Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel
Alles Lüge, hier wird enttarnt...
Bitte ansehen, es lohnt sich !
https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster
Beste Antwort im Thema
Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".
Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.
Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303
in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.
Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik"😉 könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.
10101 Antworten
Ich hatte den 1.5 TSI (irgendwas um 130PS) mit DSG bereits mehrfach als Mietwagen. Schaltet so, dass er bei leidlich konstanter Geschwindigkeit möglichst wenig Drehzahl hat. Wenn du glaubst, dass Motoren ab 3000 RPM kaputtgehen oder saufen - das ist eher dein Problem. Nennleistung bei 6000 RPM und 200 km/h Topspeed bedeutet, 120 im Fahrgang (!) sind zwingend 3600 Touren beim Benziner und etwa 2400 bei einem typischen Diesel. Bewusst abgesenkt durch eine längere optionale Übersetzung. Egal ob Diesel oder Benziner und das bedeutet "schalten".
Ich glaube gar nichts.
Ich habe lediglich eine Erfahrung mit einem Benzinmotor gemacht und diese hat mir nicht gefallen. Wenn es Dir so super gut gefällt dann ist es ja schön für dich. Das freut mich für Dich.
Wenn ein Automat bei "hügeligem Gelände" sinnlos schaltet - dafür gibts den manuellen Modus und dann ist Ruhe. Für Unverständnis im Seat-Steering Interface kann das Steuergerät nichts.
Zitat:
@GaryK schrieb am 26. Januar 2020 um 16:39:04 Uhr:
Nennleistung bei 6000 RPM und 200 km/h Topspeed bedeutet, 120 im Fahrgang (!) sind zwingend 3600 Touren beim Benziner und etwa 2400 bei einem typischen Diesel.
Es gibt keine (Nenn)leistung bei 6000 RPM bei einem Diesel.
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Zitat:
@reox schrieb am 26. Januar 2020 um 11:36:59 Uhr:
Zitat:
@alexnoe81 schrieb am 26. Januar 2020 um 11:15:12 Uhr:
... Bis dahin will Berlin z.B. alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aussperren, auch wenn ich rechtlich noch nicht verstehe, wie das ohne Gesetzesänderung gehen soll. ...
Mit anderen Worten sie können alles.
Gibt nur hinterher Ärger wenn irgendwer die Verhältnismäßigkeit anzweifelt.😉
Ihr wißt ja, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand😁
Zitat:
@carli80 schrieb am 27. Januar 2020 um 17:35:06 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 26. Januar 2020 um 11:36:59 Uhr:
Mit anderen Worten sie können alles.
Gibt nur hinterher Ärger wenn irgendwer die Verhältnismäßigkeit anzweifelt.😉
Ihr wißt ja, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand😁
Ich habe noch nicht gefunden, auf welche Weise damit nach Antriebsart (insbesondere Verbrenner) diskriminiert werden kann. Berlin will ja zunächst Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus der Innenstadt aussperren, erst ein paar Jahre später auch Elektrofahrzeuge. Zum Beispiel ist der Schutz vor Lärm und Abgasen auf Wohnbevölkerung beschränkt und kann daher nicht auf ganze Innenstädte ausgedehnt werden, erst Recht nicht bei Fahrzeugen, deren Geräusche und deren Abgasausstoß sowieso vernachlässigbar gering sind oder ganz fehlt.
Man könnte einen neuen Absatz mit entsprechenden Kriterien einfügen,
oder ein entsprechendes neues Gesetz erlassen.
Gruß dudel
Zitat:
@dudel27749 schrieb am 27. Januar 2020 um 18:06:21 Uhr:
Man könnte einen neuen Absatz mit entsprechenden Kriterien einfügen,
oder ein entsprechendes neues Gesetz erlassen.Gruß dudel
Das ist klar, aber auf diese Unterstützung aus der Bundesregierung sollte sich die Stadt Berlin wirklich nicht verlassen.
VW und Daimler scheitern wohl mit dem Versuch, den Dieselskandal vom EuGH fernzuhalten.
