Der zu Überholende beschleunigt beim Überholvorgang...

Hi Leutz,

es gibt Situationen, da könnte man in's Lenkrad beissen.

Es kommt nicht oft, aber von zeit zu Zeit schon vor. So wie gestern:

Ich war auf einer Bundesstraße unterwegs und habe einen PKW überholt. Beim Überholvorgang bemerke ich, wie der zu Überholende sein Fahrzeug (zuvor konstante Gschwindigkeit) stark beschleunigt. Offensichtliches Ziel: Er möchte nicht überholt werden.

Soweit, so schlecht. Glücklicherweise habe ich reichlich Drehmoment zur Verfügung und kann - obgleich ich damit in einen nicht mehr zulässigen v-Breich gekommen bin, den Überholvorgang abschließen.

Danach folgendes Verhalten des Überholten: Lichthupe, dichtes Auffahren, Drohgebärden.

Nun bin ich aus dem Alter für spontane, unüberlegte reaktionen raus, deswegen bin ich einfach weiter gefahren und habe ihn irgendwann nicht mehr hinter mir gehabt, aber:

Was wäre die angemessene Reaktion?? So wie gemacht weiterfahren, ignorieren?? Kennzeichen notieren und Anzeigen? Was wäre der genaue Tatbestand?? Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung??

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Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


. Auch hier ist das vorausf. Fzg solange nicht gehindert zu beschleunigen bis es eingeholt ist" ... (Liste div Gerichtsurteile).

Gruß Meik

frei übersetzt:

genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister...

Ist der zu Überholende eingeholt (gleiche Höhe) dann darf er nicht mehr beschleunigen...wird nur gerade angesetzt zum überholen ist das eigene Beschleunigen legitim...somit ist doch alles KLAR🙂

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Hier mal der Absatz aus meiner StVO-Kommentierung:

"Abs6 gilt nur für eingeholte Fahrzeuge. Eingeholt ist ein Fzg. dan wenn ein nachf. sich auf der linken Siete mit ihm auf gleicher oder nahezu gleicher Höhe befindet. Es ist eine Unsitte am ende einer Gesschw.Beschränkung, z.B. am Ortsausgang, Fzge. nach lichts ausscheren um unter Ausnutzung des Beschl.Verbotes zu überholen obwohl der Vorausfahrende ebensoschnell beschleunigen könnte und der Überholvorgang somit unnötig wäre. Auch hier ist das vorausf. Fzg solange nicht gehindert zu beschleunigen bis es eingeholt ist" ... (Liste div Gerichtsurteile).

Gruß Meik

@Meik: Danke, danke, danke, tausend Dank,

ich hab es gesucht, aber nicht gefunden, doch jetzt ist es ja endlich aufgeklärt. Hoffentlich überzeugt es nun auch die bisherigen Zweifler/die Gegenfraktion.

Gruß mr.of 🙂

Solange ihr euch (nach Kommentar) an die StVO haltet und niemand gefährdet, hat auch niemand ein Problem damit.

Nur wenn ihr daraus wirklich ein "Spielchen" macht, um Macht und Überlegenheit zu demonstrieren, obwohl ihr kilometerlang dahergeschlichen seit, ist es doch mehr als bedenklich...

@Meik: Du bist gerade mein Held des Tages geworden. Ich fing langsam an zu glauben, dass ich wirklich jedes mal vom Gas gehen müsse, nur weil jemand hinter mir den Blankoscheck Überholspur ausspielt. Hätte ich auch seltsam gefunden.

@razor23: Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich hatte nur ein Problem damit, dass zehn Meter hinter einem jemand mit gleicher Geschwindigkeit auf die Überholspur wechselt und dann, nach zahlreicher Darstellung in diesem Thread, der Vorausfahrende vom Gas gehen soll.
Man stelle sich mal vor, was das für ein Chaos gäbe. Dann wäre der Vorausfahrende überholt, würde seinerseits wieder Gas geben und auf die Überholspur wechseln und der nun Vorausfahrende, der eben überholt hatte, wäre seinerseits gesetzlich gezwungen, dem gleich schnellen Hintermann Platz zu machen, nur weil dieser nun Überholabsicht angemeldet hat. Und so weiter und so fort.

Ist schon gut, dass es solche Gesetzeskommentare gibt, die das präzisieren, wo man beim Ausformulieren des Gesetzes zu schlampig war.

