Der zu Überholende beschleunigt beim Überholvorgang...
Hi Leutz,
es gibt Situationen, da könnte man in's Lenkrad beissen.
Es kommt nicht oft, aber von zeit zu Zeit schon vor. So wie gestern:
Ich war auf einer Bundesstraße unterwegs und habe einen PKW überholt. Beim Überholvorgang bemerke ich, wie der zu Überholende sein Fahrzeug (zuvor konstante Gschwindigkeit) stark beschleunigt. Offensichtliches Ziel: Er möchte nicht überholt werden.
Soweit, so schlecht. Glücklicherweise habe ich reichlich Drehmoment zur Verfügung und kann - obgleich ich damit in einen nicht mehr zulässigen v-Breich gekommen bin, den Überholvorgang abschließen.
Danach folgendes Verhalten des Überholten: Lichthupe, dichtes Auffahren, Drohgebärden.
Nun bin ich aus dem Alter für spontane, unüberlegte reaktionen raus, deswegen bin ich einfach weiter gefahren und habe ihn irgendwann nicht mehr hinter mir gehabt, aber:
Was wäre die angemessene Reaktion?? So wie gemacht weiterfahren, ignorieren?? Kennzeichen notieren und Anzeigen? Was wäre der genaue Tatbestand?? Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung??
335 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Primotenente
Welche Lösung wählen? A oder B?
Ich würde Lösung A wählen
meine Feststellung ist das der der Überholt und sich dabei verschätzt hat, nur denkt "ich muss da noch vorbei" und auf dem Gas stehen bleibt. Die Möglichkeit vom Gas zu gehn und zurückzustecken kommt ihm nicht in den sinn, meistens sind die schon mit der Situation überfordert. Von daher geh ich voll in die Eisen und fahr soweit rechts wie ich kann.
Habs auch schon oft genug als Gegenverkehr erlebt, das ich und der zu Überholende eine Vollbremsung hinlegen mussten damit die 2 oder 3 die Überholen noch vorbeikommen, zurückstecken tut von denen irgendwie keiner.
Ach so, wir reden also wieder über die 95% überdurchschnittlich guten Autofahrer 😛
Warum wird eigentlich immer alles pauschalisiert? (nech Razor 😉) An einem Überholmanöver ist überhaupt nichts schlimmes, wenn einer langsamer fährt als möglich und erlaubt fährt man halt vorbei. Wenn man das Gefühl hat der Vordermann träumt darf (ausserots) auch Hupe oder Lichthupe vorher benutzt werden - soweit doch alles kein Problem, keine Gefahr und alles schön legal.
Andererseits werde ich auch zigmal auf Landstrasse überholt obwohl ich schon Tacho +10 fahre. Ist das auch noch nötig? Oder der 10cm Seitenabstand zu Radfahrern, oder das Überholen kurz vor einer Kurve oder genauso das Gasgeben wenn man überholt wird.
Und 10km/h langsamer als erlaubt sind nach aktueller Rechtsprechung KEIN Grund ausserorts zu überholen. Lasst das mal einen LKW machen dann ist das Geschrei "Elefantenrennen" wieder gross. Oder doch nur Raser den die Höchstgeschwindigkeit nicht interessiert? 🙄
Da gibts schon noch einen kleinen Unterschied zwischen problemlos und ungefährlich und "muss nicht sein" 😉
Gruß Meik
@ Meik´s 190er
offengestanden hat es dich wenig zu interessieren ob dich jemand überholt wenn Du +10km/h fährst und jemand überholen will ...er handelt sich sein Bussgeld selbst ein,aber das muss er verantworten....es steht niemanden zu dies einzubremsen oder gar zu verhindern,ein beschleunigen sowie der ''Gesetzesbrecher'' sich auf der anderen Spur befindet erscheint mir nicht legitim und durch irgend eine Vorschrift gedeckt....😉
Ob ein Überholen sinnvoll oder notwendig erscheint hat uns als ''Überholten'' nicht zu interessieren solange er uns nicht behindert oder gefährdet....im Umkehrschluss darf der Überholte keine Gefährdung herraufbeschwören weil er den Überholvorgang durch Aktionen verlängert oder verhindert...😉
@all
zum nachlesen😉
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Grüße Andy
Hab ich irgendwo gesagt dass ich die Leute dann ausbremse oder ausbeschleunige? 😕
Wobei die gegen meinen 75PS Saugdiesel eh keine Chance haben 😁 😁
Verständnis muss ich dafür aber trotzdem nicht haben wenn jemand anderes meint für ihn gelten die Verkehrsregeln nicht. Ihm das verständlicher zu machen ist Aufgabe der Polizei, nicht meine.
