Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

3624 weitere Antworten
3624 Antworten

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 18. April 2019 um 08:57:08 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. April 2019 um 08:49:07 Uhr:


Es gibt keinen (dauerhaften) Bestandsschutz, wenn das deine Frage war.

hab mal kurz das Falsche Wort durchgestrichen!

Da liegst du aber falsch. Es gibt sehr wohl Bestandsschutz, nur eben nicht von Dauer.

Oder wie erklärst du dir, dass ausgerechnet Diesel V noch nicht aus Stuttgart ausgesperrt werden dürfen(!), obwohl sie (teilweise) dreckiger sind als Euro-IV Diesel? Sie dürfen erst 6 Jahre nach Einführung von Euro-6 Diesel ausgesperrt werden, frühestens also ab September 2019.

Zitat:

Der Hammer!
aber was will ma erwarten von jemanden der Gesetze ein und ausschaltet wie er meint! - stichwort Einreise und Passgesetz!

Entweder du hast äußerst unglücklich zitiert oder du erklärst mir jetzt, was ich mit Einreise und Passgesetz zu tun habe.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 18. April 2019 um 09:00:34 Uhr:


Es gibt keine individuellen CO2-Grenzwerte. Da gibt es höchstens Grenzwerte, die z.B. der gesammte Verkehrssektor einhalten soll. Deshalb gibt es für Neuwagen auch nur Regeln wie, dass 2030 der Durchschnitts-CO2-Austoß aller Neuwagen des Herstellers XY unter 59,4 g/km liegen muss. Verkauft er einen Spritfresser, muss er auf der anderen Seite mehr sparsamste Kleinwagen oder E-Autos verkaufen, damit der Durchschnitt stimmt.

CO2-Schleidern kann man durch Spritpreise und KFZ-Steuern für die Eigentümer unattraktiv machen. Das ist dann genauso attraktiv wie heute mit einem Euro1-Benziner mit 5Litern Hubraum und 20L/100km Verbrauch durch die Gegend zu fahren. Das verbietet einem zwar keiner, mit G-Kat noch nicht mal die Umweltzonen, aber es ist für den Normalbürger einfach nur kaum bezahlbar.

Der Knaller ist ja, dass hier auf die lokale Emission abgestellt wird, die bekanntlich nichts mit der tatsächlichen CO2-Emission zu tun hat, mit der man die Mobilität insgesamt beschreiben müsste.

Noch absurder ist, dass nach derzeitigen Regelungen die Hersteller zusätzliche Verschmutzungsrechte erwerben bzw. Emissionen ausgleichen können, wenn sie nur genug Hybrid- und E-Fahrzeuge in den Markt pressen.

Mit der Reduktion von Emissionen insgesamt hat das nichts zu tun.

Mal wieder was Neues zum Thema, wobei man eigentlich davon ausgehen muss, dass man sich mit den Fahrverboten arrangiert hat. Kam ja schon lang nix mehr zum Thema ...

Kurzfassung :

Zitat:

  • Bei Schadstoffen in der Luft verstößt es schon dann gegen EU-Recht, wenn die Grenzwerte nur an einzelnen Standorten überschritten werden.
  • Außerdem können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob die Messstationen in einer Stadt sinnvoll platziert sind.
  • Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte wiederholt Zweifel an den Standorten von Messstationen geäußert.

Zum 2ten Punkt die Frage an die Zweifler, welche die Standorte regelmäßig in Frage gestellt haben. Wann lasst Ihr dies überprüfen?

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 26. Juni 2019 um 12:44:10 Uhr:


..........
Zum 2ten Punkt die Frage an die Zweifler, welche die Standorte regelmäßig in Frage gestellt haben. Wann lasst Ihr dies überprüfen?

Ziehe ich dann in Betracht, wenn ich tatsächlich von einem Fahrverbot betroffen bin🙄.

Es gibt aber für meinen Euro5-Diesel bisher im Umkreis von mehreren hundert Km überhaupt noch kein Fahrverbot, welches mich tangiert.

Das nächst entfernte Durchfahrt-Fahrverbot wäre für mich wohl in Darmstadt, wo, wenn ich richtig informiert bin, die Hügelstraße und Heinrichstraße für Euro 5 Diesel-PKW gesperrt ist. Dort war ich aber noch nie und kann mir nicht vorstellen, dass ich da jemals hinfahre.

In meiner nächsten gelegenen Großstadt München ist ein Euro5-Dieselfahrverbot nicht einmal geplant.

Mich würde es zwar schon reizen, die entegegen den aktuell geltenden Aufstellrichtlinien platzierte Messtation in Stachus-Nähe (Sonnenstraße) rechtlich insoweit "abzuschießen", dass sie nicht mehr als Aushängeschild für die Luftverschmutzung in München harangezogen werden darf.

Allein, meine dahingehende Kage dürfte bereits unzulässig sein, weil mir jegliches Rechtsschutzbedürfnis fehlen dürfte.

