Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren

Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.

Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.

Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...

2010-10-547
Beste Antwort im Thema

Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:

Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !

Gruß SRAM

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Daß die Breitenbeschränkung auf dem Hinweisschild angezeigt wird, ist, wie ich bereits weiter vorn im Thread dargelegt habe, ein Formfehler, der aber nicht den grundsätzlichen Versuchsablauf in Frage stellt.
Sowas kenne ich gut. Wobei diese "Formfehler" ja meist in Gestalt von unangemessen niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren. Da bin ich jetzt aber froh von Dir meine Auffassung bestätigt zu bekommen, daß man solche "Formfehler" getrost ignorieren kann...😎

Stimmt. Sind alles nur schwarze Zahlen rot umrandet. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Hat der Schildverantwortliche einen Stau verursacht.
Mein Reden - Schildbürgerstreich, mit der Option einer lohnenden Einnahmequelle.

Und keiner sieht die Fahrzeughersteller in der "Schuld"? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von franky2201


Zum Schutz der arbeitskräfte dient das sicher nicht. 😉
WO Steht nun das wieder?

Du meinst, es ist egal, wenn man mit einem überbreiten Fahrzeug links Warnbaken ggf. abräumt?

Oder behelfsmäßige Leitplanken in den Gegenverkehr schiebt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Du meinst, es ist egal, wenn man mit einem überbreiten Fahrzeug links Warnbaken ggf. abräumt?
Der Fahrer sitzt links und sollte daher (noch besser als auf der rechten Seite) einschätzen können, wo sein Fahrzeug links endet. Das Unvermögen von einigen Amateuren braucht hier wohl nicht weiter zu beachtet werden, da deren Anteil im statistischen Rauschen untergeht.

Dir ist bewusst, dass es sich bei den Schildern mit den roten Rändern um VERBOTSschilder handelt?

Wenn schon nur die 2m ein Formfehler sind, dann sind Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung ja auch nur ein lapidarer Formfehler...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Etliche Zeitgenossen scheinen in der Tat mit den Verschwenkungen am Anfang und am Ende von Autobahnbaustellen ihre Probleme zu haben.

Oder mit den vornehmlich zum Baustellenbeginn aufgestellten Geschwindigkeitformfehlerüberwachungsgeräten - Blitzern.

Da latscht so manch einer prophylaktisch voll in die Eisen und lässt den Hintermann auflaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


"Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte." (Quelle )
Danke für den Link, dort steht nämlich noch etwas Interessantes, daß von Dir leider verschwiegen wurde:

Wer manipulieren will, verschweigt gerne die interessanten Teile der Wahrheit. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mueller2011



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


So manch Intensivtäter in Berlin, Frankfurt oder Köln wird dich herzen und umarmen wollen für diese Aussage...

Scheiss auf den Rechtssstaat solange er uns nicht erwischt!!

Das kann aber dann nicht Deutschland sein. HIER erkauft man sich Rechte.

Jetzt lass' mal den Thüringer Verfassungsschutz in Ruhe!

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Hebelt dieses Schild eigentlich das Rechtsfahrgebot aus?
Ich vermute mal, nein.

Somit macht das Versetzt-Fahren nur dann Sinn, wenn zwischen den Fahrspuren eine durchgezogene Linie existiert.
In diesem Fall macht dann auch das Dränbgeln keinen Sinn, denn der Vordermann dürfte ja nicht nach rechts wechseln, um Platz zu machen.

M.

P.S.: dass man als versierter, fairer Fahrer im wirklichen Leben seinen Hintern nach rechts hebt, wenn dies gefahrlos möglich ist, ist eh klar...

Versetzt fahren macht auch nur Sinn, wenn entsprechendes Verkehrsaufkommen herrscht.

Es wird wohl kaum ~50% der VT einer vor der Baustelle rechts fahrenden Kolonne dazu bewegen, extra nach links zu wechseln, nur weil dieses Schild da steht.