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Zitat:

Pflichten des zu Überholenden:

Der Überholte darf ab Beginn des Überholvorgangs (idR Ausscheren, hängt nicht vom Eingeholtsein ab) nicht mehr beschleunigen, weil dies den Überholweg verlängern und nicht mehr abschätzbar machen würde (Bay VM 78 42).
Zwar muss, wer beschleunigen will, nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken (Bay DAR 68 166), merkt er aber (@Ankommer 🙂), dass er überholt werden soll, so muss er sich darauf einrichten, und darf nicht weiter beschleunigen (HA VRS 8 227)

(Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht)

Meine Quelle war "StVO - Kommentar von Bouska/Leue", ebenfalls mit diversen Gerichtsurteilen dazu im Anhang.

Ziemlich uneindeutig beim Hentschel "merkt er aber dass er überholt wird ..." Und wenn nicht? Zurückblicken muss er ja auch nicht. 😕

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Meine Quelle war "StVO - Kommentar von Bouska/Leue", ebenfalls mit diversen Gerichtsurteilen dazu im Anhang.

Ziemlich uneindeutig beim Hentschel "merkt er aber dass er überholt wird ..." Und wenn nicht? Zurückblicken muss er ja auch nicht. 😕

Gruß Meik

damit ist aber auch klar das ein bewusstes Verhindern,man hat es ja wahrgenommen und beschleunigt deshalb ebenfalls vorzeitig, doch schon eher Grauzone ist und nicht durch die Regeln gedeckt ist.....mit Rücksicht auf die Entgegenkommer auch nachvollziehbar..

mdfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von andyrx


damit ist aber auch klar das ein bewusstes Verhindern,man hat es ja wahrgenommen und beschleunigt deshalb ebenfalls vorzeitig, doch schon eher Grauzone ist und ...

... an gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr grenzt.

Deshalb: wenn z.B. so ein "Schwachmat" kurz vor dem Ortsausgang unter Überschreiten der zHg zum Überholen ansetzt ==> Lass ihn fliegen und freu Dich, dass die Vöglein zwitschern.

😁😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Solange ihr euch (nach Kommentar) an die StVO haltet und niemand gefährdet, hat auch niemand ein Problem damit.

Nur wenn ihr daraus wirklich ein "Spielchen" macht, um Macht und Überlegenheit zu demonstrieren, obwohl ihr kilometerlang dahergeschlichen seit, ist es doch mehr als bedenklich...

@razor23: Wo nimmst du diese ungeheure Unterstellung her???

Hier hat wirklich niemand irgendwo etwas von kilometerlangen Schleichfahrten geschrieben, wobei du sogar ein provokantes Handeln unterstellst. Das ist wirklich nicht korrekt.

Warum schließt du dich eigentlich bei den gebotenen Handlungen nicht mit ein? Schreib doch nicht "Solange IHR..." und "Wenn IHR...", denn auch für DICH sollten diese Regeln dann gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Pflichten des zu Überholenden:

Der Überholte darf ab Beginn des Überholvorgangs (idR Ausscheren, hängt nicht vom Eingeholtsein ab) nicht mehr beschleunigen, weil dies den Überholweg verlängern und nicht mehr abschätzbar machen würde (Bay VM 78 42).
Zwar muss, wer beschleunigen will, nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken (Bay DAR 68 166), merkt er aber (@Ankommer ), dass er überholt werden soll, so muss er sich darauf einrichten, und darf nicht weiter beschleunigen (HA VRS 8 227)

(Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht)

Ja, aber dabei geht es um zulässige Überholvorgänge, also diese, welche auch erlaubt sind. Sowas in der Art, wo einer wirklich mit 70 auf freier Landstraße mit seinem 740er BMW Landschaftskunde betreibt und vor sich hin döst, plötzlich aber merkt, da will mich ein Fiesta überholen, nö-so geht das nicht und aufs Gaspedal latscht. Diese Fälle sind mir auch hinreichend bekannt, erlebt man an fast jedem Wochenende, wenn die Gutbetuchten in ihren großen Edelkarren die Kastenordnung aufrecht erhalten wollen. Aber da habe ich auch kein Problem, solange der kein Beschleunigen, Austrudeln, Beschleunigen, Austrudeln,... - Spiel vorhat.

