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DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 11:24

Hallo, ich fasse mich einmal kurz:

Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.

Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.

Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt

Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.

Die Polizei Fertigte

darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.

Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.

Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.

Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.

Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.

Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.

Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.

Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.

Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.

Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.

Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.

Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.

 

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?

Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

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Warum sollte dafür irgend ein Gericht zuständig sein?

Du (vermutlich) hast die Kiste unangemeldet auf einen öffentlichen Parkplatz gestellt. Das darf man nunmal nicht. Festgestellt wurde dies anscheinend am 24.08.17. Da die mindestzeit die ein Fahrzeug "versteuert" wird einen Monat beträgt werden dir jetzt zurecht anteilig 1 Monat Steuern (der Mindestbetrag) berechnet!

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 12:04

Zitat:

@TomF31 schrieb am 9. Februar 2018 um 12:58:32 Uhr:

Warum sollte dafür irgend ein Gericht zuständig sein?

Du (vermutlich) hast die Kiste unangemeldet auf einen öffentlichen Parkplatz gestellt. Das darf man nunmal nicht. Festgestellt wurde dies anscheinend am 24.08.17. Da die mindestzeit die ein Fahrzeug "rückversteuert" wird einen Monat beträgt werden dir jetzt zurecht anteilig 1 Monat Steuern (der Mindestbetrag) berechnet!

Das war nicht die Beantwortung meiner Frage.

Logisch gibt es bei Rechtsstreitigkeiten auch mit Behörden immer zuständige Gerichte, das eine oder andere klären können beziehungsweise eine Entscheidung treffen.

Und das mit dem ein Monat hat nix mit Rück versteuert zu tun, sondern die Mindestzeit, für die Steuern entrichtet werden müssen beträgt immer 30 Tage.

Nach 30 Tagen wird taggenau abgerechnet.

D.h., wenn ich heute ein Auto anmelden und morgen wieder ab melde, so war es 24 Stunden angemeldet, also einen Tag. Trotzdem müssen Steuern für 30 Tage entrichtet werden, weil das die mindest Steuer Zeit ist.

Deswegen lohnt es sich ja auch nicht, bei Ausfuhrkennzeichen sich Ausfuhrkennzeichen zu holen, die

9-Tage oder 15 Tage gültig sind; Man sowieso für 30 Tage die Steuern entrichten muss.

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?

Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:04:43 Uhr:

 

Das war nicht die Beantwortung meiner Frage.

Logisch gibt es bei Rechtsstreitigkeiten auch mit Behörden immer zuständige Gerichte, das eine oder andere klären können beziehungsweise eine Entscheidung treffen.

Und das mit dem ein Monat hat nix mit Rück versteuert zu tun, sondern die Mindestzeit, für die Steuern entrichtet werden müssen beträgt immer 30 Tage.

Nach 30 Tagen wird taggenau abgerechnet.

D.h., wenn ich heute ein Auto anmelden und morgen wieder ab melde, so war es 24 Stunden angemeldet, also einen Tag. Trotzdem müssen Steuern für 30 Tage entrichtet werden, weil das die mindest Steuer Zeit ist.

Deswegen lohnt es sich ja auch nicht, bei Ausfuhrkennzeichen sich Ausfuhrkennzeichen zu holen, die

9-Tage oder 15 Tage gültig sind; Man sowieso für 30 Tage die Steuern entrichten muss.

Ok, das ändert aber nichts daran, das dein Auto unberechtigt auf dem Parkplatz gefahren wurde und stand. Somit sind die 1 Monat Mindeststeuer zu entrichten.

Wie man da auf die Idee kommen kann, auch noch ein Gericht damit beschäftigen zu wollen ist mir wirklich schleierhaft!

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:06:14 Uhr:

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?

Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

ich versteh diesen Wirrwar auch nicht..

bin völlig deiner Meinung, alle haben Unrecht und baun Mist, nur der TE nicht. :rolleyes:

warum läuft die Kiste immer noch auf den TE, da steht doch, die wäre abgemeldet??

Dann hätte der TE nichts mehr mit der Sache zu tun.

Aber mit reißerischem Titel hier reinstürzen..

vermute wie so oft, dass wir wieder mal nur die Hälfte erfahren..

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:04:43 Uhr:

Zitat:

@TomF31 schrieb am 9. Februar 2018 um 12:58:32 Uhr:

Warum sollte dafür irgend ein Gericht zuständig sein?

Du (vermutlich) hast die Kiste unangemeldet auf einen öffentlichen Parkplatz gestellt. Das darf man nunmal nicht. Festgestellt wurde dies anscheinend am 24.08.17. Da die mindestzeit die ein Fahrzeug "rückversteuert" wird einen Monat beträgt werden dir jetzt zurecht anteilig 1 Monat Steuern (der Mindestbetrag) berechnet!

