Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart
Hi,
in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.
Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.
Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:
...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.
Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.
Nach wie vor bleibt festzuhalten:
Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.
Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).
Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.
Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.
Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.
Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. August 2017 um 21:16:50 Uhr:
Bei den Fahrverboten ging es immer um Stickoxide. 🙄
Bei den aktuell bevorstehenden schon.
Die letzte Welle (Errichtung rot/gelb/grüner Umweltzonen) waren dem Feinstaub geschuldet.
Nicht nur in Stuttgart.
Zitat:
@Matsches schrieb am 9. August 2017 um 07:00:33 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. August 2017 um 21:16:50 Uhr:
Bei den Fahrverboten ging es immer um Stickoxide. 🙄Bei den aktuell bevorstehenden schon.
Die Überschrift lautet ja auch "Diesel-Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart". 😉
Und daran hatten bisher nur die Stickoxide Schuld.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 9. August 2017 um 09:48:32 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 9. August 2017 um 07:00:33 Uhr:
Bei den aktuell bevorstehenden schon.
Die Überschrift lautet ja auch "Diesel-Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart". 😉
Und daran hatten bisher nur die Stickoxide Schuld.
Nachdem man die Feinstaubwerte nicht mehr richtig messen konnte sind die Polits halt auf Stickoxide umgesattelt.
Merkt ihr die verarsche eigentlich nicht? Politik generiert erst Angst, dann wollen alle auf ein neues Auto umsatteln und die Wirtschaft profitiert wieder einmal. Dazu gibts jetzt die Rabattschlacht der Hersteller. Alle profitieren davon, nur der Kunde zahlt.
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Tja, interessant an der ganzen Thematik finde ich persönlich immer wieder, wie viel die "Saubermänner" aus Presse und Politik hier erzählen. Wenn man dann mal die Werte hinterfragt kommt man auf lustige Ergebnisse...
- Der Stickoxid - Grenzwert für Autoabgase ist auf 40µg/m³ festgelegt worden.
- Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) liegt für Stickoxid bei 158µg/m³.
Kann ich jetzt meinen Abgasschlauch ins Auto legen, ohne mich umzubringen? Toll, Schlaftabletten kann man ja auch nicht mehr überdosieren... Danke, liebe EU, wieder eine Option für Selbstmörder eliminiert...
Feinstaub ist gefährlich. Klar. Aber was wird gemessen? Was produziert denn Feinstaub, und wie groß sind die Anteile?
Gefährlich sind die feinsten Stäube, die tief in die Lungenbläschen gelangen. Die entstehen bei Direkteinspritzern und sind somit im Abgas. Feinstaub entsteht aber auch durch Reifenabrieb, Bremsscheibenabrieb, usw. Diese Stäube sind auch schlecht, aber bei weitem nicht so gefährlich.
Gemessen wird der Gesamte Feinstaub. Die Werte sind also eigentlich nicht aussagekräftig, weil die gefährlichen Stäube mit den mindergefährlichen Stäuben vermengt gemessen werden. Aber so klingt das Ganze schon mal wesentlich reißerischer. Und unsere Politik plappert munter alles nach, ohne mal die Fakten zu prüfen...
PS: Wer im oberen Abschnitt Sarkasmus findet, darf ihn behalten!
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 14. August 2017 um 16:46:45 Uhr:
- Der Stickoxid - Grenzwert für Autoabgase ist auf 40µg/m³ festgelegt worden.
- Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) liegt für Stickoxid bei 158µg/m³.
Liegt der zweite Wert nicht bei um die 950?
Denk aber mal weiter, was passiert, wenn der zweite Wert überschritten wird? Man öffnet das Fenster und geht aus dem Raum raus. Was passiert, wenn der erste Wert überschritten wird? Man schließt das Fenster und geht in den Raum rein? Da passt irgendwas nicht.
