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Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 12:08

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:

...

Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

 

 

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. April 2018 um 11:13:50 Uhr:

Lieber Tazio, ich kenne die Örtlichkeiten in Stuttgart sehr genau.

Wirklich? Schon jetzt an Weihnachten denken.:D

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. April 2018 um 11:13:50 Uhr:

Im übrigen löst auch dein Zitat "soweit möglich" das Problem nicht - denn eine andere Aufstellung, die die Vorgaben berücksichtigt, IST möglich.

Wozu eine andere Aufstellung, wenn schon die jetzige Aufstellung die Vorgaben berücksichtigt? Gefordert werden ein Bereich mit höchstem Schadstoffausstoß ("Worst-Case-Messungen"), Mindestabstand zu Gebäuden von 0,5 m (real sind es 3,5 m bei NO2), Mindestabstand zu Kreuzungen von 25 m (real sind es ca. 55 m), repräsentativ für einen Abschnitt von mindestens 100 m, höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt usw. usw.

Alles berücksichtigt und daher weiterhin kein Grund, den Aufstellort zu verändern.

Die Stuttgarter FDP hatte ein Änderung bereits am 14.12.2006 beantragt und ist schon damals damit gescheitert. Aus der Antwort und Stellungnahme des damaligen Oberbürgermeisters Wolfgang Schuster (CDU) vom 05.03.2007:

Zitat:

Der Austellungsort ist nicht beliebig auswählbar. Es besteht daher kein Grund, die Messstelle zu verlegen.

Die Einrichtung einer weiteren Messstelle in der Neckarstraße ist nicht notwendig.

(...)

Das Problem der Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid beschränkt sich nicht auf die Messstellen. Vielmehr gibt es Überschreitungen der Grenzwerte an zahlreichen stark befahrenen Straßen. Das gilt auch für Bereiche der Neckarstraße. Das Problem kann daher nicht durch Verlegen einer Messstelle gelöst werden.

Vor allem der letzte Satz scheint für manche nach wie vor schwer begreifbar zu sein.

MfG, Tazio1935

 

Wenn manche hier behaupten, der Aufstellort sei falsch, so gibt es ein aufschlussreiches Foto der Station, siehe unten.

Könnten die Gegner dieses Aufstellortes bitte mitteilen, welcher der gezeigten Abstände nicht denen der Richtlinie 2008/50/EG oder der 39. BImSchV entspricht

:confused:

Messstation-neckartor-meterangaben

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. April 2018 um 13:46:35 Uhr:

Wenn manche hier behaupten, der Aufstellort sei falsch, so gibt es ein aufschlussreiches Foto der Station, siehe unten.

Könnten die Gegner dieses Aufstellortes bitte mitteilen, welcher der gezeigten Abstände nicht denen der Richtlinie 2008/50/EG oder der 39. BImSchV entspricht

:confused:

Das Gebäude stört. Abgesehen von der "Baufluchtlinie" sind die 180° einfach nicht gegeben. Da kommt kein anständiger Wind hin, der evtl die Werte in die "grüne Zone" rückt. Kein Wunder wehren sich die Fahrverbotsbefürworter dagegen, dass die Kiste mal umgestellt werden sollte.

Aber wie sagt man so schön? Was nicht passt, wird passend gemacht. :D

Zitat:

@13inch schrieb am 6. April 2018 um 18:04:12 Uhr:

Das Gebäude stört. Abgesehen von der "Baufluchtlinie" sind die 180° einfach nicht gegeben. Da kommt kein anständiger Wind hin, der evtl die Werte in die "grüne Zone" rückt. Kein Wunder wehren sich die Fahrverbotsbefürworter dagegen, dass die Kiste mal umgestellt werden sollte.

Aber wie sagt man so schön? Was nicht passt, wird passend gemacht. :D

Ob das Gebäude stört, wird nicht von MT-Teilnehmern subjektiv entschieden. Die Mindestabstände zu Gebäuden usw. sind vorgeschrieben, die Bestimmungen kann man nachlesen. Was Du schreibst, ist keine Antwort auf meine Frage. Meine Frage war:

Welche der vorgeschriebenen Distanzen (Richtlinie 2008/50/EG oder 39. BImSchV) werden bei der Neckartor-Messtation nicht eingehalten?

