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Differenzial defekt

Themenstarteram 3. September 2010 um 17:08

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat sich vor 3 Monaten eine E-Klasse gekauft.

Heute sagt ihm die Mercedes Werkstatt dass das Differential defekt ist.

Ist das bei 150 tsd. KM normal und könnte das in die Gewährleistung des

Verkäufers (freier Händler) fallen ?

Danke im voraus für Antworten.

Beste Antwort im Thema

Hallo Sippi,

das ist alles andere als eindeutig, wird oftmals so wie von Dir geschildert mißverstanden.

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Gebrauchtwagengarantie und gilt auschließlich für Sachmängel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe!

Wenn ein Defekt auch nur einen einzigen Tag nach Übergabe eintritt fällt das NICHT unter die Gewährleistung! Nur dann wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war muss er in den sauren Apfel beißen und den Schaden beheben/bezahlen.

Beispiel: Die Heckscheibenwaschanlage geht nach vier Wochen kaputt, zuvor hat sie einwandfrei funktioniert. Der Verkäufer müsste also nicht die Reparatur übernehmen. Der Kunde behauptet aber, dass er die Anlage nie benutzt habe, da er in diesen 4 Wochen nie bei Regen oder mit verschmutzter Heckscheibe gefahren ist. Als er sie nach vier Wochen das erste mal benutzen wollte stellte er fest, dass sie nicht funktionierte und geht daher davon aus, dass sie schon bei Fahrzeugübergabe defekt war, ihm das aber nicht mitgeteilt wurde. Dann steht der Verkäufer dumm da und muss sie auf eigene Kosten reparieren (lassen) da es ihm vermutlich nicht möglich sein wird das Gegenteil zu beweisen.

In diesem Fall ist der TE aber offensichtlich munter mit einem intaktem Getriebe durch die Gegend gedüst und nach drei Monaten trat ein Defekt ein. Das ist schade und ärgerlich, kann aber passieren. Eine Gebrauchtwagegarantie würde so einen Schadenfall abdecken, nicht aber die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen.

Der Sinn der Gewährleitung ist, den laienhaften Fahrzeugkäufer vor vorsärtlich oder fahrlässig verdeckten Mängeln zu schützen. Früher gab es die Klausel "gekauft wie gesehen" und sobald der Kunde mit dem Wagen vom Hof fuhr war er der Ars..

Der Gesetzgeber entschied irgendwann, dass ein gewerblicher KFZ-Händler grundsätzlich als fachkundig anzusehen ist (auch wenn er reiner Händler ohne angeschlossene Werkstatt ist) und eine Sorgfaltspflicht bei der Begutachtung seiner angekauften Fahrzeuge hat. Er darf durchaus ein Fahrzeug mit Sachmängeln weiter verkaufen, muss diese Mängel dann aber vor dem Verkauf dem Kunden mitteilen (was sich dann natürlich auf den Kaufpreis auswirkt). Hat er einen Sachmangel vorsätzlich verschwiegen oder ihn schlicht übersehen (Sorgfaltspflicht!) muss er ihn beheben (lassen) oder einen entsprechenden Ausgleich zahlen. Das gilt aber natürlich nicht für Mängel, die erst nach Fahrzeugübergabe eintreten. Die Gewährleistung gilt i.d.R. ein Jahr wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.

Der Versuch eines gewerblichen Verkäufers, im Vertrag mit einem Privatkunden die Gewährleistung auszuschließen, ist rechtswidrig und somit unwirksam. Ein Kaufvertrag mit einer solchen Klausel kann also ganz entspannt unterschrieben werden. Anders natürlich wenn man ein KFZ von einer Privatperson kauft. Auch hier ist der Verkäufer in der Pflicht der Gewährleistung, er darf diese aber explizit im Vertrag ausschließen. Er sagt damit z.B. sinngemäß: "Mir bekannte Mängel wie z.B. Unfallschäden oder Defekte habe ich dem Käufer mitgeteilt, ich kann aber nicht gewährleisten, dass das KFZ darüber hinaus frei von Sachmängeln ist, da ich nix Ahnung habe von Autos und Technik und mich mit meinem feinen Anzug und dem Bandscheibenvorfall auch nicht unters Auto gezwängt habe".

