Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

3624 weitere Antworten
3624 Antworten

😁 Da sind sie wieder die Beiden die nur die DUH und das UBA als seriöse Quelle ansehen, bestenfalls noch Grüne oder Rote Umweltministerien.

Und was die Gegenüberstellung der Eu-Richtlinie und der deutschen verschärften Fassung angeht, wo die zu finden ist hab ihr sicher abgespeichert.

Aber nur mal die Frage ob ihr ruhigen Gewissens bestätigen könnt das die Station auf 270 Grad frei von der Luft umströmt werden kann? Deutschland verlangt nur 180 Grad die auch erfüllt werden, zwei Seiten stehen ja frei. Aber die anderen Beiden eben nicht.
Nach der deutschen Fassung passt die Aufstellung, aber nicht nach der EU-Richtlinie und wenn man schon vergleichbare Messungen will darf man keine Abweichungen dieser Norm vornehmen, was Deutschland gemacht hat.

Und was das Prüfen der Aufstellung angeht, damit sollte man nicht die Behörde beauftragen die den Platz festgelegt hat und auch nicht das Umweltministerium sondern eine neutrale Stelle.
Aber selbst die Uni Stuttgart hat ja Zweifel an der Messstelle Neckartor, vor allem seit Sie im Umfeld dieser des Neckartors eigene Messungen machten.

Zitat:

@13inch schrieb am 18. August 2018 um 15:05:09 Uhr:


https://www.stuttgarter-zeitung.de/...0a5d-4c98-b32e-a896f4f557db.html

Ein neuer interessanter Artikel zum Thema. Scheint ja nah genug an der Wand zu stehen 😁

Das Problem ist doch schon lange bekannt, daß die Meßstationen nicht den Richtlinien entsprechend aufgestellt sind.
Bsp. in Reutlingen, da steht die Meßstation direkt an der Hauptdurchgangsstraße zwischen zwei Häusern oder in einer Niesche.
Klar, daß somit falsche Ergebnisse geliefert werden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. August 2018 um 16:49:52 Uhr:



Zitat:

@13inch schrieb am 18. August 2018 um 15:05:09 Uhr:


https://www.stuttgarter-zeitung.de/...0a5d-4c98-b32e-a896f4f557db.html

Ein neuer interessanter Artikel zum Thema. Scheint ja nah genug an der Wand zu stehen 😁


Das Problem ist doch schon lange bekannt, daß die Meßstationen nicht den Richtlinien entsprechend aufgestellt sind.

Sagen wir lieber: es soll uns immer wieder suggeriert werden, dass das Problem nicht bestünde und durch einen Umzug der Meßstation(en) verschwunden wäre. Die Verantwortlichen haben dazu allerdings schon mehrfach Stellung bezogen und dies mehr oder weniger überzeugend (je nach Standpunkt) widerlegt (unter anderem gab es wohl sogar mobile Messungen zur Prüfung der Ergebnisse).

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 15:33:55 Uhr:


Und was die Gegenüberstellung der Eu-Richtlinie und der deutschen verschärften Fassung angeht, wo die zu finden ist hab ihr sicher abgespeichert.

Spar Dir diese Frechheiten. DU hast die Behauptung aufgestellt, dass es Abweichungen zwischen EU-Richtlinie und deutscher Regelung gibt. Also lieferst DU selbst auch die Belege, welche Unterschiede es zwischen beiden tatsächlich gibt und wie sich diese Unterschiede auf die Position des Containers auswirken müssten. Also ob der Container nach der einen oder anderen Vorschrift anders aufgestellt werden müsste, weil eine der beiden Vorschriften verletzt wird. Es ist eine trollige Unverschämtheit, erst irgendwelche unbelegten Behauptungen abzulassen und dann zu verlangen, dass andere Deine Arbeit erledigen, die Dir selbst zuviel Mühe macht.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 15:33:55 Uhr:


Aber nur mal die Frage ob ihr ruhigen Gewissens bestätigen könnt das die Station auf 270 Grad frei von der Luft umströmt werden kann? Deutschland verlangt nur 180 Grad die auch erfüllt werden, zwei Seiten stehen ja frei. Aber die anderen Beiden eben nicht.

Nochmals die gleiche Frage, auf die Du die Antwort abermals schuldig geblieben bist:

Um welche Distanz unterschreitet oder überschreitet der Messcontainer am Neckartor die vorgeschriebenen Abstandswerte an irgendeiner Seite?

