DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

Hallo, ich fasse mich einmal kurz:

Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.

Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.

Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt

Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.

Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.

Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.

Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.

Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.

Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.

Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.

Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.

Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.

Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.

Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.

Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:34:45 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:32:48 Uhr:


Ja, z.B. und im weiteren Verlauf könntest du evtl. wieder das Eigentum an dem verkauften und nicht abgeholten Fahrzeug erhalten und es wieder veräußern. An jemand der es dann vielleicht abholt. 😉

Was machst du wenn du das Auto (mangels Privatparkplatz) auf öffentlichem Grund übergeben hast. Zahlst du dann Steuern für die 2 Jahre die es braucht bis da alle Verfahren durch sind?

Gruß Metalhead

Wenn das Auto auf öffentlichem Grund steht, dann muss es logischerweise auch bis zur Übergabe angemeldet sein.

In diesem Fall müssten die Kennzeichen ja sowieso bis zur Übergabe dran sein. Also bekommt der Käufer die Schlüssel erst, wenn er entweder einen Anhänger oder einen Satz Händlerkennzeichen dabei hat. Oder man fährt zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zwecks Ummeldung. Ganz einfach.

Zitat:

@CV626 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:22:27 Uhr:



Genau. Und falls es dein eigener Privatgrund ist, kannst du ihm bei Nichtabholung eine angemessene Platzmiete pro Verzugtag in Rechnung stellen. Die dürfte dann auch einklagbar sein.

Toll, vielleicht gewinnt man auch noch so eine Klage, die dann tituliert ist, und dann fehlt nur noch der Bilderrahmen, wo ich dann den Titel einrahmen kann, um mir ihn dann nachher auf'm Klo aufzuhängen.

Ich habe einige gewonnene Fälle mit Titel, aber Geld habe ich keines gesehen, also was nützt eine gewonnene Klage?

P.S.: Das sind Fälle, wo Leute Autos auf Abzahlung gekauft haben, und dann nicht mehr bezahlt haben.
Mache ich auch seit ca. 25 jahren nicht mehr so einen Scheiß, und Autos auf Abzahlung verkaufen.

Bares ist wahres, und zwar 100% Zahlung Zug um Zug bei Übergabe des Autos, ansonsten fährt der
"Kumpel Autokäufer" wieder, wenn er nicht 100 % bezahlen kann.

Die Androhung der Platzmiete soll ja nur als Anreiz dienen, um das Auto vom eigenen Privatgrund wegzuschaffen, nicht als Einnahmequelle.

Und es geht auch nicht um ausstehende Raten, sondern um bereits vollständig bezahlte, aber nicht abgeholte Autos.

Zitat:

@CV626 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:38:22 Uhr:


In diesem Fall müssten die Kennzeichen ja sowieso bis zur Übergabe dran sein. Also bekommt der Käufer die Schlüssel erst, wenn die Nummernschilder ab sind und er entweder einen Anhänger oder einen Satz eigene Kennzeichen dabei hat. Ganz einfach.

Der Käufer dürfte aber mit den entstempelten Kennzeichen (und das müssen die ja sein, denn ohne Papiere könntest du das Fahrzeug nicht mehr abmelden) noch bis 23:59 Uhr des selben Tages fahren. Also würde ich die ihm als Verkäufer auch lassen. Jetzt läßt der die Kiste aber stehen, bzw. stellt die anderswo mit den alten Kennzeichen ab.

Würde der Zoll dann Geld von mir wollen, würde ich das auch nicht zahlen (auch 27,-€ nicht).

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:32:51 Uhr:



PS. TE: Man kann auch Kaufvertragsvordrucke mit der Schreibmaschine ausfüllen. 😉

Gruß Metalhead

Ja, so wie vor 30 Jahren, als noch niemand einen Drucker hatte.

Übrigens habe ich bis heute keinen Drucker, bzw. den den ich hatte, habe ich einfach nicht mehr benutzt, nachdem der Computer ein paar abgestürzt ist, und das geschriebene dann weg war.

