Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel
Alles Lüge, hier wird enttarnt...
Bitte ansehen, es lohnt sich !
https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster
Beste Antwort im Thema
Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".
Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.
Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303
in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.
Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik"😉 könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.
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Die EU und die Deutsche Umwelthilfe sind nicht die einzigen, die über den Rechtsweg Druck machen:
Zitat:
Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg ein weiteres Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt beschäftigt sich heute mit dem inzwischen dritten Vollstreckungsantrag zweier Neckartor-Anwohner.
Mit ihnen hatte das Land vor mehr als zweieinhalb Jahren einen Vergleich geschlossen und sich darin verpflichtet, den Verkehr an der Kreuzung an bestimmten Tagen zu reduzieren, sofern die Schadstoffgrenzwerte dort weiterhin überschritten werden. Das wurden sie - aber die vereinbarten „verkehrsbeschränkenden Maßnahmen“ blieben aus. Einmal 10 000 Euro Zwangsgeld hat das Gericht deshalb bereits verhängt und ein weiteres angedroht. Nun könnte es ein drittes androhen.
Quelle: dpa, 05.12.2018
Das Ergebnis war das Einrichten einer Busspur, eine Fahrspur für Autos fällt daher weg. Bringt auch das nichts, wird ab Oktober 2019 das Fahrverbot am Neckartor auf Euro-5-Diesel hochgeschraubt.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 14:44:17 Uhr:
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 14:39:25 Uhr:
Na ja, klar? Da ist ordentlich Spielraum drin mit dem sich das eine oder andere messen lässt. Also streng nach EU Regularien könnte wir die auch so aufstellen, das es kaum noch Überschreitungen gäbe.
Die Idee ist also, die Messstellen so lange durch die Gegend zu schieben, bis die Messwerte bestimmten Interessengruppen passen? Verstehe ich Dich da richtig?Wie weit in welche Richtung würdest Du denn die berühmt-berüchtigste Messstelle Deutschlands, Am Neckartor in Stuttgart, verschieben?
Falsch, erst mal ist das nur ein Hinweis darauf gewesen, das die Aufstellrichtlinien alles andere als "klar" sind und 2. wäre es zu empfehlen, die Messtellen so aufzustellen, das sie eine repräsentative Belastung wiedergeben und nicht irgendwelche Worst Case 3facher Sicherheitsfaktor Werte. Gerade da, wo man eh am Limit kratzt ist doch die Frage berechtigt wieviel davon denn wirklich in den Wohnungen ankommt. Da sind ja schnell mal noch 4-6m zwischen und bei nem Abstand zur Straße von 2-4m kann der Effekt der Verdünnung schon enorm sein!
Es gibt ja auch durchaus Untersuchungen zu dem Thema:
https://www.focus.de/.../...stellen-messdaten-in-frage_id_7871562.htmlIch denke der Wert würde schon mal deutlich sinken wenn das Ding nicht so im Windschatten von 2 Mauern stünde, aber auch wenn das wohl nicht reicht, Neckartor ist ein extrem, was in D nur ein paar mal vorkommt.
Ach ja, und drittens wäre erst mal eine Analyse wichtig, inwieweit der Verkehr überhaupt Ursache ist. In Stuttgart mag das noch recht klar sein, aber in anderen Städten wie Hamburg, Frankfurt, Köln oder Duisburg sieht die Sache schon anderes aus.
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 15:24:38 Uhr:
das die Aufstellrichtlinien alles andere als "klar" sind und 2. wäre es zu empfehlen, die Messtellen so aufzustellen, das sie eine repräsentative Belastung wiedergeben
Du kennst sicher das entsprechenden Dokument. In welchen Punkten ist es denn unklar? Solche Verordnungen haben üblicherweise die unangenehme Eigenschaft, sehr präzise zu sein. Weshalb man auch durch eigene Messungen leicht feststellen kann, ob ein Aufstellort falsch gewählt ist.
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 15:24:38 Uhr:
und nicht irgendwelche Worst Case 3facher Sicherheitsfaktor Werte.
