Deutscher mit ausländischem Fahrzeug geblitzt

Person A ist Luxemburger und wohnt in Luxemburg und hat in Luxemburg ein Auto angemeldet. Person B ist Deutscher und wohnt in Deutschland und fährt mit dem Fahrzeug von Person A in Deutschland (nach Abzug aller Tolleranzen) außerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h zu schnell und wird geblitzt. Person A kriegt nach ein paar Wochen einen Zeugenfragebogen nach Hause. Person A gibt an selbst gefahren zu sein. Die Behörde antwortet, kann nicht sein, da auf dem Bild eindeutig ein Mann zu sehen ist und Person A kein Mann ist. Person A beschließt daraufhin erstmal nichts weiter zu unternehmen. Mehr als 3 Monate nach der eigentlichen Tat bekommt Person A nun plötzlich doch einen Bußgeldbescheid von der Behörde + ca. 30€ Gebühren (es steht immernoch der Hinweis dabei, dass eindeutig ein Mann zu erkennen ist.) Ist das reine Fliegenfängerei, sprich wenn A nich rechtzeitig widerspricht wird der Bescheid rechtskräftig und die Behörde kann ihre Kohle eintreiben oder haben die tatsächlich was gegen den Halter A in der Hand?

Beste Antwort im Thema

Wenn man keine 100€ zuviel übrig hat, muss man halt so fahren, das man kein zusätzliches Beförderungsentgelt zahlen muss. Spart dann auch noch Sprit. Die familiäre Situation hat mit dem Willen den Verursacher zu ermitteln rein gar nichts zu tun. Verjährt wäre es, wenn das ERSTE Schreiben (Anhörungsbogen) den Halter zu spät erreicht hätte. Das Datum des zweiten eigentlichen Bussgeldbescheids ist für eine Verjährung nicht relevant.

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Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Und wenn ich mit meinem TDI etwas früher vom Gas gehe und dadurch 10ml Benzin spare...

Erklär' doch mal wie Du das bewerkstelligst. 😉

@MrTall:

Ganz so sicher würde ich mich eben noch nicht fühlen, wobei hier zumindest steht wie man sich als Deutscher, geblitzt im Ausland, zu verhalten hätte:

Zitat:

http://www.rp-online.de/.../...utofahrern-wirklich-droht-aid-1.2410194

Bußgeld-Vollstreckung: EU-Knöllchen: Was Autofahrern wirklich droht

"Es ist grundsätzlich zu empfehlen, den Einspruch in der Landessprache zu stellen", rät Michael Nissen. In den Niederlanden werde erfahrungsgemäß auch ein Einspruch in deutscher Sprache akzeptiert.

"Der Halter muss sich auf fehlendes persönliches Verschulden berufen", also angeben, dass er zur fraglichen Zeit nicht selbst der Fahrer war. Auch ein abgelehnter Einspruch führe dann zur Weigerung der deutschen Behörden, das Bußgeld zu vollstrecken.

Ich weiß nur eben nicht,

ob

die Luxemburger

wirklich

genauso ticken und

ob

deine Verlobte

alles richtig

gemacht hat.

Von einer Verjährung würde ich noch nicht ausgehen. Dass sie damals falsche Angaben gemacht hatte, macht es auch nicht besser. Sie sollte dem Bescheid jetzt wohl widersprechen, aber woher sollen wir das genaue Vorgehen kennen? Ein Anwalt in Luxemburg wäre vielleicht der richtige Ansprechpartner.

Meine Idee wäre eben immernoch das ganze zu einem für sie und dich gütlichen Abschluss zu bringen:

Sie hat damals eine falsche Angabe gemacht, die Behörden haben das gemerkt. Sie soll jetzt anscheinend bezahlen (keine unangemessene Höhe sondern wirklich nur das was vorgeworfen wird zzgl. Gebühr) und die Sache ist aus der Welt, vor allem für dich als Deutschen, der immerhin einen Punkt bekommen würde.

