 Uhr:


(HELLA hat da was im Program inkl Gitter knapp 200€)

Welche waren das?

@voller75 Glaube die nennen sich Hella Mini-DE und sehen garnicht mal so gut aus 🙄

@fischkoppstuttgart

Ich spiele ja weiß Gott nicht oft den Moralapostel was sowas angeht (siehe eine Seite weiter vorn) und gebe anderen gerne Tipps (was die Leute dann mit ihren Kfzs anstellen liegt ja nicht in meiner Verantwortung)
Diese Leute wissen dann auch ob der "Gefahr" des Erwischtwerdens bzw der Illegalität der Umbauten.

ABER

Es ist immer wieder lustig, wie einige versuchen sich ihre Umbauten "legal zu reden" 😁

Nur weil die Xenonscheinwerfer im Golf 4 Doppelblinker haben, heißt das nicht automatisch, dass diese auch nachgerüstet werden können. Auch nicht wenn ein TüV-Beamter der Meinung ist zweite Linse, zweite Lampenfassung, passt schon.

Was dein TüV-Beamter und auch du scheinbar nämlich nicht wissen, ist, dass der Doppelblinker in den Xenonscheinwerfer mittels einem orangenen Lichtleiter und EINER Glühlampe pro Scheinwerfer realisiert ist und somit eine völlig andere Abstrahlcharakteristik und Helligkeit hat als 2 Lampen mit jeweils einer Fassung.

Da kann dein Beamter sich auf den Kopf stellen und mit den Zehen die Tonleiter rückwärts auf einer Querflöte spielen, legal wird es dadurch trotzdem nicht.

Ob es irgendeinen interessiert DAS ist die eigentliche Frage, illegal ist es auf jeden Fall.

@Themenstarter, in Bezug auf dein ersten Thread:

Was soll denn der Blödsinn.

Das Bild ist doch ein stinknormaler Xenonscheinwerfer.

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Wo isn hier das Problem.

Der Umbau von Beleuchtungseinrichtungen also Scheinwerfern führ zum erlöschen ihrer Betriebserlaubnis bzw dem Lichtgutachten und deren Zulassung.

Egal was man daran Umbaut.

Es gibt jetzt durchaus originale Nachbauten die z.B diese Funktion haben.
Soweit wäre der Scheinwerfer dann zugelassen.
Dann kommt wieder die Thematik mit der Nichtzulässigkeit der Sonderfunktion.

US-Standlicht bedeutet oranges Standlicht im Blinker. Das ist in Deutschland nicht erlaubt. siehe StvZo

Eine Standlichtbirne in einem (dafür zugelassenen) Blinker/ Scheinwerfer mit weißem oder klarem Glas ist erlaubt.Lichtfarbe Weiß.
Lichtfarbe Orange ist als Standlicht unzulässig.

Soweit sollte alles gesagt werden.
Selbst wenn die Module gut wären dann nur für Zwecke "ausserhalb" der StvZo

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