DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!
Hallo, ich fasse mich einmal kurz:
Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.
Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.
Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt
Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.
Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.
Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.
Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.
Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.
Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.
Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.
Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.
Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.
Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.
Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.
Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.
Beste Antwort im Thema
Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?
181 Antworten
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 09:52:05 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 08:52:27 Uhr:
Du scheinst dir diese "deutsche Tugend" aber schon angeeignet zu haben, oder warum willst du wegen 27€ klagen die du zurecht bezahlen musst, weil DU das abgemeldete Stück Blech auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hast!
Wer sagt denn, dass ich klagen möchte?
Habe ich etwa eine Forderung?
Das sagst DU in deinem Eröffnungskommentar!
Zitat:
"Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre."
Was willst du denn sonst vor Gericht machen außer gegen die (berechtigte) Forderung zu Klagen?
Edit:
Noch eine kurze Anmerkung zum Thema Tachomanipulation und deiner "speziellen" Ansicht das die in anderen europäischen Ländern erlaubt und nur in D verboten wäre. Eine Tachmanipulation zu Betrugszwecken ist ganz sicher auch in den von dir erwähnten Ländern illegal. Eine Tachojustierung hingegen ist auch in Deutschland legal (wenn du z. B. einen neuen Tacho in ein Auto einbaust und da dann den original KM-Stand des Fahrzeugs einträgst)!
Zitat:
@TomF31 schrieb am 12. Februar 2018 um 09:57:40 Uhr:
Das sagst DU in deinem Eröffnungskommentar!Zitat:
"Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre."
Ja, und zwar wurde mir von einem Mitarbeiter des Zollamtes gesagt, dass wenn ich mit diesem Steuerbescheid nicht einverstanden wäre, ich eine Beschwerde oder Einspruch oder Widerspruch bei Gericht einreichen müße.
Zitat:
Was willst du denn sonst vor Gericht machen außer gegen die (berechtigte) Forderung zu Klagen?
Beschwerde einlegen, wobei mir das Zollamt nicht gesagt hatte, welche Gericht zuständig sei, außer, dass Amtsgericht sei es wohl nicht.
Zitat:
Edit:
Noch eine kurze Anmerkung zum Thema Tachomanipulation und deiner "speziellen" Ansicht das die in anderen europäischen Ländern erlaubt und nur in D verboten wäre. Eine Tachmanipulation zu Betrugszwecken ist ganz sicher auch in den von dir erwähnten Ländern illegal. Eine Tachojustierung hingegen ist auch in Deutschland legal (wenn du z. B. einen neuen Tacho in ein Auto einbaust und da dann den original KM-Stand des Fahrzeugs einträgst)!
Ja, und was hat jetzt Tachomanipulation bzw. Tachojustierung mit dem Thema zu tun?
Wenig bis nichts, wobei es mehr "nichts" ist.
Ich hatte ja auch nur einen Vergleich der Nachbarländer, und das sind CZ, PL, Austria, und NL -Holland nun mal angeführt, dass dort viele Sachen anders gehandhabt und anders gesehen werden.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 10:23:43 Uhr:
Zitat:
Edit:
Noch eine kurze Anmerkung zum Thema Tachomanipulation und deiner "speziellen" Ansicht das die in anderen europäischen Ländern erlaubt und nur in D verboten wäre. Eine Tachmanipulation zu Betrugszwecken ist ganz sicher auch in den von dir erwähnten Ländern illegal. Eine Tachojustierung hingegen ist auch in Deutschland legal (wenn du z. B. einen neuen Tacho in ein Auto einbaust und da dann den original KM-Stand des Fahrzeugs einträgst)!Ja, und was hat jetzt Tachomanipulation bzw. Tachojustierung mit dem Thema zu tun?
Wenig bis nichts, wobei es mehr "nichts" ist.
Ich hatte ja auch nur einen Vergleich der Nachbarländer, und das sind CZ, PL, Austria, und NL -Holland nun mal angeführt, dass dort viele Sachen anders gehandhabt und anders gesehen werden.