Die Politik hat nun mal anders entschieden. Nicht zuletzt deshalb, weil es keinen "sicheren" Grenzwert gibt. Auch unterhalb des Grenzwertes waren bei empfindlichen Personen Auswirkungen auf die Gesundheit festzustellen.
Zitat:
Auch unterhalb des Grenzwertes waren bei empfindlichen Personen Auswirkungen auf die Gesundheit festzustellen.
Das wird man sicher auch bei mancher Hintergrundbelastung feststellen. Welche Konsequenz soll man daraus ziehen?
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Zitat:
@Kung Fu schrieb am 16. Januar 2019 um 15:47:10 Uhr:
Welche Konsequenz soll man daraus ziehen?
Das haben die Verwaltungsgerichte doch bereits entschieden: Zunächst einmal müssen die vorhandenen Grenzwerte eingehalten werden.
Dann gibt es Forderungen von kompetenter Seite, den NO2-Grenzwert weiter abzusenken. Mal sehen, was die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie damit bewirken kann. Die Schweiz hat bekanntlich strengere Grenzwerte.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 15:41:27 Uhr:
Du kennst sicher das entsprechenden Dokument. In welchen Punkten ist es denn unklar? Solche Verordnungen haben üblicherweise die unangenehme Eigenschaft, sehr präzise zu sein. Weshalb man auch durch eigene Messungen leicht feststellen kann, ob ein Aufstellort falsch gewählt ist.
Die Diskussion ist ja nicht neu:
https://www.umweltbundesamt.de/.../luftmessnetz-wo-wie-wird-gemessenMal ein Auszug:
Zitat:
Demnach soll eine verkehrsnahe Station z.B. nicht weiter als 10 Meter vom Fahrbahnrand und mindestens 25 Meter entfernt von einer verkehrsreichen Kreuzung aufgestellt werden.
Also klar, 0m sind weniger als 10m, 5m aber auch. Wenn das eine eindeutige Lagebeschreibung ist woraus nur eine Lösung resultiert dann haben wir offensichtlich andere Vorstellungen von präzise, gerade im Hinblick auf die Relevanz bezüglich Abstand und Messwert.
Hier mal Neckartor:
https://www.youtube.com/watch?v=W7vB6hr4AfM
Zitat:
Grundprinzip der europäischen Richtlinie ist es, die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überall sicherzustellen. Ausgenommen von dieser Anforderung sind lediglich Bereiche, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat (z.B. Autotunnel) und es keine festen Wohnunterkünfte gibt, Industriegelände und Fahrbahnen.
Sieht das im Hintergrund wie ein Wohngebäude aus?
Zitat:
Zusätzlich müssen jedoch auch Störfaktoren (z.B. Bäume, Balkone), Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals bei der Standortwahl berücksichtigt werden.
und das das Ding so in eine Gebäudeecke gequetscht wird ist denke ich auch völlig unproblematisch, oder?
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 15:54:38 Uhr:
Das haben die Verwaltungsgerichte doch bereits entschieden: Zunächst einmal müssen die vorhandenen Grenzwerte eingehalten werden.
Dazu wäre es natürlich erst mal toll herauszufinden, ob das Medikament auch wirken kann. Bringt halt wenig das Bein abzubinden, wenn die Hand abgerissen ist.
Zitat:
Die Schweiz hat bekanntlich strengere Grenzwerte.
Die messen auch lascher, da ist das dann auch keine Kunst. Kannst dir dazu ja mal die Beiträge von
@logangunansehen.
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 15:24:38 Uhr:
bei nem Abstand zur Straße von 2-4m kann der Effekt der Verdünnung schon enorm sein!
Prima, denn der Einlass des Messstutzens zur NO2-Messung hat einen Abstand von 6,5 m zur Fahrbahnmitte.
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 15:24:38 Uhr:
Ich denke der Wert würde schon mal deutlich sinken wenn das Ding nicht so im Windschatten von 2 Mauern stünde
Der Abstand zu den nächsten Gebäuden ist rundum vorschriftsmäßig. Wenn man den Container weiter nach Südwesten schieben würde, gäbe es einen Konflikt mit dem nächsten Baum, was den Vorschriften widerspricht. Der Abstand zum rückwärtigen Gebäude beträgt übrigens 3,5 Meter. Der Abstand zum nördlichen Gebäude ist größer als die vorgeschriebenen 0,5 Meter.
