Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Damit es hier nicht noch zur Verwirrung bei den Lesern kommt:

Die DUH profitiert nicht von der weiteren Verhängung eines Zwangsgeldes gegen das Land.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 19. Juli 2019 um 19:21:20 Uhr:


Du bist ja noch dreister im Lügen als der Bruno.

Hast Du das nicht so geschrieben? Dann muss jemand von MT

Dein Posting von vorhin

nachträglich verändert haben. Oder wie sonst? Vielleicht liest Du nochmals selbst, wie Dein Kommentar lautete. Ist ja schon lange her, dass Du ihn geschrieben hast. Mehr als eine halbe Stunde.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Juli 2019 um 19:24:21 Uhr:


Die DUH profitiert nicht von der weiteren Verhängung eines Zwangsgeldes gegen das Land.

Jemand anderes behauptet, sowas gehöre zum Geschäftsmodell der DUH. Wo also ist dabei für die DUH das Geschäft? Ob das noch näher erläutert wird? 🙄

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 19. Juli 2019 um 19:21:20 Uhr:


Ich antwortete auf: "Die DUH hingegen scheint außer anklagen mal wieder nichts besseres zu tun zu haben."

Thema war:

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Schlechte-Luft-in-Stuttgart-Land-muss-zahlen-article21155925.html

Auf das Zwangsgeld hat auch der Poster direkt vor Dir (Geisslein) vorhin Bezug genommen, wenn auch reichlich daneben. Du hast Dich an sein Posting unmittelbar drangehängt und damit die Verhängung des Zwangsgeldes zum Geschäftsmodell der DUH erklärt, obwohl es da null Zusammenhang gibt. Und weil es null Zusammenhang gibt, war Dein Posting so oder so sinnlos/überflüssig.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2019 um 18:29:33 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Juli 2019 um 18:15:04 Uhr:


Klientelpolitik scheint dem Land wichtiger zu sein als Luftreinhaltung... 😠

https://www.n-tv.de/.../...tgart-Land-muss-zahlen-article21155925.html


Ein reines Affentheater... die Luftwerte bessern sich ständig.

Die Grenzwerte werden immer noch ständig überschritten - aber davon abgesehen war das überhaupt nicht Thema in der Begründung des Zwangsgeldes.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 19. Juli 2019 um 18:59:43 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 19. Juli 2019 um 18:53:33 Uhr:


Hast du mal eine Quelle für die Behauptung, die 10.000 Euro Zwangsgeld des Verwaltungsgerichts gegen gegen das Land Baden-Württemberg würden in die Kassen der DUH fliessen?

Das hat ungefähr wer behauptet ?
(Ich sags gleich - mit dir zu diskutieren ist mir zu d*** - ich kenn deinen Stil, also spar dir die Antwort.)

Du hast behauptet "dies" *) sei "nunmal das Geschäftsmodell dieses Vereins" und "eine Handvoll Mitglieder leben allerprächtigst davon".

Aber - ich versteh schon, war nur Stimmungsmache und deine eigene "gefühlte Wahrheit", hohl und faktenfrei.

*) Fussnote: und dabei ging es um die im Link erwähnte Strafe

Das Land muß nur dafür sorgen, daß die Vorschriften eingehalten werden. Denn sonst wäre das wie ein Parkverbot, das nie kontrolliert wird.

Ich fasse es mal einfach zusammen:

Die Mitgliedsländer der EU haben per Beschluß in Brüssel dies so gewollt und haben es zu akzeptieren. Daß die DUH lediglich darauf pocht, daß Vorschriften einzuhalten sind, hat mit den Vorgaben und denen, die das veranlaßt haben, nichts zu tun, genauso wenig wie der Richter. Der schaut nach, was sind die Vorschriften, werden sie eingehalten und wenn nicht: Macht etwas!

Und da können sie durch alle Instanzen gehen, das Ergebnis ist immer das gleiche.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2019 um 18:29:33 Uhr:



Ein reines Affentheater... die Luftwerte bessern sich ständig.

