Diesel Abgasskandal-verpflichtender Rückruf SoftwareUpdate

Mercedes ML W166

Guten Morgen,
habe einen verpflichtenden Rückruf zum Software Update vom MB Ende Januar bekommen....da ja wohl bei der Verweigerung eine Stilllegung vom KBA droht und man viel von Problemen beim Motor nach Aufspielen der Software liest und hört (höherer Dieselverbrauch, schwächere Leistung, höherer Ad Blue Verbrauch, fraglich schnellerer Verschleiß gewisser Motorteile....) und im Netz viel Werbung von Anwälten bzgl Klage gg Daimler, man solle sich wehren usw... wollte ich mal hören wie der aktuelle Stand der Dinge sprich Erfahrungen nach dem Update oder anwaltliches Vorgehen usw sind...??????
LG und schönes Woende

Beste Antwort im Thema

Simson666,

eine Bitte, verzichte doch einfach mal auf Deine Kommentare. Vielleicht hat es Dir noch keiner gesagt, Deine Art der Kommentierung nervt. Sorry, Dir das sagen zu machen. Oder wie es Dieter Nuhr schon sagte: "...einfach mal die Fresse halten."

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Jetzt verstehe ich einiges

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 4. März 2020 um 21:44:55 Uhr:



Zitat:

@eosine1 schrieb am 4. März 2020 um 18:53:35 Uhr:


Hallo zusammen,
ich habe das Update machen lassen und kann bisher keine Nachteile erkennen. Ein Mehrverbrauch an Adblue ist meines Erachtens als marginal zu sehen. Mein Rechtsanwalt meinte, dass es keine klaren Urteile dazu gibt, zumal anders als bei VW, die Manipulation Mercedes nicht zugegeben hat. Also auch mit Rechtsschutz wird das schwierig. Zeit und Nerven noch nicht mit eingerechnet.
Die Musterfeststellungsklage ist ja bei VW auch nicht das Gelbe vom Ei. Die Geldbeträge sind mehr als überschaubar.

Genau so ist meine Einschätzung, die ganze Zeit. Gegen MB zu klagen ist ein Witz, und das ganze über die Rechtsschutz laufen zu lassen noch ein grösserer Witz. VW ist ein anderer Fall. Warten wir mal aub bis die kaufleute und Trollis anfnagen zu klagen, evtl. nur im Traum? Ich hoffe die lassen uns teilhaben.....

Klagt man über RSV zu viel oder verliert man, wird man zum Risko, kommt auf eine Black List und fliegt. Neue RSV? Nö. Die Black List kursiert zwischen den RSV.

Ausnahmen - Altverträge vor 2000. Da ist das in den AGB`s ausgeschlossen.

Zitat:

@atoll schrieb am 4. März 2020 um 16:25:36 Uhr:



Zitat:

@Simpson666 schrieb am 4. März 2020 um 09:15:58 Uhr:


Auf jeden Fall, vor allem wer eine Rechtschutz hat, beim zweiten Klagen fliegt der hochkant raus :-)
Gegen alles und jeden klagen, am besten auch gleich gegen die Bundesregierung :-)
Simpson666, denk doch bloß mal nach, bevor Du einen Kommentar schreibst. Wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung? Richtig, um zu klagen. Nach Deiner Philosophie dürfte man das nie, da ja nach Deiner Auffassung bei der zweiten Klage der Rausschmiss droht. Also, immer nur Beitrag zahlen und nie wagen zu klagen, damit einem die Versicherung einem nicht kündigt. Ich hoffe, auch Du erkennst die fehlende Logik Deiner Argumentation.
Lieber bei einem Streitwert von 60.000 € plus die Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen als bei einer Verkehrsordnungswidrikeit.

Klagst Du zu häufig, mit zu hohem Streitwert oder zu erfolglos kommst Du genau hier hin:

Informa Insurance Risk and Fraud Prevention

Funktioniert ähnlich wie die Schufa bei Kreditvergaben. Ist eine Muss-Abfrage bei Neuabschlüssen. Tauchte in Verträgen zum ersten Mal 2000 auf. Davor abgeschlossene Verträge: Keine Sorge - das ist davon unberührt. Eine einfache Zusendung der AGB`s reicht hier nicht zur Freigabe der Daten an diese Zentralstelle. Sie müssen Dich aktiv gefragt haben und Du musst aktiv "Ja" gesagt haben. Gibts bereits mehrere Urteile zu.

