Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Wo ist der Container auf 270 Grad frei von der Luft umströmt? Die hintere Seite wird vom Gebäudeeck abgeschirmt, da kommt sicher keine Luft her und die eine Seite wird ebenfalls vom Gebäude abgedeckt.
Davon abgesehen das die Richtlinie sicher nicht davon ausgeht das hinterm Messgerät Abfallcontainer stehen. Wenn ich mich richtig erinnere müsste so aufgestellt werden das solche Emissionen wie sie zb beim Leeren der Container entstehen nicht in den Messbereich gelangen. Beim Feinstaub hat sich ja schon mehrfach gezeigt das die Überschreitungen nicht vom Verkehr verursacht wurden sondern von Feinstaub der aus allen möglichen Quellen stammt aber nicht von der Straße. Damit steht er schon mal aus diesem Grund falsch.
Aber es wurden ja Bundesweit noch weit mehr zweifelhafte Aufstellorte gefunden.
Darum ja Prüfung durch neutrale Organisationen und nicht durch die Behörde die den Standort ausgewählt hat.

Wieder nur Geschwafel. Und wieder keine konkreten Angaben, um welchen Wert der Container von den Vorgaben der EU-Richtlinie abweicht. Kein Wunder: Er weicht gar nicht ab, sondern bleibt nach allen vier Seiten innerhalb der vorgegebenen Distanzen. Deshalb wurde vor einigen Monaten ein neuer Container als Ersatz für den alten auch wieder am selben Ort aufgestellt.

Dabei wäre die behauptete Abweichung doch leicht festzustellen: Mit der ausgedruckten EU-Richtlinie in der einen Hand und einem Zollstock in der anderen Hand begibt man sich zur Messstelle am Neckartor und misst selbst nach, inwieweit der Container gegen die EU-Richtlinie verstösst.

Meine Güte. Kann es sein, dass sich die üblichen Protagonisten noch immer an EINER Messstelle aufhängen? Ist das wirklich alles was da noch kommt (neben der Containerschifffahrt natürlich)?

In München wurde das gleiche Argument vorgebracht, ganz offiziell mit einer Stadtratsanfrage, wurde souverän abgeschmettert. Der Individualverkehr muss raus aus den Innenstädten, ob Diesel oder Benziner, ob direkt mit Fahrverboten, indirekt durch geeignete Maßnahmen oder, als letztes Mittel mit einer Innenstadtmaut.

Das ist genau das ziel. Und deshalb wird das alles von amazon gesponsert.

Peso

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. August 2018 um 10:24:09 Uhr:


Das ist genau das ziel. Und deshalb wird das alles von amazon gesponsert.

Ah ja. Mein Ironiedetektor schlägt gerade heftigst aus.

Oder hat Amazon in Kooperation mit DHL tatsächlich heimtückisch DHL mit Elekrofahrzeugen ausgestattet und dann die Fahrverbote erwirkt? Und bekomme ich bei Amazon auch Aluhüte feinstaubfrei geliefert?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. August 2018 um 11:24:03 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. August 2018 um 10:24:09 Uhr:


Das ist genau das ziel. Und deshalb wird das alles von amazon gesponsert.

Ah ja. Mein Ironiedetektor schlägt gerade heftigst aus.

Oder hat Amazon in Kooperation mit DHL tatsächlich heimtückisch DHL mit Elekrofahrzeugen ausgestattet und dann die Fahrverbote erwirkt? Und bekomme ich bei Amazon auch Aluhüte feinstaubfrei geliefert?

Hallo Hannes.
Den Ironie Faktor muss dir Peso selbst erklären. Als Stadtkind (wohne mittlerweile in einem Vorort dieser Stadt) sehe ich in der Bewegung:"Auto raus" eine Gefahr für die Stadt. Ich kann nur für mich sprechen, wenn ich sage diese Stadt mit dem Auto zu meiden. Vordergründig das gewünschte Ziel jedoch werde ich meine Kaufkraft nur noch beschränkt in der Stadt einbringen. Den Handel allerdings macht eine Stadt aus, ohne stirbt sie. Den Verkehr " muss" sie somit aushalten (durchaus nicht arrogant gemeint). Alle wichtigen großen Städte in Deutschland liegen an einem Fluss weil sich hier in der Vergangenheit der Handel entwickelt hat. Die Pferdeäpfel und einhergehende Pest und Cholera waren allgegenwärtig. Nein, in diesen Sumpf müssen wir nicht zurück, aber es ist nicht damit getan den Individualverkehr auszusperren.
Gut, bei Stuttgart ( Stutengart wegen der Pferdeäpfel) wäre es kein Problem. Dort gibt es ja kaum Automobilindustrie oder dazu gehörende Zulieferer.

Zumindest hat die Landesregierung nun eine Aufgabe, Stuttgart lebenswert zu erhalten. Warum machen wir es nicht alle wie unser Landesfürst? Kleines Auto mit gut zwei Tonnen Leergewicht (ohne Panzerung, ganz normal von der Stange) und gerade drei Liter Spritverbrauch.

Achso:"Von mir aus soll auch die Isar ein Fluss sein ( wegen den großen Städte am Fluss).

Gruß

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 20. August 2018 um 07:51:40 Uhr:


Meine Güte. Kann es sein, dass sich die üblichen Protagonisten noch immer an EINER Messstelle aufhängen? Ist das wirklich alles was da noch kommt (neben der Containerschifffahrt natürlich)?

In München wurde das gleiche Argument vorgebracht, ganz offiziell mit einer Stadtratsanfrage, wurde souverän abgeschmettert.........

Na, "abgeschmettert" hört sich ja toll populistisch an und zeigt, wo die wahren "Protagonisten" sitzen🙄.

Die Antwort im Auftrag von OB Reiter der zuständigen Umweltdezernentin auf die schriftliche Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion lautet in der entscheidenden Pasagen hierzu nämlich:

Frage 2:
Hat die LH München das Landesamt für Umwelt darauf hingewiesen, dass die
Abstandflächen nicht eingehalten sind? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Einige der in München installierten LÜB-Stationen wurden bereits lange vor dem Inkrafttreten
der EU-Richtlinie bzw. der 39. BImSchV installiert. Bei Inkrafttreten der neuen Richtlinie wurde
die Lage der Messstellen vom LfU überprüft, wobei die Stadt München nachrichtlich
eingebunden war. Aus fachlicher Sicht gab es an der Vorgehensweise und an der Platzierung
der Messstellen durch das LfU keinen Anlass zur Beanstandung.
Das bayerische Landesamt für Umwelt führt wie folgt aus:

Derzeit sind in München nachfolgende Messstationen (jeweils mit Jahr der Inbetriebnahme)
des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) in Betrieb:
München/Stachus 1978
München/Lothstraße 1991
München/Johanneskirchen 1993
München/Landshuter Allee 2004
München/Allach 2014
...
Bei Inkrafttreten der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG wurden alle Standorte unserer
Stationen überprüft. Einige Messstationen mussten versetzt werden. Bei anderen Stationen
konnten wir durch Vergleichsmessungen und/oder Modellierungen zeigen, dass eine
Versetzung nicht erforderlich ist
.“

(Hervorhebung von mir eingefügt)

Quelle:

https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/4941968

Ich lese das klar so, dass man der Frage, ob aktuell Handelsbedarf besteht, die Messtationen an der Landshuter Alleee und am Stachus zu versetzten, weil sie in der EU-Richtlinie vorgegebene Ziel-/Mindestabstände nicht einhalten, geschickt ausgewichen ist, indem man auf die Stellungnahme des LfU verweist, die alles andere als klar ist. Sie lässt z.B. vollkommen offen, ob z.B. in diesem Jahr jemals Vergleichsmessungen durchgeführt wurden, welche die Ergebnisse bestätigen, die man vor Jahren erzielte und als Beleg für die EU-Konformität benutzt, obwohl die Stationen am Stachus u. der Landshuter Allee den EU-Vorgaben nicht entsprechen.

Die Nichtübereinstimmung mit den Platzierungsvorgaben der EU wird im Übrigen vom LfU überhaupt nicht bestritten.

Letztlich ist es ähnlich wie in vielen anderen Städten:

Will man Hot-Spot-Messungen als Beleg für einen Verstoß gegen die von der EU festgesetzten NOx-Grenzwerte zulassen, lässt sich immer begründen, dass die beanstandeten Messstationen ordnungsgemäß aufgestellt sind

Wer allerdings die einschlägigen EU-Vorschriften zur Schadstoffmessung, ob im Straßenverkehr die festgelegten Grenzwerte eingehalten oder überschriten werden, dahin versteht, dass nur für einen größeren Streckenabschnittsbereich repräsentative Werte herangezogen werden sollen, der wird den Aufstellort einiger Messstationen als nicht EU-konform ansehen.

Der kürzlich vom Stadtrat in München verabschiedete Masterplan zur Luftreinhaltung sieht übrigens für das Münchner Stadtgebiet keine neuen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vor.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 20. August 2018 um 13:21:25 Uhr:



Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 20. August 2018 um 07:51:40 Uhr:


Meine Güte. Kann es sein, dass sich die üblichen Protagonisten noch immer an EINER Messstelle aufhängen? Ist das wirklich alles was da noch kommt (neben der Containerschifffahrt natürlich)?

In München wurde das gleiche Argument vorgebracht, ganz offiziell mit einer Stadtratsanfrage, wurde souverän abgeschmettert.........

Na, "abgeschmettert" hört sich ja toll populistisch an und zeigt, wo die wahren "Protagonisten" sitzen🙄.
...

Ich lese das klar so, dass man der Frage, ob aktuell Handelsbedarf besteht, die Messtationen an der Landshuter Alleee und am Stachus zu versetzten, weil sie in der EU-Richtlinie vorgegebene Ziel-/Mindestabstände nicht einhalten, geschickt ausgewichen ist, indem man auf die Stellungnahme des LfU verweist, die alles andere als klar ist. Sie lässt z.B. vollkommen offen, ob z.B. in diesem Jahr jemals Vergleichsmessungen durchgeführt wurden, welche die Ergebnisse bestätigen, die man vor Jahren erzielte und als Beleg für die EU-Konformität benutzt, obwohl die Stationen am Stachus u. der Landshuter Allee den EU-Vorgaben nicht entsprechen
...

Nachdem sich nicht nur Volvoluder, sondern auch die FDP-HUT-Fraktion um 20 cm links oder rechts Gedanken macht, anstatt sich produktiv in die Problematik (ich lade alle ein, einen Tag an der Landshuter Allee, am Altstadtring oder am Stachus zu verbringen) einzubringen, sendet das RGU ergänzende Infos von 21 weiteren Messstationen.

Was an der Aussage, "Einige Messstationen mussten versetzt werden. Bei anderen Stationen konnten wir durch Vergleichsmessungen und/oder Modellierungen zeigen, dass eine Versetzung nicht erforderlich ist." missverständlich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 20. August 2018 um 15:03:30 Uhr:


............
Was an der Aussage, "Einige Messstationen mussten versetzt werden. Bei anderen Stationen konnten wir durch Vergleichsmessungen und/oder Modellierungen zeigen, dass eine Versetzung nicht erforderlich ist." missverständlich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Dann bring doch einmal endlich Licht unter die Birne der Ungläubigen, weshalb die Messstelle am Stachus, obwohl sie unstreitig keine 5 Meter und nicht, wie von den einschlägigen Vorschriften gefordert, mindestens 25 m von einer (auch noch mehrspurigen) Kreuzung dort schon seit Jahrzehnten aufgestellt ist, dennoch im Einklang mit den Kriterien der EU-Richtlinie 2008/50/EG, der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) und der DIN NORM für Außenluftqualitätsmessungen mit Passivsammlern stehen soll.

Hierbei, wie es das LfU macht, einfach auf alte Vergleichsmessungen und Mess-Modellierungen zu verweisen, welche die Abstandvorgabe einfach außer Kaft setzen, finde ich nicht nur "missverständlich", sondern sogar äußerst befremdlich, weil eine solche Abweichungsmöglichkeit in den Vorschriften überhaupt nicht vorgesehen ist.

Zur Messstelle an der dort mit insgesamt 6 Fahrspuren versehenen Landshuter Allee (Teil des Mittleren Rings), die ca. 5 Meter entfernt vom Wartehäuschen einer zeitweise im 10 Minutentakt mit dieselbetriebenen Gelenkbussen angefahrenen Bushaltestelle steht, gibt es allerdings Vergleichsmessungen, die belegen, dass an keiner Stelle in der näheren Umgebung, wo nachgemessen wurde, die Werte so hoch waren wie dort, wo das Landesamt für Umwelt misst:

https://www.merkur.de/.../...ns-luft-wirklich-so-schlecht-9689339.html

Dass die nachträglich in den drei letzten Jahren zusätzlich aufgestellten Messstellen im Münchner Stadtgebiet nicht vorschriftsgemäß aufgestellt sind, habe weder ich noch nach meiner Erinnerung nach irgendein anderer Forist je behauptet. Warum bringt man dann einen Link zu einer Frage,

nämlich: "Wie lauten die exakten Standorte der 20 zusätzlichen städtischen
NO2-Messstellen?
"

die hier gar nicht gestellt wurde😕. Nebelkerze??? Whataboutism????

Aber wir sind ohnehin bereits off-topic, da es ja in diesem Trööt um die Situation in Stuttgart und nicht München geht😉.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 20. August 2018 um 17:16:06 Uhr:


Warum bringt man dann einen Link zu einer Frage, nämlich: "Wie lauten die exakten Standorte der 20 zusätzlichen städtischen NO2-Messstellen?"

die hier gar nicht gestellt wurde😕. Nebelkerze??? Whataboutism????
...

Die Frage 2 mit der entsprechenden Antwort aus derselben Anfrage wird einfach unterschlagen. Keine gute Grundlage für eine weitere Diskussion. Das zum Thema "Nebelkerze" und den Ausdruck "whataboutism" googlen wir lieber nochmal.

Die Antwort auf die Frage 2 entspricht doch der Antwort auf die Anfrage, die ich oben bereits in meinem Link auf die Dokumente des Stadtrats München abrufbar machte (für die es interessiert), nun allerdings ohne den oben von mir oben fett markierten Zusatz auf Vergleichsmesungen unbd Modellierungen bei den älteren Stationen, wie z.B. am Stachus (die auch nicht Gegenstand der nachgeschobenen 2. Anfrage waren).

Hier aber zur Ergänzung der volle Wortlaut auf die Frage 2:

"Frage 2:
Wie weit sind die verschiedenen Messstellen von
a) der jeweiligen Fahrbahn,
b) einem Kreuzungsbereich und
c) einer Bushaltestelle
entfernt?"

"Antwort:
Die NO2-Messungen werden nach den Kriterien der EU-Richtlinie 2008/50/
EG, der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) und der
DIN NORM für Außenluftqualitätsmessungen mit Passivsammlern, rechtskonform
durchgeführt.
Diese schreiben vor, die folgenden Kriterien soweit möglich einzuhalten:
1. Es muss ein ungehinderter Luftstrom um den Messeinlass von 180°
oder 270° herrschen.
2. Der Messeinlass liegt in einer Höhe von 1,5 bis 4 Meter.
3. Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen oder
Hindernissen (z. B. Bäume) sein.
4. Die Probenahmestelle soll mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher
Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.
Diese Vorgaben sind bei den von der Landeshauptstadt München beauftragten
ergänzenden Stickstoffdioxidmessungen erfüllt worden."

Wer die Messtelle am Stachus kennt (ich kenne sie aus eigener Anschauung) und nicht ganz blind ist, wird doch nicht ernsthaft bestreiten, dass diese auch nicht annähernd die in den Vorschriften geforderten 25 Meter vom Kreuzungsbereich bzw. 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt ist. Für die Ortsunkundigen hier nochmal ein Bild der Station am Münchner Stachus

https://www.merkur.de/.../...esstationen-falsch-platziert-9671855.html

Daher bezieht sich m. E. die Antwort auf Frage 2 auch nur auf die zusätzlich, später entrichteten Messtellen, die aber von keinem hier im Thread thematisiert wurden.

Also war der Link doch eine Nebelkerze oder whataboutism oder wozu sollte er sonst dienen?

http://m.spiegel.de/.../...schmutzige-kreuzfahrtschiffe-a-1224072.html

Zum ersten mal empfinde ich Sympathie für die Umweltaktivisten 😁

Ganz unabhängig davon, ob die Messstationen nach Norm X oder Norm Y aufgestellt wurden - sie messen die Werte dort, wo sie stehen. Und wenn die Station 5 Meter von einer Bushaltestelle entfernt ist, heißt das doch erstmal, dass die Werte an dieser Stelle, an der regelmäßig viele Menschen stehen, ziemlich schlecht sind, oder?

Unabhängig der derzeit geltenden Grenzwerte könnte sich bei diesen Messungen dasselbe Spiel wiederholen, wie es bei den Abgasnormen der Fall ist. Man reizt die zugelassenen Messparameter voll aus (stellt die Station möglichst weit weg von möglichen Abgasquellen), um (eventuell unrealistische?) Grenzwerte einzuhalten. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, wie hoch die Belastung dort ist, wo sich tatsächlich Menschen aufhalten. So wie bei den bisherigen Abgas-Prüfungen außer Acht gelassen wird, wie viele Schadstoffe im realistischen Fahrbetrieb ausgestoßen werden.