Ich würde wenigstens draus lernen, dass es nicht wieder vorkommt und dieses eine Mal, wo es nun passiert ist, könnte man schon bezahlen. Zähle alle Knöllchen zusammen, die du nicht bekommen hast. Sollten doch mehr als 100 € sein. 😉

@buggymaxi: hast ja recht, habs korrigiert 😉

@achjaso: 1. widersprochen ist schon lange und zum sonstigen: ich verstehe deine Bedenken, aber mit Luxemburg hat es überhaupt nichts zu tun, denn nur der deutsche Staat hat hier irgendwelchen ansprüche. Und dieses EU-Recht regelt nur, dass deutschland durchsetzen kann dass verkehrssünder ab X € auch im Ausland verfolgt werden müssen, wenn Deutschland das beantragt... Können die ja gern alles machen, die Ansprüche gegen mich sind verjährt. Weil diese Verjährung hat nichts mit irgendwelchen Aussagen von (aus B Sicht) 3. Personen zu tun. (So gut kenne ich mich dann im deutschen Gesetz schon noch aus)

Wie gesagt ich finds einfach nur heftig (wenn man jetzt mal die "Raserei" ausblendet) dass hier ein ungescholtener Ausländer, dem nachgewiesen wurde, dass er unschuldig ist, die Strafe versucht wird unterzujubeln. Das war eigentlich der Hauptgrund meines Postings, aber ich glaub ich bring einfach nicht rüber was das eigentlich bedeutet... keine Ahnung

und keine Sorge, falls es am Ende alles ganz anders kommt, als ich denke, werde ich niemanden von euch verklagen - aber, wie gesagt, ich bin eigentlich sehr sicher...

und allgemein: ich bitte die inzwischen eingeschlichene vermischung von "Mir" und "Person B" zu entschuldigen... wird wohl immer komplizierter das hier zu verstehen und lesen...

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


gähn... VERJÄHRUNG... schon mal gehört? Lies doch einfach den Thread und recherchiere ein wenig, dann kannst du vlt auch etwas sinnvolles zu dem Thema beisteuern und nicht nur rumtrollen

haut rein!

Gaehn! Mit der Verjaehrung waere ich mal vorsichtig. Denn die muss nach 3 Monaten noch nicht rum sein. Aber da du ein ganz schlauer bist und mir hier Trollen vorwirfst, lehn ich mich mal zurueck und schenk dir nur nen muedes laecheln. Keine 100 Euro um ne Strafe zu zahlen, aber Internet, PC und Zeit hier rum zu Texten. Nutz die Zeit lieber die 100 Euro zu verdienen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von achjaso



Ganz so sicher würde ich mich eben noch nicht fühlen, wobei hier zumindest steht wie man sich als Deutscher, geblitzt im Ausland, zu verhalten hätte:

...lest ihr eigentlich die Texte bevor ihr antwortet? Ich zitiere mal das Wichtige vom Ausgangstext:

Zitat:

Person B ist Deutscher und wohnt in Deutschland und fährt mit dem Fahrzeug von Person A in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h zu schnell und wird geblitzt.

Zitat:

...von einer Verjährung würde ich noch nicht ausgehen...

Sollte die

Person A

gefahren sein, so ist die Verfolgungsverfährung mit dem Anhörungsbogen unterbrochen worden - hier wäre die

Tat also noch nicht verjährt

.

A

war aber

nicht der Fahrer

und der tatsächliche Fahrer hat nicht innerhalb von drei Monaten ab Tatzeitpunkt ein Schreiben der Behörde bekommen. Somit ist die Verfolgungsverjährung zwischenzeitlich in seinem Fall eingetreten und er kann grundsätzlich für diese Owi nicht mehr belangt werden.

Zitat:

.meine Idee wäre eben immernoch das ganze zu einem für sie und dich gütlichen Abschluss zu bringen..

...nicht notwendig, mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist die Sache aus der Welt. A ist erkennbar nicht gefahren und bei B ist die Verfolgungsverjährung eingetreten. Die vermeintlich "falsche Angabe" beim Anhörungsbogen ist vollkommen nebensächlich, weder Owi noch sonst etwas.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von MrTall


gähn... VERJÄHRUNG... schon mal gehört? Lies doch einfach den Thread und recherchiere ein wenig, dann kannst du vlt auch etwas sinnvolles zu dem Thema beisteuern und nicht nur rumtrollen

haut rein!