Irgendwann ist dann die Farbe eingetrocknet, und seitdem steht der rum und freut sich, der liebe Drucker.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:42:13 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:38:22 Uhr:


In diesem Fall müssten die Kennzeichen ja sowieso bis zur Übergabe dran sein. Also bekommt der Käufer die Schlüssel erst, wenn die Nummernschilder ab sind und er entweder einen Anhänger oder einen Satz eigene Kennzeichen dabei hat. Ganz einfach.

Der Käufer dürfte aber mit den entstempelten Kennzeichen (und das müssen die ja sein, denn ohne Papiere könntest du das Fahrzeug nicht mehr abmelden) noch bis 23:59 Uhr des selben Tages fahren. Also würde ich die ihm als Verkäufer auch lassen. Jetzt läßt der die Kiste aber stehen, bzw. stellt die anderswo mit den alten Kennzeichen ab.
Würde der Zoll dann Geld von mir wollen, würde ich das auch nicht zahlen (auch 27,-€ nicht).

Gruß Metalhead

Dann hat aber doch der Käufer die Situation herbeigeführt und somit wärst du nicht mehr Steuerpflichtig, weil du nicht der Verursacher bist.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:45:22 Uhr:


Ja, so wie vor 30 Jahren, als noch niemand einen Drucker hatte.

Immer noch besser als das was du da machst.

Zitat:

Übrigens habe ich bis heute keinen Drucker, bzw. den den ich hatte, habe ich einfach nicht mehr benutzt, nachdem der Computer ein paar abgestürzt ist, und das geschriebene dann weg war.

Strg+S soll da Abhilfe schaffen.

Außerdem ist da nicht viel zu Schreiben (außer Käufer + Fahrzeubgeschreibung), du mußt ja nicht immer alle neu tippen, sondern kannst einen Vordruck verwenden.

Zitat:

Irgendwann ist dann die Farbe eingetrocknet, ...

Da schafft beispielsweise der Laserdrucker Abhilfe. In sw-Ausführung druckt man damit auch deutlich billiger.

Gruß Metlahead

Zitat:

Dann hat aber doch der Käufer die Situation herbeigeführt und somit wärst du nicht mehr Steuerpflichtig, weil du nicht der Verursacher bist.

So ist es - maßgebend ist laut der Argumentation der Behörden, wer das Auto genutzt hat - und das wäre in dem Szenario eindeutig der Käufer.

@Linksfahrer64

Also du hast ja schon alles denkbare einmal erlebt, wie man so liest... zu allem hast du einen Erfahrungsbericht.

Ich frage mich nun, wieso du nicht, bei dieser 27€ Geschichte, aus deinen gelernten Erfahrungen heraus handelst.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:45:22 Uhr:


Dann hat aber doch der Käufer die Situation herbeigeführt und somit wärst du nicht mehr Steuerpflichtig, weil du nicht der Verursacher bist.

Wo ist denn der Unterschied zum Fall des TE?

Beides male wurde ein noch limitierte Zeit gültiges Kennzeichen übergeben.

Letzter Halter war der Verkäufer.

Also rein Steuertechnisch betrachtet (was der TE hier fabriziert ist suboptimal, darüber brauchen wir nicht diskutieren).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:50:23 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:45:22 Uhr:


Dann hat aber doch der Käufer die Situation herbeigeführt und somit wärst du nicht mehr Steuerpflichtig, weil du nicht der Verursacher bist.

Wo ist denn der Unterschied zum Fall des TE?
Beides male wurde ein noch limitierte Zeit gültiges Kennzeichen übergeben.
Letzter Halter war der Verkäufer.

Also rein Steuertechnisch betrachtet (was der TE hier fabriziert ist suboptimal, darüber brauchen wir nicht diskutieren).

Gruß Metalhead

Nein, im Fall des TE hat dieser selber die Kiste mit abgelaufenen Kennzeichen auf dem Parkplatz abgestellt! Die Kennzeichen sind im April (glaub ich) abgelaufen und verkauft hat er ihn erst im Sommer!