Warum gibt es eine Verweigerung, auf diese einfache Frage zu antworten?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 15:33:55 Uhr:


Nach der deutschen Fassung passt die Aufstellung, aber nicht nach der EU-Richtlinie und wenn man schon vergleichbare Messungen will darf man keine Abweichungen dieser Norm vornehmen, was Deutschland gemacht hat.

Jetzt nicht wieder rumlabern und ausweichen, sondern eine konkrete Anwort in Metern geben: Wie weit weicht die Aufstellung des Messcontainers an welcher Seite von der EU-Richtlinie 2008/50/EG bzw. der 39. BImSchV ab?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 15:33:55 Uhr:


Und was das Prüfen der Aufstellung angeht, damit sollte man nicht die Behörde beauftragen die den Platz festgelegt hat und auch nicht das Umweltministerium sondern eine neutrale Stelle.

Ob Du die zuständige Behörde oder das Umweltministerim als nicht neutral ansiehst, interessiert niemanden. Du kannst sogar selbst Messungen am Neckartor-Container vornehmen und mit den deutschen und EU-Vorschriften abgleichen, das schrieb ich bereits. Jeder kritische Bürger kann den Standort überprüfen. Und dann mitteilen, auf welcher Seite die Messtation um wieviel Meter oder Zentimeter falsch positioniert ist.

Das sähe dann z. B. so aus:

  • Der Soll-Wert laut Vorschrift beträgt X Meter.
  • Der Ist-Wert beträgt nur Y Meter.
  • Es liegt ein Verstoß gegen die Vorschrift um den Wert Z vor.

Kann man kopieren und braucht nur noch die Werte für X, Y und Z eintragen. Ganz einfach und ohne weiteres Drumrumreden.

Ähnliche Themen

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4744-969f-61154ee52c30.html

Da frag ich mich wo der Fortschritt, von dem die Fahrverbotsrechtfertiger immer reden denn bleibt?

Zitat:

@13inch schrieb am 19. August 2018 um 17:18:15 Uhr:


https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4744-969f-61154ee52c30.html
Da frag ich mich wo der Fortschritt, von dem die Fahrverbotsrechtfertiger immer reden denn bleibt?

😁 das ist ein sehr lustiger Hinweis, wenn man bedenkt, welch erhebliche Probleme die deutschen Hersteller mit ihren Verbrennern und dem WLTP gerade haben 😛

Im Übrigen gibt es - bspw von Tesla - auch andere Norm Angaben, wie etwa nach US Norm. Oder Erfahrungsberichte von realen Nutzern (wer hat schon dem alten NEFZ so richtig getraut?)... insofern sehe ich da jetzt keine dramatische Erkenntnis.

Allerdings frage ich mich, was das nun direkt mit den Diesel Fahrverboten zu tun haben sollte... es gibt doch angeblich -außer Elektro- reichlich Möglichkeiten und Alternativen, um die Stickstoffdioxid Werte korrekt einzuhalten?

Das das KBA mit den Genehmigungen bei mehreren 100 Gutachten im Rückstand ist wird gerne unterschlagen. Es sollen sich um die 500 Typprüfungen handeln mit denen das KBA im Rückstand ist. Aber die Politik wäscht die dreckigen Pfoten mal wieder in Unschuld.

... da sagt das KBA aber was anderes: „Soweit Hersteller Emissionsgenehmigungen beim KBA beantragt haben, sind diese Typgenehmigungen ohne Verzögerungen weitgehend erteilt worden“ und ich habe auch eher den Eindruck, dass die Flaschenhälse woanders sind.

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Was bedeutet ohne Verzögerungen? Wenn ein Angestellter 2 Genehmigungen am Tag bearbeiten kann aber 4 Stück täglich auf den Tisch bekommt bearbeitet er Sie unverzüglich und trotzdem wächst der Stapel der Unbearbeiteten.
Auch ist es eine Lüge das die Hersteller rechtzeitig Bescheid wussten, bekanntlich ist es gerade mal ein Jahr her das die EU die Prüfvorgaben des RDE verkündeten und vorher konnte Keiner ernsthaft mit den Typprüfungen beginnen. Wenn ich mich richtig erinnere hat das KBA auch erst Anfang dieses Jahres begonnen Genehmigungen nach 6d temp durchzuprüfen. Es müssen ja erst die Arbeitsanweisungen geschrieben werden und die Software der Prüfstände usw angepasst werden.
Andere Länder dürften sich da auf behördlicher Seite schlicht besser vorbereitet haben.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 19:45:22 Uhr:


Was bedeutet ohne Verzögerungen? Wenn ein Angestellter 2 Genehmigungen am Tag bearbeiten kann aber 4 Stück täglich auf den Tisch bekommt bearbeitet er Sie unverzüglich und trotzdem wächst der Stapel der Unbearbeiteten.(...)
Andere Länder dürften sich da auf behördlicher Seite schlicht besser vorbereitet haben.