Die x-x-x* hier denken weil sie eine Rechtsschutzversicherung haben können die sich mit jedem anlegen.
Wenn du 2x Jahr klagst, oder einmal im Jahr und das in zwei nachfolgenden Jahren fliegst du. Auch wenn du die Klage gewinnst, fliegst du!!!!!

Danach findest du nur noch sehr schwer eine neue Rechtsschutzversicherung oder zu extrem hohen Beiträgen.
Wenn du fliegst bekommst du einen Vermerk, du bist auch Verpflichtet bei der neuen Versicherung/ Vertragsabschluss anzugeben das du vorher geflogen bist.

VIEL SPASS BEIM KLAGEN. DIE x-x-x-x* HIER HABEN DOCH KEIN MUMM ZU KLAGEN

*sachlich bleiben und Beitragsregeln beachten. Mod

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Zitat:

@204er schrieb am 5. März 2020 um 10:08:07 Uhr:



Zitat:

@atoll schrieb am 4. März 2020 um 16:25:36 Uhr:


Simpson666, denk doch bloß mal nach, bevor Du einen Kommentar schreibst. Wozu hat man denn eine Rechtschutzversicherung? Richtig, um zu klagen. Nach Deiner Philosophie dürfte man das nie, da ja nach Deiner Auffassung bei der zweiten Klage der Rausschmiss droht. Also, immer nur Beitrag zahlen und nie wagen zu klagen, damit einem die Versicherung einem nicht kündigt. Ich hoffe, auch Du erkennst die fehlende Logik Deiner Argumentation.
Lieber bei einem Streitwert von 60.000 € plus die Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen als bei einer Verkehrsordnungswidrikeit.

Klagst Du zu häufig, mit zu hohem Streitwert oder zu erfolglos kommst Du genau hier hin:

Informa Insurance Risk and Fraud Prevention

Funktioniert ähnlich wie die Schufa bei Kreditvergaben. Ist eine Muss-Abfrage bei Neuabschlüssen. Tauchte in Verträgen zum ersten Mal 2000 auf. Davor abgeschlossene Verträge: Keine Sorge - das ist davon unberührt. Eine einfache Zusendung der AGB`s reicht hier nicht zur Freigabe der Daten an diese Zentralstelle. Sie müssen Dich aktiv gefragt haben und Du musst aktiv "Ja" gesagt haben. Gibts bereits mehrere Urteile zu.

GENAU SO IST ES, auch wenn der Versicherte die klage gewinnt entsteht der Versicherung durch das Handling/ interne Bearbeitung viele Unkosten die vom Verlierer nicht bezahlt werden.

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 5. März 2020 um 10:48:02 Uhr:



Zitat:

@204er schrieb am 5. März 2020 um 10:08:07 Uhr:


Klagst Du zu häufig, mit zu hohem Streitwert oder zu erfolglos kommst Du genau hier hin:

Informa Insurance Risk and Fraud Prevention

Funktioniert ähnlich wie die Schufa bei Kreditvergaben. Ist eine Muss-Abfrage bei Neuabschlüssen. Tauchte in Verträgen zum ersten Mal 2000 auf. Davor abgeschlossene Verträge: Keine Sorge - das ist davon unberührt. Eine einfache Zusendung der AGB`s reicht hier nicht zur Freigabe der Daten an diese Zentralstelle. Sie müssen Dich aktiv gefragt haben und Du musst aktiv "Ja" gesagt haben. Gibts bereits mehrere Urteile zu.

GENAU SO IST ES, auch wenn der Versicherte die klage gewinnt entsteht der Versicherung durch das Handling/ interne Bearbeitung viele Unkosten die vom Verlierer nicht bezahlt werden.

Guter Simpson .....

es ist ein wenig ermüdend so etwas zu lesen. Das sind doch nun wirklich keine Neuigkeiten, welche du da verkündest. Kannst du dir nicht vorstellen, das jeder, der so etwas angeht, sich seine Gedanken dazu macht und dann seine Entscheidung dazu fällt. Du wirst doch bitte nicht annehmen, das hier im Forum lauter Schwachköpfe schreiben. Das wäre doch sehr beleidigend. Ich denke, das willst du doch nicht...... oder? :-)

Grüße von Howie

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 5. März 2020 um 01:22:52 Uhr:


Ja, das viele Bier wird uns umhauen

Hallo habe da eine Frage kann man hier nicht mit Leuten privat Schreiben wenn man eine Frage hat würde gerne mit dir privat schreiben Simpson666 bin neu hier sorry

Na klar... Maus über den Namen des Adressaten stellen, warten bis ein Kontext-Fenster aufgeht, "Nachricht" anklicken....