Gruß Meik
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hab ich irgendwo gesagt dass ich die Leute dann ausbremse oder ausbeschleunige? 😕
Wobei die gegen meinen 75PS Saugdiesel eh keine Chance haben 😁 😁
Verständnis muss ich dafür aber trotzdem nicht haben wenn jemand anderes meint für ihn gelten die Verkehrsregeln nicht. Ihm das verständlicher zu machen ist Aufgabe der Polizei, nicht meine.
Gruß Meik
OK, dann habe ich mich verlesen und die gesammelten Threads Eindrücke dieses Threads in deinem Post verdichtet😉
sorry😉
Grüße Andy
ups der Text gehörte hierzu 🙂
Zitat:
offengestanden hat es dich wenig zu interessieren ob dich jemand überholt wenn Du +10km/h fährst und jemand überholen will ...er handelt sich sein Bussgeld selbst ein,aber das muss er verantworten....es steht niemanden zu dies einzubremsen oder gar zu verhindern,ein beschleunigen sowie der ''Gesetzesbrecher'' sich auf der anderen Spur befindet erscheint mir nicht legitim und durch irgend eine Vorschrift gedeckt....
Was natürlich genauso richtig ist, wie es auch keinem zusteht, jemanden durch das eigene Überholen zu gefährden, zu behindern oder dessen Auto zu beschädigen … ganz gleich wie gestört man sich durch das „langsam“ voraus fahrende Fahrzeug auch fühlt … den Überholer hat es dabei nicht zu interessieren, warum der vorausfahrende „Schleicher“ langsamer fährt als es dem Überholer gefällt … der Überholer hat also nicht das Recht den Vorausfahrenden abzustrafen (reinschneiden, abdrängen, ausbremsen usw.) … wie auch immer, nur das sich nicht eine Seite hier benachteiligt fühlt 🙂
Wir drehen uns im Kreis, denn wer sagt hier eigentlich immer, ein nicht gefährdender Überholvorgang würde ihn stören … ich gehe davon aus, die Leutchen beschweren sich nur über gefährliche Aktionen beim Überholen (beiderseitig) …
Das dabei richtige Verhalten BEIDER Seiten steht in Andys angegeben Link … 😉
@quattro-pit,
Eingangs des Threads wurde teilweise ja das Verhindern von Überholmanövern diskutiert weil die Geschwindigkeit innerorts vom Überholer überschritten wird....bzw. es für einige Fahrer Gründe gibt/ genannt wurden einen Überholvorgang zu unterbinden....deshalb hab ich den Link nochmal eingestellt😉
Grüße Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
offengestanden hat es dich wenig zu interessieren ob dich jemand überholt wenn Du +10km/h fährst und jemand überholen will ...er handelt sich sein Bussgeld selbst ein,aber das muss er verantworten....
Eben. Wenn jemand auf freier Strecke +10,+20,+30,+40 km/h fahren möchte, seine Sache, sein Geld und wenn er es zu sehr übertreibt: sein Führerschein.
Wieso das dann beim Überholvorgang plötzlich zu solchen Auseinandersetzungen führen muss?
