Diskussionsthread zum Beitrag "Hinweis zum Tuning von Leichtkrafträdern"
Sehe ich genauso. Ich habe mich erst neulich zu dem Thema geäußert.
Beste Antwort im Thema
Und was soll Uns dieser Beitrag sagen? Außer das es auch bei der Polizei unverantwortliche Väter gibt?
Spätestens wenn die Kiste verkauft ist wird Er nichts mehr davon wissen das Sie schneller als erlaubt ist, so lange Sie in seinem Einflussbereich war ist Sie nicht getunt gewesen.
Davon abgesehen schauen genug Polizisten blöd aus der Wäsche wenn Sie wegen solchen Dummheiten eine Disziplinierstrafe bekommen.
Auch kann es Ihm egal sein wenn sich dann dein Sohn damit den Schädel einfahrt.
Wenn 45km/h zu langsam sind gibt es eine ganz legale Lösung, dem Junior den A1 bezahlen und dann eine 125er kaufen. Die läuft dann ganz legal um die 100 km/h und ist auch darauf ausgelegt und die Unterhaltskosten dürften eher Niedriger sein als bei einer frisierten Kiste, Versicherung ausgenommen. Aber bei einer 125er kann der Junior seine ersten Schadenfreiheitsrabatte rausfahren und damit könnte die höhere Versicherung des Rollers über die Jahre trotzdem Billiger kommen als eine 50er.
Was auch gerne übersehen wird, bei der frisierten 50er würde Sohnemann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein und da Du Erziehungsberechtigter bist bist Du mit im Boot wenn Junior mit einer frisierten Kiste erwischt wird.
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hätte ich an deiner stelle auch so gemacht, da du ja anscheinend sowiso offen fahren darfst.
allerdings war bei meiner GS 500 damals genau das gleiche der fall. mit 34 PS eingetragen, aber drossel war nie vorhanden. Ist so auch problemlos durch den TÜV gekommen und ich habe sie schließlich so nach den 2 Jahren weiterverkauft. Die GS ist auch gedrosselt meiner Meinung nach kaum fahrbar. Ein Kumpel hatte genau son Teil, nur halt gedrosselt. Daher kenne ich das.
Ich hatte jetzt nicht Zeit und Lust mir 46 Seiten durchzulesen aber ich hab mal bisschen geschnuppert ..
Die Beiträge die mir nicht gefallen sind die, wo erwähnt wird wie scheiße teuer es wird wenn beim tuning was passiert..
Bei mir ist es so ich habe einen SCHEIßROLLER und um das nicht jeden Tag unter die Nase gerieben zu bekommen, fahre ich halt anstatt wie vorgeschrieben 25 Km/h auch mal gerne 60 Km/h , was auch wesentlich mehr Spaß macht..
Ich bin nicht so der Tuning Freak bin auch noch nicht so richtig drin im Thema und kenne mich mit Roller LKrädern noch nicht so aus.
Bin auf dem besten Weg.
Ich bin immer Legal gefahren bis ich ausgelacht wurde heißt soviel wie mir blieb nichts anderes übrig als offen zu fahren
jetzt deke ich jeden Tag, ach komm lass die reden mir egal .. aber NICHTS ist 1. 25 ist scheiße langweilig und 2. dann kommen die dicken fressen wieder wo man wenn einem was ausrutscht genauso bezahlt..
was soll ich machen ohne gestresst zu werden bis nächstes Jahr mit dieser gammelkiste rumzufahren ??
Zitat:
Original geschrieben von Freakyy
Die Beiträge die mir nicht gefallen sind die, wo erwähnt wird wie scheiße teuer es wird wenn beim tuning was passiert..
Noch schlimmer könnte es werden wenn du eine Fahrerlaubnis erwerben willst und darfst nicht weil eine Sperrfrist läuft oder weil du einmal zuviel erwischt wurdest und vor der Fahrerlaubnis eine MPU steht.
Zitat:
Bei mir ist es so ich habe einen SCHEIßROLLER
Dein persönliches Pech wenn du dir Schrott gekauft hast.