Gaehn! Mit der Verjaehrung waere ich mal vorsichtig. Denn die muss nach 3 Monaten noch nicht rum sein. Aber da du ein ganz schlauer bist und mir hier Trollen vorwirfst, lehn ich mich mal zurueck und schenk dir nur nen muedes laecheln. Keine 100 Euro um ne Strafe zu zahlen, aber Internet, PC und Zeit hier rum zu Texten. Nutz die Zeit lieber die 100 Euro zu verdienen.

Du bist mir ja ein ganz ein Knuffiger. Ich bin Student und DARF deshalb nur 20 Stunden die Woche arbeiten, und das tue ich. Und als Informatiker brauch ich auch nen PC und darf den Internetanschluss meiner Eltern nutzen.

Geh du doch in der Zeit arbeiten und schenk mir das Geld... dann behalt ichs aber trotzdem Oo

Aber vielen Dank nochmal für dein rumtrollen... es wird nicht besser.

an Enterich einfach nochmal DANKE =) besser ist es glaub kaum noch zusammenzufassen.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von achjaso



Ganz so sicher würde ich mich eben noch nicht fühlen, wobei hier zumindest steht wie man sich als Deutscher, geblitzt im Ausland, zu verhalten hätte:
...lest ihr eigentlich die Texte bevor ihr antwortet? Ich zitiere mal das Wichtige vom Ausgangstext:

Liest du eigentlich die Beiträge? Hab´s jetzt extra unterstrichen. 🙂

Hier habe ich auch einmal etwas verständliches zur Verjährung gefunden, sogar mit leicht verständlichen Beispielen:

http://www.anwalt.de/.../...idrigkeiten-im-strassenverkehr_021247.html

Scheint also wirklich eingetreten zu sein, gut für den TE.

@MrTall:

Ich kann das Argument mit den armen zu unrecht beschuldigten ungescholtenen Ausländern immer noch nicht nachvollziehen. Sie kann doch Einspruch einlegen und selbst wenn sie bezahlt, sie wüsste doch von wem sie sich das Geld wiederholen müsste. Du bist zu schnell gefahren und weil es ihr Auto ist, hat sie nun die Arbeit damit. Ist doch ganz normal. Unschuldige trifft es hier nicht. 😉

Sollte sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen wird der Bußgeldbescheid anscheinend sogar wirksam. Richtig, Enterich 2003?

Vielleicht spekuliert die Bußgeldstelle also auch nur auf dieses Versäumnis? Probieren kann man es doch und ich wiederhole mich: Ihr Auto, deshalb hängt sie da jetzt mit drin, muss Angaben machen, Einspruch einlegen, etc.

Hätte es ihre Arbeitskollegin getroffen, die gar kein Auto besitzt, da wäre ich bei dir, aber wo ist denn hier das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von achjaso



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


...lest ihr eigentlich die Texte bevor ihr antwortet? Ich zitiere mal das Wichtige vom Ausgangstext:

Liest du eigentlich die Beiträge? Hab´s jetzt extra unterstrichen. 🙂

Hier habe ich auch einmal etwas verständliches zur Verjährung gefunden, sogar mit leicht verständlichen Beispielen:

http://www.anwalt.de/.../...idrigkeiten-im-strassenverkehr_021247.html

Scheint also wirklich eingetreten zu sein, gut für den TE.

@MrTall:

Ich kann das Argument mit den armen zu unrecht beschuldigten ungescholtenen Ausländern immer noch nicht nachvollziehen. Sie kann doch Einspruch einlegen und selbst wenn sie bezahlt, sie wüsste doch von wem sie sich das Geld wiederholen müsste. Du bist zu schnell gefahren und weil es ihr Auto ist, hat sie nun die Arbeit damit. Ist doch ganz normal. Unschuldige trifft es hier nicht. 😉

Sollte sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen wird der Bußgeldbescheid anscheinend sogar wirksam. Richtig, Enterich 2003?

Vielleicht spekuliert die Bußgeldstelle also auch nur auf dieses Versäumnis? Probieren kann man es doch und ich wiederhole mich: Ihr Auto, deshalb hängt sie da jetzt mit drin, muss Angaben machen, Einspruch einlegen, etc.

