Deutscher mit ausländischem Fahrzeug geblitzt

Person A ist Luxemburger und wohnt in Luxemburg und hat in Luxemburg ein Auto angemeldet. Person B ist Deutscher und wohnt in Deutschland und fährt mit dem Fahrzeug von Person A in Deutschland (nach Abzug aller Tolleranzen) außerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h zu schnell und wird geblitzt. Person A kriegt nach ein paar Wochen einen Zeugenfragebogen nach Hause. Person A gibt an selbst gefahren zu sein. Die Behörde antwortet, kann nicht sein, da auf dem Bild eindeutig ein Mann zu sehen ist und Person A kein Mann ist. Person A beschließt daraufhin erstmal nichts weiter zu unternehmen. Mehr als 3 Monate nach der eigentlichen Tat bekommt Person A nun plötzlich doch einen Bußgeldbescheid von der Behörde + ca. 30€ Gebühren (es steht immernoch der Hinweis dabei, dass eindeutig ein Mann zu erkennen ist.) Ist das reine Fliegenfängerei, sprich wenn A nich rechtzeitig widerspricht wird der Bescheid rechtskräftig und die Behörde kann ihre Kohle eintreiben oder haben die tatsächlich was gegen den Halter A in der Hand?

Beste Antwort im Thema

Wenn man keine 100€ zuviel übrig hat, muss man halt so fahren, das man kein zusätzliches Beförderungsentgelt zahlen muss. Spart dann auch noch Sprit. Die familiäre Situation hat mit dem Willen den Verursacher zu ermitteln rein gar nichts zu tun. Verjährt wäre es, wenn das ERSTE Schreiben (Anhörungsbogen) den Halter zu spät erreicht hätte. Das Datum des zweiten eigentlichen Bussgeldbescheids ist für eine Verjährung nicht relevant.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Es droht noch weiterer Ärger, mit dem Zoll, wenn man als deutscher in D mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das nicht zu Überführungszwecken aus dem Ausland, auf den eigenen Namen angemeldet ist.
Ein Arbeitsverhältnis, das die Fahrt legalisiert, scheint auch nicht zu bestehen

Luxemburg ist EU-Land!

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Es droht noch weiterer Ärger, mit dem Zoll, wenn man als deutscher in D mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das nicht zu Überführungszwecken aus dem Ausland, auf den eigenen Namen angemeldet ist.
Ein Arbeitsverhältnis, das die Fahrt legalisiert, scheint auch nicht zu bestehen

Ich verstehe nicht was du meinst? "auf den eigenen Namen angemeldet ist." das Auto ist auf A angemeldet und A ist Luxemburger und B ist nur damit gefahren? Ist mir neu dass das selbst bei außer-EU Fahrzeugen illegal sein soll. Gegen welches Recht verstoßt man da bitte? (Ehrlich gemeinte Frage!)

@dieDicke1300: im Internet ironie zu verstehen ist nicht immer leicht, aber ich gehe mal schwer davon aus dass du das ironisch meinst. Aber auch hier kann ich dich beruhigen: ist mir doch latte ob du mich sympatisch findest. Mein Posting war nicht darauf ausgelegt neue Freunde zu gewinnen!

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Es droht noch weiterer Ärger, mit dem Zoll, wenn man als deutscher in D mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das nicht zu Überführungszwecken aus dem Ausland, auf den eigenen Namen angemeldet ist.
Ein Arbeitsverhältnis, das die Fahrt legalisiert, scheint auch nicht zu bestehen
Ich verstehe nicht was du meinst? "auf den eigenen Namen angemeldet ist." das Auto ist auf A angemeldet und A ist Luxemburger und B ist nur damit gefahren? Ist mir neu dass das selbst bei außer-EU Fahrzeugen illegal sein soll. Gegen welches Recht verstoßt man da bitte? (Ehrlich gemeinte Frage!)