Zitat:
Ich bin immer Legal gefahren bis ich ausgelacht wurde heißt soviel wie mir blieb nichts anderes übrig als offen zu fahren
Hat man dich mit Waffengewalt gezwungen? Oder hast du es aus mangelndem Selbstwertgefühl besser gefunden den gleichen Scheiß wie die Anderen zu machen? Frisst du auch Scheisse nur weil es deine Kumpels machen und dich auslachen weil du nicht willst?
Zitat:
was soll ich machen ohne gestresst zu werden bis nächstes Jahr mit dieser gammelkiste rumzufahren ??
Verkaufen und ein Fahrrad kaufen.
Nächstes Jahr kommst du eh wieder und bist angepisst weil du nur 45 fahren darfst und dich die Kumpels auslachen weil sie 70/80 nach Schätzeisen fahren und du dann mithalten willst.
Hättest leicher die Kohle fürs Mofa gespart um mit 16 den A1 zu erwerben und mit einer 125er legal wenigstens Tacho 90 zu fahren. Tuning lohnt bei Rollern dann eh kaum wegen den paar km/h die das dann noch bringt.
Übrigens überstehen Andere die Zeit auch legal und lachen dann mit 18 wenn sie Auto fahren dürfen und die Kumpels die immer gelacht haben noch darauf warten das die Sperrfrist abläuft und sie ihre MPU machen dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Freakyy
was soll ich machen ohne gestresst zu werden bis nächstes Jahr mit dieser gammelkiste rumzufahren ??
Selbsthilfegruppe zur Stärkung des Selbstbewußtseins aufsuchen.
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Mein 125 ccm Roller (Bj 2007) hat nur 5,2 KW. Als ich ihn holte(Gebrauchtkauf)
wußte ich nicht wie langsam das ist...; erst als ich von dort los fuhr und den Gashebel allmählich ans Limit brachte merkte ich das dieser ROller erheblich langsamer war als ich erwartet hatte. REX / Chinaware! Das wußt e ich eigentlich auch so noch nicht! Danach machte ich die Erfahrung auf der BAB und ich sage Ech: Huch , Schreck, ein LKW nach demanderen tog leich tund locker an mir vorbei, Ichglaubte in einem
schlechten Film z sein. Vor 4 Jahre hatte ich schon mal einen Roller 125ccm, der fuhr leicht 105 KM/H. Ich war irritiert.
Mit diesem 81 KM/H max. erreicht eich meine Wohnung nach 8 Stunden Fahrt von Rheinpfalz 430 KM .
Heute les eich diese Zeilen , Achtung laszt die Finger weg vom Tuning.
Ich bin fast beleidigt, denn 82 KM /H als Höchst Geschwindigkeit in für die Fahrten die ich machen einfach zu wenig. Ich hatte 95 KM / H erwartet.
Da ich bereits seit 1968 den PKW Fühereschein habe udn schon 3 Roller gefahrenwar , frage ich nach, ist es unerlaubt seinen 125 CCm Roller von 82 KM/H auf 95 KM/H Endgescheindigkeit zu bringen in einer Werkstatt?
Der 125 ccm Roller ist doch bis 100 zugelassen oder ?
Wer weiß da genau Bescheid, wäre Dankbar. Im Grunde geht es hier nicht um Tuning sondern darum die Gefahr auf Landstrassen mit 80 KM/H
oder BAB Nutzung mit 9´82 KM/H herunter zu drücken, so das man mit schwimmt!
Wer hat dafür Verständnis und sgat mir wie ich die Kleinen Gewichte so verändert bekomme das mein Roller 95 Schafft ??
Der Unterschied zu den meisten Kunden hier ist das du 1.) über 18 bist und 2.) dank Bestandsschutz 125er fahren darfst die nicht auf 80km/h gedrosselt sind.😁 Was bei 5,2kw auch nicht nötig ist.
Du darfst die Tempodrossel natürlich jederzeit ausbauen lassen,mußt das dann halt Abnehmen lassen damit es in den Papieren eingetragen wird. Dann zahlst du auch deutlich weniger Versicherung,nur Fahrer unter 18 sind dann Tabu.
