Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Übrigens: Schulz und seine SPD propagieren jetzt auch, dass die Einstellung von Ermittlungen gleichbedeutend mit einem Freispruch ist.
Sorry für nochmal OT.

Kachelmann wurde tatsaechlich freigesprochen, obwohl der Richter von seiner Schuld ueberzeugt war. Er konnte es nur nicht rechtssicher begruenden.
Ja und?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 27. April 2017 um 21:58:43 Uhr:


Kachelmann wurde tatsaechlich freigesprochen, obwohl der Richter von seiner Schuld ueberzeugt war. Er konnte es nur nicht rechtssicher begruenden.
Ja und?

Sorry, aber das ist (mal wieder) kompletter Unsinn! Du solltest entweder a) deine Lektüre wechseln oder b) einfach damit aufhören irgendwelche Urteile oder ander juristische Entscheidungen zu beurteilen ..... 🙄😉😁

http://www.zeit.de/.../kachelmann-prozess-freispruch

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. April 2017 um 08:41:50 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 27. April 2017 um 21:58:43 Uhr:


Kachelmann wurde tatsaechlich freigesprochen, obwohl der Richter von seiner Schuld ueberzeugt war. Er konnte es nur nicht rechtssicher begruenden.
Ja und?

Sorry, aber das ist (mal wieder) kompletter Unsinn! Du solltest entweder a) deine Lektüre wechseln oder b) einfach damit aufhören irgendwelche Urteile oder ander juristische Entscheidungen zu beurteilen ..... 🙄😉😁

http://www.zeit.de/.../kachelmann-prozess-freispruch

Und jetzt nenn mir bitte noch die Passage, was die Kommentatorin in deinem Link anders behauptet hat als ich? Ich erkenne keinen Unterschied. Und was hat das mit meinem Kommentar in Bezug auf Moewenmann zu tun? Die Einstellung eines Verfahrens ist sehr wohl gleichbedeutend mit einem Freispruch. Er ist jedoch nicht gleichbedeutend mit "unschuldig", was Moewenmann mit seinem Beitrag offensichtlich eigentlich unterschwellig ausdrücken wollte. Aber das wäre ja dann kein Skandal mehr, den man hier subliminal verbreiten könnte.

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. April 2017 um 10:25:20 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. April 2017 um 08:41:50 Uhr:


Sorry, aber das ist (mal wieder) kompletter Unsinn! Du solltest entweder a) deine Lektüre wechseln oder b) einfach damit aufhören irgendwelche Urteile oder ander juristische Entscheidungen zu beurteilen ..... 🙄😉😁

http://www.zeit.de/.../kachelmann-prozess-freispruch

Und jetzt nenn mir bitte noch die Passage, was die Kommentatorin in deinem Link anders behauptet hat als ich? Ich erkenne keinen Unterschied. Und was hat das mit meinem Kommentar in Bezug auf Moewenmann zu tun? Die Einstellung eines Verfahrens ist sehr wohl gleichbedeutend mit einem Freispruch. Er ist jedoch nicht gleichbedeutend mit "unschuldig", was Moewenmann mit seinem Beitrag offensichtlich eigentlich unterschwellig ausdrücken wollte. Aber das wäre ja dann kein Skandal mehr, den man hier subliminal verbreiten könnte.

a) Kachelmann wurde Freigesprochen weil ihm die Tat nicht nachzuweisen war (vermutlich weil sie nie stattgefunden hat) und NICHT weil es ein Richter von der Schuld überzeugt war und diese nur nicht wirklich rechtssicher begründen konnte! Der eigentliche "Skandal" im Fall Kachelmann war, dass er nicht einen Freispruch wegen "erwiesener Unschuld" bekommen hat!

b) Eine Einstellung des Verfahrens ist NICHT automatisch gleichbedeutend mit einem Freispruch!

c) Ich habe nur auf DEINE Aussage reagiert "wurde freigesprochen weil es nicht rechtssicher begründet werden konnte" ..... Diese Aussage ist und bleibt falsch egal in welchem Zusammenhang sie zu welchem Kommentar auch immer steht!

d) wir drifften hier zu sehr ins OT ab .... wenn du weitere Erklärungen in diesem Bereich möchtest, kann ich dir diese gerne per PN geben!

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. April 2017 um 10:40:34 Uhr:



a) Kachelmann wurde Freigesprochen weil ihm die Tat nicht nachzuweisen war (vermutlich weil sie nie stattgefunden hat) und NICHT weil es ein Richter von der Schuld überzeugt war und diese nur nicht wirklich rechtssicher begründen konnte! Der eigentliche "Skandal" im Fall Kachelmann war, dass er nicht einen Freispruch wegen "erwiesener Unschuld" bekommen hat!

