Dicke Rechnung trotz Garantie
Hallo,
habe mir vor 3 Monaten einen gebrauchten 530d Touring Bj 12/2004 gekauft. Dieser hatte beim Kauf zwar schon 190tsd Km, was aber bei der Motorisierung eigentlich kein Problem darstellen sollte. Außerdem handelt es sich hierbei um ein Langstreckenfahrzeug.
Zudem stammt das Fahrzeug vom BMW Händler, bei welchem ich auch eine Gebrauchtwagengarantie abschloß.
Nach Kauf des Fahrzeugs mußte ich noch 2 Wochen auf den Wagen warten, da laut Verkäufer der Wagen noch komplett durchgecheckt , in Ordnung gebracht und aufbereitet werden sollte.
Nun 3 Monate und 9tsd Kilometer später fällt der PDC aus.
Daraufhin rief ich beim Händler an und machte einen Termin. Für mich war klar, PDC bzw Sensor ist kein Verschleißsteil, das muß auf Garantie gehen. Haste gedacht.... nix Garantie. Ich soll angeblich wo draufgefahren sein und hierbei sei ein Sensor kaputtgegangen. = Blödsinn !!
Aber das war noch lange nicht alles, bevor ich mich richtig darüber aufregen konnte kamen die nächsten hiopsbotschaften.
Es sei außerdem der Krümmer gerissen, eine Glühkerze defekt, wobei man hier alle wechseln sollte und der Partickelfilter sei zu.
Kosten Krümmer 750 € ohne Einbau
Kosten Partickelfilter 1200 € ohne Einbau
Kosten Glühkerzen 120€ ohne Einbau.
Also alles in allem ca. 3000 € und mein PDC geht immer noch nicht🙂
und nichts davon geht auf Garantie.
Ist das in Ordnung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von redzack5
Also ich denke ich werde nicht drumherum kommen hier einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Hi redzack5, wenn ich mich mal kurz einmischen darf ...
1. Spar Dir -vorerst- den Gang und das Geld und renne nicht gleich zum Anwalt
2. Aus Punkt 1 - DU hast nämlich nicht richtig gelesen!
3. Also - (mein Tipp). Informiere Dich erst einmal bei www.recht.de - die Jungs & Mädels sind wirklich fit
4. Jetzt schon: Buche es -auch wenn's schwer fällt- unter Lebenserfahrung ab!
.... generell: Informiere Dich VORHER, und glaub nicht alles was man Dir erzählt!
Good luck
angeldust
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Sicher und deshalb gibt es keine alten Suzuki Geländwagen mehr für private Käufer. Früher hat man die Teile für 500 Euro gekauft und 2 Jahre lang im Revier zusammengerammelt bis der Tüv uns trennte. Und heute muß man sich neue kaufen die nach einem Jahr auch so Aussehen wie 10 Jahre und mehr.Zitat:
Original geschrieben von spohl
Aus diesem Grund gibt es ja die Beweislast. In den ersten sechs Monaten liegt die beim Händler, danach beim Kunden. Mit Garantie hat dass nichts zu tun. Die Verkauft der Händler natürlich gerne mit, um sich hinterher vor den Kosten zu drücken. Also: Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Händler das Problem und nicht der Käufer. Egal wie alt und egal wieviele km.
Gruß,
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Sicher und deshalb gibt es keine alten Suzuki Geländwagen mehr für private Käufer. Früher hat man die Teile für 500 Euro gekauft und 2 Jahre lang im Revier zusammengerammelt bis der Tüv uns trennte. Und heute muß man sich neue kaufen die nach einem Jahr auch so Aussehen wie 10 Jahre und mehr.
Aber dafür hat doch der Suzuki Händler seine Verwandten die den Wagen dann von privat unter Ausschluss jeder Ansprüche verkaufen 😉 😉 😉
Also manche Kommentare können sich hier einige mal wieder sparen wie Zb: wer sich ein Auto mit 190tkm kauft ist selber schuld"
Ein auto mit 40tkm kann genauso runter gewirtschaftet sein.
Die motoren laufen ja wenn dann geht es um das Fahrzeug alter und da sind 5 jahre nicht viel.
Das mit dem Partikelfilter finde ich ne schweinerei ich würde zum verkäufer gehen und im sagen das sowas nicht in ordnung ist.
Das Pdc fällt 100% unter garantie.
Die Glühkerzen und´ter gewährleistung die gehen nicht von heute auf morgen kapput
Fahr einfachmal hin und schildere diese Sachen mach mal erstmal nicht mit Anwalt weise auf die gekauft Garantie hin und auf Gewährleistung wenn er alles abste´reitet würde ich den Schlusssatz bringen
Das du dies gegenfalls rechtlich durchsetzen wirst und gehen und musst du es aber rechtlich durchsetzen.
Was soll der schmarn.
Viel Glück.
