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Der ultimative Reifen- und Felgenthread

Audi A4 B6/8E, Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 10. Juni 2010 um 8:57

Hallo,

was haltet Ihr von diesen Felgen?? Würden die auf ´nen B6 Avant gut aussehen?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Ich denke der Preis ist durchaus in Ordnung; Winterreifen runter und gegen neue Sommerreifen getauscht und dann Ende des Jahres wieder verkauft.

Beste Antwort im Thema

@Krisovic würde ich nicht kaufen, wurden für die Fotos ja nicht mal gescheit gereinigt und alle Felgen haben Beschädigungen. Zusätzlich mal wieder diese billigen Reifen, auch wenn diese erst 2 Jahre alt sind, hol dir lieber Original Felgen von Audi, welche in deinen COC Papieren aufgeführt sind und montiere ordentliche Reifen.

Brauchst dann auch nichts eintragen und bist definitiv sicherer unterwegs wie mit Tristar Reifen.

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Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 23. September 2020 um 12:41:59 Uhr:

Zitat:

@a3Autofahrer schrieb am 23. September 2020 um 11:37:38 Uhr:

Meiner Meinung nach gilt diese Aufkleber-Möglichkeit/ Auflage nur für M+S-Reifen. Ansonsten muss der Speed-Index (und Lastindex auch) zu der eingetragenen vmax passen bzw. übertreffen.

Du hast Recht. Dieser Vmax-Aufkleber gilt NUR in Verbindung mit Winterreifen. Sommerreifen müssen immer den entsprechenden Speed- und Loadindex, der in den Papieren steht, entsprechen. Oder höher.

Das ist so nicht richtig.

Sommerreifen müssen nur

-unter Berücksichtigung der Traglastabschläge (Tragfähigkeitsausnutzung) -

> den Speed-Index gemäß der bbH (Vmax)*

> den Last-Index gemäß den max.zulässigen Achslasten*

* aus den "Papieren" haben.

Siehe hier Seite 3:

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 23. September 2020 um 08:58:41 Uhr:

Der Zusatz "91er Reifen nur für Fahrzeuge mit einer Achslast bis 1230 kg" bedeutet: Das Gutachten gilt ja für mehrere Fahrzeuge mit verschiedenen LIs. Die, die eine Achslast von über 1230 kg haben, dürfen den 91er Reifen unter gar keinen Umständen fahren.

gibt für das gleiche Fahrzeug und die gleiche Reifengröße noch die Auflage T89 (89er load Index) z.B. und wie gesagt, bei anderen Reifengrößen fürs gleiche Fahrzeug gilt die Auflage nicht.

Gibt es A4 8E's mit über 1220kg Achslast?

Ich konnte aus euren Postings nicht herauslesen, wo da nun die Besonderheit liegt im Vergleich zu Fahrzeug/Rad/Reifen Kombinationen wo diese Auflage nicht gilt, da wie gesagt diese Auflage relativ sinnlos wirkt. Einen 91er Reifen darf man doch ohnehin nur bis 1230kg fahren, wozu also das ganze?

Zitat:

@touaresch schrieb am 23. September 2020 um 14:57:46 Uhr:

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 23. September 2020 um 12:41:59 Uhr:

 

Du hast Recht. Dieser Vmax-Aufkleber gilt NUR in Verbindung mit Winterreifen. Sommerreifen müssen immer den entsprechenden Speed- und Loadindex, der in den Papieren steht, entsprechen. Oder höher.

Das ist so nicht richtig.

Sommerreifen müssen nur

-unter Berücksichtigung der Traglastabschläge (Tragfähigkeitsausnutzung) -

> den Speed-Index gemäß der bbH (Vmax)*

> den Last-Index gemäß den max.zulässigen Achslasten*

* aus den "Papieren" haben.

Siehe hier Seite 3:

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Ähm... Und worin besteht jetzt der genaue Unterschied zu dem, was Rainer geschrieben hat? :confused: Also ohne das jetzt bis ins kleinste Detail zu obduzieren finde ich da sinngemaess keine grossen Differenzen. Oder stehe ich auf der Leitung?

Andy B7, dieser fragende Gedanke drängte sich mir jetzt auch auf. Ging es hier lediglich um die Abschläge?

Wenn wir uns an den Einwand zur Klebesticker zurückerinnern wollen, dann ist das doch jetzt glaube ich durch. Aber A4_Fahrer7 seine Frage steht ja noch im Raum...

Zitat:

@A4_Fahrer7 schrieb am 23. September 2020 um 15:05:39 Uhr:

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 23. September 2020 um 08:58:41 Uhr:

Der Zusatz "91er Reifen nur für Fahrzeuge mit einer Achslast bis 1230 kg" bedeutet: Das Gutachten gilt ja für mehrere Fahrzeuge mit verschiedenen LIs. Die, die eine Achslast von über 1230 kg haben, dürfen den 91er Reifen unter gar keinen Umständen fahren.

gibt für das gleiche Fahrzeug und die gleiche Reifengröße noch die Auflage T89 (89er load Index) z.B. und wie gesagt, bei anderen Reifengrößen fürs gleiche Fahrzeug gilt die Auflage nicht.

Gibt es A4 8E's mit über 1220kg Achslast?

Ich konnte aus euren Postings nicht herauslesen, wo da nun die Besonderheit liegt im Vergleich zu Fahrzeug/Rad/Reifen Kombinationen wo diese Auflage nicht gilt, da wie gesagt diese Auflage relativ sinnlos wirkt. Einen 91er Reifen darf man doch ohnehin nur bis 1230kg fahren, wozu also das ganze?