Die MAK Werte sind irrelevant, weil NO2 an Arbeitsplätzen in D keine Relevanz als Schadstoff hat. Zudem gibt es hier keine tragfähige experimentelle Grundlage. Diese MAK Werte können nicht erreicht werden. Es würde hauptsächlich an offenem Feuer entstehen, das bei der Mehrzahl der Arbeitsplätze heute unüblich ist.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. August 2017 um 18:29:04 Uhr:
Die MAK Werte sind irrelevant, weil NO2 an Arbeitsplätzen in D keine Relevanz als Schadstoff hat. Zudem gibt es hier keine tragfähige experimentelle Grundlage. Diese MAK Werte können nicht erreicht werden. Es würde hauptsächlich an offenem Feuer entstehen, das bei der Mehrzahl der Arbeitsplätze heute unüblich ist
Die MAK Werte gelten ohnehin nicht für Büros, sondern für Industriearbeitsplätze (bspw. schweissen oder Dynamit Herstellung) und bei arbeitsmedizinischer Betreuung für gesunde Erwachsene bei 8 Std täglich/5 Tage Woche.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft
So, hier sind die ersten Kommentare der Presse über das nun schriftlich vorliegende Urteil des VG Stuttgart:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...9-4da5-9bb0-0d32a66357ec.html
BTW: Das Verwaltungsgericht hat den Volltext unter diesem link veröffentlicht:
http://lrbw.juris.de/.../document.py?...
Den Streitwert hat es mit freundlichen 30.000 EUR angenommen ... 😉
Auf welcher Seite steht denn der Richter? Autoindustrie? Politik? Bevölkerung? DUH?
Hast du dir selber die Mühe gemacht, die Luftreinhalterichtlinie von 2008 zu lesen? In einem deiner letzten Posts zu dem Thema hast du Fahrverboten wegen Feinstaub gefaselt, insofern ist die Vermutung, dass du mit ungesundem Halbwissen rumläufst.
Bevor Ihr hier wechselseitig parteiische Entscheidungstendenzen des Verwaltungsgerichts moniert, lest doch das ganze Urteil. Das dauert zwar ein bisschen, vor allem auch deshalb, weil selbst gestandene Verwaltungsrechtler das eine oder andere im Kontext nicht ganz klare nachschlagen müssen/wollen.
Parteilichkeit würde ich dem Gericht sicher nicht vorwerfen wollen. Allerdings finde ich den einen oder anderen Ansatz etwas, ähm... originell.
Ich habe jetzt wirklich viele Artikel gelesen, aber keine konkrete Information dazu gefunden (sorry, wenn es hier auf 60 Seiten irgendwo steht):
Wenn denn Fahrverbote für Diesel bis Euro 5 in Stuttgart (oder anderen Städten) 2018 kommen:
a) wie werden diese geregelt/kontrolliert? Die blaue Plakette gibt es definitiv noch nicht nächstes Jahr. Mir ist daher nicht klar, wie das Ganze umgesetzt werden soll?
b) erst hieß es doch immer nur an bestimmten Tagen (mit erhöhter Belastung) und nur für kleinere Abschnitte. Jetzt heißt es manchmal, die komplette bisher grüne Zone?
IMHO alles bislang noch ungeklärt. Die Kommune ist aufgerufen "wirksame" Regelungen zu ergreifen, dabei kann/soll ein Fahrverbot als Regelung vorgesehen werden. Von Umsetzung noch keine Spur.
Oder wie es die Zeit schreibt: Dieser Argumentation schließen sich die Richter an. Zwar verlangen sie kein sofortiges generelles Fahrverbot für Dieselautos, sagen aber, dass nur Fahrverbote ein wirksames Mittel sind, um die Luftbelastung mit giftigem Stickstoffdioxid schnellstmöglich zu reduzieren. Die ab 2020 geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen sei dagegen nicht effektiv genug und zudem viel zu spät. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern und seine Kollegen verlangen stattdessen schnellstmögliche Maßnahmen – etwa die Einführung einer Blauen Plakette, die für einen Teil der Pkw einem Fahrverbot gleichkommt.