Und wenn man der Meinung ist, die Geschwindigkeitsüberschreitung gefährdet jetzt sämtliche Verkehrsteilnehmer im Umkreis von 10km, ist es wohl das blödeste, was einem einfallen kann, wenn man beim Überholtwerden dann selbst beschleunigt, selbst zu schnell fährt und selbst noch viel mehr den Verkehr gefährdet.
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
@ Meik´s 190er
offengestanden hat es dich wenig zu interessieren ob dich jemand überholt wenn Du +10km/h fährst und jemand überholen will ...er handelt sich sein Bussgeld selbst ein,aber das muss er verantworten....es steht niemanden zu dies einzubremsen oder gar zu verhindern,ein beschleunigen sowie der ''Gesetzesbrecher'' sich auf der anderen Spur befindet erscheint mir nicht legitim und durch irgend eine Vorschrift gedeckt....😉
Ob ein Überholen sinnvoll oder notwendig erscheint hat uns als ''Überholten'' nicht zu interessieren solange er uns nicht behindert oder gefährdet....im Umkehrschluss darf der Überholte keine Gefährdung herraufbeschwören weil er den Überholvorgang durch Aktionen verlängert oder verhindert...😉
@all
zum nachlesen😉
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Grüße Andy
Offengestanden, wenn schon Verweis auf §5, dann aber auch ein Hinweis, dass noch immer die gesamte StVO gilt. Und da sind nun einmal Höchstgeschwindigkeiten verbindlich. und wenn du §5,Abs.2,S.2 nimmst (Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.), dann ist der Überholvorgang eben auch dann unzulässig, wenn er auf die Unzulässigkeit der Übeschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen ist, denn die Überschreitung der zHG ist eben eine pauschale Gefährdung. -> Als zu Überholender muß ich mit solch einer unzulässigen Handlung nicht rechnen.
Und lass dir bitte mal die Definition aus §5 auf der Zunge zergehen: Kurz hinter den zu Überholenden Rausscheren bei gleichem Geschw.niveau und dann erst Fahrt aufnehmen ist nicht zulässig (s.§5,Abs.2,S.2), da muß man schon vorher Fahrt aufgenommen haben und zeigen, dass da eine wesentlich höhere Geschw. anliegt.
Man, ist denn hier kein einziger Verkehrsrichter im Sicherheitsforum, der mal ein richtig gutes, fundiertes, erklärendes Statement zur Sachlage abgeben kann? Sowas wünschte ich mir hier im Forum, nicht nur immer diese Laiendiskussionen.
@mr. of:
Da braucht man keinen Richter o. Ä.: Du hast es doch bereits richtig beschrieben. Aber es gibt nunmal immer wieder Menschen, die sich einfach nicht an Regeln halten wollen (es lebe die Anarchie...). Aber wehe dem, der sich dann mal nicht gesetzestreu verhält und dadurch den Anarchisten behindert... dann ist aber was los...
Es gab da mal eine interessante TV-Reportage, da haben ahnungslose Leute verbotenerweise andere Autos zugeparkt. Daraufhin wurden diese von den TV-Mitarbeitern zugeparkt... dreimal darf man jetzt raten, wie die Reaktion war.
Tenor: Ich darf das, andere aber nicht.
Hallo,
es ist aber nicht unsere/eure/deine/meine Aufgabe die Durchsetzung eines Speedlimits wahrzunehmen...😉 es sei denn Du bist dazu von Rechts wegen legitimiert...sieh Anhang😉
um den Überholvorgang zu verhindern müsste man selbst die Regeln übertreten....und dies ist glaube ich nicht vorgesehen
Grüße Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
Hallo,
es ist aber nicht unsere/eure/deine/meine Aufgabe die Durchsetzung eines Speedlimits wahrzunehmen...😉 es sei denn Du bist dazu von Rechts wegen legitimiert...sieh Anhang😉
um den Überholvorgang zu verhindern müsste man selbst die Regeln übertreten....und dies ist glaube ich nicht vorgesehen
Grüße Andy
a) Wenn nicht wir, wer dann? 😉
b) andyrx - du wiederholst dich, meiner Bitte nach Fundstellen im §-Dickicht bist du ja noch nicht nachgekommen und machst hier wieder so eine unkonkrete Andeutung. Wieso verhalte ich mich nicht regelkonform, wenn ich die mir zustehenden Möglichkeiten legal ausnutze, konkret: ich gebe Gas, weil vor mir frei ist und die Geschwindigkeitsbeschr. aufgeboben ist. Ich muß nicht ständig in den Rückspiegel schauen, ob da einer an Stellen überholen will, wo es nicht erlaubt/legal möglich ist! Und wenn dieser Heini direkt oder weit hinter mir dann sogar noch zu blöde/unfähig ist, diesen "Akt" vernünftig anzuzeigen (Blinken, etc.), dann nehme ich sowas sowieso nicht wahr.