Ja das tun sie. Und wenn das in dem bisherigen Tempo so weitergeht, kann man vielleicht schon im Jahr 2030 die Grenzwerte einhalten.
Nee, nee, da ist schon lange genug versäumt worden, etwas Richtiges zu unternehmen. Langsam wird es wirklich Zeit.

Richter haben sich an geltendes Recht zu halten. Das versteht man unter einem Rechtsstaat. Und das gilt so lange, bis anderes Recht in Kraft gesetzt ist. Und das neue Recht muss natürlich auch rechtsstaatlich konform sein. Wenn es gegen übergeordnetes Recht verstößt, dann geht es halt nicht.

Wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden, dann können wir unsere Gerichte gleich dicht machen!

Eine Überschreitung des Grenzwertes um mehr als 25%, die bei 50µg vorliegt, ist auch hinreichend, damit ein Fahrverbot verhältnismäßig ist.

Und wie die EU bereits verlauten ließ: Die Grenzwerte werden tendenziell in Zukunft eher strenger, denn lockerer.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 19. Juli 2019 um 21:02:36 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2019 um 18:29:33 Uhr:



Ein reines Affentheater... die Luftwerte bessern sich ständig.

Ja das tun sie. Und wenn das in dem bisherigen Tempo so weitergeht, kann man vielleicht schon im Jahr 2030 die Grenzwerte einhalten.
Nee, nee, da ist schon lange genug versäumt worden, etwas Richtiges zu unternehmen. Langsam wird es wirklich Zeit.

Gut nachzuvollziehen bereits anhand dieses Threads: seit 2,5 Jahren gibts das Thema hier 😰

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Juli 2019 um 20:51:17 Uhr:


Die Mitgliedsländer der EU haben per Beschluß in Brüssel dies so gewollt und haben es zu akzeptieren. Daß die DUH lediglich darauf pocht, daß Vorschriften einzuhalten sind, hat mit den Vorgaben und denen, die das veranlaßt haben, nichts zu tun, genauso wenig wie der Richter. Der schaut nach, was sind die Vorschriften, werden sie eingehalten und wenn nicht: Macht etwas!

Und da können sie durch alle Instanzen gehen, das Ergebnis ist immer das gleiche.

Interessant zu lesen, was der

Bundesverband der Pneumologen

im vergangenen Jahr zum höchstinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes veröffentlicht hat. War zumindest mir bisher so nicht bekannt:

Zitat:

Gerichtsentscheid zu Diesel Fahrverbot: Wichtiger Erfolg für unsere Patienten!

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezgl. der jetzt möglich gewordenen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für unsere Patienten und wird daher ausdrücklich vom Bundesverband der Pneumologen begrüßt.

Das Recht auf saubere Luft auch in den Städten darf nicht nur auf dem Papier stehen!

In der EU Richtlinie ist für Stickstoffdioxid ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt und seit 2010 für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend. Über 50 % der verkehrsnahen innerstädtischen Luftmessstationen registrieren aber weiterhin Überschreitungen dieser Jahresgrenzwerte.
[...]
Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen insbesondere der Verbrennungsprodukte von Dieselfahrzeugen (neben anderen KFZ und Feuerungsanlagen für fossile Energieträger) sind aus epidemiologischen Studien lange und gut bekannt: Einschränkungen der Lungenfunktion, Neigung zu Atemwegsinfekten und Lungenentzündung, erhöhtes Lungenkrebsrisiko sind Ergebnisse aus der europäischen ESCAPE Studie (1,2), die bereits letztes Jahr auf dem deutschen Jahreskongress der Lungenärzte in Stuttgart vorgestellt wurden. Sie belegen besonders eindrucksvoll die negativen Auswirkungen v. a. auf chronisch Kranke wie Patienten mit Asthma, COPD, koronare Herzerkrankung oder Diabetes.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie atemwegskranke Patienten, Kinder, Schwangere sind durch die Auswirkungen der Schadstoffe besonders gefährdet und Kleinkinder im Kinderwagen quasi auf Auspuffhöhe maximal exponiert.