Was Gebäude u. ä. betrifft, zur Info hier nochmal der entscheidende Satz aus der DIRECTIVE 2008/50/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT:

Zitat:

some metres away from buildings, balconies, trees and other obstacles and at least 0,5 m from the nearest building in the case of sampling points representing air quality at the building line

Nachdem die genauen Entfernungen bekannt sind (siehe Foto im Beitrag weiter oben), möchte ich gerne wissen, welcher der vorgeschriebenen Werte um wieviel Meter beim Standort Neckartor unter- oder überschritten wird. Es wurde ja behauptet, dass dies der Fall sei. Deshalb jetzt also mal ganz konkrete Meter-Angaben dazu, bitte.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@13inch schrieb am 6. April 2018 um 18:04:12 Uhr:

...

Das Gebäude stört.

Ja das ist ein lästiges Problem in den Innenstädten...

 

Zitat:

@13inch schrieb am 6. April 2018 um 18:04:12 Uhr:

Da kommt kein anständiger Wind hin, der evtl die Werte in die "grüne Zone" rückt.

Was macht man eigentlich bei Windstille? Messwerte ungültig?

 

Zitat:

@13inch schrieb am 6. April 2018 um 18:04:12 Uhr:

Kein Wunder wehren sich die Fahrverbotsbefürworter dagegen, dass die Kiste mal umgestellt werden sollte.

Macht ja auch keinen Sinn, weil die Luft dadurch nicht einen Hauch besser wird.

NOX im Auto!

Ob die Aufstellposition einer Probenahmestelle für den Verkehr gemäß 39. BImSchV, Anlage 3 für den betreffenden Straßenabschnitt von nicht weniger als 100 Meter Länge bei Probenahmestellen repräsentativ ist oder nicht, wird durch Vergleichsmessungen in der Nähe der ortsfesten Messstation, in der Regel durch das anerkannte Messverfahren mittels Passivsammler, unter Beweis gestellt.

Die hier geposteten Bilder der Probenahmestelle Stuttgart-Neckartor (vielen Dank dafür) zeigen auf den ersten Blick sehr eindrucksvoll die vermeintliche Grenzwertigkeit der Aufstellposition im Vergleich mit der geforderten Bestimmung einer Baufluchtlinie von nicht weniger als 100 Meter Länge, wobei zur Beweisführung für diesen gesetzeskonform repräsentativ ausgewählten Aufstellort nicht die absoluten Messwerte der Vergleichsmessungen herhalten müssen, sondern lediglich ob diese Messwerte den gemittelten Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ ebenfalls übersteigen.

Diese Vorgehensweise ist aus den Vorschriften in der 39. BImSchV abzuleiten, die gesetzlich zur Auflage machen, mögliche Probenahmestellen nicht zu wählen, deren Aufstellorte Messwerte unterhalb des v. g. Grenzwertes erwarten lassen, sondern gesetzeskonform Orte auszuwählen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist.

Auswahlverfahren für die späteren Aufstellpositionen der Messstationen:

Grundlage der Spotmessungen in Baden-Württemberg waren umfangreiche Voruntersuchungen in den Jahren 2003 und 2006. Im Vorfeld der Voruntersuchungen 2006 wurden im Juni 2005 alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg angeschrieben und gebeten, mögliche straßennahe Belastungsschwerpunkte in ihrem Gemeindegebiet sowie die dortigen aktuellen Verkehrsverhältnisse zu nennen.

 

Insgesamt wurden von den Städten und Gemeinden 698 Straßenabschnitte gemeldet. Aus den gemeldeten Straßenabschnitten wurden von der LUBW an Hand verschiedener Kriterien (z. B. Verkehrsstärke, Bebauungssituation und Immissionsberechnungen) 105 hoch belastete Straßenabschnitte ausgewählt.

An diesen 105 Straßenabschnitten wurden anschließend von der LUBW dreimonatige orientierende Messungen von Ruß (Indikator für Feinstaub) und Stickstoffdioxid durchgeführt. Auf Grundlage der orientierenden Messungen ergab sich eine Rangfolge der am höchsten belasteten Straßenabschnitte in Baden-Württemberg [LUBW, 2006].

Die Ergebnisse der Voruntersuchungen 2006 mit der festgelegten Rangfolge der am höchsten belasteten Straßenabschnitte lieferte die Planungsgrundlage für die Spotmessungen ab dem Jahr 2007.

Und der Vollständigkeit halber:

Die RICHTLINIE 2008/50/EG vom 21. Mai 2008

ist mit der RICHTLINIE (EU) 2015/1480 vom 28. August 2015

geändert worden.

Diese Änderungen sind danach mit der 39. BImSchV in nationales Recht überführt worden.

Zitat:

@reox schrieb am 6. April 2018 um 21:09:28 Uhr:

Was macht man eigentlich bei Windstille? Messwerte ungültig?