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Garantiebedingungen: http://www.ah-golbeck.de/.../Gebrauchtwagen_Garantiebedingungen.pdf
Kann mir nicht vorstellen, dass die PDC darunter fällt: müsste wohl ausdrücklich untern den versicherten Baugruppen genannt sein
Beim Krümmer bin ich mir da aber nicht so sicher - würde schon annehmen dass das Teil unter die Garantie fällt
Jedenfalls kann man beim Krümmer aber die Händlergewährleistung in Anspruch nehmen (Beweislastumkehr)
Die sogenannten Gebrauchtwagenversicherungen sind eher was um das Risiko des Verkäufers im Falle eines Gewährleistungsschaden zu minimieren.
Keinesfalls ist es aber ein rundum sorglos Paket!!! Wenn dir der Händler das verzapft hat, denke ich an ganz andere Möglichkeiten (Irrtum ev. List) zur Vertragsauflösung - müsste man aber die genauen Umstände beim Vertragsschluss kennen und in diesem Fall würde dich die Beweislast treffen.
Habe mich heute mit einem Kundenberater von VW, welchen ich kenne unterhalten und ihm den Fall geschildert. Der sagte mir sofort: "geh zum Anwalt" das ist nicht rechtens was die machen. Daraufhin habe ich nochmals bei BMW angerufen und Ihnen mitgeteilt das ich, falls ihrerseits kein entgegenkommen stattfinden sollte ich den Rechtsanwalt konsultieren werde. Habe jetzt am Donnerstag einen Termin beim Anwalt. Von BMW keine Reaktion.
Was ich bei der ganzen Sache noch vergessen habe.
Habe das große Navi, schnurloses Telefon im Fahrzeug und Bluetooth.
Bisher habe ich es jedoch noch mit keinem Telefon geschafft über das Bluetooth zu telefonieren. Habe schon einige verschiedene ausprobiert. Das Gerät wird erkannt. Steht sogar als gekoppeltes Gerät im Display. Aber null Funktion.
Mein "freundlicher" Händler sagte mir hierzu, das sei bei diesem Fahrzeug nicht möglich.
Ja bin ich denn bescheuert. Die wollen mich doch total verarschen oder. Wofür hab ich denn dann Bluetooth und kann Geräte koppeln?
Das ist doch irgendwas defekt oder?
Moin Moin,
zum Thema Gebrauchtwagen und Gewährleistung/Garantie habe ich vor kurzem unter www.adac.de einiges gelesen. Thema war "Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen". Unterschiedliche Gerichte haben dort Streitfragen unterschiedlich beantwortet/beurteilt/verurteilt. Man kauft eben keinen Neuwagen, daher greift die Sachmängelhaftung nicht bei allen Mängeln, z.B. nicht bei "üblichen", dem Fahrzeugalter entsprechenden.
In Sachen Bluetooth ist es so, dass bei mir z.B. die Freisprecheinrichtung Professional (638) verbaut ist. Im Menü findet sich auch ein Eintrag "Bluetooth", welcher allerdings nur für das Koppeln mit dem Hörer in der Mittelkonsole benutzt werden kann. Der Hörer ist IMO von BMW (also das steht drauf). Meinen T-Mobile MDA konnte ich koppeln, habe aber keine Auswirkungen erleben dürfen.
Es kommt also im Detail darauf an, was Du verbaut hast, ob Bluetooth "funktioniert" oder eben nicht. Wenn Du die Gleiche verbaut hast, ist Dein Händler nur nicht in der Lage Dir vernünftig zu erklären, wie die Ausstattung Deines Autos genutzt werden kann.
Hast Du die Handyvorbereitung mit Bluetooth (644) steht zumindest in der Preisliste: "Nicht alle Handys mit Bluetooth-Schnittstelle können mit dem Fahrzeug verbunden werden."
Hoffe geholfen zu haben
lg
Torsten
Also, hatte nun einen Termin beim Anwalt, welcher mir versicherte, der Händler habe hier keine Chance. ekommt jetzt ein Schreiben mit einer Frist und der Möglichkeit die Schäden zu beheben. Sollte er das nicht tun, bekommt er das Fahrzeug zurück.
Mal sehn was nun passiert...
Ich gebe noch zu bedenken, dass manch Anwalt (nicht alle!) natürlich gerne auch weniger aussichtsreiche Fälle übernimmt und auch häufig vor Gericht bringt. Durch die relativ hohen Streitwerte und die damit verbundenen Einnahmen für den Anwalt bringt so etwas natürlich mehr Einnahmen als die üblichen Kleinkriege am Gartenzaun oder das 438.igste Sorgerechtsverfahren.
Ein Schreiben des RA an das Autohaus schadet aber IMHO nie!
Ich bin bei solchen Dingen eigentlich auch immer sehr pessimistisch. Jedoch machte mir der Anwalt einen sehr ehrlichen und kompetenten Eindruck. Zudem war er sich seiner Sache ziemlich sicher. Aber wir werden es erfahren.
Die Subsumierer erzählen auch immer: "Keine Chance, das bekommen wir durch...."
Im Endefekt sagt der Richter wer Recht hat.
Bauchgefühle ziehen da nicht wirklich.
Viel Glück mit der Sache, die vielleicht Dein Auto noch überdauern wird...
Grüße