DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!
Hallo, ich fasse mich einmal kurz:
Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.
Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.
Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt
Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.
Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.
Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.
Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.
Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.
Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.
Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.
Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.
Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.
Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.
Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.
Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.
Beste Antwort im Thema
Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?
181 Antworten
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:32:41 Uhr:
@Linksfahrer64Was ist denn jetzt noch genau das Problem um das hier diskutiert wird?
Das Fahrzeug stand ohne Zulassung auf öffentlichem Grund. Da es nicht angemeldet war, wurde keine KFZ Steuer bezahlt. Da es aber angemeldet hätte sein müssen, hätte auch die Steuer bezahlt werden müssen. Diese wurde dann eben nachgefordert. Weil das Fahrzeug ja steuerpflichtig auf öffentlichem Gelände stand.
Also so habe ich es aufgefasst, und ich denke das haben hier auch schon einige so beschrieben.
Ebenso habe ich weiter oben gelesen dass ja die Widerspruchsfrist sowieso abgelaufen sein muss. Also was diskutieren wir hier? 😕
Ja vom Prinzip her magst du Recht haben, aber wenn man etwas tiefer in die Angelegenheit reinschaut, so stellt man fest, dass hier ein Kaufvertrag vorliegt, welcher eindeutig ausweist, dass das Fahrzeug vor Feststellung dieser Ordnungswidrigkeit durch die Polizei bereits verkauft worden ist.
Das ist der Punkt, nicht mehr und nicht weniger.
Einige User hier im Forum waren so nett, und habe mir den Tipp gegeben, doch den Kaufvertrag an das Zollamt zusenden als Ergänzung zu meinem Widerspruch beziehungsweise Einspruch.
Dieses habe ich heute, am Sonntag getan, und zwar per E-Mail, so dass die Sachbearbeiterin des Zollamtes Dresden das morgen auf dem Tisch haben müsste.
Man muss jetzt im Prinzip abwarten, wie die Sachbearbeiterin darauf reagiert, denn reagieren musst du ja als Beamtin, wenn der einfache Bürger einen berechtigten Einwand vor bringt, und diesen auch noch belegt in Form eines rechtsgültigen Dokumentes.
Ich werde dann hier einmal die nächsten Tage schreiben, was aus der Sache geworden ist, denn ich denke es wird auch andere interessieren.
Du willst uns allen Ernstes erzählen, das du seit fast 30 Jahren im Autohandel tätig bist und solche Kaufverträge machst?
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:33:56 Uhr:
Als ich 1989 mit Autos angefangen hatte, da gab es solche Willkürlichkeit Der Behörden noch nicht so aus geprägt in dieser Form, und man hatte auch noch mehr Rechtssicherheit.Heutzutage hat man immer weniger recht Sicherheit, und im Zweifelsfalle werden Entscheidungen meistens gegen den Burger getroffen.
Das halte ich jetzt pauschal für eine eigene Ansichtsweise, die sich nicht belegen lässt.
Man hat alle Rechte die einem das Gesetz gibt. Das ist so und kann nicht von einer persönlichen Meinung weggekehrt werden.
Es ist natürlich so, dass auch die Mitarbeiter von Behörden bestimmt einen Ermessensspielraum haben. Die Grenzen dieses, kann man schnell mit entsprechendem Auftreten vor den Mitarbeitern, herausfinden. Die mögen nämlich auch keine schlechte Laune.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2018 um 23:42:07 Uhr:
Du willst uns allen Ernstes erzählen, das du seit fast 30 Jahren im Autohandel tätig bist und solche Kaufverträge machst?
Wenn du dir den Kaufvertrag genau angeschaut hast, so wirst du trotz der Schwärzung feststellen können, dass auch der Käufer aus Tschechien kommt.
In Tschechien sind die Leute nicht so klage-freudig wie in Deutschland. Da braucht man sprichwörtlich nicht reinschreiben, dass das Gras Grün ist.
Es ist natürlich klar logisch und verständlich, dass wenn ein Käufer aus Deutschland kommt man alles mögliche in den Kaufvertrag rein schreibt, um sich vermeintlich ab zu sichern.