Diese Tachogeschichte hast DU ins Spiel gebracht um "nachzuweisen" das in anderen europäischen Ländern vieles anders (in deinen Augen besser) läuft wie in Deutschland. Dabei hast du nur ein weiteres mal dargestellt wie weit du von der Realität weg bist! Deine Ausführungen zu Thema "Tachomanipulation in anderen Ländern ist legal" ist nämlich ziemlicher Schwachsinn!
Ich würde dir vorschlagen das du deine "Geschäfte" zukünftig einfach nur im (besseren) europäischen Ausland vollziehst! Da kannst du deine abgemeldeten und unversicherten Schrottmühlen dann irgendwo am Straßenrand abstellen und am Tacho manipulieren ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. In Deutschland ist es nunmal nicht erlaubt und wenn du ein abgemeldetes Fahrzeug am Straßenrand oder einem öffentlichen Parkplatz abstellst, dann kostet das in der Regel den ein oder anderen Euro! Und dabei ist es völlig egal ob du das Auto verkauft hast oder nicht. DU und nur DU hast es unangemeldet auf diesen Platz geschafft. DU bist dafür verantwortlich das das Fahrzeug da steht! Und auch wenn das hinstellen nur 5 Minuten gedauert hat, musst du die Mindeststeuer von 1 Monat bezahlen!
OK, zurück zum eigentlichen Thema:
Also, ich habe gerade mit dem Zollamt telefoniert: Der Kaufvertrag vom 16.Juli 2017 ist dort per E-Mail angekommen, aber die Sachbearbeiterin des Zollamtes will den Kaufvertrag nicht akzeptieren mit der Maßgabe, dass der VW-Passat CC ja letztendlich nicht vom Käufer angemeldet wurde auf seinen Namen.
Nun, da hat diese Sachbearbeiterin auch nicht so ganz unrecht damit, weil ja der Käufer das Fahrzeug schon am
16.Juli 2017 gekauft hat, aber nie auf seinen Namen anmeldete.
Mithin hat jemand anders dann das Fahrzeug angemeldet.
So, jetzt drohte die Sachbearbeiterin mit Vollstreckung, falls keine Zahlung erfolgen würde.
Außerdem meinte die Zollbeamtin, dass Rechtsmittel nicht mehr eingelegt werden können.
Nun ist ja folgendes, dass keine Deutsche Behörde wegen € 27.oo eine Vollstreckung mit fraglichem Erfolg im osteuropäischen Ausland anstreben wird, zumal ja auch derjenige, gegen den Vollstreckt werden soll, kein Konto in Deutschland hat, welche "eingefroren" werden könnte, um so ein Druckmittel auszuüben.
Dieses für die Behörde wichtige Werkzeug zur Durchsetzung hat die Deutsche Behörde in diesem Falle nicht.
Die einzige Möglichkeit hätte die Behörde, für einen Zeitraum X denjenigen, gegen den vollstreckt werden soll, auf die sog. "Blacklist" zu setzen, so dass dieser für einen Zeitraum X (ich glaube, es sind 3 Jahre) keine Ausfuhrkennzeichen mehr auf seinen Namen in Deutschland holen kann.
Nun, ich war von 2010 bis 2013 schon einmal auf so einer Liste, und konnte für den Zeitraum von 3 Jahren keine Kennzeichen in Deutschland bei einer Zulassungsstelle in Deutschland holen, weil eine Rechnung nicht bezahlt worden ist. Aber das war eine Zulassungsstelle, und kein Zollamt, und dieses bezog sich auch nur auf eine einzige Zulassungsstelle im ganzen großen Deutschland, so dass ich natürlich genug Ausweichmöglichkeiten hatte, mir Kennzeichen in anderen benachbarten Zulassungsstelle zu holen.
Aber dieses mal handelt es sich nicht um eine Zulassungsstelle, sondern ein Zollamt, und ich weiß, dass deren "Blacklist" bundesweit Gültigkeit hat.
Nun wäre für (oder besser gesagt GEGEN) mich eine solche Blacklist auch kein Hindernis, weil ich dann immer noch mit Vollmacht und Untervollmacht Ausfuhrkennzeichen auf einenm anderen Namen in Deutschland holen könnte, dazu bräuchte ich nur den Personalausweis der Person, auf welchen Namen das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehen werden soll, und gut ist.