Ähnliche Themen

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 26. Juni 2019 um 12:44:10 Uhr:


Kurzfassung :
  • Bei Schadstoffen in der Luft verstößt es schon dann gegen EU-Recht, wenn die Grenzwerte nur an einzelnen Standorten überschritten werden.
  • Außerdem können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob die Messstationen in einer Stadt sinnvoll platziert sind.
  • Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte wiederholt Zweifel an den Standorten von Messstationen geäußert.

Ein Punkt fehlt hier noch:

Dasselbe Urteil stellte klar, dass eine Aufstellung der Meßstationen dort, wo die Schadstoff- Maxima herrschen, nicht falsch-, sondern Sinn der Sache ist.

Das wurde mir im Forum schon viel zu oft anders behauptet und die Diskussion um die konkrete Platzierung der Meßstellen ist ja immer wieder hochgekocht. Dabei besteht tatsächlich die

Verpflichtung

, Meßstellen so einzurichten, dass sie Werte für die meist belasteten Punkte liefern.

Übrigens wurde dieses Urteil weder in Deutschland gesprochen noch von der DUH erstritten und gilt trotzdem für alle (auch in dem Zusammenhang gabs jede Menge Falschaussagen, eigentlich immer sobald das Thema aufkam).

Solche Hot Spots liefern aber keine repräsentative Werte für eine größere Umgebung wie es die Richtlinie ebenso verlangt.
Wie auch immer, die anderen EU-Länder werden die Messstellen eben noch weiter wegrücken und der deutsche Michel stellt sie noch näher an die Straßen und Kreuzungen.

Die Richtlinie verlangt repräsentative Werte für eine grössere Umgebung nur bei der Messung der städtischen Hintergrundbelastung. Ansonsten verlangt die Richtlinie gerade explizit die Messung der Bereiche, an denen die höchsten Werte auftreten (Hot spots), die wenn möglich für einen Strassenabschnitt von lediglich mindestens 100 Metern Länge repräsentativ sein sollen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Juni 2019 um 23:33:18 Uhr:


Wie auch immer, die anderen EU-Länder werden die Messstellen eben noch weiter wegrücken und der deutsche Michel stellt sie noch näher an die Straßen und Kreuzungen.

Vor Gericht ging es um einen Fall aus Belgien. Nix „Deutscher Michel“.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 17. November 2018 um 15:26:07 Uhr:



Zitat:

@lex-golf schrieb am 17. November 2018 um 14:53:42 Uhr:


Warum der DUH das Handwerk legen?

Weil die Gemeinnützigkeit mehr als Fraglich ist, oder weil man sich die Frage stellen könnte warum dieser mickrige Verein das Verbandsklagerecht besitzt aber zb nicht mal der B.U.N.D. der ein Vielfaches größer ist?

Die Frage, ob die DUH klagen und abmahnen darf, hat der BGH heute so beantwortet:

Zitat:

Die Deutschte Umwelthilfe (DUH) darf weiter gegen Luftverschmutzung und falsche Abgas-Informationen vorgehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die DUH bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH fest (Az. I ZR 149/18).

Der Geschäftsführer mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart hatte der DUH vorgeworfen, sie wolle mit ihren Klagen hauptsächlich Gewinn machen - das wäre unzulässig.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Das zu erwartende Geheule darüber, dass die Justiz hierzulande nicht unabhängig sei, dass die BGH-Richter keine Ahnung hatten oder voreingenommen waren - spart es Euch.

Zur Info:

https://www.n-tv.de/.../...er-abmahnen-und-klagen-article21125128.html

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 4. Juli 2019 um 20:10:39 Uhr:


Das zu erwartende Geheule darüber, dass die Justiz hierzulande nicht unabhängig sei, dass die BGH-Richter keine Ahnung hatten oder voreingenommen waren - spart es Euch.

Ach der Tazio, eifrig wie immer.

Da wird vorsichtshalber schon mal über das Stöckchen gehüpft bevor es einer überhaupt hingehalten hat.

Das BGH-Urteil habe ich in dieser Form erwartet.

ich nicht!

Bisher hatte ich der DUH immer vorgehalten, sie sei kein offener Verein, was der Gemeinnützigkeit entgegenstünde. Inzwischen hat ein MT-Mitglied ein Formular zur Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied gefunden. Kostet nur schlappe € 100.- pro Jahr.
Könnten nun also alle verärgerten MT-ler Mitglied werden und sich bei der nächsten Jahreshautpversammlung für eine entsprechende Änderung dieses Gebahrens einsetzen. Alternativ werden die MT-ler vielleicht in Scharen nicht aufgenommen (Vorstandsbeschluß nötig), dann eröffnet das Möglichkeiten, gegen die Gemeinnützigkeit vorzugehen.

https://www.duh.de/.../...berechtigtes-Mitglied_Umwelthilfe_270618.pdf

Das man einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen kann ist keine Frage, dazu braucht es nicht mal ein Formular. Die Frage ist dann ob man aufgenommen wird und das werden wohl nur Personen die auf der gleichen Wellenlänge liegen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen