Detaillierte "Rechnung" auch im Garantiefall?

Audi A3 8P

Hallo Leute,

heute NAchmittag hole ich meinen 8PA beim 🙂 ab. Die Kiste ist 2 Monate alt und u.a. hat ein Steuergerät hat die Grätsche gemacht. Lasst ihr euch auch im Garantiefall eine genaue Übersicht geben, was alles getauscht wurde?

Ach ja, noch eine Sache. Ich habe gestern das Auto zum 🙂 gebracht aber die Kiste ist erst heute fertig. Muss ich dennoch für beide Tage den Leihwagen bezahlen? Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass der 🙂 eine Art Verpflichtung hat, den Defekt innerhalb eines Tages zu beheben - oder irre ich mich da?

Vielen Dank für eure Hilfe 😁

Viele Grüße
qfactor

17 Antworten

Zum ersten: Ich denke nicht. Ich hatte jedenfalls vor einiger Zeit einen Kühlerwechsel auf Garantie (Haar-Riss an der Zuleitung). Der Meister meinte, dass das "deutlich über 1000 Euro kosten würde", mir aber ja egal sein könnte wegen Garantie. Ich habe auch nachher keinerlei Rechnung oder sonstige Schriftstücke bekommen, denen ich einen Preis hätte entnehmen können.

Danke für die Antwort !

Jetz bin ich aber noch mehr verunsichert, da man mir vorhin Bescheid gab, dass das Ersatzteil immer noch nicht da sei. Jetzt hab ich den Ersatz-Wagen immer noch und bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt was bezahlen muss (wg. Garantie), nur einen Tag oder doch alles.

Zur Hülfe 🙂

Danke und Grüße
qfactor

Zitat:

Lasst ihr euch auch im Garantiefall eine genaue Übersicht geben, was alles getauscht wurde?

Nein.

Zitat:

Jetzt hab ich den Ersatz-Wagen immer noch und bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt was bezahlen muss (wg. Garantie), nur einen Tag oder doch alles.

Bezahlen müsstest du was (man bekommt keinen Ersatzwagen bei Reperaturen gratis), außer dein Freundlicher übernimmt dies auf Kulanz. Bezahlen würde ich max. einen Tag, aber das ist wohl ne Sache des Verhandlungsgeschickes von dir.

lg, Rainer

ich würde schon auf eine detaillierte rechnung pochen, da man auf die reparatur ja auch wieder gewährleistung hat.
bei mir wurden die positionen einzeln aufgeschlüsselt und mit 0,00 euro kosten beziffert.

gruss,
michael

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Hallo,

bei Reparaturen innerhalb der Garantie entfällt die Gewärleistung, diese greift nur bei Reparaturen ausserhalb der Garantie.

Thema Leihwagen: War der Wagen noch Fahrtüchtig? Wenn nein, dann sollte hier die Mobilitätsgarantie greifen. Wenn noch Fahrtüchtig, dann ist das Verhandlungssache.

Gruss Thomas

Auch wenn die Werkstatt keine Rechnung ausstellt, hast Du das Recht einen Reparaturnachweis zu verlangen. Ob dies in Form einer formalen Rechnung ohne Preisangabe ist, oder im Fahrzeuglebenslauf auftaucht, die Dir die Werkstatt ausdrucken kann.
Auf jeden Fall nicht abspeisen lassen, da Du auch hier wieder Garantie auf das ausgetauschte Teil hast.
Man stelle sich enfach nur vor, daß Du zu einer anderen (freien) Werkstatt gehst, die davon überhaupt keine Kenntnis hat.

Wenn die reine Reparaturzeit länger als 2 Stunden dauert, bekommt man einen Leihwagen kostenlos.

Zitat:

Original geschrieben von Gerbel


Auch wenn die Werkstatt keine Rechnung ausstellt, hast Du das Recht einen Reparaturnachweis zu verlangen. Ob dies in Form einer formalen Rechnung ohne Preisangabe ist, oder im Fahrzeuglebenslauf auftaucht, die Dir die Werkstatt ausdrucken kann.
Auf jeden Fall nicht abspeisen lassen, da Du auch hier wieder Garantie auf das ausgetauschte Teil hast.

