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Zwischen 10/2014 – 10/2015 auf der A9 bei Garching geblitzt? Messungen sind nicht verwertbar!

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 9:32
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. Januar 2016 um 10:33

Wir leben in einem Rechtssystem, das für alle gilt. Der Staat muss sich an seine Vorgaben genauso halten wie der Bürger. Und wenn eine Messung nicht nach den Vorgaben abläuft, dann darf sie nicht verwertet werden, und das ist gut so. Wir hätten sonst reine Willkür.

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Nicht zu früh freuen !

Zitat:

Für einige Temposünder hat das angenehme Folgen: Bußgeldbescheide, die von Oktober 2014 bis Oktober 2015 verschickt wurden, könnten theoretisch angefochten werden – vorausgesetzt, sie sind noch nicht bezahlt. Denn ist ein Verfahren abgeschlossen, sei es „kaum zu schaffen, wieder hereinzukommen“, sagt der Verkehrsrechtler Heinrich Wenckebach.

Aber Fakt ist auch eins:

Zitat:

Faktisch waren die Messungen freilich korrekt. Die geblitzten Autofahrer waren tatsächlich zu schnell unterwegs.

Es ist nur ein rechtliches Schlupfloch, es waren keine falschen Messungen.

Also ich finde es ja schon teilweise amüsant, das konkret festgestellte Verkehrssünder um die Bestrafung herumkommen, weil irgend ein klitzekleines Detail, das die technische Korrektheitheit der Feststellung in keinster Weise beeinflusst (und quasi den Verkehrsteilnehmer nur rein intuitiv, also nicht mal beabsichtigt, über mögliche Kontrollen informiert), gefehlt hat.

 

Irgendwann wird der Videobeweis einer Zivilstreife, 180km/h bei erlaubten 100km/h, inkl. hoher Verkersdichte, für null und nichtig erklärt, weil bei 30° Außentamperatur die Klimaanlage nicht im Betrieb war.

 

Da macht die Hand Patsch an meiner Stirn. ;)

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 10:33

Wir leben in einem Rechtssystem, das für alle gilt. Der Staat muss sich an seine Vorgaben genauso halten wie der Bürger. Und wenn eine Messung nicht nach den Vorgaben abläuft, dann darf sie nicht verwertet werden, und das ist gut so. Wir hätten sonst reine Willkür.

Find ich gut. Wenn es konkreite Vorschriften gibt, warum sollen diese dann nur die Verkehrsteilnehmer einhalten, nicht aber die Kontrolleure?

 

Und wovon sollen Anwälte sonst leben? Bußgeldsachen sind höchst einträglich.

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. Januar 2016 um 11:33:56 Uhr:

Wir leben in einem Rechtssystem, das für alle gilt. Der Staat muss sich an seine Vorgaben genauso halten wie der Bürger. Und wenn eine Messung nicht nach den Vorgaben abläuft, dann darf sie nicht verwertet werden, und das ist gut so. Wir hätten sonst reine Willkür.

Ja ist ja gut. :D

Die gleiche Leier, wir holen uns 50 Euro zurück, auch wenn es 250 kostet. Aber wir wollen unser RECHT !

Darauf läuft die Geschichte raus. Die RA reiben sich schon die Hände, und die RSV holen die Beitragserhöhungen aus dem Tresor, die haben nur auf solch eine Gelegenheit gewartet.

merke: Umsonst ist nix, nicht mal der Tod, der kostet das Leben.

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 11:08

Richtig erkannt. "Recht" ist eines der höchsten Güter, die wir glücklicherweise haben. Ich möchte in keinem Staat leben, in dem ich das geltende Recht nicht in Anspruch nehmen kann, auch wenn es Geld kostet.

Naja, im Prinzip ist es ja so, wer klagt, befürchtet in der Regel ein entsprechend hohes Strafmaß, das ihm in seiner "Freiheit" einschränkt.

Als Kompromiss könnte man ja nehmen, das die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Nachgewiesen ist sie ja, das Fehlverhalten als Solches nicht abstreitbar.

Ergo, gibt es bei innerhalb der Bewährungszeit anfallenden Delikten, egal wie schwerwiegend, die ausgesetzte Strafe oben drauf.

Der erneute Delikt sollte dabei aber unter der selben Kategorie fallen, also nicht mal einfach so wegen nem falsch geparktem Auto mehere Monate Fahrverbot der drastischen Geschwindigkeitsüberschreitung von vor 4 Wochen wegen.

Höchstens, der erneute Delikt liegt in der Schwere auf ähnlicher Ebene und darüber hinaus, woraus sich eine gewisse Tendenz ableiten lässt.

Ansonsten noch eine "Verjährungsfrist" für schon länger zurückliegende Rechtsverstöße.