Weißt du, verarschen kann ich mich selbst auch. In deinem verlinkten Kommentar steht es nämlich genau anders als wie du es die ganze Zeit behauptest:

Zitat:

Dass die Richter in ihren Urteilsgründen Jörg Kachelmann nur einen Freispruch zweiter Klasse gönnten – also nicht den wegen erwiesener Unschuld, sondern bloß "im Zweifel für den Angeklagten" – zeigt, wie sauer es ihnen ankommt, von ihrer eigenen, mit dem Eröffnungsbeschluss gestellten Verurteilungsprognose abzurücken

Daher ja meine Bitte mir die entsprechende Passage zu nennen, die der Meinigen entgegensteht. Steht da aber nicht, sondern "im Zweifel für den Angeklagten". Aber das hat sich ja erübrigt.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. April 2017 um 11:54:05 Uhr:


...

Weißt du, verarschen kann ich mich selbst auch. In deinem verlinkten Kommentar steht es nämlich genau anders als wie du es die ganze Zeit behauptest:

Dass die Richter in ihren Urteilsgründen Jörg Kachelmann nur einen Freispruch zweiter Klasse gönnten – also nicht den wegen erwiesener Unschuld, sondern bloß "im Zweifel für den Angeklagten" – zeigt, wie sauer es ihnen ankommt, von ihrer eigenen, mit dem Eröffnungsbeschluss gestellten Verurteilungsprognose abzurücken

...

Leute, der Eröffnungsbeschluss sagt lediglich aus, dass ein Gericht (hier: eine Strafkammer beim Landgericht) aufgrund der von der Staatsanwaltschaft mit der Anklageschrift vorgetragenen Sachverhalte und behaupteten Beweismittel mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass - die Richtigkeit der Angaben unterstellt - eine Verurteilung stattfinden wird (§ 203 StPO). Ansonsten lehnt die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens ab (§ 204 StPO).

Dass ein Journalist hier "interpretatorischen Spielraum" an den Tag legt und fabuliert, ändert an den Tatsachen und der Rechtslage, insb. am Verfahrensrecht der Strafprozessordnung, gar nichts.

Im Übrigen ist mittlerweile geklärt, dass Kachelmann tatsächlich zu Unrecht bezichtigt wurde und das angebliche Opfer eine falsche Anzeige getätigt hatte - aber das führt hier m.E. doch viel zu weit ins OT. Dies ist anderweitig problemlos recherchierbar, auch über den Zivilprozess auf Schadensersatz, der sich angeschlossen hat.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. April 2017 um 11:54:05 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. April 2017 um 10:40:34 Uhr:



a) Kachelmann wurde Freigesprochen weil ihm die Tat nicht nachzuweisen war (vermutlich weil sie nie stattgefunden hat) und NICHT weil es ein Richter von der Schuld überzeugt war und diese nur nicht wirklich rechtssicher begründen konnte! Der eigentliche "Skandal" im Fall Kachelmann war, dass er nicht einen Freispruch wegen "erwiesener Unschuld" bekommen hat!

Weißt du, verarschen kann ich mich selbst auch. In deinem verlinkten Kommentar steht es nämlich genau anders als wie du es die ganze Zeit behauptest:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. April 2017 um 11:54:05 Uhr:



Zitat:

Dass die Richter in ihren Urteilsgründen Jörg Kachelmann nur einen Freispruch zweiter Klasse gönnten – also nicht den wegen erwiesener Unschuld, sondern bloß "im Zweifel für den Angeklagten" – zeigt, wie sauer es ihnen ankommt, von ihrer eigenen, mit dem Eröffnungsbeschluss gestellten Verurteilungsprognose abzurücken

Daher ja meine Bitte mir die entsprechende Passage zu nennen, die der Meinigen entgegensteht. Steht da aber nicht, sondern "im Zweifel für den Angeklagten". Aber das hat sich ja erübrigt.

Ohje ...... also gut, ein letztes mal OT:

genau in dem von dir kopierten Text steht ganz genau und eindeutig das deine Aussage falsch ist! Da steht "Herr K. hat einen Freispruch 2. Klasse erhalten (also im Zweifel für den Angeklagten) anstatt einen Freispruch 1. Klasse (erwiesene Unschuld). Herrn Kachelmann konnte keine Vergewaltigung nachgewiesen werden! (Verletzungen wurden sich vom Opfer selbst zugefügt, Keinerlei Spuren am Messer, Aussage des Opfers unglaubwürdig, .....)