Hätte es ihre Arbeitskollegin getroffen, die gar kein Auto besitzt, da wäre ich bei dir, aber wo ist denn hier das Problem?

Wir haben doch eine Unschuldsvermutung? und seit wann ist es denn strafbar ein auto zu besitzen / zu halten? Die Behörde hat selbst klar gestellt dass der Halter UNSCHULDIG ist. Und nachdem feststeht, dass es vom eigentlichen "Täter" wegen Verjährung nichts mehr zu bekommen ist, bekommt der Halter einen Bußgeldbescheid, gegen den er Widerspruch einlegen muss um nicht UNSCHULDIG einer Ordnungswidrigkeit überführt zu werden.

Edit Einschub:
Selbst wenn sie zahlen würde, hätte sie RECHTLICH mit Sicherheit keine Chance das Geld von mir zu bekommen, denn dann wäre ja sie schuldig und nicht ich. (Das Zwischenmenschliche ist hier natürlich eine andere sache, deswegen betone ich nochmal RECHTLICH)

Und nochmal für alle: Man muss deutschen Beamten NIEMALS (außer bei Sondersituationen, wie Gefahr im Verzug oder Ähnliches) bei irgendwas helfen. Man ist lediglich einem Gericht oder einer anderen zur eidesstaatlich Vernehmung berechtigten Behörde (oder so ähnlich) verpflichtet. Man darf bei der Polizei nur niemand falschen einer Tat verdächtigen, das wäre Verleumdung.

Man kann sich ja auch ein Szenario zusammenbasteln wo der Halter den wirklichen Fahrer nicht kennt. (Übergibt Auto an Bekannten und Bekannter übergibt es an 3. Person usw usw. oder Fahrer niest oder schaut zur seite und ist desshalb nicht zu erkennen, oder Fahrer hat einen Eineiigen Zwilling, oder oder oder - bis es eben wirklich nicht mehr nachvollziehbar ist, .)

Es kann ja wohl nicht sein, dass ich als unschuldiger mich um meine Unschuld kümmern muss, aber genau das ist hier eingetreten.

Ich kann mit meinem Unternehmen ja auch nicht einfach jedem eine Rechnung schreiben, und die die schlau genug sind zahlen einfach nicht oder widersprechen. Sondern dann kann man mich wegen versuchtem Betrug anzeigen!

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Es kann ja wohl nicht sein, dass ich als unschuldiger mich um meine Unschuld kümmern muss, aber genau das ist hier eingetreten.

Ich kann mit meinem Unternehmen ja auch nicht einfach jedem eine Rechnung schreiben, und die die schlau genug sind zahlen einfach nicht oder widersprechen. Sondern dann kann man mich wegen versuchtem Betrug anzeigen!

Es wurde demjenigen ein Bußgeldbescheid geschickt, mit dessen Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das ist der Punkt. Nicht einem x-belibiebigen Fahrzeughalter.

Wenn es hier um Falschparken gehen würde und die Summe hoch genug wäre, dann wäre sie dran, völlig egal ob du den Wagen geparkt hättest oder ein Dritter. Stellst du oder ein Dritter den Wagen ins Haltevervot und er wird abgeschleppt, dann kann sie als unschuldige Halterin sich auch nicht um die Abschleppkosten drücken.

Es gibt also sehr wohl Konstellationen, bei denen man "schuldlos" dran ist. Auch wenn du einen Unfall mit dem Wagen baust, wird sie hochgestuft in der Versicherung.

Autos verleiht man nicht, aus gutem Grund! Dir kann man offenbar nicht vertrauen, wenn es ums Autofahren geht. Zumindest mit meinem Wagen dürftest du nach der Aktion nicht mehr fahren.

Hätte sie von Anfang an angegeben, dass sie nicht gefahren ist und hätte sich auf § 52 StPO berufen und die Aussage verweigert, dann wäre zumindest von Anfang an klar gewesen, was Sache ist.