Geht das also nur mit PC wenn ich das verstehe? Denn ich bin jetzt über das Smartphone drin

OK Dankeschön habe auf desktop version gewechselt jetzt geht es

Geht auch mit der App

Das Halbwissen von einigen ist schon auf einem hohen Level und führt nur zur Verunsicherung. Zweck der von den Versicherungen gemeldeten Daten an die Informa Insurance Risk and Fraud Prevention dient der Betrugsprävention in den Bereichen Kfz-, Unfall-, Sach-, Transport-, Haftplicht- u. Rechtschutzversicherungen. Die Risiken werden nach einem Punktesystem gemeldet. Punkte gibt es zum Beispiel, wenn jemand mehrfach in einem Jahr seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt oder wenn jemand Beteiligter, aber auch etwa Zeuge in einem Verkehrsunfall ist, bei dem der Verdacht besteht, der Unfall sei fingiert worden.
Folgende Sachverhalte werden an das HIS gemeldet:
atypische Schadenhäufigkeiten,besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken, Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall, abgeschlossene Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Unter „atypische Schadenhäufigkeiten“ ist eine außergewöhnliche Schadenhäufung in einem bestimmten Zeitraum zu verstehen. Bei Rechtsschutzversicherungen geht man zum Beispiel davon aus, dass vier und mehr Versicherungsfälle innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten außergewöhnlich sind.

Nach den AGBs der Informa informieren die Versicherung die Versicherungsnehmer, wenn sie einen Eintragung veranlassen. Darüber besteht die Möglichkeit der Selbstauskunft.

Also lasst Euch bei der Entscheidung zu klagen, nicht von Halbwissenden beeinflussen.

Moin,

habe für meinen ML 250 auch ein Schreiben von Mercedes bekommen mit der

Aufforderung zum Software-Update. Wollte ich eigentlich ignorieren, da das Fahrzeug

zur vollsten Zufriedenheit funktionierte, "never change a running system" und so.

Mein Dicker machte mir aber einen Strich durch die Rechnung. Nach einer Woche zeigte

er einen AdBlue-Error mit Restlaufzeitanzeige von 650 km.

Also nix wie hin zum Freundlichen.

Ergebnis der Fehleranalyse: NOX Sensor defekt und leider, leider könne der Sensor nur

in Verbindung mit dem anstehenden Softwareupdate getauscht werden.

Aber die Prozedur täte überhaupt nicht weh und der Wagen funktioniere hinterher ge-

nauso wie vorher - großes Indianer Ehrenwort.

Habe dem Freundlichen geglaubt und den Wagen zur Reparatur da gelassen.

Einen Tag später konnte ich ihn wieder abholen. Große Freude!

Dauerte leider nur bis zum Verlasen des Betriebsgeländes, dann leuchtete die Fehleran-

zeige wieder, diesmal aber in Verbindung mit stark reduzierter Motorleistung.

Zurück zum Freundlichen um sein Ehrenwort einzuforden. Hat nicht geklappt - das mit

dem Fahrzeug auch nicht!

Nach zwei weiteren Tagen des Reparierens kam ein kleinlauter Anruf, das Fahrzeug wäre

so nicht zum Laufen zu bringen.

Berlin (wer zum Teufel ist Berlin), empfiehlt das Schreiben einer neuen Software, speziell

für meinen Dicken. Dauert auch nur 3 - 4 Wochen!

Jetzt haben wir den Salat!

Fortsetzung folgt . . .

@thple, das mit den NOx- Sensoren hat nichts mit dem Software-Update zu tun. Hierbei handelt es sich um ein bekanntes Problem, zu dem es hier in Forum bereits mehrere Themen gibt. Bei mir trat der Fehler insgesamt 9 mal auf. Letztendlich wurde der SCR-Kat gewechselt. Seitdem läuft mein Dicker seit 1 ½ Jahren störungsfrei.
Kommst Du aus Berlin? Dann hätte ich eine Werkstattempfehlung für Dich, die zwischenzeitlich umfabgreiche Erfahrung mit den NOx-Sensoren hat und mir geholfen hat.

Bin gespannt ob sich diese Probleme nach dem Software Update doch nicht häufen werden....????????

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