Zitat:
@reox schrieb am 28. Januar 2020 um 13:22:50 Uhr:
https://www.handelsblatt.com/.../25476658-2.html
Ich find die Aussagen unter
Zitat:
Der französische Richter wirft den deutschen Behörden Behinderung vor. So heißt es wörtlich: „Die Justizbehörden des Landes, in dem die Gesellschaft X ihren Sitz hat, weigerten sich, die von den französischen Untersuchungsrichtern angeforderten Untersuchungsergebnisse, insbesondere die Einzelheiten über die Methoden zur Kalibrierung des Motors EA 189, zu übermitteln.“
Zur damaligen Zeit zwischen Ende 2015 und Anfang 2018 waren die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Justizministerium Niedersachsen mit dem Fall VW befasst. Auf Anfrage bestätigt das Ministerium Differenzen mit den Franzosen. Eine Einigung sei an der Frage gescheitert, in welchem Land mögliche Straftaten verfolgt werden könnten.
sehr bemerkenswert. Die alten Seilschaften in der Politik funktionieren also bestens. Vor allem in Niedersachsen, wo das Land an VW beteiligt ist und quasi gegen sich selbst ermitteln darf.
Zitat:
@GaryK schrieb am 29. Januar 2020 um 09:39:33 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 28. Januar 2020 um 13:22:50 Uhr:
https://www.handelsblatt.com/.../25476658-2.htmlIch find die Aussagen unter
Zitat:
@GaryK schrieb am 29. Januar 2020 um 09:39:33 Uhr:
Zitat:
Der französische Richter wirft den deutschen Behörden Behinderung vor. So heißt es wörtlich: „Die Justizbehörden des Landes, in dem die Gesellschaft X ihren Sitz hat, weigerten sich, die von den französischen Untersuchungsrichtern angeforderten Untersuchungsergebnisse, insbesondere die Einzelheiten über die Methoden zur Kalibrierung des Motors EA 189, zu übermitteln.“
Zur damaligen Zeit zwischen Ende 2015 und Anfang 2018 waren die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Justizministerium Niedersachsen mit dem Fall VW befasst. Auf Anfrage bestätigt das Ministerium Differenzen mit den Franzosen. Eine Einigung sei an der Frage gescheitert, in welchem Land mögliche Straftaten verfolgt werden könnten.
sehr bemerkenswert. Die alten Seilschaften in der Politik funktionieren also bestens. Vor allem in Niedersachsen, wo das Land an VW beteiligt ist und quasi gegen sich selbst ermitteln darf.
Ist das nicht dieses Bundesland, in dem der Ministerpräsident schon mal von VW seine Rede geschrieben bekommt?
Zitat:
@Meat-Puppets schrieb am 29. Januar 2020 um 11:49:49 Uhr:
Ist das nicht dieses Bundesland, in dem der Ministerpräsident schon mal von VW seine Rede geschrieben bekommt?
Möglich. Aber in diesem Staat kam es auch schon vor das ein Autohersteller dem Kanzler einen Dienstwagen zur Verfügung stellte und der das auch noch offen zugab.
Zitat:
@Meat-Puppets schrieb am 29. Januar 2020 um 11:49:49 Uhr:
Ist das nicht dieses Bundesland, in dem der Ministerpräsident schon mal von VW seine Rede geschrieben bekommt?
"Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich geschrieben hab".
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...0d94-431f-99e0-15e39ed2f43d.html
Euro-5-Diesel in Stuttgart
Neue Vorschläge für Fahrverbot – DUH will Haft
Von Konstantin Schwarz -30. Januar 2020 - 15:55 Uhr
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Vorschlag des Regierungspräsidiums scharf. Die Organisation will Haft für Spitzenpolitiker vom Gericht prüfen lassen.
Stuttgart - Am kommenden Dienstag soll der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderates seine Stellungnahme zur nächsten Stufe des vom Regierungspräsidium (RP) geplanten Diesel-Fahrverbots abgeben. Sie ist für Euro-5-Diesel vom 1. Juli an in den Innenstadt-Stadtteilen, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen vorgesehen.
Auszug:
DUH wittert politische Absprache
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die auf die Einhaltung des Grenzwertes geklagt und alle bisherigen Verfahren gewonnen hat, nennt die Planung des Regierungspräsidiums „unzureichend und rechtswidrig“. Zonale Fahrverbote seien seit 2018 für das gesamte Stadtgebiet höchstrichterlich festgeschrieben, „es wird weiterhin bewusst und nach Information der DUH aufgrund einer Absprache zwischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seinem Stellvertreter Thomas Strobl gegen das rechtskräftige Urteil verstoßen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Herausnahme von Autos mit Software-Update aus dem Fahrverbot „entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“. Da offenbar auch das höchste jemals in Deutschland verhängte Zwangsgeld in Höhe von 25?000 Euro gegen die Regierung nicht wirke, müsse man sich in der nächsten Stufe mit Beugehaft beschäftigten.