Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.
Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.
Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...
Beste Antwort im Thema
Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:
Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !
Gruß SRAM
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@letzterlude
Dass du immer beschönigen musst, um dem Schnellfahren eine Bahn zu brechen. Nötigung = Kapitalverbrechen, ein TL ordentlich zu überziehen = simples Vergehen = Kavaliersdelikt.
Mit Sicherheit hat der Auffahrende den OL bedrängt = erhebliche Unterschreitung des Si-Abstands. Das lassen wir - so er hier so oft der Brauch ist - gerne unter den Tisch fallen. Es könnte ja den OL etwas entlasten!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Mit Sicherheit hat der Auffahrende den OL bedrängt = erhebliche Unterschreitung des Si-Abstands.
Vermutlich richtig und auch bei mir - gestehe ich ehrlich - meist genau so der Fall.
Aber es besteht ja ein kausaler Zusammenhang. Ich würde mein Vergehen nicht begehen, wenn er mich nicht maßregeln würde.
Klar, eins ist so falsch wie das andere. Aber erst durch die falsche Handlung des OL entsteht meine falsche Folgehandlung.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Hoppla. Warum soll man denn mindestens 100cm zum LKW beim Überholen einhalten, wenn hier doch viele schon überfordert sind, eben wenigstens diesen Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern einzuhalten?Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Das beim Ueberholen auch ein gewisser Seitlicher Abstand zu halten ist muessten eigendlich alle wissen. Wie schmal muss der PKW sein um in einer Autobahnhaltestelle den vorgeschriebenen Abstand von 1m zum LKW einzuhalten?Ich finde es gar schizophren, dass sich hier einer IMMER von Radfahrern AUSGEBREMST und GENÖTIGT fühlt, bei Brummi-Fahrern aber auf einmal Verständnis hat?😕
Ups, verwechselst du mich? Ich bin selbst auch Radfahrer und fuehle mich keines wegs ,,Immer`` von Radfahren ausgebremst und genøtigt. Wie kommst da drauf?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ups, verwechselst du mich? Ich bin selbst auch Radfahrer und fuehle mich keines wegs ,,Immer`` von Radfahren ausgebremst und genøtigt. Wie kommst da drauf?
Das galt nicht Dir. Nur der erste teil seines Posting war auf dein zitat bezogen.
Wobei ich nicht glaube, dass auch innerhalb von Baustellen der Mindestabestand von 1m gilt, oder?
Da dieser niemals möglich ist, müsste ja dementsprechend generelles Überholverbot gelten.
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Mir ist zumindest keine Regelung bekannt die den Mindestabstand in der Baustelle beim Ueberholen aufhebt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Ich ueberhole da auch und denke ich komm maximal auf 50 cm
Seitenabstand ist eindeutig geregelt:
Zitat:
Das Gebot, jeweils einen genügenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten
Vorschriften und Leitgedanken über den jeweils gebotenen Seitenabstand finden sich in der StVO in verschiedenen Vorschriften bezogen auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen, aber auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur:
•Gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.
Beim Links-, aber auch beim Rechtsüberholen muss jeweils ein ausreichender seitlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden, der sich nach der eigenen Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Eigenart des Eingeholten richtet (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 54 zu § 5 StVO; BGH VRS 10, 252; BayObLG MDR 1987, 784). Insbesondere Lkw-Fahrer werden darauf zu achten haben, eingeholten Verkehrsteilnehmern nicht bedrängend nahe zu kommen (OLG Hamm VRS 35, 430).Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).
In der Regel, das heißt, wenn
?kein schlechtes Wetter herrscht,
?die Fahrbahn nicht schlecht ist,
?wenn die Überholgeschwindigkeit nicht hoch ist,
?wenn der Eingeholte keine Anzeichen für unsichere Fahrweise zeigt,wird zu eingeholten Kfz ein Seitenabstand von 1 m gefordert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434).
Bei Radfahrern muss der Seitenabstand größer bemessen werden. In der Regel wird man hier 1,5 bis 2,0 m fordern müssen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 55 zu § 5 StVO m. w. N. aus der vielseitigen Rechtsprechung).
Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion: wer in der Baustelle überholt ist spätestens wenn er einen Unfall verursacht dran.
........wenn überwachende Behörden wollen auch ohne daß was passiert 😉
Das Überholen in Baustellen ist damit bestenfalls geduldet (und selbst diese Duldung ist rechtlich nicht sauber) !