Mit dem Zeugefragebogen, kam, zumindest wenn man folgender Quelle trauen kann, ein Schreiben, das sie sehr wohl richtig beantworten hätte müssen:

http://www.ra-karlbrenner.de/verjaehrung31,33.htm

Da die Verlobung nicht amtlich ist, wäre ohnehin so schnell keiner auf dich gekommen. Die hätten dann vielleicht den Bruder angeschrieben oder wen auch immer.

Ihr habt gespielt, ihr habt gewonnen, wenn sie nun Einspruch einlegt, also lass doch endlich gut sein.

Du kommst immer noch mit Ausflüchten und willst jetzt unbedingt hören, dass die Staatsmacht unschuldige Bürger belangt. Von mir bekommst du das jedenfalls nicht zu hören, nicht bei deiner Einlassung hier.

Mag sein, dass sie rein rechtlich aus dem Schneider ist, wenn sie nun Einspruch erhebt und du auch, weil drei Monate vergangen sind, aber Gerecht ist das nicht. Wer sich aufgrund von falschen Angaben und Verjährung um eine Strafe drückt, der hat meiner Meinung nach kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein. Die Staatsmacht ist hier ganz sicher nicht der Übeltäter.

Jaja genau das zeichnet aber eben einen Rechtsstaat aus, dass auch Täter Rechte haben. Bei einem Parkverstoß ist es auch Gesetz, dass der Halter haftet, klar wäre dann der Halter dran. Bei Geschwindigkeitsverstößen aber definitiv NICHT, also ist es auch komplett sinnfrei darauf rumzureiten es sei rechtens, dass sie den Bußgeldbescheid bekommt, es ist defakto UNRECHT.

Was deine Ausführung mit der Versicherung soll, verstehe ich absolut nicht, das ist eine 3. juristische Person, die sich zwar auch an gesetze halten muss, hat aber hier mit der beschriebenen konstellation überhaupt nichts zu tun, es kam nämlich zu keinem unfall.

Und falls es dich beruhigt, ich wollte dein Auto gar nicht ausleihen...

Edit Zusatz:

Interessante Tatsache mit dem Zeugenfragebogen und dem Anhörungsbogen. Mir war da kein Unterschied bekannt und ich hab jetzt nicht speziell darauf geachtet wie der Titel war. Es standen aber definitiv immer sinngemäß folgende Formulierungen in den Briefen. "Bitte füllen Sie diesen Fragebogen innerhalb von 2 Wochen aus und senden diesen zurück um weitere Ermittlungen zu verhindern, auch wenn Sie vom Zeugnisaussagenrecht Gebrauch machen."

Daraus ergeht für mich persönlich, als nicht Jurist, eine kann oder soll Vorschrift aber auf keinen Fall ein MUSS SONST STRAFE.

Hier auch mal eine Quelle, die das alles ganz gut erklärt:

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_01_04.html

Steht ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht zu, dann ist er allerdings als Zeuge verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über den Fahrzeugführer zu machen (sofern er es nicht selbst war). Allerdings ist niemand verpflichtet, vor der Polizei oder vor der Verwaltungsbehörde schriftlich oder mündlich als Zeuge auszusagen. Auch in diesem Fall ist also - zunächst - Schweigen zulässig. Es gibt zwar die gesetzliche Möglichkeit, dass an Stelle der Verwaltungsbehörde die Staatsanwaltschaft den Fahrzeughalter als Zeugen vorlädt. Auf eine staatsanwaltschaftliche Vorladung hin muss ein Zeuge erscheinen und aussagen - allerdings auch nur, sofern ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht oder er nicht von seinem Recht Gebrauch machen will, sich nicht selbst belasten zu müssen. Da der Grund des Schweigens nicht bekannt gegeben werden muss, ist eine solche Haltervorladung ineffektiv; deshalb wird in der Praxis von dieser Möglichkeit nahezu überhaupt kein Gebrauch gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von achjaso


Wenn es hier um Falschparken gehen würde und die Summe hoch genug wäre, dann wäre sie dran, völlig egal ob du den Wagen geparkt hättest oder ein Dritter.