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 16:12:39 Uhr:
und das das Ding so in eine Gebäudeecke gequetscht wird ist denke ich auch völlig unproblematisch, oder?
Bitte nenne konkret in Metern oder Zentimetern, wie weit der Messcontainer von den nächsten Gebäuden abgerückt werden müsste, um vorschriftsmäßig aufgestellt zu sein. Alles andere ist nur Herumgeeiere.
Eine korrekte Messung setzt einen vorschriftsmäßigen Aufstellort voraus.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 16:25:09 Uhr:
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 15:24:38 Uhr:
bei nem Abstand zur Straße von 2-4m kann der Effekt der Verdünnung schon enorm sein!
Prima, denn der Einlass des Messstutzens zur NO2-Messung hat einen Abstand von 6,5 m zur Fahrbahnmitte.
Das ist auch das einzig positive am Neckartor. Das ist aber nicht überall so, wobei 6.5m auch wenig sein können wenn das erste Fenster einer Wohnung 20m weg ist.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 16:29:05 Uhr:
Bitte nenne konkret in Metern oder Zentimetern, wie weit der Messcontainer von den nächsten Gebäuden abgerückt werden müsste, um vorschriftsmäßig aufgestellt zu sein. Alles andere ist nur Herumgeeiere.Eine korrekte Messung setzt einen vorschriftsmäßigen Aufstellort voraus.
Tja, wäre schön, wenn es das gäbe, so das kein Spielraum möglich wäre, das ist ja exakt das Problem😉
Es sit ja nicht meine Aufgabe das zu definieren, deine Aussage war ja, es wäre exakt definiert und es kann nur einen rechtlich richtigen Aufstellort geben.
Und wie íst das denn jetzt, ist das jetzt nen Wohngebäude?
Egal, zu der Thematik gibt es ja nen Thread:
https://www.motor-talk.de/.../...sstellen-stehen-richtig-t6506984.html
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 16:37:05 Uhr:
Und wie íst das denn jetzt, ist das jetzt nen Wohngebäude?
Sieht es für Dich so aus, als wäre es menschenleer? Es gibt die Straße hinauf noch weitere Kontrollstellen durch Passivsammler. Und deren Werte liegen ebenfalls weit über dem Grenzwert. Sie unterscheiden sich kaum von den Grenzwerten der Container-Messstation, siehe Grafik anbei.
Zitat:
Wir laufen weiter entlang der Straße “Am Neckartor”. Dort befinden sich ein Studentenwohnheim und mehrere altehrwürdige Wohngebäude mit schönen Verzierungen an den Türbögen. Alle Wohnungen in den Gebäuden, die sich etwa 1,5 Meter von der vierspurigen Fahrbahn befinden, sind offenbar bewohnt. Um diese Menschen geht es zuvorderst. Sie haben den Anspruch auf eine Luft, die keine Schadstoffe in gesundheitsgefährdender Höhe enthält.
Quelle:
Matthias Gastel, MdBZitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 16:37:05 Uhr:
Es sit ja nicht meine Aufgabe das zu definieren, deine Aussage war ja, es wäre exakt definiert und es kann nur einen rechtlich richtigen Aufstellort geben.
Du musst nur in das entsprechende Dokument schauen, um im Bilde zu sein. Du stellst es so dar, als wäre der Standort auf den Zentimeter genau festgelegt und eine Abweichung sei nicht möglich. Das ist natürlich Quatsch, weil so etwas in der Praxis nicht durchgehend realisierbar ist. Die Verordnung nennt aber Höchstabstände zum Fahrbahnrand, Mindestabstände zu Gebäuden und Mindestabstände zu Ampelkreuzungen. Außerdem ist ein Meter-Bereich für die zulässige Höhe eines Messeinlasses genannt.
