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Deutscher mit ausländischem Fahrzeug geblitzt

Themenstarteram 13. November 2013 um 18:41

Person A ist Luxemburger und wohnt in Luxemburg und hat in Luxemburg ein Auto angemeldet. Person B ist Deutscher und wohnt in Deutschland und fährt mit dem Fahrzeug von Person A in Deutschland (nach Abzug aller Tolleranzen) außerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h zu schnell und wird geblitzt. Person A kriegt nach ein paar Wochen einen Zeugenfragebogen nach Hause. Person A gibt an selbst gefahren zu sein. Die Behörde antwortet, kann nicht sein, da auf dem Bild eindeutig ein Mann zu sehen ist und Person A kein Mann ist. Person A beschließt daraufhin erstmal nichts weiter zu unternehmen. Mehr als 3 Monate nach der eigentlichen Tat bekommt Person A nun plötzlich doch einen Bußgeldbescheid von der Behörde + ca. 30€ Gebühren (es steht immernoch der Hinweis dabei, dass eindeutig ein Mann zu erkennen ist.) Ist das reine Fliegenfängerei, sprich wenn A nich rechtzeitig widerspricht wird der Bescheid rechtskräftig und die Behörde kann ihre Kohle eintreiben oder haben die tatsächlich was gegen den Halter A in der Hand?

Beste Antwort im Thema
am 13. November 2013 um 19:03

Wenn man keine 100€ zuviel übrig hat, muss man halt so fahren, das man kein zusätzliches Beförderungsentgelt zahlen muss. Spart dann auch noch Sprit. Die familiäre Situation hat mit dem Willen den Verursacher zu ermitteln rein gar nichts zu tun. Verjährt wäre es, wenn das ERSTE Schreiben (Anhörungsbogen) den Halter zu spät erreicht hätte. Das Datum des zweiten eigentlichen Bussgeldbescheids ist für eine Verjährung nicht relevant.

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Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Ich zitiere mal aus der Quelle: "Die Falschaussage setzt eine Aussage vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung befugt ist, voraus". Das ist hier definitiv nicht gegeben.

 

Man darf niemand anderen Beschuldigen, sich selbst aber sehr wohl.

Der Halter ist  als Zeuge und nicht als Beschuldigter befragt worden, er hatte bezeugt das eine männliche Person gefahren ist dieses ist definitiv eine Falschaussage da eine weibliche Person gefahren ist.

Die Bussgeldstelle/Polizei ist weder zur eidlichen Vernehmung befugt, noch ist sie ein Gericht.

am 15. November 2013 um 1:32

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

vielen Dank Enterich, damit bekräftigst du mich.

na, dann solltest du - anstatt dich mit den üblichen verdächtigen auf geistreiche diskussionen einzulassen - vielleicht den absatz bis zu ende lesen? Enterich schreibt weiter: Ansprüche gegen B sind zwischenzeitlich verjährt. es muss spätestens 90 tage nach der vorgeworfenen tat zugestellt worden sein - und das nicht nur an der richtigen adresse mittels dem (illegalen) gelben brief, sondern direkt bei der person. nur mal so - vorgreifend.

Ich werde zwar wahrscheinlich einen Shitstorm auslösen aber bei den regelmäßig wiederkehrenden Diskussionen z.B. hier in Motortalk zu diesem Thema wünsche ich mir eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Verfolgung solcher Verstöße.

Ich bin der Meinung, dass man dem Halter eines Fahrzeugs zwei Chancen geben sollte, den Fahrer zu benennen. Wenn sich dann kein Ergebnis zeigt, dann geht der Bescheid zum Halter und wird mit allen Konsequenzen vollstreckt.

Ich kann mich noch gut erinnern als es hier in MT mal einen Thread wegen Probefahrten beim TÜV gab. Da haben sich massenweise User vor Empörung gar nicht mehr eingekriegt bei der Vorstellung, ein TÜV Ingenieur könnte mit ihrem Baby fahren. Was wäre denn, wenn da etwas kaputt geht und was nicht noch alles. Wenn aber ein Fahrzeug mit 31 oder mehr zu viel geblitzt worden ist, dann wird das selbe Auto plötzlich zur Dorfhure erklärt bei der man unmöglich nachvollziehen kann, wer zuletzt drauf gewesen ist :eek:.

Wir reden ja hier nicht über schwere Straftaten, die zu Gefängnis führen. Ich bin mir sicher, dass man zu 99% nachvollziehen kann, wer der Fahrer eines Fahrzeugs war. Und wenn ich jemandem mein Auto gebe und der drückt sich vor einem Strafzettel, dann fährt der mein Fahrzeug nie wieder. So ein Problem regelt sich dann über kurz oder lang von ganz alleine.