Dass hier Meinungsverschiedenheiten zwischen KBA & Herstellern herrschen könnten, das ist ja nicht weiter verwunderlich. Das sagt aber allein noch nichts über den Gehalt der gegenseitigen Vorwürfe aus.

Wenn die Sache allerdings so schwarz oder weiss aussehen würde, wieso ist dann bspw das Ausmaß der Probleme nicht bei allen Herstellern gleich? Wenn der Flaschenhals nur allein das KBA wäre, wieso hat man sich dann die Homologation nicht über andere Zulassungsbehörden in der EU verfolgt?

Nicht alle Hersteller lassen vom KBA freigeben, Ford zb gerne in Luxemburg. Davon abgesehene haben auch andere Hersteller ihre Probleme, so gibt es bei so ziemlich allen Herstellern Lücken im Motorenangebot. Auch sind wohl nicht alle Modell die angeblich 6d temp erfüllen auch zeitnah Bestell- oder Lieferbar. Bekannter hat diesbezüglich vor einigen Wochen seine Erfahrungen gemacht. Viele der Modell die Euro 6d temp erfüllen sollen sind erst nächstes Jahr lieferbar.
Aber davon abgesehen hat wohl auch kein Konzern so viele Modellvarianten wie der VW-Konzern.
Da haben Hersteller mit weniger Auswahl die Auswahl wegen der Abgasnorm ausgedünnt und ganze Modellreihen gestrichen.
Mein Auto könnte ich aktuell auch nicht mehr kaufen, der Motor ist im Moment nicht verfügbar. Aber nur VW steht deswegen in der medialen Kritik, selbst den 7er BMW bekommt man im Moment nicht als Benziner.
Nicht nur VW hat Probleme, nur stehen Andere nicht so im Fokus.

@Sir

Donald

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 19. August 2018 um 17:09:52 Uhr:


Jetzt nicht wieder rumlabern und ausweichen, sondern eine konkrete Anwort in Metern geben: Wie weit weicht die Aufstellung des Messcontainers an welcher Seite von der EU-Richtlinie 2008/50/EG bzw. der 39. BImSchV ab?

(...)

Das sähe dann z. B. so aus:

  • Der Soll-Wert laut Vorschrift beträgt X Meter.
  • Der Ist-Wert beträgt nur Y Meter.
  • Es liegt ein Verstoß gegen die Vorschrift um den Wert Z vor.

Kann man kopieren und braucht nur noch die Werte für X, Y und Z eintragen. Ganz einfach und ohne weiteres Drumrumreden.

Kann es sein, dass Angaben und Antworten ausbleiben, weil Du sonst zugeben müsstest, dass der Aufstellungsort am Neckartor die EU-Richtlinie 2008/50/EG bzw. die 39. BImSchV eben doch erfüllt und somit vorschriftsmäßig ist?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 15:33:55 Uhr:


Nach der deutschen Fassung passt die Aufstellung, aber nicht nach der EU-Richtlinie

Dann benenne bitte endlich in Metern oder Zentimetern, wie weit der Aufstellungsort an welcher Seite des Containers von der EU-Richtlinie abweicht. Du behauptest doch, es gebe diese Abweichung. Beweise es anhand konkreter Zahlen! Ob Du Recht hast, lässt sich dann nachprüfen.

Auch Du hast das alles schon in deiner eingeschränkten Sicht zerpflückt und ich such es dir nicht noch mal raus damit du es wieder leugnest.
Du findest es bei MT

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 22:21:44 Uhr:


Auch Du hast das alles schon in deiner eingeschränkten Sicht zerpflückt und ich such es dir nicht noch mal raus damit du es wieder leugnest.
Du findest es bei MT

Du bleibst also die Antwort schuldig. Das ist auch eine Art einzugestehen, dass man gelogen hat. Es gibt auch nichts, das Du raussuchen könntest:

Wenn man den Aufstellort des Containers anhand der EU-Richtlinie überprüft, wird man feststellen, dass der Aufstellort der EU-Richtlinie entspricht, und zwar an allen vier Seiten. Es gibt keine Unter- oder Überschreitung der vorgeschriebenen Distanzen bei der Messstation am Neckartor.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. August 2018 um 15:33:55 Uhr:


Nach der deutschen Fassung passt die Aufstellung, aber nicht nach der EU-Richtlinie

Das ist eine glatte Lüge. Nachprüfbar total falsch.

Doppelpost

Deine Antwort
Ähnliche Themen