...das

fahren (führen)

von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ist u.U. ein Verstoß nach der AO, sprich eine Steuerhinterziehung. Wird aber nicht verfolgt werden, wenn der Halter als Beifahrer nebendran sitzt.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



könnt ihr alle finden wie ihr wollt, geht mir aber am arsch vorbei. und ich lass mich hier nicht von irgendwelchen besoffenen alkoholikern (unterstelle ich jetzt einfach mal so) als "geistigen tiefflieger" bezeichnen und mich dann noch anmaulen wenn ich antworte ohne denjenigen zu beleidigen.

ich habe hier ganz nüchtern und sachlich nach der rechtslage gefragt, mehr nicht. und jeder der meint er muss sich darüber mukieren, dass hier offensichtlich eine ordnungswidrigkeit begangen wurde, der soll einfach vor seiner eigenen Haustüre kehren.
ich habe mich an deutsches recht gehalten und meine einzige frage war ob die was gegen den halter in der hand haben oder nicht. und es steht in keinem gesetz, dass man sich wegen einem verstoß selbst belasten muss - moral hin oder her - wir leben in einem RECHTSstaat - und wenn einige zu dumm oder naiv sind sich um ihre eigenen Rechte zu kümmern, dann ist das deren problem und nicht meins!

"Wir leben in einem Rechtsstaat", der einem die Chance bietet, sich aus einer nachgewiesenen OWI zu mogeln - das Wort Rechtsstaat klingt hier wie Hohn.🙁

Was dir am Arsch vorbei geht, ist den Foristen hier sicherlich total egal, aber mit den  "irgendwelchen besoffenen Alkoholikern" entblößt dich eher als Proll.  Und das mit der Haustür entspricht der geistigen Entwicklung eines Teenagers.

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Wird es doch, auch bei EU - Bürgern auch, wenn der Halter mit im Fahrzeug sitzt.
Das wird nicht nur in F, GB, DK und Schweden richtig teuer sondern auch in A und D.
Der deutschen Polizei ist das oft egal, aber nicht dem Zoll und dem Grenzschutz heutiger Bundespolizei.
Nachtrag:
Es ist nicht nur ein Hinterzug von Steuern, es kommt noch ein Zollvergehen oben drauf.

@Hartgummifelge:

Ich verstehe es immernoch nicht. Wenn ich in Deutschland mit einem afrikanischen Auto rumfahre und weit und breit kein Besitzer / Halter zu sehen ist. Dann versteh ich, dass man da annehmen könnte dass der Deutsche das Auto auf jemand anders zugelassen hat und somit versucht Steuern zu hinterziehen oder sonst irgendwas illegales vor hat.

Gegen welches Recht verstoße ich, wenn ich mit meiner verlobten gemeinsam von meinem Elternhaus zu ihrem Elternhaus fahre und nach Hälfte der Strecke das Steuer übernehme, um sie zu entlasten!?

Ich habe auch ein eigenes Auto, aber die Strecke mit 2 Autos zu fahren, fände ich jetzt nicht besonders sinnvoll und ich versteh immernoch nicht wem ich damit schaden zugefügt haben soll / warum der zoll da ein interesse haben soll, das zu verfolgen.

Lieber TE, sicher denkst auch von mir gleich das ich so ein armseeliger Alkoholiker bin, aber was du hier bringst ist noch armseeliger und verursacht bei mir nur Kopfschuetteln. Ich bin froh nicht deinen Charakter zu haben.
Das du die Kohle nicht hast die Strafe zu zahlen ist das eine. Das es dir am Arsch vorbei geht und jemand anderes fuer dich die Strafe zahlen soll ist unterste Kanone. Spaetestens wenn der Halter/in die Rechnung bekam, haette ich mal die Arschbacken zusammen gekniffen und mich gedreht das ich die Kohle zusammen bekomme die der Halter/in zahlen soll.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Wird es doch, auch bei EU - Bürgern auch, wenn der Halter mit im Fahrzeug sitzt.
Das wird nicht nur in F, GB, DK und Schweden richtig teuer sondern auch in A und D.
Der deutschen Polizei ist das oft egal, aber nicht dem Zoll und dem Grenzschutz heutiger Bundespolizei.
Nachtrag:
Es ist nicht nur ein Hinterzug von Steuern, es kommt noch ein Zollvergehen oben drauf.

Wir reden hier davon, dass ein deutscher Staatsbürger ein EU-Fahrzeug führt und der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt. Darauf beziehst du deine Aussage wenn ich das richtig versteht?

Worauf stützt du deine Aussage?