So kann ihm z.B. eine beinahe durchgerostete Auspuffanlage tatsächlich nicht bekannt sein, dann muss er das natürlich auch nicht mitteilen.

Ein Händler kann sich so nicht aus der Verantwortung ziehen, wie gesagt wegen Sachkunde und Sorgfaltspflicht. Ausnahme ist der Handel innerhalb des Gewerbes: Verkauft z.B. die MB Niederlassung Stuttgart ein KFZ an die Niederlassung Düsseldorf, kann der Verkäufer das Fahrzeug ohne Gewährleistung abgeben.

Gewährleistung hin oder her, Gebrauchtfahrzeug bleibt Gebrauchtfahrzeug. Dass nach drei Monaten ein teurer Defekt eintritt kann halt passieren. Schützen kann man sich davor nur mit einer Gebrauchtwagengarantie, die man natürlich aber auch abschließen und bezahlen muss, soweit sie nicht von vornherein Bestandteil des Angebotes ist (wie z.B. immer bei den "jungen Sternen").

Schöne Grüße

Georg

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Hi,

eindeutig!!!!

Der Händler muss das Teil rep.!!! Vorausgesetzt es besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag zwischen deinem "Freund und dem Händler.

Dein "Freund" muss sich um nichts kümmern, außer es wären 6 Monate vergangen, dann müsste dein "Freund" (Beweislastumkehr) beweisen das der Schaden schon beim Kauf vorlag.

Hallo Sippi,

das ist alles andere als eindeutig, wird oftmals so wie von Dir geschildert mißverstanden.

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Gebrauchtwagengarantie und gilt auschließlich für Sachmängel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe!

Wenn ein Defekt auch nur einen einzigen Tag nach Übergabe eintritt fällt das NICHT unter die Gewährleistung! Nur dann wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war muss er in den sauren Apfel beißen und den Schaden beheben/bezahlen.

Beispiel: Die Heckscheibenwaschanlage geht nach vier Wochen kaputt, zuvor hat sie einwandfrei funktioniert. Der Verkäufer müsste also nicht die Reparatur übernehmen. Der Kunde behauptet aber, dass er die Anlage nie benutzt habe, da er in diesen 4 Wochen nie bei Regen oder mit verschmutzter Heckscheibe gefahren ist. Als er sie nach vier Wochen das erste mal benutzen wollte stellte er fest, dass sie nicht funktionierte und geht daher davon aus, dass sie schon bei Fahrzeugübergabe defekt war, ihm das aber nicht mitgeteilt wurde. Dann steht der Verkäufer dumm da und muss sie auf eigene Kosten reparieren (lassen) da es ihm vermutlich nicht möglich sein wird das Gegenteil zu beweisen.

In diesem Fall ist der TE aber offensichtlich munter mit einem intaktem Getriebe durch die Gegend gedüst und nach drei Monaten trat ein Defekt ein. Das ist schade und ärgerlich, kann aber passieren. Eine Gebrauchtwagegarantie würde so einen Schadenfall abdecken, nicht aber die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen.

Der Sinn der Gewährleitung ist, den laienhaften Fahrzeugkäufer vor vorsärtlich oder fahrlässig verdeckten Mängeln zu schützen. Früher gab es die Klausel "gekauft wie gesehen" und sobald der Kunde mit dem Wagen vom Hof fuhr war er der Ars..