Und ich habe hier absichtlich vermeintlich geschrieben, weil ich es selber schon einmal erlebt habe, dass ein Auto als Bastlerauto verkauft wurde mit technischen und optischen Mängeln, und das auch so wortwörtlich in den Kaufvertrag rein geschrieben wurde mit Stempel sogar, und ein Richter nachher diesen rechtsgültigen Kaufvertrag für ungültig erklärt hatte.
Also sind oftmals in Deutschland Verträge noch nicht einmal das Papier wert, auf welchem die geschrieben sind. Also warum sich die Mühe machen, Verträge aufzusetzen, die nachher sowieso von einem Richter in einer willkürlichen Entscheidung für ungültig erklärt werden können.
Das ist mithin auch ein Grund, warum ich auch nur ungerne an deutsche verkaufe.
In Tschechien versteht es sich von alleine, das für ein Gebrauchtwagen keine Gewährleistung und keine Garantie gegeben wird, es sei denn, es ist ausdrücklich im Kaufvertrag vermerkt, und Man gibt Papiere für diese Versicherung mit.
Die kauf Mentalität,
und auch die Gesetzeslage ist ungefähr so wie in Deutschland vor 40 Jahren
Nur zur allgemeinen Info: selbst Tacho zurückdrehen ist in Tschechien nicht verboten.
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Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:
Die kauf Mentalität,
und auch die Gesetzeslage ist ungefähr so wie in Deutschland vor 40 JahrenNur zur allgemeinen Info: selbst Tacho zurückdrehen ist in Tschechien nicht verboten.
Und was soll uns diese Info vermitteln?
- klingt schon etwas seltsam diese Ansichtsweise.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:47:50 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:33:56 Uhr:
Als ich 1989 mit Autos angefangen hatte, da gab es solche Willkürlichkeit Der Behörden noch nicht so aus geprägt in dieser Form, und man hatte auch noch mehr Rechtssicherheit.Heutzutage hat man immer weniger recht Sicherheit, und im Zweifelsfalle werden Entscheidungen meistens gegen den Burger getroffen.
Das halte ich jetzt pauschal für eine eigene Ansichtsweise, die sich nicht belegen lässt.
Man hat alle Rechte die einem das Gesetz gibt. Das ist so und kann nicht von einer persönlichen Meinung weggekehrt werden.
Nein, es ist nicht eigene Ansichtseeise, sondern eigener Erfahrung und eigene Erfahrungen, wobei die Betonung auf Letzterem liegt, den Erfahrungen, denn eine Möwe alleine macht noch keinen Sommer, genauso wenig wie man von einer schlechten Erfahrung Rückschlüsse ziehen kann.
Aber bei mehreren schlechten Erfahrungen kann man schon Rückschlüsse ziehen.
Zitat:
Es ist natürlich so, dass auch die Mitarbeiter von Behörden bestimmt einen Ermessensspielraum haben. Die Grenzen dieses, kann man schnell mit entsprechendem Auftreten vor den Mitarbeitern, herausfinden. Die mögen nämlich auch keine schlechte Laune.
Das mit der schlechten Laune habe ich jetzt nicht so ganz verstanden.
Logischerweise muss man keinen Mitarbeiter oder Beamten einer Behörde beleidigen, jedoch kann man mit diplomatischer Härte seinen eigenen Standpunkt darlegen.
Ich könnte ja die Beharrlichkeit so mancher Beamten verstehen, wenn diese mit einem Bonussystem an den Einnahmen beteiligt werden, so jedoch verstehe ich manche Sturheit mancher Beamten ganz und gar nicht.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:57:35 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:
Die kauf Mentalität,
und auch die Gesetzeslage ist ungefähr so wie in Deutschland vor 40 JahrenNur zur allgemeinen Info: selbst Tacho zurückdrehen ist in Tschechien nicht verboten.
Und was soll uns diese Info vermitteln?
- klingt schon etwas seltsam diese Ansichtsweise.
Das war nur ein Beispiel von vielen.
In anderen Ländern, und das wollte ich damit sagen, geht halt vieles gemütlicher ab.