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Lieber TE, sicher denkst auch von mir gleich das ich so ein armseeliger Alkoholiker bin, aber was du hier bringst ist noch armseeliger und verursacht bei mir nur Kopfschuetteln. Ich bin froh nicht deinen Charakter zu haben.
Das du die Kohle nicht hast die Strafe zu zahlen ist das eine. Das es dir am Arsch vorbei geht und jemand anderes fuer dich die Strafe zahlen soll ist unterste Kanone. Spaetestens wenn der Halter/in die Rechnung bekam, haette ich mal die Arschbacken zusammen gekniffen und mich gedreht das ich die Kohle zusammen bekomme die der Halter/in zahlen soll.

Danke für dein Einmischen, das kann ich mit meiner Verlobten schon ganz gut persönlich klären, und das sogar ohne ihr Schläge androhen zu müssen oder sonstige Konsequenzen anzudrohen :-D.

Wie man so einen Quatsch schreiben kann ist mir einfach unerklärlich... Sie zahlt die Strafe ja nicht, da Sie sich überhaupt nichts zu schulden kommen lassen hat.... meine Güte

Und warum sollte ich dich als Alkoholiker titulieren? solang du es schaffst eine vernünftige Art an den Tag zu legen und dich anständig zu äußern werde ich dich bestimmt nicht in irgend einer Art persönlich angreifen. Gegen unterstelllte "geistige Tieffliegerei" wehre ich mich hingegen schon.

doppelt hält besser - unten geht's weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Es droht noch weiterer Ärger, mit dem Zoll, wenn man als deutscher in D mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das nicht zu Überführungszwecken aus dem Ausland, auf den eigenen Namen angemeldet ist.
Ein Arbeitsverhältnis, das die Fahrt legalisiert, scheint auch nicht zu bestehen

das droht nicht nur dem deutschen, sondern allen in der brd gemeldeten personen. wobei ich kein gesetz kenne, was den deutschen verbietet sich abzumelden. darüber hinaus dürfen firmenwagen auch bei bestehender adressenregistrierung in der brd bewegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Wie man so einen Quatsch schreiben kann ist mir einfach unerklärlich... Sie zahlt die Strafe ja nicht, da Sie sich überhaupt nichts zu schulden kommen lassen hat.... meine Güte

Sie zahlt nicht, also wird weiter geforscht. Fuer dich waere es jetzt das schlauste deiner Verlobten zu sagen ,,zahl! Bekommst es von mir zurueck`` . Weil so billig wie es jetzt ist kommst nachher nicht davon 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Es droht noch weiterer Ärger, mit dem Zoll, wenn man als deutscher in D mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das nicht zu Überführungszwecken aus dem Ausland, auf den eigenen Namen angemeldet ist.
Ein Arbeitsverhältnis, das die Fahrt legalisiert, scheint auch nicht zu bestehen

Solange es im EU-Raum ist dürfte das gar kein Problem sein

Ich habe regelmäßig ein in Füssen zugelassenes Fahrzeug als "Leihwagen" wenn mein Auto beim Service oder wegen andere Dinge in der Werkstatt ist.

Das Problem mit dem Zoll als Beispiel tritt ja nur dann auf, besonders bei 1. Zulassung, wenn der Halter auch der Fahrer ist und seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat das Fahrzeug aber in Deutschland zugelassen wurde.

Wahrscheinlich wird es fallengelassen, weil wer sollte da jetzt noch nachforschen? Die deutsche Polizei? In Luxemburg? Es gilt nunmal Fahrerhaftung, auch dort. Dass die luxemburgischen Behörden da großen Eifer an den Tag legen? Glaube ich eher nicht, das Schreiben kam schließlich auch von der deutschen Seite.

Wenn man an der Verkehrssicherheit großes Interesse hätte, dann würde man das Unding der Fahrerhaftung abschaffen und im Falle eines Vergehens nicht nur im jeweiligen Land sondern in der gesamten EU das Fahren untersagen.

Macht man aber nicht. Im Gegenteil. Lass dich als Ausländer hier auf frischer Tat ertappen, zahlst du das doppelte und fährst einfach weiter (anders ist das vielleicht in der Schweiz, aber zumindest hier in Deutschland wird das doch so gehandhabt, richtig?).