Das war nicht die Beantwortung meiner Frage.

Logisch gibt es bei Rechtsstreitigkeiten auch mit Behörden immer zuständige Gerichte, das eine oder andere klären können beziehungsweise eine Entscheidung treffen.

Und das mit dem ein Monat hat nix mit Rück versteuert zu tun, sondern die Mindestzeit, für die Steuern entrichtet werden müssen beträgt immer 30 Tage.

Nach 30 Tagen wird taggenau abgerechnet.

D.h., wenn ich heute ein Auto anmelden und morgen wieder ab melde, so war es 24 Stunden angemeldet, also einen Tag. Trotzdem müssen Steuern für 30 Tage entrichtet werden, weil das die mindest Steuer Zeit ist.

Deswegen lohnt es sich ja auch nicht, bei Ausfuhrkennzeichen sich Ausfuhrkennzeichen zu holen, die

9-Tage oder 15 Tage gültig sind; Man sowieso für 30 Tage die Steuern entrichten muss.

Sicher? Ich habe hier einen Steuerbescheid, gemäß dem mein Wagen 2 Monate (65 Tage) steuerfrei gefahren ist.

Das wären rund 3,60 € gewesen (20 € Steuer im Jahr), aber die Steuer wurde nicht berechnet, begründet mit der Kleinbetragsverordnung... habe ich wie geschrieben höchst offiziell schriftlich.

Nun gut, anderes Thema... etwas dran vorbei. Aber wegen 27 €? Kauf dir ein Bier (oder eine Limo) und lass den Thread hier in Ruhe sterben. Nur ein Tipp von mir, denn mit Pappnasen wie mir wirst du hier noch deine Freude haben, nur wird dir keiner sagen können wie du ohne Aufwand an deine 27 € kommst. Zumindest würde wohl jeder Aufwand den Gegenwert bei weitem sprengen, aber ich weiß, für manche ist das Hobby, es geht ums Prinzip und... der Staat will eben doch unser Bestes... das soll er nicht bekommen! ;)

Warum die Steuer erhoben wurde, steht doch auf Seite 4 der Bilder. Was gibt es da noch zu diskutieren?

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 14:20

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:06:14 Uhr:

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt?

Das Kennzeichen hat ja logischerweise nur der Halter besorgen können.

Macht ja auch Sinn, wenn eine Halterabfrage gemacht wird über das Kennzeichen, geht ja der Brief auch nur an den Alltag beziehungsweise die Benachrichtigung, und nicht an den Käufer, denn woher soll denn die Behörde wissen wer das Auto gekauft hat.

Gerne

Zitat:

Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?

Weil das Geld gekostet hätte, unnötiger Weise auch noch Kennzeichen für ein Auto zu holen, was sowieso verkauft werden soll. Mit anderen Worten ist eine Kostenfrage.

[quite]

Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat?

Das ist vielleicht auch schon geschehen, jedoch kann man mit Beamten schlecht diskutieren, weil wenn dir einer Meinung sind dann sind wir einer Meinung, und Ändern diese auch nicht

Zitat:

Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe?

Nein, nicht der Kfz Halter hat dann seine Ruhe, sondern die Behörde, weil die ihren willen durchgesetzt haben.

Der Kfz Halter hat nicht seine Ruhe, weil er sich dann von heute an grün und blau ärgert, von mir aus auch schwarz ärgert wegen einer Sache, die ja nicht bezahlen wollte, und aus irgendwelchen Gründen dann doch bezahlt hat.

Wo will er sich denn später noch beschweren, wenn er erst einmal bezahlt hat, das sagt doch jeder Richter ja warum haben sie dann bezahlt wenn sie der Meinung sind, es sei nicht rechtens.

Zitat:

Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn der TE geschrieben, dass er nicht zum Anwalt möchte wegen der Kosten, und dem oben zitierten Handschlag zur Begrüßung der wirklich mehr als 27 €

Kostet.

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 14:21

Zitat:

@TomF31 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:14:46 Uhr:

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:04:43 Uhr:

 

Das war nicht die Beantwortung meiner Frage.

Logisch gibt es bei Rechtsstreitigkeiten auch mit Behörden immer zuständige Gerichte, das eine oder andere klären können beziehungsweise eine Entscheidung treffen.

Und das mit dem ein Monat hat nix mit Rück versteuert zu tun, sondern die Mindestzeit, für die Steuern entrichtet werden müssen beträgt immer 30 Tage.