Ja, Taxidiesel, was oben im 1. Absatz steht, ist vollkommen richtig.

Was im ersten Teil des 2. Absaztes steht, ist eine Hypothese, die tatsächlich eintreten könnte, was hoffentlich nicht geschieht.

Nun geben die einschlägigen Vorschriften ja die "zugelassenen Messparameter" vor, wie z.B.

1. Es muss ein ungehinderter Luftstrom um den Messeinlass von 180°

oder 270° herrschen.

2. Der Messeinlass liegt in einer Höhe von 1,5 bis 4 Meter.

3. Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen oder

Hindernissen (z. B. Bäume) sein.

4. Die Probenahmestelle soll mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher

Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.

Die Kritik am Aufstellort einiger Messtellen, wie z.B. derjenigen am Münchner Stachus, bezieht sich aber darauf, dass die Mindestparameter nicht eingehalten werden, so dass entgegen den EU-Richtlinienvorgaben Schadstoffwerte gemessen werden, die 15 Meter weiter deutlich geringer ausfallen könnten.

Es geht also nicht darum, die kritisierten Messtationen demnächst dort zu platzieren, wo besonders niedrige Werte gemessen werden können, sondern lediglich darum, dass genau wie die EU-weit vorgeschriebenen Grenzwerte selbst, die zu ihrer Kontrolle vorgeschriebenen Messparameter ebenfalls eingehalten werden. Dass es solche Abstandvorgaben gibt, zeigt doch m.E., dass

Hotspot-Messungen als Grundlage für die Ermittlung der Einhaltung der EU-Grenzwerte eben nicht durchgeführt weden sollen.

Dass die Luft dadurch, z.B. am Stachus, nicht besser wird und es Sinn macht, auch dort die tatsächliche Schadstoffbelastung zu ermitteln, um ggf. Maßnahmen zum Schutz der dort lebenden und vorbei kommenden Menchen zu treffen, steht auf einem anderen Blatt. Dazu dienende Messungen finde ich auch absolut in Ordnung und sogar geboten.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 21. August 2018 um 14:16:25 Uhr:


Ja, Taxidiesel, was oben im 1. Absatz steht, ist vollkommen richtig.

Was im ersten Teil des 2. Absaztes steht, ist eine Hypothese, die tatsächlich eintreten könnte, was hoffentlich nicht geschieht.

Nun geben die einschlägigen Vorschriften ja die "zugelassenen Messparameter" vor, wie z.B.

1. Es muss ein ungehinderter Luftstrom um den Messeinlass von 180°

oder 270° herrschen.

2. Der Messeinlass liegt in einer Höhe von 1,5 bis 4 Meter.

3. Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen oder

Hindernissen (z. B. Bäume) sein.

4. Die Probenahmestelle soll mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher

Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.

Die Kritik am Aufstellort einiger Messtellen, wie z.B. derjenigen am Münchner Stachus, bezieht sich aber darauf, dass die Mindestparameter nicht eingehalten werden, so dass entgegen den EU-Richtlinienvorgaben Schadstoffwerte gemessen werden, die 15 Meter weiter deutlich geringer ausfallen könnten.

Es geht also nicht darum, die kritisierten Messtationen demnächst dort zu platzieren, wo besonders niedrige Werte gemessen werden können, sondern lediglich darum, dass genau wie die EU-weit vorgeschriebenen Grenzwerte selbst, die zu ihrer Kontrolle vorgeschriebenen Messparameter ebenfalls eingehalten werden. Dass es solche Abstandvorgaben gibt, zeigt doch m.E., dass

Hotspot-Messungen als Grundlage für die Ermittlung der Einhaltung der EU-Grenzwerte eben nicht durchgeführt weden sollen.

Dass die Luft dadurch, z.B. am Stachus, nicht besser wird und es Sinn macht, auch dort die tatsächliche Schadstoffbelastung zu ermitteln, um ggf. Maßnahmen zum Schutz der dort lebenden und vorbei kommenden Menchen zu treffen, steht auf einem anderen Blatt. Dazu dienende Messungen finde ich auch absolut in Ordnung und sogar geboten.

Die einen wollen bessere Luft, die anderen wollen bessere Messwerte.
Du scheinst beides zu wollen.
Ich würde mich mit besserer Luft zufrieden geben.
😉

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