Kein Richter war nach Abschluss der Verhandlung davon überzeugt das Kachelmann schuldig ist! Die Richter (und Staatsanwälte) waren angepisst weil in diesem Verfahren ganz klar aufgezeigt wurde das sie z.B. mit der U-Haft und der damit verbundenen Vorverurteilung übers Ziel hinaus geschossen sind!

Immer wenn ein Verfahren eröffnet wird, geht ein Gericht in der Verurteilungsprognose davon aus, das ein Angeklagter verurteilt wird. Käme ein Gericht beim Beantragung zu dem Schluß das eine Verurteilung unwahrscheinlich ist, würde das Verfahren gar nich eröffnet werden! Ohne eine "positive" Verurteilungsprognose gibt es überhaupt keine Hauptverhandlung! usw. usw. usw.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. April 2017 um 12:12:07 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. April 2017 um 11:54:05 Uhr:


...

Weißt du, verarschen kann ich mich selbst auch. In deinem verlinkten Kommentar steht es nämlich genau anders als wie du es die ganze Zeit behauptest:

Dass die Richter in ihren Urteilsgründen Jörg Kachelmann nur einen Freispruch zweiter Klasse gönnten – also nicht den wegen erwiesener Unschuld, sondern bloß "im Zweifel für den Angeklagten" – zeigt, wie sauer es ihnen ankommt, von ihrer eigenen, mit dem Eröffnungsbeschluss gestellten Verurteilungsprognose abzurücken

...

Leute, der Eröffnungsbeschluss sagt lediglich aus, dass ein Gericht (hier: eine Strafkammer beim Landgericht) aufgrund der von der Staatsanwaltschaft mit der Anklageschrift vorgetragenen Sachverhalte und behaupteten Beweismittel mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass - die Richtigkeit der Angaben unterstellt - eine Verurteilung stattfinden wird (§ 203 StPO). Ansonsten lehnt die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens ab (§ 204 StPO).

Dass ein Journalist hier "interpretatorischen Spielraum" an den Tag legt und fabuliert, ändert an den Tatsachen und der Rechtslage, insb. am Verfahrensrecht der Strafprozessordnung, gar nichts.

Im Übrigen ist mittlerweile geklärt, dass Kachelmann tatsächlich zu Unrecht bezichtigt wurde und das angebliche Opfer eine falsche Anzeige getätigt hatte - aber das führt hier m.E. doch viel zu weit ins OT. Dies ist anderweitig problemlos recherchierbar, auch über den Zivilprozess auf Schadensersatz, der sich angeschlossen hat.

Danke ..... vielleicht "glaubt" man ja dir .... 😉

Und was haben die letzten zig Seiten hier mit dem eigentlichen Thema der Diesel Fahrverbote in Stuttgart zu tun?!

Mittlerweile hat es auch der Handel gemerkt:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-dd78-4993-8d53-2959c0191722.html

Und die Fahrverbote könnten (was die Verwaltung lustigerweise schon länger weiß, aber nicht so recht kommunizieren wollte) an einem Zuständigkeits- und Beschilderungsproblem scheitern:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-5f91-4359-a7bb-76d114b8ba90.html

Und ganz langsam werden auch die damit verbundenen Absurditäten bewusster... aber eben nur ganz, ganz langsam:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-c9ab-4062-8b9c-ab451409b739.html

Nach diesem ganzen Diesel-Bashing werde ich wohl meinen 2011er 143-PS-Diesel mit Euro 5 verkaufen und mir einen 2008er 200-PS-Benziner mit Euro 4 kaufen. Der ist nämlich viel umweltfreundlicher...... Immerhin bin ich dann nicht von irgendwelchen Diesel-Fahrverboten betroffen.

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 7. Mai 2017 um 15:25:21 Uhr:


Nach diesem ganzen Diesel-Bashing werde ich wohl meinen 2011er 143-PS-Diesel mit Euro 5 verkaufen und mir einen 2008er 200-PS-Benziner mit Euro 4 kaufen. Der ist nämlich viel umweltfreundlicher...... Immerhin bin ich dann nicht von irgendwelchen Diesel-Fahrverboten betroffen.

Auch wenn ich ab und zu ähnliche Gedanken habe (Ersatz meines Viano V6 CDI/265PS durch einen GL 500 / 388PS), komme ich immer wieder zu dem Ergebnis, daß dies aktuell noch total übereilt ist.

Gruß
Jürgen

Der neueste Knaller ist: Fahrtverbote nur auf (Haupt-) Zufahrtsstraßen...

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-79fc-45d0-b91c-aaae7d0a4bc2.html

Dafür kann sich aber auch die CDU erwärmen:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-99bc-4082-8ffb-49a24adea08d.html

Wieder mal eine Maßnahme, die nix bringen wird außer Bürokratie.

Gruß
Jürgen

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