Zitat:

Original geschrieben von mr.of


@razor23:
denn auch für DICH sollten diese Regeln dann gelten.

Du hast da was falsch verstanden, er nimmt sich nur das Recht heraus deutlich schneller zu fahren als erlaubt. Falls du es noch nicht weisst, razor23 ist das Synonym für M.S 😁 😁

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Du hast da was falsch verstanden, er nimmt sich nur das Recht heraus deutlich schneller zu fahren als erlaubt. Falls du es noch nicht weisst, razor23 ist das Synonym für M.S 😁 😁

Gruß Meik

Ach so, ja genau, das ist doch der mit dem roten Fiat-Ducato. 😁

Meine Herren 😰 ... hier gehts ja zu wie auf dem Paragraphenrossmarkt 😁

Ich gehe mal davon aus, dass die Paragraphen, Kommentar und Urteilszitierer hier sehr genau wissen, mit welchem Kaugummi sie da handeln.. *sfg*
Und jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, also mal ganz ruhig mit dem Pauschalisieren.....
Elk_EN´s Zitat bezieht sich mitnichten nur auf "regelkonforme" Überholvorgänge.... daraus wäre ja konkludierbar, dass eben der Regelverstoss eines anderen den Betroffenen von allen "Regellasten" befreit. Das mag zwar ggf. die Schuldfrage tangieren und er muss auch nicht grundsätzlich damit rechnen, entbinden tut es jedenfalls von gar nix. Tlw. sogar im Gegenteil... aber das ist eine andere Geschichte. Anarchie vs. Anarchie.... interessant (und selbstverachtend, das Rechtsgut scheint euch wichtiger als euer Arsch).

Wäre nicht etwas mehr Pragmatismus passender?
"Ätschibätschi" - egal von welcher Seite, ob nun durch schiere PS oder per vermeintlichem Recht - ist doch etwas kindisch und vor allem: Was änderts? Eben, gar nix. Oder ist das hier der "ich bin ja so integer" Wettbewerb?
RIP - er hatte Recht. 😉 ...joa, sieht schon gut aus...

Fahrt doch einfach so weiter wie ihr fahren würdet, wenn der Überholer gar nicht existent wäre - damit rechnet der nämlich idR auch. Und zeigt euch doch auch mal ganz generös - ja doch, auch damit kann man "Stärke" zeigen... schön rechts fahren und fertisch. Als Überholer kann man sich auch mal für sowas bedanken - da freuen sich doch gleich alle. Anschieben bringt ja auch nix.... ausser einen aggressiven Reflex.

In diesem Thread kann man doch (wenn man denn will) recht schön in die Gedanken, Gefühle, Ängste und Motivationen des jeweiligen Gegenübers blicken ... und beiderseits (!!!!) in Zukunft etwas Rücksicht darauf nehmen. Dann läuft´s gelassener, bin ich mir sicher.
Also ich hab schon versuchsweise etwas aus diesem Thread übernommen...
Und die zHG usw. als hl. Gral der Sicherheit... mal ehrlich, das ist doch jetzt echt zu seicht.

Die Extrembeispiele (auf beiden Seiten) wird es immer geben. Einfach weil manche so derart in ihrem (rücksichtslosem) Freiheitswahn oder eben auch ihrem Persönlichkeitsfrust gefangen sind, dass es ihnen eigentlich gar nicht mehr ums Fahren geht.... oder um Recht... oder Sicherheit.... oder...
Zu der Klientel wollen wir uns doch sicher alle nicht zählen, oder?
Der kann Verständnis, Regeln und Sanktionen nicht helfen - nur ein guter Psychologe ... auf beiden Seiten, wohlgemerkt! 😉

RRRRrrrrrrr, da läßt man mal voll den Mr.Hyde raus und schon wird hier vom Dr.Jekyll der Zeigefinger gehoben! RRRRrrrrrr 😁

Ein hab ich aber noch.... 😁
Überschreiten der zHG und Gefährdung damit per se.... Quark!
Egal ob zu schnell, Überholverbot usw., in der Strafbemessung spielt "mit Gefährdung" eine Rolle .... weil man eben auch 180 auf der Landstrasse ohne Gefährdung fahren kann! Oder im Überholverbot überholen... oder....
Ätsch!

*Fingerfälltmirgradnichtsein* 😉

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