Das ist Falsch, auch beim Parken gibt es keine Halterhaftung. Allerdings gibt es die Kostentragungspflicht des Halters für die Verfahrenskosten, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich um eine Pauschale von rd. 30€, die von der Höhe des Bussgelds völlig unabhängig ist-

Zitat:

Autos verleiht man nicht, aus gutem Grund!

Der normale Mensch verleiht seine Autos selbstverständlich. Denn zum Glück dürfen wir in einem Rechtsstaat leben, in dem man nicht für die Vergehen anderer Leute bestraft wird. Dass das nicht jeder zu schätzen weiss, ist sehr bedauerlich.

Zitat:

Hätte sie von Anfang an angegeben, dass sie nicht gefahren ist und hätte sich auf § 52 StPO berufen und die Aussage verweigert, dann wäre zumindest von Anfang an klar gewesen, was Sache ist.

Hätte, hätte, Fahradkette ... 🙄

Hätte die dusselige Behörde die Selbstbezichtigung der Halterin akzeptiert und von ihr das Bussgeld kassiert, dann wäre alles ok gewesen. Aber nein, man teil ihr mit, dass sie nicht der Fahrer sein kann, ohne auch nur einen Schimmer davon zu haben, wer der tatsächliche Fahrer ist. Eigentlich müsste der dafür zuständig Sachbearbeiter zur Strafe zwei Wochen mit einer Eselsmaske rumlaufen ... 😁

Zitat:

Du kommst immer noch mit Ausflüchten und willst jetzt unbedingt hören, dass die Staatsmacht unschuldige Bürger belangt. Von mir bekommst du das jedenfalls nicht zu hören, nicht bei deiner Einlassung hier.

Was haben die Einlassungen des TE damit zu tun, dass die Staatsmacht widerrechtlich versucht unschuldige Bürger zu belangen?

Zitat:

Mag sein, dass sie rein rechtlich aus dem Schneider ist, wenn sie nun Einspruch erhebt und du auch, weil drei Monate vergangen sind, aber Gerecht ist das nicht.

Man mag es kaum glauben, aber es soll Verkehrsverstösse geben, die nicht geahndet werden. Allein in der Bundesrepublik passiert sowas sicherlich mehrere Milliarden Mal täglich. Warum das Beispiel des TE jetzt für solche Aufregung sorgt ist mir ein Rätsel.

Zitat:

Wer sich aufgrund von falschen Angaben und Verjährung um eine Strafe drückt, der hat meiner Meinung nach kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein. Die Staatsmacht ist hier ganz sicher nicht der Übeltäter.

Wie ist da mit dir, schon mal eine Ordnungswidrigkeit begangen und dafür nicht belangt worden? Oder fährst du jeden Abend bei der Polizei vorbei um deine Sünden des Tages zu beichten und dafür gerade zu stehen? Bei deinem ausgeprägten Unrechtsbewusstsein kann es eigentlich nicht anders sein, oder?

Oh Mann, warum werde ich hier wohl schreiben und nicht in 1 Milliarde andere Fälle? Weil dieser Fall hier zur Diskussion steht. Die anderen 1 Milliarde interessieren mich nicht.

Warum der TE den Fall überhaupt hier zur Diskussion stellt?

Da er anscheinend sehr wohl weiß was Sache ist, ist er hier offensichtlich nur darauf aus zu hören, dass er es dem Rechtsstaat ordentlich gezeigt hat (wie alle Helden, die sich um ihre Strafen drücken) und seine Verlobte hier ein armes Opfer ist. Darum geht es ihm hier und wehe einer widerspricht, zeigt ihm seinen Fehler auf oder bringt ein anderes Beispiel an, um zu verdeutlichen, dass man auch unschuldig als Halter nachher den Ärger haben kann (z.B. Falschparken mit Abschleppen, Unfall). Das passt dann nicht zur Sache, ist abwegig, wie auch immer.

Er darf aber wild zusammengewürfelte Beispiele einbringen:

Zitat:

Man kann sich ja auch ein Szenario zusammenbasteln wo der Halter den wirklichen Fahrer nicht kennt. (Übergibt Auto an Bekannten und Bekannter übergibt es an 3. Person usw usw. oder Fahrer niest oder schaut zur seite und ist desshalb nicht zu erkennen, oder Fahrer hat einen Eineiigen Zwilling, oder oder oder - bis es eben wirklich nicht mehr nachvollziehbar ist, .)