Die Behörden müssen nach geltendem Recht den Missetäter ausfindig machen. Halterhaftung gibt es nicht - nur eine Kostentragepflicht im ruhenden Verkehr. Allenfalls noch eine Fahrtenbuchauflage (die aber keine Strafe ist).

Was welche Bundesregierung demnächst ändert, ist wohl noch offen.

Themenstarteram 15. November 2013 um 7:03

@turbocivic: wie kommst du darauf, dass ich den Absatz nicht bis zu Ende gelesen habe? ich habe mich bedankt weil ich ihn bis zu Ende gelesen habe und deshalb glaube, dass ich im Recht bin und mich vor einer Strafe erfolgreich drücken kann.

@achjaso & freddi2010: es freut mich sehr, dass ihr nichts besseres zu tun habt als im Internet weltverbesserer zu spielen und euch für eine moralische Instanz zu halten. Ich habe hier nicht gefragt ob irgendjemand meint ob es iO ist so dermaßen zu "rasen".

Ich hoffe ihr haltet euch immer zu 100% an alle Regeln und seid selbstkritisch genug auch einen eigenen Fehler, direkt bei der Polizei mittels Selbstanzeige anzuzeigen.

@achjaso solo: wo steh ich denn nicht dazu und bringe Ausreden? ich hab noch nirgends geschrieben, dass die 70 ungerechtfertigt sind, noch hab ich behauptet ich sei abgelenkt gewesen, noch hab ich gesagt das Schild war nicht zu erkennen oder sonstwas. ich steh dazu und habe keine ausrede genannt. Ich habe lediglich das zweifelhafte und unrechtmäßige Vorgehen gegen A angeprangert & gefragt ob sowas in unsrer demokratischen Diktatur tatsächlich schon rechtsmäßig ist!

@Blue346L: Dein Schwachsinn von wegen Falschaussage wurde ja schon lange entkräftet. Hinzu kam aber zusätzlich noch, dass B während der Fahrt die Sonnenbrille von A trug und sich A eigentlich sicher war, dass sie selbst gefahren ist und darum das Bild nicht so genau betrachtete und deshalb diese Angaben gemacht hat.

 

Und Allgemein noch: es kann auch sein, dass vor dem 70er Schild 100 ist, nicht 120 - bin mir nicht 100% sicher und es ist keine Landstraße sondern eine Bundesstraße - Schande über mein Haupt. Tut ja hier nichts zur Sache, aber die Oberkomissare können ja noch ein bisschen weiter recherchieren und sich ergötzen.

Die Polizei kann dann einen Gutachter (Fotoerkennung) beauftragen der genau feststellen wird, wer der Faher war. Die KOsten musst du dann tragen......

Themenstarteram 15. November 2013 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Swetlana34

Die Polizei kann dann einen Gutachter (Fotoerkennung) beauftragen der genau feststellen wird, wer der Faher war. Die KOsten musst du dann tragen......

ich lach mich tot. seit wann muss ich polizeiliche ermittlungen bezahlen? ich weiß ja nicht mal dass gegen mich ermittelt wird. und wie gesagt hat A ein zeugnisverweigerungsrecht und außerdem ist die Tat verjährt... du laberst in mindesten 10 punkten mist und das in nur einem satz.

und wie um alles auf der welt sollte der auf mich kommen? b hat seine adresse nicht aufs gesicht tätoviert...

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Wenn man aber grad mal keine über 100€ zu viel übrig hat

Verarmter Luxemburger  ? glaube ich jetzt nicht, ich fände es sehr schön wenn du das Geld zahlen musst, statt sich irgendwie hier herauszuwinden versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

 

 

@achjaso & freddi2010: es freut mich sehr, dass ihr nichts besseres zu tun habt als im Internet weltverbesserer zu spielen und euch für eine moralische Instanz zu halten. Ich habe hier nicht gefragt ob irgendjemand meint ob es iO ist so dermaßen zu "rasen".

 

Ich hoffe ihr haltet euch immer zu 100% an alle Regeln und seid selbstkritisch genug auch einen eigenen Fehler, direkt bei der Polizei mittels Selbstanzeige anzuzeigen.   

Deine pampige Antwort hättest du dir sparen können. Das hat absolut weder mit Weltverbesserer noch moralische Instanz zu tun. Dir stinkt es ja nur nicht lesen zu können, was dir in deinen Kram passt. Die Lösung ist doch einfach: Einer von Euch beiden war der Fahrer - punktum. Du machst doch hier nur unter fadenscheinigen Gründen ein Fass auf, damit weder du noch deine Partnerin zahlen müssen.  Das zu schnelle Fahren an der bewussten Stelle mag ich dir ja gar nicht ankreiden (Partnerin hat dich abgelenkt:D), aber die Art und Weise sich aus der Sache heraus zu mogeln - das finde ich einfach unmoralisch.

am 15. November 2013 um 18:22

Im Zeitalter von biometrischer Gesichtserkennung dürfte es wahrscheinlich ein leichtes sein den Schuldigen zu finden. Der TE kann von Glück reden, dass unsere Beamten offiziell noch nicht diese Befugnisse, aber so wie ich die momentanen Entwicklungen der letzten zehn Jahre betrachte, ist dies nur eine Frage der Zeit bis die Salami komplett geschnitten ist.