 

 

Bei mir persönlich gab es auch schon zwei nicht erteilte Strafen. Das lag aber daran, das sich die Kollegen mit dem mobilen Blitzer schlichtweg in der örtlichen Umgebung geirrt hatten. Die Straße hatte auf zwei Kilometer zwei geländebedingte sehr ähnlich aussehende Abschnitte. Der eine mit 60 limitiert, der andere mit 80.

Ich mit nem 7,5ter auf dem 80er Stück, wurde mit 85km/h geblitzt (darf damit aber 80 fahren). Mir wurden fälschlicherweise 22km/h Geschwindigkeitsüberschreitung angerechnet.

Im Widerspruch hatte mein Chef dann darauf verwiesen, das nach Aussage des Kraftfahrers dieser Abschnitt nicht auf 60km/h limitiert ist und es zu jenem Zeitpunkt auch nicht war.

Da die übriggebliebenen 5km/h (gemessen), oberhalb der zulässigen Höchstgeschw. sowohl des LKWs als auch der Straße, im erlaubten Tolleranzbereich liegen, kam dann nix mehr hinterher.

Das andere mal war es (andere Strecke), das ein Blitzer ca. 300m vor dem 60er Schild aufgestellt war.

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. Januar 2016 um 12:08:50 Uhr:

Richtig erkannt. "Recht" ist eines der höchsten Güter, die wir glücklicherweise haben. Ich möchte in keinem Staat leben, in dem ich das geltende Recht nicht in Anspruch nehmen kann, auch wenn es Geld kostet.

Oft ist mir mein Recht egal, da scheiß ich drauf, ich will meine Ruhe, will in Frieden leben.

Immer auf sein Recht bestehen ist stressig, bringt oft Ärger....

Ich habe schon oft mein Recht verschenkt.

Als technisch versierter Mensch blutet einem das Herz.

Der fehlende Strich auf der Fahrbahn ist für die Messung technisch absolut unnötig.

Wiedereinmal ein Stück Ingenieurskunst, das von Winkeladvokaten zerpflückt wird.

 

Als Autofahrer aber denke ich mir, dass schon alles korrekt laufen sollte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 25. Januar 2016 um 12:41:13 Uhr:

Oft ist mir mein Recht egal, da scheiß ich drauf, ich will meine Ruhe, will in Frieden leben.

Immer auf sein Recht bestehen ist stressig, bringt oft Ärger....

Ich habe schon oft mein Recht verschenkt.

Und ich [OffTopic] habe so das Gefühl, das im Zivilrechtlichen viele Dinge ganz genau darauf ausgelegt sind, damit die Leute zum Klagen,Klagen und nochmals Klagen animiert werden.

Und die Rechtsanwälte verdienen sich, grinsend, dumm und dämlich dabei. ;)

Das Ding mit dem fehlenden Strich ist ja mal wieder Klasse.

Dann müssten aber im Zuge der Gleichberechtigung alle Messungen für den Zeitraum für nichtig erklärt werden.

Vor allem, wie ist das, wenn dieser bei entsprechender Witterung, Straße ist nass und Gegenlicht (spät nachmittags richtung Westen unterwegs), nicht zu sehen ist? Kann man da erfolgreich klagen. :D

Und wenn ich mal unsere Ecke, Berlin/Ostbrandenburg, revue passieren lasse.

Da gibt es noch viele stationäre Blitzer, ohne weiße Linie vor der Messschleife. Allerdings sind hier auch nicht wenige schon seit einigen Jahren inaktiv.

 

 

Ich sehe das mal so.

Rechtsanwälte haben ein gutes Einkommen, fahren entsprechd große und schnelle Autos und sind zudem viel unterwegs. Quasi eine durchaus "gefährdete" Zielgruppe in Sachen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Dank ihrer gesellschaftlichen Stellung verfügen sie über einen guten Lobbyismus und haben so die Möglichkeit, gewisse begleitende Rechtsfragen zu ihren Gunsten zu bewirken.

Und das im doppelten Sinne

* eigene Strafverfolgung abwehren

* begünstigende Umstände für den klagewütigen Bürger = noch mehr Einkommen

 

 

mal ganz frech so reingeschrieben :D:D:D

Und nu fehlt nur noch, das bei mobilen Blitzern auch erst ein Strich auf die Straße gemalt werden muss.

Dieser hat natürlich millimetergenau den Vorschriften zu entsprechen. ;)

Ganz ehrlich - ist aber auch ne unfaire Stelle. Wurde selbst zwar dort noch nicht geblitzt, hab aber schon etliche male gesehen wie sie einen vor mir erwischt haben.

Da ist die Autobahn 4-Spurig, nachts ist man dort fast alleine unterwegs. Es gibt keine Häuser in der Nähe, es geht nur geradeaus und es herrscht ein Tempolimit von 100km/h nachts.

Warum? Keine Ahnung....

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