Der Gesetzgeber entschied irgendwann, dass ein gewerblicher KFZ-Händler grundsätzlich als fachkundig anzusehen ist (auch wenn er reiner Händler ohne angeschlossene Werkstatt ist) und eine Sorgfaltspflicht bei der Begutachtung seiner angekauften Fahrzeuge hat. Er darf durchaus ein Fahrzeug mit Sachmängeln weiter verkaufen, muss diese Mängel dann aber vor dem Verkauf dem Kunden mitteilen (was sich dann natürlich auf den Kaufpreis auswirkt). Hat er einen Sachmangel vorsätzlich verschwiegen oder ihn schlicht übersehen (Sorgfaltspflicht!) muss er ihn beheben (lassen) oder einen entsprechenden Ausgleich zahlen. Das gilt aber natürlich nicht für Mängel, die erst nach Fahrzeugübergabe eintreten. Die Gewährleistung gilt i.d.R. ein Jahr wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.

Der Versuch eines gewerblichen Verkäufers, im Vertrag mit einem Privatkunden die Gewährleistung auszuschließen, ist rechtswidrig und somit unwirksam. Ein Kaufvertrag mit einer solchen Klausel kann also ganz entspannt unterschrieben werden. Anders natürlich wenn man ein KFZ von einer Privatperson kauft. Auch hier ist der Verkäufer in der Pflicht der Gewährleistung, er darf diese aber explizit im Vertrag ausschließen. Er sagt damit z.B. sinngemäß: "Mir bekannte Mängel wie z.B. Unfallschäden oder Defekte habe ich dem Käufer mitgeteilt, ich kann aber nicht gewährleisten, dass das KFZ darüber hinaus frei von Sachmängeln ist, da ich nix Ahnung habe von Autos und Technik und mich mit meinem feinen Anzug und dem Bandscheibenvorfall auch nicht unters Auto gezwängt habe".

So kann ihm z.B. eine beinahe durchgerostete Auspuffanlage tatsächlich nicht bekannt sein, dann muss er das natürlich auch nicht mitteilen.

Ein Händler kann sich so nicht aus der Verantwortung ziehen, wie gesagt wegen Sachkunde und Sorgfaltspflicht. Ausnahme ist der Handel innerhalb des Gewerbes: Verkauft z.B. die MB Niederlassung Stuttgart ein KFZ an die Niederlassung Düsseldorf, kann der Verkäufer das Fahrzeug ohne Gewährleistung abgeben.

Gewährleistung hin oder her, Gebrauchtfahrzeug bleibt Gebrauchtfahrzeug. Dass nach drei Monaten ein teurer Defekt eintritt kann halt passieren. Schützen kann man sich davor nur mit einer Gebrauchtwagengarantie, die man natürlich aber auch abschließen und bezahlen muss, soweit sie nicht von vornherein Bestandteil des Angebotes ist (wie z.B. immer bei den "jungen Sternen").

Schöne Grüße

Georg

Themenstarteram 3. September 2010 um 21:25

Zunächst vielen Dank für die Antworten.

Also, mein Freund hat einen ordentlichen Kaufvertrag. Leider hat er aber keine Gebrauchtwagengarantie.

Dachte immer die gehört dazu, jedenfalls bei mir gab es 1 Jahr GG.

Zitat:

Original geschrieben von Sternschieber

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Gebrauchtwagengarantie und gilt auschließlich für Sachmängel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe!

Wenn ein Defekt auch nur einen einzigen Tag nach Übergabe eintritt fällt das NICHT unter die Gewährleistung! Nur dann wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war muss er in den sauren Apfel beißen und den Schaden beheben/bezahlen.

Denke hier liegt der Hund begraben:

Das Differntial geht ja nicht von heute auf morgen kaputt. Vielmehr ist es ein "schleichender" Vorgang. Wenn man dann das jaulen von der Hinterachse richtig hört, ist es zu spät.

Nur ein Beispiel:

Der SLK meiner Frau lief nicht mehr richtig. Diag bei MB - Oel im Steuergerät und Lambasonde. Ursache war Oel im Kabelstrang vom Nockenwellenversteller.

