DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

Hallo, ich fasse mich einmal kurz:

Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.

Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.

Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt

Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.

Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.

Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.

Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.

Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.

Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.

Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.

Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.

Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.

Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.

Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.

Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

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Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:22:32 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:18:00 Uhr:



Du könntest dem Käufer dann eine Frist setzten in der er das Fahrzeug abholen soll/muss! 😉

Ja, "Könntest" ist, was aber nicht geschehen ist, und da man die Zeit nicht zurückdrehen kann.....🙄🙄🙄

"Könntest" ist immer so wie:

Wenn HABE kommt, war HÄTTE schon da....

HÄTTE ich mal dass und das so gemacht, aber ich HABE das so gemacht....

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:56:57 Uhr:


Du solltest daran denken, dass seit 2017 in der gesamten EU die Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO) gilt, die Pfändungen ausländischer Konten zulässt. Und Tschechien ist nunmal Mitglied der EU.....

Wenn der Zoll zu dieser Maßnahme greift, kommen dann auch noch erhebliche Gebühren zu den eigentlichen 27 EUR hinzu - du schadest dir damit im Grunde genommen nur selbst.

Siehst Du, dass ist z.B. eine für mich hilfreiche Antwort, die mir selbst zur Entscheidungsfindung sehr nützlich ist wie ich mich nun weiterverhalten werde, und das ist auch das, was ich vorher geschrieben habe mit dem "Wissen"....

Und diese (EuKoPfVO) ist auch möglicherweise ein Werkzeug, eine "Waffe", welches das Zollamt einsetzen könnte.

Daher auch ein "Danke" von mir für diese wirklich nützliche Antwort!

Grüße vom Linksfahrer

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:29:03 Uhr:


da kann man mal sehen, was so eine gelangweilte und nicht ausgelastete Altenpflegerin so alles verursachen kann im Freistaate Sachsen...

Der Verursacher bist einzig und allein du, niemand sonst. Aber die Schuld bei anderen zu suchen ist natürlich so herrlich einfach.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:00:56 Uhr:



Ja, "Könntest" ist, was aber nicht geschehen ist, und da man die Zeit nicht zurückdrehen kann.....🙄🙄🙄

"Könntest" ist immer so wie:

Wenn HABE kommt, war HÄTTE schon da....

HÄTTE ich mal dass und das so gemacht, aber ich HABE das so gemacht....

Zuersteinmal war diese Antwort nicht an dich, sondern an @metalhead79 gerichtet. Das du den Zusammenhang nicht auf anhieb verstehen würdest war schon irgendwie klar!

Ich versuche aber jetzt dennoch dir die Zusammenhänge zu erklären wenn du schon so schlau rüberkommst. Wenn ein von dir verkauftes Fahrzeug auf deinem Privatgrund steht dann kannst du jederzeit dem Käufer eine Frist setzen in der er das Fahrzeug abholen muss! Du siehst dann im Zweifel auch ob sich jeman darum kümmert oder ob dir der Schrott weiter deinen Platz blockiert! Das kannst man natürlich nicht machen, wenn man wie du, seinen Schrott einfach auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt! Ist aber auch viel einfacher nach deiner Logik, du bist den Schrott los und ob er irgendwo in der Öffentlichkeit herumsteht interessiert dich dann ja nicht mehr und geht dich auch nichts an. Für so Kandidaten wie dich, die Ihren Scheiß und Ihre Probleme auf die Allgemeinheit abladen sollte eine "Strafe" viel deutlicher Ausfallen. Aber ich bezweifle das du selbst dann was lernen würdest.

So, und ab jetzt: *ignore* 😉

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Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:


Und ich habe hier absichtlich vermeintlich geschrieben, weil ich es selber schon einmal erlebt habe, dass ein Auto als Bastlerauto verkauft wurde mit technischen und optischen Mängeln, und das auch so wortwörtlich in den Kaufvertrag rein geschrieben wurde mit Stempel sogar, und ein Richter nachher diesen rechtsgültigen Kaufvertrag für ungültig erklärt hatte.