Fakt ist die Halterin weiß wer gefahren ist, saß auf dem Beifahrersitz und

weil derjenige zu schnell gefahren ist

, muss sie sich jetzt als Halterin rechtfertigen, gegebenenfalls zahlen, wenn sie nicht Einspruch erhebt. Bis hier ist doch alles rechtens. Wie groß wäre die Aufregung erst, hätte der Sachbearbeiter angenommen, dass der Fahrer die Halterin wäre? Dann würde jetzt hier stehen was das wohl für ein "besoffener Amtsesel" wäre, der eine Frau nicht von einem Mann unterscheiden könne und sie ZU UNRECHT beschuldigt, womöglich Fliegenfängerei?!

Der TE darf hier solche Worte wählen, warum? Weil er im Recht ist, weil wir in einem Rechtsstaat leben, jawoll. 🙂

Wenn der Sachbearbeiter im Bußgeldbescheid die Halterin als Fahrerin angegeben hätte, dann hätte sie genauso Einspruch eingelegt, wie sie das jetzt auch tut. So blöd zu bezahlen, wird die gute wohl nicht sein, wenn ein Einspruch genügt. Die Eselsmaske haben die Behörden scheinbar immer auf, wenn Halter und Fahrer eines ausländischen geblitzten PKW nicht übereinstimmen.

Tolle Sache und wenn das so einfach ist, sollte man jetzt in Luxemburg am besten gleich einen Autoverleih für Sportwagen aufmachen. Da können die Fahrer dann in Deutschland fahren wie sie wollen. Sehr schönes Konzept eigentlich. Für den Fall der Steuerhinterziehung sollte der Halter natürlich immer nebendran sitzen, wäre eben ein kleiner Verleih, mehr privat, Geschäftsform müsste man eben passend wählen.

Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Da können wir jetzt so richtig stolz drauf sein. 🙂

Fakt ist doch, dass wir alle wegen Bagatellen dagegen sind, dass eine Halterhaftung eingeführt wird. Weil wenn ich mit dem Auto meiner Freundin 8 km/h zu schnell fahre, dann komme ich vielleicht irgendwie über die 3 Monate drüber, habe mir 15 € gespart und bin der große Held vom Stammtisch. Dass wir damit anderen Tür und Tor öffnen noch ganz andere Sachen anzustellen, da können wir stolz drauf sein. Das nennt sich Freiheit und Gerechtigkeit.

Ich höre jetzt aber auch schon auf mit diesem weltverbesserischen Quark. Hier geht es darum ungescholtene Ausländer zu schützen. Da hat Moral und Anstand keinen Platz. Solange ich auch ab und an zu schnell fahre, bin ich ohnehin dei falsche Instanz.

Mit 110 durch einen auf 70 beschränkten Tunnel, das auch nur, um nicht bremsen zu müssen, weil man mit 120 auf der Landstraße unterwegs ist, das habe ich aber noch nicht fertig gebracht. Muss man schon gratulieren. Hut ab, MrTall, hast gewonnen und jetzt zahl deiner Freundin wenigstens das Porto für den Einspruch, das kannst du auch als Student bewerkstelligen, hoffe ich. 😎

Vielleicht kommt jetzt noch einer und erklärt dir, dass du dir das Porto mit einer Gerichtsverhandlung wiederholen kannst und deine Verlobte eine Entschädigung für den Aufwand erhalten könnte, dann wäre der Gerechtigkeit endlich Genüge getan. 😎

Ach hast du es doch wieder geschafft dich ins Abseits zu stellen... Du verstehst es einfach nicht. Kleiner Tip geh mal nach USA da passiert sowas vlt nicht, die haben auch Guantanamo und solche Sachen, die legen keinen Wert auf Freiheit, aber dafür auf das Supergrundrecht SICHERHEIT!