Themenstarteram 15. November 2013 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Wenn man aber grad mal keine über 100€ zu viel übrig hat

Verarmter Luxemburger  ? glaube ich jetzt nicht, ich fände es sehr schön wenn du das Geld zahlen musst, statt sich irgendwie hier herauszuwinden versuchen.

danke für das aufmerksame lesen. B ist deutscher, a wollte zahlen.

Themenstarteram 15. November 2013 um 20:36

"Deine pampige Antwort hättest du dir sparen können. Das hat absolut weder mit Weltverbesserer noch moralische Instanz zu tun. Dir stinkt es ja nur nicht lesen zu können, was dir in deinen Kram passt. Die Lösung ist doch einfach: Einer von Euch beiden war der Fahrer - punktum. Du machst doch hier nur unter fadenscheinigen Gründen ein Fass auf, damit weder du noch deine Partnerin zahlen müssen. Das zu schnelle Fahren an der bewussten Stelle mag ich dir ja gar nicht ankreiden (Partnerin hat dich abgelenkt:D), aber die Art und Weise sich aus der Sache heraus zu mogeln - das finde ich einfach unmoralisch."

von freddi2010

 

könnt ihr alle finden wie ihr wollt, geht mir aber am arsch vorbei. und ich lass mich hier nicht von irgendwelchen besoffenen alkoholikern (unterstelle ich jetzt einfach mal so) als "geistigen tiefflieger" bezeichnen und mich dann noch anmaulen wenn ich antworte ohne denjenigen zu beleidigen.

ich habe hier ganz nüchtern und sachlich nach der rechtslage gefragt, mehr nicht. und jeder der meint er muss sich darüber mukieren, dass hier offensichtlich eine ordnungswidrigkeit begangen wurde, der soll einfach vor seiner eigenen Haustüre kehren.

ich habe mich an deutsches recht gehalten und meine einzige frage war ob die was gegen den halter in der hand haben oder nicht. und es steht in keinem gesetz, dass man sich wegen einem verstoß selbst belasten muss - moral hin oder her - wir leben in einem RECHTSstaat - und wenn einige zu dumm oder naiv sind sich um ihre eigenen Rechte zu kümmern, dann ist das deren problem und nicht meins!

Es droht noch weiterer Ärger, mit dem Zoll, wenn man als deutscher in D mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das nicht zu Überführungszwecken aus dem Ausland, auf den eigenen Namen angemeldet ist.

Ein Arbeitsverhältnis, das die Fahrt legalisiert, scheint auch nicht zu bestehen

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

"Deine pampige Antwort hättest du dir sparen können. Das hat absolut weder mit Weltverbesserer noch moralische Instanz zu tun. Dir stinkt es ja nur nicht lesen zu können, was dir in deinen Kram passt. Die Lösung ist doch einfach: Einer von Euch beiden war der Fahrer - punktum. Du machst doch hier nur unter fadenscheinigen Gründen ein Fass auf, damit weder du noch deine Partnerin zahlen müssen. Das zu schnelle Fahren an der bewussten Stelle mag ich dir ja gar nicht ankreiden (Partnerin hat dich abgelenkt:D), aber die Art und Weise sich aus der Sache heraus zu mogeln - das finde ich einfach unmoralisch."

von freddi2010

 

könnt ihr alle finden wie ihr wollt, geht mir aber am arsch vorbei. und ich lass mich hier nicht von irgendwelchen besoffenen alkoholikern (unterstelle ich jetzt einfach mal so) als "geistigen tiefflieger" bezeichnen und mich dann noch anmaulen wenn ich antworte ohne denjenigen zu beleidigen.

ich habe hier ganz nüchtern und sachlich nach der rechtslage gefragt, mehr nicht. und jeder der meint er muss sich darüber mukieren, dass hier offensichtlich eine ordnungswidrigkeit begangen wurde, der soll einfach vor seiner eigenen Haustüre kehren.

ich habe mich an deutsches recht gehalten und meine einzige frage war ob die was gegen den halter in der hand haben oder nicht. und es steht in keinem gesetz, dass man sich wegen einem verstoß selbst belasten muss - moral hin oder her - wir leben in einem RECHTSstaat - und wenn einige zu dumm oder naiv sind sich um ihre eigenen Rechte zu kümmern, dann ist das deren problem und nicht meins!

Du bist ja ein richtig sympatischer !

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