Das hat vor und nachTeile, wobei die Vorteile überwiegen, gerade auch im Hinblick, wenn man noch das Deutschland der 1900 achtziger Jahre und auch 1900 siebziger Jahre bewusst kennen gelernt hat.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2018 um 23:42:07 Uhr:
Du willst uns allen Ernstes erzählen, das du seit fast 30 Jahren im Autohandel tätig bist und solche Kaufverträge machst?Wenn du dir den Kaufvertrag genau angeschaut hast, so wirst du trotz der Schwärzung feststellen können, dass auch der Käufer aus Tschechien kommt.
In Tschechien sind die Leute nicht so klage-freudig wie in Deutschland. Da braucht man sprichwörtlich nicht reinschreiben, dass das Gras Grün ist.
......Nur zur allgemeinen Info: selbst Tacho zurückdrehen ist in Tschechien nicht verboten.
Es scheint in Tschechien auch Gang und gäbe zu sein, angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen zu lassen. Und das ist in Deutschland nur mal nicht erlaubt.
Und das in Tschechien das Tachomanipulieren legal ist, findest du ok? Man, bei dir möchte ich kein Auto kaufen!
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:
In Tschechien sind die Leute nicht so klage-freudig wie in Deutschland.....
Du scheinst dir diese "deutsche Tugend" aber schon angeeignet zu haben, oder warum willst du wegen 27€ klagen die du zurecht bezahlen musst, weil DU das abgemeldete Stück Blech auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hast!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Februar 2018 um 05:38:04 Uhr:
Es scheint in Tschechien auch Gang und gäbe zu sein, angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen zu lassen. Und das ist in Deutschland nur mal nicht erlaubt.
Aha. Erzähl mehr aus deinem Nähkästchen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Februar 2018 um 05:38:04 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:
Wenn du dir den Kaufvertrag genau angeschaut hast, so wirst du trotz der Schwärzung feststellen können, dass auch der Käufer aus Tschechien kommt.
In Tschechien sind die Leute nicht so klage-freudig wie in Deutschland. Da braucht man sprichwörtlich nicht reinschreiben, dass das Gras Grün ist.
......Nur zur allgemeinen Info: selbst Tacho zurückdrehen ist in Tschechien nicht verboten.
Es scheint in Tschechien auch Gang und gäbe zu sein, angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen zu lassen. Und das ist in Deutschland nur mal nicht erlaubt.
Es ist doch auch in Deutschland tagtäglich millionenfach Gang und Gäbe so, dass angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehengelassen werden.
Zitat:
Und das in Tschechien das Tachomanipulieren legal ist, findest du ok?
Ich habe nicht gesagt, dass ich das OK finde, aber es ist nun mal so genauso wie in Polen,
[in Österreich, ,
und auch in Holland (Stichwort "Tacho-Team" aus Venlo)
Zitat:
Man, bei dir möchte ich kein Auto kaufen!
wer sagt denn, dass ich Dir überhaupt ein Auto verkaufen möchte?
Ich verkaufe keine Autos nach Deutschland....
period flat (wie man im englischsprachigen Raum sagen würde).
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Februar 2018 um 07:29:05 Uhr:
... man fühlt sich an "Nurullah" erinnert. 😁
😕😕😕
Zitat:
@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 08:52:27 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 23:50:51 Uhr:
In Tschechien sind die Leute nicht so klage-freudig wie in Deutschland.....Du scheinst dir diese "deutsche Tugend" aber schon angeeignet zu haben, oder warum willst du wegen 27€ klagen die du zurecht bezahlen musst, weil DU das abgemeldete Stück Blech auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hast!
Wer sagt denn, dass ich klagen möchte?
Habe ich etwa eine Forderung?
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 12. Februar 2018 um 09:34:02 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Februar 2018 um 05:38:04 Uhr:
Es scheint in Tschechien auch Gang und gäbe zu sein, angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen zu lassen. Und das ist in Deutschland nur mal nicht erlaubt.Aha. Erzähl mehr aus deinem Nähkästchen.
Also es ist ja wohl für (fast) jeden klar das sich @der_Nordmann hier nur verschrieben hat und selbstverständlich unangemeldete Fahrzeuge meinte!