Alles in allem hat der TE schon Recht, wenn er/seine Verlobte nicht bezahlen. Sollte das möglich sein, dass man einfach Einspruch erhebt mit dem Hinweis, dass man selbst nicht gefahren ist (Fahrer männlich, Halter weiblich, Sache geklärt), was es offenbar ist, hat das System eben eine hübsche Lücke.

Bezüglich des Fahrens in einem ausländischen PKW bin ich beim TE:

Schreibt doch nicht immer solches Zeug zusammen. Es ist doch genau so wie der TE schreibt: Fahrzeug der Verlobten, auf sie zugelassen, sie hat es damals rechtmäßig erworben, sie wohnt in Luxemburg, sie sitzt auf dem Beifahrersitz, da kommt doch kein Mensch mit Steuerhinterziehung und Zollvergehen. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, nicht bei besagter Konstellation. Probleme könnte bei einem Unfall die Versicherung machen, wenn dort kein entsprechender Fahrer eingetragen ist, meist gibt es dort aber nur die Klausel mit dem jüngsten Fahrer.

Mein Fazit:

Da ich kein Experte bin, kann ich zu den Punkten der Verjährung und der Wiedereinfahrt nach Deutschland nichts sagen. Vielleicht bleibt das ganze aktenkundig und wenn der Wagen samt Personen A und B wieder angehalten wird, schaut man da etwas genauer hin. Mit Zahlung ist das Problem ein für alle Mal aus der Welt. Im Zweifel (der für mich hier bei einem solchen Thread bleiben würde), würde ich bei Nichtzahlung auf jeden Fall noch einen Experten auf Luxemburger Seite befragen, könnte aber sogar teurer sein als die Zahlung, mehr Aufwand hat man auf jeden Fall (mit Onlinebanking ist der Betrag in weniger als 5 Minuten überwiesen).

PS:

Als Weltverbesserer sehe ich mich nicht und ich kehre sehr gerne vor der eigenen Tür, übrigens vieles einfach unter den Teppich, wo es keiner findet, aber die Argumente (Geld, Opfer der Staatsmacht, Spritsparen) waren mehr als flach.

@Twindance, da ich es gerade sehe:

Äußerst flache und fadenscheinige Argumente und das Wort "Fliegenfängerei" seitens des TE, da kam mir "geistige Tieffliegen" (mit n, nicht mit r) in den Sinn. Sorry, wenn das unangebracht war, war aber lediglich ein Wortspiel.

@achjaso: sauber argumentiert, hätte ich gar nicht mehr erwartet! hut ab! sehe das mit deiner Fahrsicherheit und EU weitem Fahrtenverbot etwas anders aber es gibt nunmal Menschen mit unterschiedlicher Meinung - das ist auch gut so!

Sorry für den besoffenen Alkoholiker, hatte mich persönlich angegriffen gefühlt. Letzten Endes spielt es doch gar keine Rolle was ich für Argumente habe nicht zu zahlen. Die einzige Frage war ob es rechtens ist nicht zu zahlen oder nicht. Und es gibt mit Sicherheit auch Konstellationen mit steil Berg ab vor dem Tunnel und Berg auf nach dem Tunnel, wo man kein Sprit spart, wenn man aktiv auf die Geschwindigkeit herunterbremsen muss, aber das kann ich nicht mathematisch beweisen und hab auch keine Lust es experimentell auszuprobieren.
Und wenn ich mit meinem TDI etwas früher vom Gas gehe und dadurch 10ml Diesel spare dann muss ich das ganz schön oft machen, bis ich 100€ eingespart hab - aber das führt meiner Meinung nach alles viel zu weit weg und hat überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun.

Also nochmal danke für dein gutes Posting...

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Wie man so einen Quatsch schreiben kann ist mir einfach unerklärlich... Sie zahlt die Strafe ja nicht, da Sie sich überhaupt nichts zu schulden kommen lassen hat.... meine Güte
Sie zahlt nicht, also wird weiter geforscht. Fuer dich waere es jetzt das schlauste deiner Verlobten zu sagen ,,zahl! Bekommst es von mir zurueck`` . Weil so billig wie es jetzt ist kommst nachher nicht davon 😉

gähn... VERJÄHRUNG... schon mal gehört? Lies doch einfach den Thread und recherchiere ein wenig, dann kannst du vlt auch etwas sinnvolles zu dem Thema beisteuern und nicht nur rumtrollen

haut rein!

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