Die Messstation hat außerdem repräsentative Ergebnisse zu liefern. Dass dies am Neckartor der Fall ist, wird durch die Kontrollmessungen bestätigt.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 16:51:00 Uhr:
Sieht es für Dich so aus, als wäre es menschenleer?
Das ist irrelevant, die Aufenhaltsdauer ist entscheidend
Zitat:
Es gibt die Straße hinauf noch weitere Kontrollstellen durch Passivsammler. Und deren Werte liegen ebenfalls weit über dem Grenzwert. Sie unterscheiden sich kaum von den Grenzwerten der Container-Messstation, siehe Grafik anbei.
Endlich mal was mit etwas Gehalt. Ja da hast du recht, wäre mal ganz interessant wo die wirklich gemessen haben, aber sowas macht schon mehr Sinn. Und auch wenn die Ergebnisse ähnlich sind, bei den meisten liegen wir bei unter 50µg, da kann das dann auch schon reichen um unter den Grenzwert zu kommen.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 16:51:00 Uhr:
Zitat:
Sie haben den Anspruch auf eine Luft, die keine Schadstoffe in gesundheitsgefährdender Höhe enthält.
Quelle: Matthias Gastel, MdB
Tja, das ist schlecht, selbst die natürliche Umgebungsluft enthält bin 7µg/m³ NOx und nur 0 NOx ist ja nicht gesundheitsgefährdend, oder? Bin mal gespannt wie Herr Gastel das verhindern will.
Ansonsten hat ja auch jeder das Recht eine entsprechende Wohnung zu beziehen. Ist ja nicht so, das die Straße erst gebaut wurde als die Studenten schon eingezogen waren. Desweitern muss ja auch keiner während der Stoßzeiten lüften, man ist dem also ja nicht Schutzlos ausgeliefert
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:05:38 Uhr:
Du musst nur in das entsprechende Dokument schauen, um im Bilde zu sein. Du stellst es so dar, als wäre der Standort auf den Zentimeter genau festgelegt und eine Abweichung sei nicht möglich.
Eben nicht! Du hast gesagt das wäre klar! Komm jetzt, ich hab jetzt echt keine Lust auf die 3.Runde lesen und verstehen😉
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 17:10:39 Uhr:
Eben nicht! Du hast gesagt das wäre klar! Komm jetzt, ich hab jetzt echt keine Lust auf die 3.Runde lesen und verstehen😉
Für mich ist es klar, und für die aufstellende Behörde auch. Geschrieben habe ich:
"Du kennst sicher das entsprechenden Dokument. In welchen Punkten ist es denn unklar? Solche Verordnungen haben üblicherweise die unangenehme Eigenschaft, sehr präzise zu sein. Weshalb man auch durch eigene Messungen leicht feststellen kann, ob ein Aufstellort falsch gewählt ist."
Die Formulierung "exakt definiert" schiebst Du mir unter, die findest Du bei mir nirgends. Und auf eine Antwort, wohin die Messstation am Neckartor denn wie weit verschoben werden müsste, um der Verordnung zu entsprechen, warte ich weiterhin.
Zitat:
@LtLTSmash schrieb am 16. Januar 2019 um 17:08:41 Uhr:
Und auch wenn die Ergebnisse ähnlich sind, bei den meisten liegen wir bei unter 50µg, da kann das dann auch schon reichen um unter den Grenzwert zu kommen.
Bitte? Unter 50 µg/m³? Die Werte der NO2-Kontrollmessungen der Straße "Am Neckartor" für 2016 sind:
- 76 µg/m³
- 75 µg/m³
- 74 µg/m³
- 80 µg/m³
Das ist alles weit über dem Grenzwert und weicht im Mittel um gerade mal 6 µg/m³ vom Ergebnis der eigentlichen Messstation (82 µg/m³) nach unten ab. Die Behauptung, man müsste nur ein Stück weiter nach hier oder da messen, passt mit diesen weiteren Ergebnissen rein gar nicht zusammen. Solche Fragen wurden im ARD-Beitrag übrigens Herrn Prof. Dr. Matthias Klingner nicht gestellt, leider.