Was für eine naive Frage. Die Lösung ist ganz einfach. Bei Windstille nimmt man dieses Gerät in Betrieb.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. April 2018 um 22:44:21 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 6. April 2018 um 21:09:28 Uhr:

Was macht man eigentlich bei Windstille? Messwerte ungültig?

Was für eine naive Frage. Die Lösung ist ganz einfach. Bei Windstille nimmt man dieses Gerät in Betrieb.

Bei 97.500 Fahrzeugen täglich (lt. Zählung 2015) wird es in der Cannstatter Straße an Wind nicht fehlen.

https://m.focus.de/.../...al-nach-bulgarien-exportiert_id_8723496.html

Hoffen wir mal dass die Stickoxide nicht wieder nach Stuttgart wandern :D

Tazio und reox haben die Meßstelle selber dorthin gestellt. :D

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 9. April 2018 um 12:43:01 Uhr:

Tazio und reox haben die Meßstelle selber dorthin gestellt. :D

Und Brunolp hats protokolliert :D

Eigentlich sollte man diejenigen, die dazu geführt haben dass diese Stinkekisten im EU-Land Bulgarien landen auch dorthin abschieben. Können ihre Stinkeluft selber einatmen....

Aber sei es drum. Die Weltverbesserer haben ja erreicht was sie wollten. Ihre Stadt wird sauberer, aber in Ost-Europa gurken dreckige Diesel weiter rum.

Applaus! So sieht Umweltschutz aus...

Zitat:

@13inch schrieb am 9. April 2018 um 20:50:24 Uhr:

...

Applaus! So sieht Umweltschutz aus...

Dieses Problem wird immer wieder angesprochen, aber in aller Regel totgeschwiegen - oder die Anfragenden niedergebrüllt.

Die in unseren Landen verfolgte Umweltpolitik ist knallharter Egoismus. Von ein paar unverbesserlichen, mutigen Recken mal abgesehen, die wirklich daran glauben, für die gesamte Welt eine Besserung erreichen zu können.

Eigentlich ist das eine ganz traurige Vorstellung, der das Volk da immer so schön pflichtschuldigst höflichen Beifall schenkt.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 6. April 2018 um 22:02:45 Uhr:

 

Und der Vollständigkeit halber:

Die RICHTLINIE 2008/50/EG vom 21. Mai 2008

ist mit der RICHTLINIE (EU) 2015/1480 vom 28. August 2015

geändert worden.

Diese Änderungen sind danach mit der 39. BImSchV in nationales Recht überführt worden.

Die Richtlinien 2004/107/EC und 2008/50/EC sind weiter gültig. Sie wurden geändert und erweitert durch die Richtlinie 2015/1480/EC. Das ständige Vergleichen erschwert erheblich die Übersicht.

Weil die 39. BImSchV erst am 10.10.2016 diese Änderungen und Erweiterungen übernommen hat, war bis zu diesem Tag die Messstelle Am Neckartor falsch aufgestellt. Alle Messwerte bis zu diesem Zeitpunkt sind ungültig.

Zitat:

@Oldie65 schrieb am 10. April 2018 um 10:41:06 Uhr:

Weil die 39. BImSchV erst am 10.10.2016 diese Änderungen und Erweiterungen übernommen hat, war bis zu diesem Tag die Messstelle Am Neckartor falsch aufgestellt. Alle Messwerte bis zu diesem Zeitpunkt sind ungültig.

Sagt wer? Steht wo? - Was Du mitteilst, ist reines Wunschdenken und hat nichts mit der Realität zu tun.

Die Messungen am Neckartor begannen 2001/2002. Seit 2002 war die 22. BlmSchV für solche Aufstellorte maßgeblich. Sicher kannst Du mitteilen, welche vorgegebenen Distanzen der 22. BlmSchV die Messstation am Neckartor nicht erfüllt hat? Die entscheidenden Passagen findest Du im Anhang unten. Zum Beleg Deiner Behauptung ("war falsch aufgestellt") wird es Dir ja sicher möglich sein, die Abweichungen der Station von den Soll-Werten der 22. BlmSchV ganz konkret zu benennen.

Auch meine Frage zum gegenwärtigen Zustand ist weiterhin unbeantwortet:

Zitat:

Welche der vorgeschriebenen Distanzen (Richtlinie 2008/50/EG oder 39. BImSchV) werden bei der Neckartor-Messtation nicht eingehalten?

Bisher Schweigen im Walde. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort.

 

2002-22-blmschv

Mich irritiert die Rolle, die manche User hier geben... als wäre es ihr ganz eigenes, persönliches Anliegen, als hinge ihre tägliche Existenz davon ab.

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