Außerdem habe ich sowieso nicht vor, mir zukünftig überhaupt noch Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen in Deutschland zu holen, und wenn dann nur wirklich nur manchmal, da ich
1.) Einen Autoanhänger habe, auf den ich abgemeldete Autos aufladen kann.
Den entsprechenden Führerschein C und E habe ich.
2.) habe ich Händlerkennzeichen. Gut, es sind keine Deutschen Kennzeichen.
Die entscheidende Frage ist jetzt für mich:
Welche Möglichkeiten hat das Zollamt in diesem Falle bei weiterer Nichtzahlung?
Wie gesagt: Auf deutsche Ausfuhrkennzeichen oder deutsche Kurzzeitkennzeichen bin ich wirklich nicht angewiesen, da ich genug Ausweichmöglichkeiten habe, interessiert mich auch eine "Blacklist" nicht.
Außerdem wird es sowieso jedes Jahr schlimmer mit den Behörden, und jedes Jahr kommen neue oftmals unsinnige Gesetze dazu, so dass ich einfach "keinen Bock " mehr habe, mir dieses Affentheater anzutun.
Ich erinnere hier nur an die Zulassungsstelle MKK, die jetzt bei Ausfuhrkennzeichen seit 2017 sogar dazu übergegangen ist, in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein unterschiedliche Namen und Adressen reinzuschreiben, was wieder Schwierigkeiten beim Verkauf im Ausland macht.
Demnächst soll das sogar in ganz Deutschland Praxis werden so.
Also hier die Frage, welche Möglichkeiten das Zollamt nun hat, denn ich möchte gerne für mich eine sog.
"Kosten - Nutzen - Rechnung" aufstellen mit Vor- & Nachteilen, um so abzuwägen, was besser für mich wäre, und welche "Waffen" das Zollamt noch evtl. hätte, die mir wirklich schaden würde.
Ich möchte halt gerne Schwächen und Stärken meines "Gegners" wissen und dann abwaägen und entscheiden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 11:22:08 Uhr:
Außerdem wird es sowieso jedes Jahr schlimmer mit den Behörden, und jedes Jahr kommen neue oftmals unsinnige Gesetze dazu, so dass ich einfach "keinen Bock " mehr habe, mir dieses Affentheater anzutun.
Glaube mir, die Behörden haben auf so einen Affentanz mit dir auch keinen Bock. Weder Zoll noch Zulassungsstelle noch sonst wer. Du würdest ihnen allen also einen großen Gefallen tun...
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 11:22:08 Uhr:
Ich erinnere hier nur an die Zulassungsstelle MKK, die jetzt bei Ausfuhrkennzeichen seit 2017 sogar dazu übergegangen ist, in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein unterschiedliche Namen und Adressen reinzuschreiben, was wieder Schwierigkeiten beim Verkauf im Ausland macht.
Demnächst soll das sogar in ganz Deutschland Praxis werden so.
Gibts dafür auch eine belastbare Quelle oder ist das auch nur deiner Fantasie entsprungen?
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 12. Februar 2018 um 11:22:08 Uhr:
Also hier die Frage, welche Möglichkeiten das Zollamt nun hat, denn ich möchte gerne für mich eine sog.
"Kosten - Nutzen - Rechnung" aufstellen mit Vor- & Nachteilen, um so abzuwägen, was besser für mich wäre, und welche "Waffen" das Zollamt noch evtl. hätte, die mir wirklich schaden würde.Ich möchte halt gerne Schwächen und Stärken meines "Gegners" wissen und dann abwaägen und entscheiden.
Ich hoffe doch sehr, dass dir dazu hier niemand mehr Tipps gibt, dass du zu Lasten aller hier irgendwas ausnutzen willst.
Irgendwie wird es langsam echt lächerlich mit dieser dämlichen Stammtischargumentation und diesem unqualifizierten Behördenbashing...🙁
als jemand der schon Erfahrungen mit "Blacklists" hat oder hatte (die ja wohl nicht von ungefähr kommen), erwartest du also, dass dir hier öffentlich noch "Tipps" gegeben werden, wie du deine merkwürdigen deutsch-tschechichen Auto-Geschäfte weiterführen kannst??