Wäre der Anteil der Fahrer vom Typ "Platz da, jetzt komme ich" verschwindend gering, keiner würde sich hier aufregen. Aber dieser Anteil wächst und ich schätze, ein Drittel aller Autofahrer haben bereits geistig diesen Zustand angenommen. Da die Ordnungsmacht hinreichend ihr Versagen bei der Bewältigung der Problemlage bewiesen hat, wird der Anteil dieser Fahrergilde bald noch stärker wachsen.
Es gab da mal vor langer Zeit einen sehr rabiaten Werbespruch: "Platz da, jetzt kommt MAZDA!" Den Spruch haben die aber schnell wieder aus'm Rennen genommen, aber irgendwie scheint das bei der MAZDA-Klientel noch immer nachzuhallen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
[BTenor: Ich darf das, andere aber nicht.
Volltreffer, schon interessant wieviele sich das Recht rausnehmen die Verkehrsregeln zu übertreten und von anderen immer wieder das Einhalten derselben fordern 🙄
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von mr.of
b) andyrx - du wiederholst dich, meiner Bitte nach Fundstellen im §-Dickicht bist du ja noch nicht nachgekommen und machst hier wieder so eine unkonkrete Andeutung. Wieso verhalte ich mich nicht regelkonform, wenn ich die mir zustehenden Möglichkeiten legal ausnutze, konkret: ich gebe Gas, weil vor mir frei ist und die Geschwindigkeitsbeschr. aufgeboben ist. Ich muß nicht ständig in den Rückspiegel schauen, ob da einer an Stellen überholen will, wo es nicht erlaubt/legal möglich ist! Und wenn dieser Heini direkt oder weit hinter mir dann sogar noch zu blöde/unfähig ist, diesen "Akt" vernünftig anzuzeigen (Blinken, etc.), dann nehme ich sowas sowieso nicht wahr.
§5 Absatz 6 besagt folgendes:
Zitat:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
D.h. Sobald er blinkt und zum Überholen angesetzt hat(Auf die Gegenfahrbahn gewechselt hat.), hast du deine Geschwindigkeit nicht! zu erhöhen.
Zitat:
a) Wenn nicht wir, wer dann?
Die Polizei!
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
D.h. Sobald er blinkt und zum Überholen angesetzt hat(Auf die Gegenfahrbahn gewechselt hat.), hast du deine Geschwindigkeit nicht! zu erhöhen.
Hier mal der Absatz aus meiner StVO-Kommentierung:
"Abs6 gilt nur für eingeholte Fahrzeuge. Eingeholt ist ein Fzg. dan wenn ein nachf. sich auf der linken Siete mit ihm auf gleicher oder nahezu gleicher Höhe befindet. Es ist eine Unsitte am ende einer Gesschw.Beschränkung, z.B. am Ortsausgang, Fzge. nach lichts ausscheren um unter Ausnutzung des Beschl.Verbotes zu überholen obwohl der Vorausfahrende ebensoschnell beschleunigen könnte und der Überholvorgang somit unnötig wäre. Auch hier ist das vorausf. Fzg solange nicht gehindert zu beschleunigen bis es eingeholt ist" ... (Liste div Gerichtsurteile).
Gruß Meik