Auch hier ist der Schaden ja nicht von heute auf morgen eingetreten, sondern nach 5 Monaten. Der Händler hat den Schaden komplett übernommen.

 

Ist es "normal", dass nach 150 tsd. KM das Differential den Geist aufgibt ?

Am Montag will er mit MB (Kulanz ...) reden. Der Wagen ist 3 Jahre alt und Scheckheftgepflegt.

Beste Grüße

Hallo pe999!

Natürlich ist fortlaufender Verschleiß ein schleichender Vorgang. Aber es liegt numal in der Natur der Sache eines Gebrauchtwagens, dass an Motor, Getriebe, Fahrwerk etc. nunmal schon Verschleiß vorhanden ist und Defekte im Durchschnitt dann entsprechend eher eintreten als bei einem Neuwagen.

Natürlich liegt die Beweislast beim Verkäufer, aber im Streitfall würde wohl jeder Richter die berechtigte Frage stellen, wie der Käufer 3 Monate lang mit einem defekten Differential fahren konnte ohne es zu merken. Entscheidend ist die Frage, ob der Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe bestand oder nicht, nicht ob das Getriebe bereits Verschleiß aufwies. Denn das tat es selbstverständlich bei einem Gebrauchtwagen. Der Verkäufer hat auch nicht seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er vor dem Verkauf das Differential nicht geöffnet und begutachtet hat, soweit gehen seine Pflichten natürlich nicht.

Wenn die Hinterachse auch in engen Kurven einwandfrei läuft und das Getriebe keine ungewöhnlichen Geräusche macht, kann er bestenfalls noch das Spiel der Antriebswellen prüfen und eine Sichtkontrolle auf Dichtheit vornehmen. Ein feiner Ölfilm durch "schwitzende" Dichtungen ist ok und normal, bei Verdacht auf größeren Ölverlust prüft er den Ölstand und erneuert die defekte Dichtung. Stellt er fest, dass der Ölstand bereits unzulässig abgesunken war muss er von einer Schädigung des Getriebes über den normalen Verschleiß hinaus ausgehen und entweder das Getriebe reparieren, ersetzen oder es dem möglichen Käufer mitteilen.

Wenn im Falle Deines Freundes die Werkstatt nun nicht nur einfach den Defekt festgestellt hat, sondern eine Undichtigkeit des Getriebes und der Defekt dann aller Wahrscheinlichkeit nach eine Folge des Ölverlustes ist, dann stehen Eure Chancen gut. Denn es dauert sehr lange bis so ein Differential leer gelaufen ist und der Verkäufer wird kaum beweisen können, dass die Undichtigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand. Ansonsten sehe ich persönlich aber leider schwarz.

Zur Frage ob ein Defekt nach 150.000 km normal ist: Nein, im Durchschnitt hält ein Differential wesentlich länger, trotzdem kann es passieren, zu jedem erdenklichen Zeitpunkt. Auch ein Motor kann mehrere 100.000 km problemlos laufen, es kann aber auch nach 10.000 km die Steuerkette reißen. Bei einem Gebrauchtwagen trägt das Risiko immer der Käufer, schützen kann davor nur eine Garantie. Die Absicherung dieses Risikos kostet dann aber natürlich auch wieder Geld.

Schöne Grüße

Georg

Themenstarteram 6. September 2010 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Sternschieber

 

Natürlich liegt die Beweislast beim Verkäufer, aber im Streitfall würde wohl jeder Richter die berechtigte Frage stellen, wie der Käufer 3 Monate lang mit einem defekten Differential fahren konnte ohne es zu merken.

Habe noch nichts neues gehört. Aber die vorgenannte Fragestellung geht mir nicht aus dem Kopf.

Als ich von der C-Klasse auf die E umgestiegen bin, hab ich auch gedacht was ist mit dem Auto los. Brummen und Summen usw. aus allen Ecken. Mittlerweile weiss ich, dass dies normale Startgeräusche durch Pumpen u.a. sind.