Mal sehn, was die Mods dazu sagen...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. Februar 2018 um 11:35:15 Uhr:
Glaube mir, die Behörden haben auf so einen Affentanz mit dir auch keinen Bock. Weder Zoll noch Zulassungsstelle noch sonst wer. Du würdest ihnen allen also einen großen Gefallen tun...
Na logisch haben die kein Bock auf Diskutieren....
Rechnungen schreiben und verschicken ist auch einfacher.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. Februar 2018 um 11:35:15 Uhr:
Gibts dafür auch eine belastbare Quelle oder ist das auch nur deiner Fantasie entsprungen?
Ja, hatte ich irgendwann einmal hier im Forum gepostet.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. Februar 2018 um 11:35:15 Uhr:
Ich hoffe doch sehr, dass dir dazu hier niemand mehr Tipps gibt, dass du zu Lasten aller hier irgendwas ausnutzen willst.Irgendwie wird es langsam echt lächerlich mit dieser dämlichen Stammtischargumentation und diesem unqualifizierten Behördenbashing...🙁
Gut, dann eben nicht.
Der Maler Bob Ross hat auch schönere Bilder gemalt, als Du Beiträge schreiben kannst.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 12. Februar 2018 um 11:36:11 Uhr:
als jemand der schon Erfahrungen mit "Blacklists" hat oder hatte (die ja wohl nicht von ungefähr kommen), erwartest du also, dass dir hier öffentlich noch "Tipps" gegeben werden, wie du deine merkwürdigen deutsch-tschechichen Auto-Geschäfte weiterführen kannst??Mal sehn, was die Mods dazu sagen...
Genau das ist genau der Punkt:
WISSEN ist MACHT
Nichts WISSEN MACHT auch nichts.
Deswegen sind uns allgemeinen Bürgern ja auch die haushoch überlegen, die über (mehr) Wissen verfügen, und das sind oftmals die Behörden auf deren Fachgebieten.
Wenn man sich gegenseitig austauscht und Tipps gibt, können alle davon profitieren, aber das begreifen ja einige leider nicht.
Aber es ist, wie es ist.
Von irgendwo her muß ja auch der Ausdruck "Deutscher Michel" herkommen.
nicht umsonst habe ich "Tipps" in Anführungszeichen geschrieben...
lass gut sein, keinen interessiert hier ernsthaft wie du deine grenzüberschreitenden Auto-Geschäfte managest..
So, nun wissen wir also, dass Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht mehr möglich sind. Entsprechend kommst du aus der Nummer nun auch nicht mehr raus.
Und mal ganz ehrlich. Es geht um 27,00 EUR und nicht um 500 EUR. So ärgerlich das für dich sein mag, aber ich würde an deiner Stelle einfach bezahlen anstatt wieder auf irgendwelchen Blacklists aufzutauchen usw... Hier wird nun seit 9 Seiten hitzig diskutiert und es geht nebenbei noch um Pflegenotstand, Schreibmaschinen, Tachomanipulation, holländische Kennzeichen usw..... Du steigerst dich in eine Lapalie hinein und hast wahrscheinlich wegen 27,00 EUR jetzt schon 3 Lebensjahre verloren.
Und nochmal: wenn ein Bescheid rechtskräftig ist, dann wirst du das jetzt nicht mehr ändern.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 12. Februar 2018 um 11:57:45 Uhr:
nicht umsonst habe ich "Tipps" in Anführungszeichen geschrieben...
lass gut sein, keinen interessiert hier ernsthaft wie du deine grenzüberschreitenden Auto-Geschäfte managest..
Ach, so einige wird es schon interessieren, aber ich verrate ein Geheimnis:
ICH WÜRDE ES AUCH NICHT VERRATEN, denn da wäre ich ja schön blöde mir in die Karten schauen zu lassen.
Aber meine Wissensfrage ist noch nicht beantwortet, welche Möglichkeiten der Zoll hat, wenn weiterhin nicht bezahlt wird., das interessiert mich, und nicht, ob es jemanden interessiert, ob und wie grenzüberschreitender Handel und Wandel funktioniert oder auch nicht.