Nach 30 Tagen wird taggenau abgerechnet.

D.h., wenn ich heute ein Auto anmelden und morgen wieder ab melde, so war es 24 Stunden angemeldet, also einen Tag. Trotzdem müssen Steuern für 30 Tage entrichtet werden, weil das die mindest Steuer Zeit ist.

Deswegen lohnt es sich ja auch nicht, bei Ausfuhrkennzeichen sich Ausfuhrkennzeichen zu holen, die

9-Tage oder 15 Tage gültig sind; Man sowieso für 30 Tage die Steuern entrichten muss.

Ok, das ändert aber nichts daran, das dein Auto unberechtigt auf dem Parkplatz gefahren wurde und stand. Somit sind die 1 Monat Mindeststeuer zu entrichten.

Wie man da auf die Idee kommen kann, auch noch ein Gericht damit beschäftigen zu wollen ist mir wirklich schleierhaft!

Der Dreh und Angel. Ist, dass das Auto vor der Feststellung durch die Polizei schon bereits verkauft worden ist, und somit der Kfz Halter gar kein Zugriff mehr auf das Auto hatte sprich keine Schlüssel und keine Papiere.

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 14:24

Zitat:

@audijazzer schrieb am 9. Februar 2018 um 13:23:04 Uhr:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:06:14 Uhr:

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?

Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

ich versteh diesen Wirrwar auch nicht..

bin völlig deiner Meinung, alle haben Unrecht und baun Mist, nur der TE nicht. :rolleyes:

warum läuft die Kiste immer noch auf den TE, da steht doch, die wäre abgemeldet??

Dann hätte der TE nichts mehr mit der Sache zu tun.

Aber mit reißerischem Titel hier reinstürzen..

vermute wie so oft, dass wir wieder mal nur die Hälfte erfahren..

Noch mal zum mitschreiben und mitdenken:

Das Auto wurde vor Feststellung der Ordnungswidrigkeit durch die Polizei verkauft.

Dieser Kaufvertrag, feinsäuberlich ausgefüllt und leserlich mit Datum geschrieben und vom Käufer unterzeichnet, wurde der Polizei übermittelt.

Dieser hat dann nach Abschluss der eigenen Ermittlungen den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, welche das Verfahren sofort und ohne rum diskutieren eingestellt hatte.

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 14:34

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 9. Februar 2018 um 14:11:52 Uhr:

Februar 2018 um 13:04:43 Uhr

Sicher? Ich habe hier einen Steuerbescheid, gemäß dem mein Wagen 2 Monate (65 Tage) steuerfrei gefahren ist.

Das wären rund 3,60 € gewesen (20 € Steuer im Jahr), aber die Steuer wurde nicht berechnet, begründet mit der Kleinbetragsverordnung... habe ich wie geschrieben höchst offiziell schriftlich.

Und es gibt Länder, das sind gar keine Kfz Steuern zu entrichten, wie Polen Tschechien und Frankreich.

Da kannst du einen Dodge Pick up Truck mit einer 6.8 Liter Diesel Cummins Engine fahren,

Und zahlst null Euro Steuern.

Zitat:

 

Nun gut, anderes Thema... etwas dran vorbei. Aber wegen 27 €? Kauf dir ein Bier (oder eine Limo) und lass den Thread hier in Ruhe sterben. Nur ein Tipp von mir, denn mit Pappnasen wie mir wirst du hier noch deine Freude haben,

Wieso Freude haben?

Zitat:

nur wird dir keiner sagen können wie du ohne Aufwand an deine 27 € kommst.

Wieso meine 27 €, habe ich dann eine Rechnung erstellt, die ich bezahlt haben möchte?

Zitat:

Zumindest würde wohl jeder Aufwand den Gegenwert bei weitem sprengen, aber ich weiß, für manche ist das Hobby, es geht ums Prinzip und... der Staat will eben doch unser Bestes... das soll er nicht bekommen! ;)

So ungefähr kann man das sehen, dass es auch um das Prinzip geht.

Solange der Aufwand aber keine finanziellen Mittel kostet, ist der gerechtfertigt.

Nicht gerechtfertigt wäre es, wenn man ein Anwalt bemüht, oder hat sich dort eine Rechtsberatung holt, deswegen ist ja auch der Thread hier im Forum geschrieben, um zu sehen was andere Leute so darüber denken.

Aufwand werde ich wegen dieser Sache nicht betreiben, höchstens den Aufwand es nicht zu bezahlen, um mir dann das oben beschriebene Bier zu gönnen, und die Sache sterben zu lassen.

