Detaillierte "Rechnung" auch im Garantiefall?

Audi A3 8P

Hallo Leute,

heute NAchmittag hole ich meinen 8PA beim 🙂 ab. Die Kiste ist 2 Monate alt und u.a. hat ein Steuergerät hat die Grätsche gemacht. Lasst ihr euch auch im Garantiefall eine genaue Übersicht geben, was alles getauscht wurde?

Ach ja, noch eine Sache. Ich habe gestern das Auto zum 🙂 gebracht aber die Kiste ist erst heute fertig. Muss ich dennoch für beide Tage den Leihwagen bezahlen? Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass der 🙂 eine Art Verpflichtung hat, den Defekt innerhalb eines Tages zu beheben - oder irre ich mich da?

Vielen Dank für eure Hilfe 😁

Viele Grüße
qfactor

17 Antworten

Also ich finde die neue Regelung eigentlich OK. Zwei Stunden ist ja in Ordnung. Wahrscheinlich wissen das nur noch nicht alle Freundlichen.

Bei einer Inspektion würde ich es verstehen, wenn der 🙂 das Leihauto, falls benötigt, berechnet.

Also mein Baby ist jetzt auch schon in der Werkstatt. Ist zwar erst 4 Wochen alt, aber es gibt jetzt schon gleich einen neuen Turbolader und ein neues DSG-Getriebe.

Zum Mietwagen kann ich nur folgendes sagen:
Meinen A3 am Montag ohne Termin zum 🙂 gebracht. Am Freitag dann angerufen worden das es nichts wird mit dem Wagen zum Wochenende wegen dem Getriebe. Soll doch bitte vorbeikommen und mir einen Ersatz A3 für 0,00 € abholen. Ich also am Samstag Morgen hin und doof geguckt. Denn aus dem angekündigten A3 war plötzlich ein Seat Ibiza bzw. VW Fox geworden. Auf Nachfrage, was denn mit dem A3 sei, wurde nur gesagt ich hätte nur Anspruch auf ein kleineres Fahrzeug, aber in keinem Falle einem gleich- oder höherwertigen.
Da hab ich aus Überzeugung dankend abgelehnt und noch ergänzend hinzugefügt das ich lieber Fahrrad fahre als VW Fox oder Seat Ibiza. Wurde daraufhin noch dumm angeguckt und darauf aufmerksam gemacht das 90% der Kunden "froh" sind mobil zu bleiben.
Nun gut, am Montag um 8 Uhr klingelt mein Handy und der Meister ist dran der mein Fahrzeug bearbeitet. Ohne das ich was gesagt oder mich beschwert hätte bot er mir einen Audi TT (altes Modell) für die Reparaturzeit an (natürlich wieder für 0,00 €).
Ich also gleich hin und den netten Flitzer abgeholt. Super Service vom 🙂, aber warum nicht gleich so ?

Ich denke das die Kosten für den Ersatzwagen eh im Rahmen der Garantie von Audi übernommen werden. Und der 🙂 verdient noch ein bisschen dran, denn ich unterstelle mal einfach dreist das die den Mietwagen über die ganze Zeit abrechnen. Mir solls recht sein, ich fahr wieder Audi (und das mit Spassfaktor) und nehme den Werkstattaufenthalt von meinem A3 gleich lockerer.

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez


Ist laut meines Wissens nach eine einheitliche Regelung seitens Audi die seit dem 01.08.06 in Kraft ist. (Aussage BM + Bestätigung meines freundlichen). Bitte mal verbessern oder Ergänzen BM !

Danke und viele Grüße

g-j🙂 der meint das betrifft alle A und S Modelle im Rahmen der Garantie und es ist händlerunabhängig ! Und es hat nichts damit zu tun ob ein Fahrzeug noch fahrtüchtig ist oder nicht ! Audi nicht der Händler zahlt !

Ja, stimmt so genau.

Beim A6 und A8 bleibt das "große" Mobilitätspake, heißt, dass man bei einer großen Inspektion usw. einen Leihwagen bekommt.

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