Das verstehe ich allerdings auch nicht wirklich. Auf mich wirkt das ebenfalls irgendwie sionnlos. Vielleicht dient dieser Satz auch einfach nur dazu, die ohnehin geltenden Regelungen zu unterstreichen...? Ansonsten vielleicht mal mit diesem Papier bei einer der bekannten Prueforganisationen vorstellig werden und dies in Erfahrung bringen. Ich weiss, eine Hilfe ist das nicht, aber ich kann mir ebenfalls keinen Reim drauf machen.

am 25. September 2020 um 12:22

Hallo, ich habe mir kurzsichtig einen Audi A4 B6 S-line zugelegt. Dieser kam mit den Serien 16 Zoll Felgen. Jetzt habe ich mir 18 Zoll Felgen zugelegt und möchte diese auch gerne eintragen lassen. Ich habe beim Kauf der Felgen einen digitales TÜV-Gutachten dazu bekommen. Die Reifen schließen auch genau mit den Kotflügeln ab. Jetzt ist meine Frage ob ich die so ohne Probleme eingetragen bekomme. Vielleicht kann mir ja einer darüber Auskunft geben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen und Felgen eintragen' überführt.]

Wenn die Reifengrösse im Gutachten steht gibt es keine probl.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen und Felgen eintragen' überführt.]

Um welche Reifengröße handelt es sich denn? Bei dem Model kannst Du bis 235/40x18 fahren bzw. eintragen lassen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen und Felgen eintragen' überführt.]

Ohne genaue Daten der Felgen können wir dir keine Auskunft geben. Also Größe, Breite und Einpresstiefe (ET) brauchen wir. Die Daten stehen auch in der Felge. Wenn die Felgen nicht explizit für den A4 sind, ist außerdem auch auf die Traglast zu achten. Die steht ebenfalls im Gutachten. Wie viel Gewicht die Felgen aushalten müssen, steht im Fahrzeugschein (maximale Achslasten in kg).

Je nach Einpresstiefe gehen keine 235er Reifen mehr. Also wenn die Felgen eine ET von 30 oder niedriger haben, wird das dir vermutlich kein Prüfer eintragen, jedenfalls nicht vorne. Dann brauchst du schmalere Reifen, die sich am Rand etwas nach innen ziehen, damit sie beim Verschränkungstest oder beim starken Einlenken nicht im Kotflügel schleifen.

Sind das Zubehörfelgen oder original Audi?

Ich lasse das Thema von der Moderation in den großen Reifen- und Felgenthread verschieben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen und Felgen eintragen' überführt.]

Hab meinen B6 den Sommer auch mal 18 Zoll Tomason Felgen in braun gepulvert spendiert.

B6 AWX

Sieht gut aus!

Schönen guten Abend, ich fahre einen Audi A4 b7, 2.0 tdi s-line und ich suche nach gebrauchten Alufelgen und Reifen. Kann mir jemand sagen welche Größe ich ausser, der in meinem Brief, angegeben Größe 205/55 R17 91V, nehmen kann. Ich habe das Gefühl, jede Seite, erzählt mir etwas anderes.... Ich wäre echt unheimlich dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Felgen /REIFEN darf ich ohne extra Zulassung auf A4b7sline packen?' überführt.]

Schaust zum Beispiel mal in deine Übereinstimmungsbescheinigung wenn noch vorhanden . Hier ein Beispiel von einem B7 Avant S-Line 2006

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Felgen /REIFEN darf ich ohne extra Zulassung auf A4b7sline packen?' überführt.]

Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg

https://www.a4-freunde.com/attachment.php?attachmentid=138985

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Felgen /REIFEN darf ich ohne extra Zulassung auf A4b7sline packen?' überführt.]

Also auf die Idee mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung wäre ich ehrlich gesagt nie gekommen. Ich hatte die mal bei Audi "nachbestellt", aber letztendlich nie näher reingeschaut.

Einen ganz guten Überblick über die eintragungsfähigen Reifen- und Felgengrößen bekommt man z.B. hier: https://reifen-groessen.de/size/audi/a4/

Trotzdem scheint weder die EG-Übereinstimmungsbescheinigung noch anderweitig zugängliche Dokumentation vor der Notwendigkeit der Eintragung im KFZ-Schein zu bewahren. Ich bin bei meinem A4 Cabrio etliche Jahre mit Reifen der Größe 235/40 ZR18 auf Felge 8J/18 ET 43 (Original Audi 9-Arm 4E0 601 025 AB 1H7) herumgefahren, bis jemandem vom TÜV dann mal auffiel, dass nur 17" Felgen im Schein stehen und er ein Traglastgutachten sehen wollte. Damit wurden sie dann problemlos eingetragen.

Einen ganz guten Überblick über passende Original-Felgen liefert z.B auch: https://www.original-felgen.com/modelle

Langer Rede kurzer Sinn: Falls die Reifengröße nicht im Schein steht, würde ich die neue Variante auf jeden Fall eintragen lassen. Ist ja jetzt nicht so ein gigantischer Aufwand. Kostet halt Zeit und ein paar Euro bei TÜV und Zulassungsstelle. Falls man doch mal in einer Polizeikontrolle landen sollte, dann minimiert das auf jeden Fall unnötige Scherereien, da mir zumindest für Originalfelgen keine ABE-ähnlichen Bescheinigungen vom Hersteller bekannt wären.

Im Falle von Drittanbieter-Felgen sollte ja eigentlich deren ABE ausreichen ... hab ich aber noch nie gefahren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Felgen /REIFEN darf ich ohne extra Zulassung auf A4b7sline packen?' überführt.]

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