Die Rep. taucht definitiv in der Rep-History des Fahrzeuges auf, die über die Fahrzeugident.nr. von jedem VW/Audi Händler/Servicepartner abgerufen werden kann.

Garantie hast Du auf das ausgetauschte Teil nur wenn Du auch noch Neuwagengarantie übrig hast !

Soll heißen wird Teil XYZ am letzten Tag der Neuwagengarantie ausgetauscht und das Teil geht am nächsten Tag kaputt hast Du keinen Anspruch auf eine weitere Garantieleistung/rep. ( hier steht die Kulanz allerdings im Raum).

Audi garantiert ab Fahrzeugübergabe für 2 jahre ein fehlerfreies Fahrzeug !

Anders verhält sich das bei einer kostenpflichtigen Rep. hier hast Du dann die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung ohne gesetzlichen Anspruch (Ausnahme ist wenn die Garantie Bestandteil des Kaufvertrages ist bzw. damit geworben wird).

Viele Grüße

g-j🙂

Zitat:

Original geschrieben von Businessman


Wenn die reine Reparaturzeit länger als 2 Stunden dauert, bekommt man einen Leihwagen kostenlos.

Das ist aber nicht überall so.

Hier ist es so, dass man- wenn die Reperatur nicht unter die Mobilitätsgarantie fällt (das Fahrzeug also fahrtüchtig ist)- keinen Anspruch auf Ersatzwagen hat.

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch


Das ist aber nicht überall so.
Hier ist es so, dass man- wenn die Reperatur nicht unter die Mobilitätsgarantie fällt (das Fahrzeug also fahrtüchtig ist)- keinen Anspruch auf Ersatzwagen hat.

Dann unterstelle ich Deinem Händler mal ganz frech das er im Falle einer Garantierep. die länger als 2 Std. dauert, ein fahrzeug über Audi abrechnet das du nicht zur Verfügung gestellt bekommst !😉

Viele Grüße

g-j🙂 der weiß das Audi im Falle einer Garantierep. für 2 Tage ein Ersatzfahrzeug bezahlt ! Und dies hat nichts mit der MOB.Garantie zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch


Das ist aber nicht überall so.
Hier ist es so, dass man- wenn die Reperatur nicht unter die Mobilitätsgarantie fällt (das Fahrzeug also fahrtüchtig ist)- keinen Anspruch auf Ersatzwagen hat.

Auch wenn das Auto fahrtüchtig ist, wenn die Rep. länger als 2 Stunden dauert, gemeint ist die tatsächliche Arbeitszeit, bekommt jeder einen Ersatzwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Businessman


Wenn die reine Reparaturzeit länger als 2 Stunden dauert, bekommt man einen Leihwagen kostenlos.

Kenne das nur als Mobilitätspaket beim A6 und A8 so. Und auch dort nur bei Werkstätten, die an dem Paket teilnehmen. Man bekommt dann minimum einen A6.

Beim A3, A4, etc. habe ich davon noch nix gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Businessman


Auch wenn das Auto fahrtüchtig ist, wenn die Rep. länger als 2 Stunden dauert, gemeint ist die tatsächliche Arbeitszeit, bekommt jeder einen Ersatzwagen.

also mein alter 🙂 wollte meinen 8P zur fehlersuche mind. zwei !!! tage in der werkstatt haben. für einen ersatzwagen sollte ich pro tag 30 euro zahlen. daraufhin war es eben nicht mehr mein 🙂...

Zitat:

Original geschrieben von Timo83


Kenne das nur als Mobilitätspaket beim A6 und A8 so. Und auch dort nur bei Werkstätten

Ist laut meines Wissens nach eine einheitliche Regelung seitens Audi die seit dem 01.08.06 in Kraft ist. (Aussage BM + Bestätigung meines freundlichen). Bitte mal verbessern oder Ergänzen BM !

Danke und viele Grüße

g-j🙂 der meint das betrifft alle A und S Modelle im Rahmen der Garantie und es ist händlerunabhängig ! Und es hat nichts damit zu tun ob ein Fahrzeug noch fahrtüchtig ist oder nicht ! Audi nicht der Händler zahlt !

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