Er ist von einem Opel umgestiegen. Bin selber mal als Beifahrer im Neuen mitgefahren. Aufgefallen ist mir bis auf ein "leises summen" auch nichts. Jetzt war er in Berlin und aus dem "summen" ist ein "jaulen" geworden.

Wann merkt man also das ein Differential defekt ist (oder wird) ? Fahren kann man ja noch ......

Beste Grüße

Probleme mit dem Differential, bei MB Hinterachsmittelstück genannt, sind bei einigen Typen von MB nicht ungewöhnlich (am meisten beim W 210, hatte es aber auch schon beim W 124 und einem C 209) und zwar auch bei deutlich geringeren Laufleistungen (fahre meine Wagen max in der Spanne 80 - 120.000 km und hatte Defekte auch schon um die 60tsd km) - also ein durchaus altbekanntes Problem. (das dies aber auch noch beim W 211 der Fall ist, ist mir neu - bei denen hatte ich dies bisher nicht)

 

Das immer stärker werdende Jaulen ist tatsächlich das einzige, woran man das anfänglich feststellt beim Fahren, im Alltagsbetrieb wird es nicht durch anderes Fahrverhalten in Kurven auffällig...wenn man Erfahrung hat, erkennt man das anfänglich Summen aber schnell...bei meinem C 209 trat dies bei einer längeren Autobahnfahrt auf, am nächsten Morgen zu MB und der KD-Meister meinte: was sie beschreiben klingt nach Radlager...gemeinsame Probefahrt gemacht, Meister: ne,ne, das ist ein Radlager, nicht das Hinterachsmittelstück - er fuhr den Wagen in die Werkstatt und kam 10 min später wieder und meinte: alle Achtung, sie haben Recht, es ist nicht das Radlager sondern das Differential.

 

I.d.R. ist das Teil undicht und wie Sternenschieber dies ausgeführt hat, ist dies ein schleichender Vorgang, den man auch mehr als 3 Monate, bevor das Jaulen auftritt, sehen kann, daher würde ich den Händler aus Gewährleistung in Anspruch nehmen. Da lässt sich sicherlich eine Regelung finden, wobei er natürlich nicht 100% der Kosten tragen wird, da ja ein natürlicher Verschleiß bei der Laufleistung bereits mit dem Gebrauchtwagenpreis abgegolten ist.

Themenstarteram 14. September 2010 um 11:34

So, mal den letzten Stand zum Thema:

Kulanz durch MB wurde abgelehnt.

Den Händler interessiert das Thema Gewährleistung nicht.

Die Rücksprache mit einem Fachanwalt - das neue Gewährleistungsrecht ist Mist - führt zu keinem Ergebnis. Scheint fast aussichtslos.

Gesucht wird:

eine Werkstatt in Frankfurt/M. oder Nähe die ein Differential gut und günstig instandsetzt.

Danke im voraus

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 16:33

Hallo zusammen,

es geht doch - zumindest Teilkulanz.

Nachdem wir einen netten Brief nach Maastricht geschrieben hatten,

wurden gesamt 650 € auf Kulanz übernommen.

Hiervon 350 € der Niederlassung wegen Kundenbindung und 300 € hat Maastricht übernommen.

Also nicht einfach abwimmeln lassen - beschweren lohnt sich.

Gruß

Christian

am 18. Mai 2017 um 8:06

Die Reparatur oder Instandsetzung eines Differentialgetriebes für Mercedes e-klasse kostet hier nicht viel.

Differentiale bzw. Hinterachsgetriebe erleiden nach mehr als 100.000 km Laufleistung durch immanente Konstruktionsfehler einen Lager- oder Zahnradschaden.

Mercedes Original ist dagegen echt zu teuer, 2000€ oder so ?

Dort gibts auch eine lebenslange Garantie.

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