Wo kommen wir denn hin wenn nicht mal mehr die Richter Ahnung von unserem Rechtssystem haben? 😁😁😁

Anstatt das dann richtig zu schreiben, lasse ich das dann lieber gleich alles weg? Das ist schon ganz große Comedy.

Gruß Metalhead

Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:22:32 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:18:00 Uhr:



Da bleibe ich aber bei meiner Frage: Wie verkaufe ich ein Auto? Ich muß es ja irgendwo hinstellen.
Klar könnte ich das auf Privatgrund machen (wenn ich einen hab) aber wenn der Käufer das Auto dann dort einfach stehen lässt, was soll ich dann machen?

Gruß Metalhead

Du könntest dem Käufer dann eine Frist setzten in der er das Fahrzeug abholen soll/muss! 😉

Genau. Und falls es dein eigener Privatgrund ist, kannst du ihm bei Nichtabholung eine angemessene Platzmiete pro Verzugtag in Rechnung stellen. Die dürfte dann auch einklagbar sein.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:19:50 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:


Und ich habe hier absichtlich vermeintlich geschrieben, weil ich es selber schon einmal erlebt habe, dass ein Auto als Bastlerauto verkauft wurde mit technischen und optischen Mängeln, und das auch so wortwörtlich in den Kaufvertrag rein geschrieben wurde mit Stempel sogar, und ein Richter nachher diesen rechtsgültigen Kaufvertrag für ungültig erklärt hatte.

Wo kommen wir denn hin wenn nicht mal mehr die Richter Ahnung von unserem Rechtssystem haben? 😁😁😁
Anstatt das dann richtig zu schreiben, lasse ich das dann lieber gleich alles weg? Das ist schon ganz große Comedy.

Gruß Metalhead

Vielleicht hat er auch bloß die "Bastler-Klausel" für ungültig erklärt, weil er in dem fraglichen Einzelfall einen Missbrauch dieser Klausel, um die Gewährleistungspflicht zu umgehen, erkannt hat. Wer weiß.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:22:32 Uhr:


Du könntest dem Käufer dann eine Frist setzten in der er das Fahrzeug abholen soll/muss! 😉

Und dann? Vollstreckungstitel und 30 Jahren dem Geld hinterherrennen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@AMenge schrieb am 12. Februar 2018 um 13:15:05 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:29:03 Uhr:


da kann man mal sehen, was so eine gelangweilte und nicht ausgelastete Altenpflegerin so alles verursachen kann im Freistaate Sachsen...

Der Verursacher bist einzig und allein du, niemand sonst. Aber die Schuld bei anderen zu suchen ist natürlich so herrlich einfach.

Darum geht es nicht, und DU hast den Sinn des ganzen Thread nicht verstanden !!😁😁

Es geht mir hier nicht um eine rechtliche Auseinandersetzung, wer nun schuld hat oder nicht, sondern einzig und alleine um eine messerscharfe Abwägung der Interessen, und zwar meiner Interessen, was Sinnvoller ist, d.h. nun wo die Vorteile die Nachteile überwiegen, anstatt die Nachteile die Vorteile.

Mit anderen Worten: Wo ist vielleicht ein Rückzug und ein Nachgeben sinnvoller, als stur auf einem Standpunkt zu beharren, um nachher evtl. mehr Nachteile zu erleiden, als die vermeintlich geglaubten Vorteile auf die man besteht.

Und da mir das Zollamt keine ehrlichen Antworten geben wird, und ich auch nicht deren Stärken und Schwächen der Möglichkeiten genau kennen kann, habe ich hier im Forum geschrieben, um das herauszufinden.

Leider haben mir hierbei nur sehr wenige User wie "Pasha78" z.B. nützliche Antworten geben können, aber immerhin gibt es diese User, die auch auf Fragen beantwortend eingehen können, da diese ganz einfach über das Wissen auf gewissen Gebieten verfügen, welches mir auf diesen Gebieten fehlt.

Ich kann ja nicht alles wissen, und deswegen frage ich ja nach.