Die zwei einzigen Beschränkungen die bei dir für Zweiräder gelten sind 125cm³ und 11kw, Roller laufen halt auch ungedrosselt kaum mehr als 100km/h.
Nicht noch irgendwo die Klasse 1 rumliegen?
@ Stabi2011
Um ehrlich zu sein...ein Tuning auf die zulässigen 11 KW macht keinen Sinn und ist unterm Strich auch zu teuer. Die einzig sinvvolle Variante wäre, den Rollern umgehend zu verkaufen und dabei möglichst wenig Geld kaputt zu machen.
Danach würde ich mich nach einem Roller umschauen, der das zulässige Leistungslimit voll ausreizt oder evtl. doch mal einen Blick Richtung 125er Motorrad riskieren.
Gruß
Frank
Bei mir warn mal die Bremsbacken eingeschmiert!😁
Hast du dir doppelte" Bremsbeschläge,also für beide seiten geholt?
Yamaha DT is ne Hammer Maschine,schade das es nun schon ein auslaufmodel ist,wieso nur??.😕
einer aus mem dorf hat ne 1000er Honda,die ihm zu lahm ist!?
kann man sowas eigentlich noch hochpushen?
@ Simsi Henni
Auch wenn Du erst 14 Jahre alt bist....Du solltest nicht jeden Mist glauben, den jemand "aus dem Dorf" so erzählt. 😉
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von dragonloard
Ich finde auch das das Fahren von 50er mit 15 erlaubt sein sollte. Das mit den Mofas is nur noch in ein paar andren ländern so wie bei uns.
Das war auch "bei uns" so -> vmax 60km/h mit max. 50ccm ab dem 15. Lebensjahr. Und das Schönste daran war: mit 16 = 150ccm, mit 18 = jedes verfügbare Motorrad frei nach oben offen...
Nur 1990 mußte man dann ja die Sicherheit im Strassenverkehr erst mal "erhöhen" und nun sind's halt nur noch 25km/h... Cest la vie ;-)
Ich fände auch einen ordentlichen Führerschein ab 15 statt der unseligen Prüfbescheingung für sehr angebracht - aber dann eben auch 50km/H und nicht Fußgängerschleichen a la MoFa...
Gruß
Roman
der seinen offiziellen Führerschein seit 1986 hat, auf dem Motorrad schon mit 18 die fettesten Dinger fahren durfte - und komischerweise trotzdem noch lebt...
PS: Ach ja, "bei uns", das ist/war rechtsseitig der Elbe - und zwar genau bis zum 03.10.1990... **ggg**
Hier nochmals was zu einem oft mißinterpretierten Thema: Tuning und Fahren mit gültigem Motorrad-FS.
Es wird ja gern interpretiert, daß man einen offenen Roller mit 80km/h ja fahren dürfte, weil man ja eh den großen Motorradführerschein hat. Das macht sich auch tatsächlich bei der Strafszumessung so bemerkbar, denn man wird dann z.B. nicht wegen "Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis" belangt, sondern "nur" für "Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum". Das ist dann strafrechtlich eher ein Bagatell delikt. Soweit korrekt.
ABER: Der Versicherungsschutz ist sofort weg, wenn auch nur die geringste Änderung an zulassungsrelevanten Strukturen vorgenommen wird!!!!
Die Polizei meckert zwar erst mal "nur" und schreibt Euch nur ein kleines Zettelchen für schmales Geld. Aber danach kommt die Anzeige der Versicherung wegen Versicherungsbetruges (inkl. Nachforderung für den geschuldeten Betrag 1 Jahr rückwirkend), dann eine Aufforderung der Zulassungsstelle das Fahrzeug zu einer Vorführung zur DEKRA oder zum TÜV beizubringen, der Staatsanwalt bekommt die Akte auf den Tisch...und schwuppdiwupp sind Sozialstunden, Aufbauseminare, Ordnugsstarfen (je nach Alter des Fahrers) usw. fällig. Die Vorstrafe, die im Führungsregister landet, ist da noch icht mal das Schlimmste, kann aber auch noch Folgen für zukünftige Dinge haben.