Gruß SRAM
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Das Überholen in Baustellen ist damit bestenfalls geduldet (und selbst diese Duldung ist rechtlich nicht sauber) !
Vielen Dank!
Ich les hier immer Nötigung.
Kann mir mal jemand sagen, wo hier die Gewalt oder die Androhung eines empfindliche Übels ist?
Zu was wird der Fahrer des hinteren Fahrzeugs denn überhaupt genötigt? Wenn die Freiheit durch das Tempolimit bereits eingeschränkt wurde, kann hier garkeine Nötigung vorliegen, da es nichts gibt zu dem man jemanden nötigen könnte.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Angesichts der aufgestellten Schilder kann man dem "OL" dann keinen Vorwurf machen.
Eben, darum ja auch die Wahl des Titels. Man könnte rechts bleiben und die anderen ziehen und ggf. Punkte kassieren lassen oder zusehen wie sie zwischen LKW und Leitplanke zermamlt werden, es muss einen ja nicht jucken. Man kann aber auch links bleiben, den eiligen Hintermann zur Weißglut treiben und muss nicht mal theoretisch irgendwelche Sanktionen befürchten wie sonst, wenn man als Links- oder Mittelspurblockierer anderen seine Sicht der Dinge aufzwingen will. Wie gesagt: ein Paradies...
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das kann der OBERLEHRER drehen wie er will.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Es ist schließlich schlichtweg NICHT seine Aufgabe andere Verkehrsteilnehmner zur Einhaltung eines TL/Überholverbotes durch "Zwangsmaßnahmen" zu bewegen.
Wenn er an den Falschen gerät kann u.U. für den Oberlehrer eine Nötigung raus kommen.
Hallo,
also so lange der OL sich an das Tempolimit hält, hat er gar keine Gefahr durch Nötigung oder sonst was zu erwarten. Da kann der Hintermann anzeigen so viel er will. Da Urteil wird in diesem Fall immer zu Gunsten des OL ausfallen.
Bedenke: Er fährt brav 80 km/h und Du möchtest Tempolimit und Überholverbot missachten. Da macht kein Richter mit.
Grüße,
diezge
Auch die saubersten 80kmh heben das Rechtsfahrgebot nicht auf, diezge 😉
Witzig ist doch immer wieder der paradoxe Anspruch mancher Berufskraftfahrer - nämlich, selbst so schnell als nur möglich unterwegs sein zu können, ggf. eben auf Kosten anderer.
Wie bereits gesagt wurde - gerade ein Profi weiß um die Eigenheiten seines Gefährtes (haben wir ja gerade lesen dürfen, gelle) und da er seine Fuhre jederzeit regelgemäß in der Spur zu halten können hat... darf er halt keine 80kmh fahren, wenn er dabei Risiken sieht. Kurzum - er nimmt diese billigend in Kauf bzw. bürdet diese seine Pflicht anderen auf, indem er die Tür einfach zumacht, um selbst fern jeglicher Regel sogar satte 40 Tonnen mit Maximalspeed durchs Nadelör zu pressen.
Nun, natürlich will das keiner - wer möchte dann ggf. mit 50 hinterher, das bringt ja auch nix - und versteht das Begehr, ist es doch kein anderes als das eigene: Schnell durch.
Vielleicht ist es ja am sinnvollsten, in solchen Situationen einfach zu deeskalieren, Regeln hin, Regeln her. Dann fahr ich eben hinter so einem Bruchpiloten oder OL her und ab ist der Lack. Was soll die Aufregung... bringt eh nie was, am Ende rastet noch einer deswegen aus und dann dauerts ja doch nur noch länger, Gehampel wegen Anzeigen und pi pa blubb.
Ist mir pers. einfach zu blöde - sollen sich halt solche Jungs mal ne Weile als die großen Kapitäne an der Flottenspitze oder als Retter der dt. Rechtsmoral fühlen. Ich gönn es ihnen mit einem milden Lächeln im Gesicht. Und dass ein LKW auch so schnell wie´s geht über den Acker will, versteh ich eh, kein Problem.
Auch das ist übrigens Freiheit - Regeln auch mal Regeln sein lassen zu können und schlicht so zu handeln/handeln lassen, wie es unter dem Strich für alle am dienlichsten ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Auch die saubersten 80kmh heben das Rechtsfahrgebot nicht auf...
...aber das vom TE im Eröffnungsbeitrag gepostete Schild in der BAB-Baustelle.
Wenn es zur Befriedigung beiträgt, dann nicht. Anscheind haben manche Komplexe und können nicht rechts fahren.