Quelle (PDF)

Man tut so, als ob die Autokonzerne nichts für dreckige Luft könnten, die Politik kann ebenfalls nichts dafür, blöde Gerichte, die Meßgeräte sind falsch aufgestellt und die Grenzwerte, die ja eigentlich alles nur Richtwerte sind, sind völlig aus der Luft gegriffen (Wortspiel 😁). Und sowieso, Fahrverbote sind eigentlich schlecht für den Menschen - wer braucht schon saubere Luft in Innenstädten und ohne Diesel würden wir natürlich alle verhungern, weil die Supermärkte leerstehen würden.

Habe ich was vergessen? 😉

Arbeiten hier alle Fahrverbotskritiker für die Autoindustrie und leben auf dem Land?

Das Zauberwort lautet Elektroantriebe 😉 - die gibt es auch für LKW. Und ja, die haben zur Zeit noch eine miese Ökobilanz, zumindest in Deutschland, nur stehen unsere Kohlekraftwerke nicht in Innenstädten.

Das Ärgerliche daran ist, daß unsere Autokonzerne und Politiker das Thema völlig verschlafen haben - nur kann der Innenstadt-Bewohner, der kein Interesse an Asthma oder anderen Lungenerkrankungen hat, nichts für deren Versagen.

Ich würde es nicht "verschlafen" nennen. Ehr (bewußt) verdrängt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Juli 2019 um 21:27:46 Uhr:


nur stehen unsere Kohlekraftwerke nicht in Innenstädten.

Kohlekraftwerke werden immer weniger gebraucht:

Zitat:

Kohle ohne Chance: Die historische Wende auf dem deutschen Energiemarkt

Erstmals wurde im ersten Halbjahr 2019 mit Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse mehr Strom erzeugt als mit Kohle und Kernenergie zusammen
[...]
Insgesamt sank die Produktion der Braunkohleanlagen um 19,3 Prozent und die in Steinkohlekraftwerken sogar um 30,2 Prozent.

Quelle:

Focus

, 14.07.2019

Mich wundert schon das Verständnis einiger Foristen von den Aufgaben eines Gerichtes. Man könnte meinen, sie halten ein Gericht für eine frei schwebende Einrichtung, die nach Lust und Laune machen kann, was sie will (am besten natürlich das, was "das Volk" oder der Teil, der sich dafür hält, will).

Die Richter machen ihre Arbeit, mehr nicht. Sie haben (unter anderem) zu klären, ob die Verwaltung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die von der Verwaltung angewendeten Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Zu höherrangigem Recht gehört nicht nur, wie hier vielfach behauptet wird, das Grundgesetz, sondern auch das Gemeinschaftsrecht.

Ist das nicht der Fall, so ist die Verwaltungsentscheidung fehlerhaft. Im Interesse der Betroffenen - und das sind nicht die Autofahrer - sind dann Maßnahmen zur Herstellung gesetzeskonformer Zustände vorzunehmen. Das hat wirklich gar nichts mit richterlichen Allmachtsphantasien zu tun, sondern schlicht und einfach mit rechtsstaatlichem Handeln.

Man muss das Ergebnis dieser Entscheidung nicht mögen, aber nur deshalb, weil man es nicht mag, wird aus dieser Entscheidung noch lange kein Justizfehler. Und auch nicht dadurch, dass "das Volk" diese Entscheidung nicht versteht oder nicht akzeptiert. Letzteres dürfte übrigens allenfalls partiell der Fall sein.

Noch einmal:

Hier hat die Justiz bewiesen, daß sie unabhängig ist.

Glückwunsch. Darauf könnte man stolz sein. Im Übrigen wundere ich mich, daß ausgerechnet jene Foristen, die in anderen Threads gerne einen Klüngel aus Regierung und Gerichten argwöhnen und die Justiz für gelenkt halten - "alles Eliten" und so -, hier nun auf einmal genau das verlangen, was sie ansonsten bekritteln: Daß nämlich sich die Gerichte regierungstragend über höherrangiges Recht hinwegsetzen sollen. Das Verständnis vom Rechtsstaat scheint stellenweise doch ziemlich flexibel zu sein...

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