Zitat:

@CV626 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:34:29 Uhr:



Nun, da ist die Abwägung klar: Die Energie, die du auf diese Diskussion und die Behördenkommunikation verschwendet hast, steht in keinem Verhältnis zu den weniger als 30 Euro, um die es hier eigentlich geht.

Doch, hat es......

man lernt dazu, wann man sich besser zukünftig auf eine Kommunication und einen Streit,
und somit sich auf einen "Papierkrieg" einläßt, oder wann es besser ist, Post ganz einfach ungeöffnet zurückgehen läßt und gar nicht mehr annimmt.

Ich habe jetzt schon gelernt, dass das überhaupt ein Fehler war, mich auf eine Diskussion mit denen überhaupt einzulassen, indem ich mich auf deren Spielfeld begeben habe, zu deren Spielregeln und deren Schiedrichtern.

Nun ja, dann werde ich eben das Eintrittsgeld in Höhe von € 27.oo entrichten, und diesem Spielfeld zukünftig fernbleiben trotz aller möglichen "Einladungen"

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:50:23 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:45:22 Uhr:


Dann hat aber doch der Käufer die Situation herbeigeführt und somit wärst du nicht mehr Steuerpflichtig, weil du nicht der Verursacher bist.

Wo ist denn der Unterschied zum Fall des TE?
Beides male wurde ein noch limitierte Zeit gültiges Kennzeichen übergeben.
Letzter Halter war der Verkäufer.

Also rein Steuertechnisch betrachtet (was der TE hier fabriziert ist suboptimal, darüber brauchen wir nicht diskutieren).

Gruß Metalhead

Ehrlich gesagt bin ich mir, je öfter ich die Erklärungen des TE lese, immer unsicherer über den korrekten Sachverhalt. Kann also gut sein, dass das bei ihm genauso ist.

Ist aber inzwischen sowieso egal. Er hat die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid verpasst und ist daher zahlungspflichtig, selbst wenn der Steuerbescheid falsch sein sollte.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:51:29 Uhr:


Nein, im Fall des TE hat dieser selber die Kiste mit abgelaufenen Kennzeichen auf dem Parkplatz abgestellt! Die Kennzeichen sind im April (glaub ich) abgelaufen und verkauft hat er ihn erst im Sommer!

Stimmt, jetzt wo du es sagts. Dachte für den Verkauf wurden die Kennzeichen überhaupt erst beantragt.

Naja alles sehr konfus.

Gruß Metalhead

Zitat:

@CV626 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:52:55 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 13:50:23 Uhr:



Ist aber inzwischen sowieso egal. Er hat die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid verpasst und ist daher zahlungspflichtig, selbst wenn der Steuerbescheid falsch sein sollte.

Genau das ist ja der Punkt:
selbst wenn der Steuerbescheid falsch sein sollte.
das ist hier schon richtig erkannt worden.
Mithin geht es der Behörde doch nur, wie allen anderen Behörden auch, nur darum, dass Geld in die Staatskasse hineinkommt. Wie und warum und wieso und weshalb ist denen doch egal, Hauptsache die Kasse stimmt.

Deswegen ja auch die Wiederholung meines vorherigen Beitrages: Mein einziger und echter Fehler war, dass ich mich auf deren Spielfeld begeben habe.

Ich, für meinen Teil, hole mir halt keine Ausfuhrkennzeichen und Überführungskennzeichen in Deutschland mehr, dadurch spare ich noch mehr Geld ein, als die € 27.oo

Ich habe einen Autotransporter und eigene ausländische Überführungskennzeichen, die ich auch legal in Deutschland einsetzen kann und werde.

ALSO: Heute € 27.oo denen in den Rachen werfen, und in Zukunft ein Vielfaches von dem heute rausgeschmissenen Geld einsparen : PRICELESS.

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