Ich hab nie behauptet dass ich in dem 50m langen Tunnel geblitzt wurde, das schild befindet sich einige 100m VOR dem Tunnel. Wenn ich so gefahren bin, wie ich das gewöhnlich immer tue, dann schätze ich, dass ich meinen Tempomat vor der Geschwindigkeitsbegrenzung auf ca. 120 hatte (wenn 100 war) sodass wenn ich geblitzt werde die sache eigtl 15€ kostet. (Aber selbst davor hätte ich mich vmtl gedrückt... warum? weil ichs kann... und du nicht) dann kam das 70 er schild und ich hab beim tempomat auf verlangsamen gedrückt und wollte dann mit gut 90 durch den tunnel durch um danach wieder auf 120. Hab das aber alles natürlich deutlich verspätet gemacht, weil der Blitzer mich ja erwischt hat und der mit sicherheit einige Meter hinter dem Schild angebracht war (da gibts ja auch vorschriften).

Ich hab schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ich niemanden persönlich angegriffen habe, es sei denn diese Person hat mich vorher zuerst beleidigt - aber auch das scheinst du einfach nicht verstehen zu wollen.
Wenn du auch nur ansatzweise mitlesen würdest hättest du auch gelesen, dass A wirklich gedacht hätte sie sei gefahren, weil wir haben beim Fahren den Blitz garnicht gesehen. Und wir haben kurz vorher erst die Plätze gewechselt. Aber interessiert dich alles eh nicht, ich habe laut dir eh keinen Gerechtigkeitssinn und sollte vermutlich deshalb eigentlich gesteinigt werden.

Und wenn du mein Eingangsposting gelesen hättest wüsstest du, dass ich eben nicht alles weiß und hier irgendwem zeigen will wem ich es gezeigt habe, sondern ich habe gefragt ob ich die sache richtig einschätze. Der Großteil der hier schreibenden hat es scheinbar nicht verstanden oder fand es doof, dass jemand zu schnell fährt und sich anschließend auch noch gegen eine berechtigte Strafe legal und erfolgreich wehrt (vmtl. weil er selbst dazu gar nicht in der Lage gewesen wäre oder garnicht auf die Idee gekommen wäre, dass sowas überhaupt möglich ist.)

Schon was furchtbares, so Grund und Menschenrechte... sollte man abschaffen... wo kommen wir denn da hin?

@improdinc: gutes Posting, Danke!

Du wiederholst hier ständig, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass ungescholtene Bürger nicht belangt werden dürfen. Diesem Grundsatz wird Genüge getan, wenn deine Verlobte widerspricht. Damit hat sich die Sache (allem Anschein nach) erledigt. Warum sie überhaupt angeschrieben wurde, das habe ich dir mehrfach erläutert.

Es liegt hier allem Anschein nach keinerlei falsches Vorgehen der Behörde vor. Nein, man hat sogar extra geschrieben, dass sie nicht der Fahrer sein kann. Wo ist da das Unrecht? Der Versuch das Bußgeld einzutreiben ist vielmehr legitim, wie ich meine, schließlich hatte die Behörde auch Arbeit damit und es lag auch eindeutig ein Verstoß mit ihrem Fahrzeug vor. Es ist jedem selbst überlassen für einen solchen Fehler zu bezahlen oder nicht (es zumindest zu versuchen).

Du bist derjenige, der das nicht verstehen will, dass das alles rechtens ist und nur wegen deines eigenen "Fehlers" passiert ist. Noch als Tipp: Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten immer genau von Schild zu Schild. Dass du nur absichtlich 20 zu schnell fährst, auch super, entschuldige den Vorwurf im Tunnel zu schnell gefahren zu sein. 😰

Sicherheit erhöht man dadurch, dass man sich an Limits hält. Der Bremsweg sinkt, man hat mehr Zeit zu reagieren, Unfallfolgen sind geringer, wenn es denn kracht und noch wichtiger: Geblitzt wird man dann auch nicht, denn das ist die größte Gefahr, die es im Straßenverkehr überhaupt gibt!

Ich bin jetzt endgültig raus hier...

Menschenrechte, Rechtsstaat, ungescholtene Bürger, Opfer der Staatsmacht, Freiheit, Verjährung, Guantanamo, die USA, hätte, hätte, Fahrradkette könnte man jetzt noch schreiben. 🙄

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