Also meine Aussage dazu ist ganz klar: Es lohnt nicht!
Gruß
Roman
PS: Das sage ich übrigens ganz klipp und klar, obwohl ich selbst alle Roller (sinnvoll und begrenzt) offen fahre. Allerdings ist mein Gasgriff auch sehr moderat in Nutzung, und im Stadtverkehr ist bei 50km/h Schluß mit dem Aufdrehen - so sehr es auch manchmal juckt.
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
... denn man wird dann z.B. nicht wegen "Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis" belangt, sondern "nur" für "Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum". Das ist dann strafrechtlich eher ein Bagatell delikt.
Das ist nicht strafrechtlich, sondern ordnungsrechtlich.
Zitat:
ABER: Der Versicherungsschutz ist sofort weg, wenn auch nur die geringste Änderung an zulassungsrelevanten Strukturen vorgenommen wird!!!!
Ja, im Falle eines dadurch begünstigten Unfalls droht teurer Regreß (max. 5000€).
Zitat:
Aber danach kommt die Anzeige der Versicherung wegen Versicherungsbetruges ...
Quatsch.
Zitat:
Quatsch.
Man sollte nicht von Einzelfällen auf die Gesamtheit schließen... ;-) Insbesondere bei §§ des StVG sind die Verweisungen und Einschlüsse des StGB zu beachten. Mit Ordnungswidrigkeiten hat das Fahren eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges nichts mehr zu tun.
(ZITAT Anfang)
Pflichtversicherungsgesetz
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
(ZITAT Ende)
Nehmt Euch mal die Zeit und lest genau nach (in anderen Quellen als den Rollerforen;-)! Bsp.: §_21 StVG (betrifft z.B. getuntes Fahrzeug mit zu hoher vmax, usw. usw.)
Und der Regreß im Unfallfall sind 10.000,-€ je Fall bei Sachschäden und UNBEGRENZT bei Personenschaden mit Dauerfolge. Deckelung gibt es da keine mehr.
Gruß
Roman
PS: Keine 6 Wochen her, da hatten wir bei Gericht einen Rostocker Rollerfahrer "am Wickel" - Führerschein befristet entzogen, 120h, 2.500,- Schadenersatz an Opfer 1, 600,- Schmerzensgeld an Opfer 2 und eine weitere Vorstrafe im ansonsten schon nicht so kurzen Register...Grund? Nicht versicherter Roller mal kurz zur Tanke, Frau mit Kinderwagen umgekachelt (wegen Kontrolle über Roller verloren bei guten 70-80 auf feuchter Straße), parkendes Auto gerammt...Ergebnis: Roller Totalschaden, FS erst mal wieder weg (18 Jahre alt + Probezeit)
Ausgestanden ist es für ihn auch noch lange nicht, da die umgefahrene Frau die Folgeschäden gerade begutachten läßt. Zivilrechtlich kommt dann noch mal der Hammer - ebenso beim Nutzungsausfall des Wagens, der ebenfalls zivilrechtich eingeklagt wird... Cest la vie. Und ER wußte übrigens auch alles besser als wir...zumindest bis zum Urteil...
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Das war auch "bei uns" so -> vmax 60km/h mit max. 50ccm ab dem 15. Lebensjahr. Und das Schönste daran war: mit 16 = 150ccm, mit 18 = jedes verfügbare Motorrad frei nach oben offen...
...bloß waren da auch nur maximal 250 ccm zu bekommen (und ein paar Oldies mit mehr Hubraum, aber dann kaum bezahlbar)...
mich nervt es wenn man nur ein paar tipps wil und leute kommen und dich blöt anmachen mit jaa von mir bekommst du keine tipps
... LEUTE FRISIERTE ROLLER SIND NIX FÜRN STRAßENVERKEHR ... DARUM GEHT MAN AUFEN ROLLERTREFFEN!!!