Zitat:
@CV626 schrieb am 11. Februar 2018 um 17:00:03 Uhr:
Wie schon erwähnt. Die Eigentumsverhältnisse sind bei der Frage, wer zur Nachzahlung der Kfz-Steuer verpflichtet ist, anscheinend gar nicht relevant. Von daher ist es dann auch egal, ob das Auto eine Woche vor oder eine Woche nach dem fraglichen Termin veräußert wurde.
Da bleibe ich aber bei meiner Frage: Wie verkaufe ich ein Auto? Ich muß es ja irgendwo hinstellen.
Klar könnte ich das auf Privatgrund machen (wenn ich einen hab) aber wenn der Käufer das Auto dann dort einfach stehen lässt, was soll ich dann machen?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:18:00 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 11. Februar 2018 um 17:00:03 Uhr:
Wie schon erwähnt. Die Eigentumsverhältnisse sind bei der Frage, wer zur Nachzahlung der Kfz-Steuer verpflichtet ist, anscheinend gar nicht relevant. Von daher ist es dann auch egal, ob das Auto eine Woche vor oder eine Woche nach dem fraglichen Termin veräußert wurde.
Da bleibe ich aber bei meiner Frage: Wie verkaufe ich ein Auto? Ich muß es ja irgendwo hinstellen.
Klar könnte ich das auf Privatgrund machen (wenn ich einen hab) aber wenn der Käufer das Auto dann dort einfach stehen lässt, was soll ich dann machen?Gruß Metalhead
Du könntest dem Käufer dann eine Frist setzten in der er das Fahrzeug abholen soll/muss! 😉
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 12. Februar 2018 um 12:10:54 Uhr:
So, nun wissen wir also, dass Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht mehr möglich sind. Entsprechend kommst du aus der Nummer nun auch nicht mehr raus.Und mal ganz ehrlich. Es geht um 27,00 EUR und nicht um 500 EUR. So ärgerlich das für dich sein mag, aber ich würde an deiner Stelle einfach bezahlen anstatt wieder auf irgendwelchen Blacklists aufzutauchen usw...
Ehrlich gesagt und zugegeben, geht es mir auch nicht um diese € 27.oo die anders wo ......?!......
Ich ärgere mich ganz einfach über diese Willkür der Festsetzung von in meinen Augen nicht rechtgefertigten Steuern....
Zitat:
Hier wird nun seit 9 Seiten hitzig diskutiert und es geht nebenbei noch um Pflegenotstand, Schreibmaschinen, Tachomanipulation, holländische Kennzeichen usw.....
Ja, es hat ein wenig ausgeufert....
da kann man mal sehen, was so eine gelangweilte und nicht ausgelastete Altenpflegerin so alles verursachen kann im Freistaate Sachsen...
Zitat:
Du steigerst dich in eine Lapalie hinein und hast wahrscheinlich wegen 27,00 EUR jetzt schon 3 Lebensjahre verloren.
Nö.... da kennst Du mich schlecht:
wegen € 9.oo verliere ich kein Lebensjahr.
Da bin ich viel zu pragmatisch:
Nötigenfalls zahle ich das, falls ich mir durch Nichtzahlung erhebliche Nachteile sehe, und hole mir das Geld irgendwann wieder rein, und sei es anderswo durch "Aufrechung" an anderer Stelle bei einer anderen Behörde.
Zitat:
Und nochmal: wenn ein Bescheid rechtskräftig ist, dann wirst du das jetzt nicht mehr ändern.
Ja, das mag sein.... nennt sich dann so verniedlichend:
Der RECHTSFRIEDE ist eingetreten
Du solltest daran denken, dass seit Anfang 2017 in der gesamten EU die Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO) gilt, die Pfändungen ausländischer Konten einfach und bequem möglich macht. Und Tschechien ist nunmal Mitglied der EU.....
Wenn der Zoll zu dieser Maßnahme greift, kommen dann auch noch erhebliche Gebühren zu den eigentlichen 27 EUR hinzu - du schadest dir damit im Grunde genommen nur selbst.