Ich muß ja auch eine gewisse Strategie und Taktik verfolgen, und muß wissen, wie weit ich gehen kann, oder auch nicht.

Wir hatten ja in der Geschichte Europas schon ganz andere Politiker und Feldherren, die sich selbst überschätzt haben, und damit fürchterlich baden gegangen sind.

Manchmal ist ein taktischer Rückzug auch besser, als einen Pyrrhussieg nach dem anderen "einzufahren".

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:28:10 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:22:32 Uhr:


Du könntest dem Käufer dann eine Frist setzten in der er das Fahrzeug abholen soll/muss! 😉

Und dann? Vollstreckungstitel und 30 Jahren dem Geld hinterherrennen?

Gruß Metalhead

Ja, z.B. und im weiteren Verlauf könntest du evtl. wieder das Eigentum an dem verkauften und nicht abgeholten Fahrzeug erhalten und es wieder veräußern. An jemand der es dann vielleicht abholt. 😉

Zitat:

@CV626 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:24:36 Uhr:


Vielleicht hat er auch bloß die "Bastler-Klausel" für ungültig erklärt, weil er in dem fraglichen Einzelfall einen Missbrauch dieser Klausel, um die Gewährleistungspflicht zu umgehen, erkannt hat. Wer weiß.

Ja, das berühmte Bastlerauto für 10.000,-€ 😁

Aber das dürfte auch der Dümmste mittlerweile mitbekommen haben (das Urteil ist ja beinahe so alt wie die 2 Jahre gesetzliche Gewärhleistungsfrist).

Von einem Händler (also einem Profi) wird halt auch ein Richter mehr verlangen als vom Privatverkäufer der alle 10 Jahre mal ein Auto verkauft.

PS. TE: Man kann auch Kaufvertragsvordrucke mit der Schreibmaschine ausfüllen. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:19:29 Uhr:


Aber ich bezweifle das du selbst dann was lernen würdest.

So, und ab jetzt: *ignore* 😉

Doch, ich würde daraus lernen, nicht mehr meinen Namen in irgendwelche Papiere reinzukritzeln, bzw. reinkritzeln zu lassen😉

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:28:36 Uhr:



Es geht mir hier nicht um eine rechtliche Auseinandersetzung, wer nun schuld hat oder nicht, sondern einzig und alleine um eine messerscharfe Abwägung der Interessen, und zwar meiner Interessen, was Sinnvoller ist, d.h. nun wo die Vorteile die Nachteile überwiegen, anstatt die Nachteile die Vorteile.

Nun, da ist die Abwägung klar: Die Energie, die du auf diese Diskussion und die Behördenkommunikation verschwendet hast, steht in keinem Verhältnis zu den weniger als 30 Euro, um die es hier eigentlich geht.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:32:48 Uhr:


Ja, z.B. und im weiteren Verlauf könntest du evtl. wieder das Eigentum an dem verkauften und nicht abgeholten Fahrzeug erhalten und es wieder veräußern. An jemand der es dann vielleicht abholt. 😉

Was machst du wenn du das Auto (mangels Privatparkplatz) auf öffentlichem Grund übergeben hast. Zahlst du dann Steuern für die 2 Jahre die es braucht bis da alle Verfahren durch sind?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:34:45 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:32:48 Uhr:


Ja, z.B. und im weiteren Verlauf könntest du evtl. wieder das Eigentum an dem verkauften und nicht abgeholten Fahrzeug erhalten und es wieder veräußern. An jemand der es dann vielleicht abholt. 😉

Was machst du wenn du das Auto (mangels Privatparkplatz) auf öffentlichem Grund übergeben hast. Zahlst du dann Steuern für die 2 Jahre die es braucht bis da alle Verfahren durch sind?

Gruß Metalhead

Wenn ich ein Auto auf öffentlichem Grund übergebe, dann ist es in der Regel noch auf irgendeine Weise zugelassen! Und somit ist es dann auch noch "rechtmäßig" auf öffentlichem Grund!

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