Wäre nicht das erste Mal, dass ich Sachen ignoriere, und das gilt ganz besonders für Rechnungen, Wo ich die Meinung habe, dass die ungerechtfertigt sind.

Aber ich lese hier schon aus den Antworten einiger User heraus, wie

Der deutsche Michel so tickt.: alles immer brav bezahlen und nicht hinterfragen und Katz buckeln.

Sich dann aber im Gegensatz wundern, wenn immer mehr solche Dinge passieren, und wir alle immer mehr abgezockt werden.

Das hat ja auch ein psychologischen Hintergrund: wenn die da oben, um das mal so formulieren zu dürfen, merken, dass ich das Volk alles gefallen lässt und Katz buckelt, dann machen „die da oben”Immer weiter, weil die ja dann auch irgendwie sich selbst davon überzeugen alles richtig zu machen.

Ist wie beim Kaufmann, wenn der die Preise maßlos erhöht, aber immer noch seine waren verkauft, denkt er günstige Preise zu haben, und fühlt sich in seiner Verkaufspolitik sogar noch bestätigt.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 9. Februar 2018 um 15:24:35 Uhr:

 

Das Auto wurde vor Feststellung der Ordnungswidrigkeit durch die Polizei verkauft.

Dieser Kaufvertrag, feinsäuberlich ausgefüllt und leserlich mit Datum geschrieben und vom Käufer unterzeichnet, wurde der Polizei übermittelt.

Dieser hat dann nach Abschluss der eigenen Ermittlungen den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, welche das Verfahren sofort und ohne rum diskutieren eingestellt hatte.

Der Staatsanwaltschaft ging es aber nur um die möglicherweise missbräuchliche Verwendung von KFZ-Kennzeichen. Diesen einen Vorwurf konnte man entkräftigen. Somit der Vorgang beigelegt werden.

Die Steuerpflicht bleibt davon aber unberührt.

Und das Schreiben per Mail ist doch eigentlich ziemlich klar und eindeutig geschrieben. Demzufolge die Forderung zu Recht besteht. Dass man das als Delinquent nicht gerne oder gar nicht zahlt, ändert daran nichts.

 

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 14:44

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 9. Februar 2018 um 15:37:37 Uhr:

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 9. Februar 2018 um 15:24:35 Uhr:

 

Das Auto wurde vor Feststellung der Ordnungswidrigkeit durch die Polizei verkauft.

Dieser Kaufvertrag, feinsäuberlich ausgefüllt und leserlich mit Datum geschrieben und vom Käufer unterzeichnet, wurde der Polizei übermittelt.

Dieser hat dann nach Abschluss der eigenen Ermittlungen den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, welche das Verfahren sofort und ohne rum diskutieren eingestellt hatte.

Der Staatsanwaltschaft ging es aber nur um die möglicherweise missbräuchliche Verwendung von KFZ-Kennzeichen. Diesen einen Vorwurf konnte man entkräftigen. Somit der Vorgang beigelegt werden.

Die Steuerpflicht bleibt davon aber unberührt.

Und das Schreiben per Mail ist doch eigentlich ziemlich klar und eindeutig geschrieben. Demzufolge die Forderung zu Recht besteht. Dass man das als Delinquent nicht gerne oder gar nicht zahlt, ändert daran nichts.

Gut, dann habe ich mal eine Frage dazu:

Wenn ich ein Fahrzeug mal angenommen an einem 1. Januar verkaufen, und dem Käufer die Fahrzeugpapiere und den Schlüssel aushändige, somit keinen physikalischen Zugriff mehr zu dem Auto habe, soll ich dann immer noch dafür verantwortlich sein, wenn der Käufer dieses Fahrzeug am zweiten, oder 3. Januar wo abparkt.

Das ist der Dreh und Angelpunkt .....Der ganzen Sache.

Meiner rechts Auffassung nach kann ich doch nicht nach einem wirksamen nachgewiesenen Verkauf, wo ich auch kein ne Zugriffsmöglichkeiten mehr auf das Fahrzeug habe, nicht für einen Parkverstoß verantwortlich gemacht werden.

 

Wenn das Fahrzeug noch auf dich zugelassen ist, wirst ganz sicher du angeschrieben. Das Fahrzeug muss umgemeldet sein. Und das ist offenbar noch nicht passiert.

Hier noch ein Auszug vom Zoll: Zitat:

Entstehung und Beginn der Steuerpflicht

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, wenn

Sie ein Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zulassen,

Sie ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verwenden und für dieses ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde,

Sie ein Fahrzeug ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung auf öffentlichen Straßen benutzen oder

einem Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt wird.

Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht.

In diesen Fällen werden Sie als Halterin bzw. Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner.(Zitatende)

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