Schaffen es sieben Fahrer VOR der Baustelle hintereinander zu fahren, schaffen die das auch IN der Baustelle.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Gesetze sind KEIN Erkennungsmerkmal von totalitären Systemen, sondern von Staaten überhaupt, auch von Rechtsstaaten.

Hat das wer behauptet?

Du solltest Dir allerdings einmal darüber klar werden, was die Voraussetzungen dafür sind, daß ein totalitäres System überhaupt entstehen und existieren kann. Mündige Bürger, die Gesetze nicht einfach nur sklavisch befolgen, sondern deren Sinnhaftigkeit durch eigenständiges Denken kritisch hinterfragen, sind es jedenfalls nicht.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Nerven dich die ganzen kopierten Paragraphen und springst du dann auch zum nächsten Post so wie ich?

Liegt es an MT oder an meiner Maus, dass die Seiten so langsam scrollen?

Zitat:

Original geschrieben von Incoming



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn dadurch, wie bereits weiter vorn im Thread festgestellt, die Unfallzahlen um ein Drittel (!) sinken, halte ich das für vollkommen legitim.
Das bezweifle ich.

Wie gesagt, die Gefahr ist größer da mehr gedrängelt wird und die Abstände geringer sind obwohl mehr als genug Platz vorhanden wäre.

Möchte man die Unfallzahlen senken muß man dafür sorgen daß die Leute richtig autofahren können, d.h. ihre Spur halten können. Regelmäßige Erneuerung des Führerscheins und Prüfung der Fähigkeit auf wenige Zentimeter zu manövrieren würden hier einen sinnvollen Beitrag darstellen.

Na hoffentlich muss ich da nicht kurz nach dem Kauf des neuen Wagens zur Prüfung.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Nerven dich die ganzen kopierten Paragraphen und springst du dann auch zum nächsten Post so wie ich?

Liegt es an MT oder an meiner Maus, dass die Seiten so langsam scrollen?

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von U.Korsch


Oder gewähren Sie auch schon Vorfahrt, wenn Zeichen 205 bzw. 206 in einen Vorwegweiser integriert ist?
In Vorwegweiser sind ja öfters Zeichen 250 integriert. Und natürlich halte ich mich auch daran. Denn der Vorwegweiser enthält ein Verbot ... nämlich das man die nächste Rechts nicht reinfahren darf.
Es enthält nicht das Verbot, ab dem Schild weiter geradeaus zu fahren.
Ein bischen mitdenken muss man natürlich schon, oder wollen wir wirklich, dass demnächst 'jedes nur erdenkliche Verkehrsschild' in einer Anlage auftauchen die es nur auf DVD gibt weil sie ausgedrückt die Größe mehrerer Aktenschränke aufweist?

Bluray! 😉

Oder SSD, dann sinken da mal hoffentlich die Preise. 😁

Zitat:

Wohin es führt, wenn derartige Gestalten zu gesellschaftlicher Relevanz gelangen, ist in der Geschicht mehrfach eindrucksvoll gezeigt worden.

Vor der Befolgung kommt immer noch die Überzeugung.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Abwechselnd rechte und linke Spur, unabhängig von der Fahrzeugbreite. Das ist ja gerade der Sinn von versetztem Fahren in Verbindung mit einem Überholverbot.
Dann zwingt dieses Hinweisschild zu unzähligen, gefahrenträchtigen Fahrstreifenwechseln gerade eingangs der Arbeitsstellen, wo es ohnehin schon zu Konfliktsituationen kommt. DAS ist Deiner Ansicht nach der Verkehrssicherheit dienlich? 😕

Wie viele Fahrstreifenwechsel willst du denn machen?

Vor der Engstelle dürfte die von dir aufgezählte Kolonne schon halbwegs versetzt gefahren sein.
In der Engstelle bedarf es also keiner Wechsel und danach ebenso wenig.

Zitat:

Original geschrieben von rnevik



Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Nö, die Gefahr wird damit nur um eine Position nach vorne durchgereicht, vielleicht an eine Fahranfängerin mit Kind im Auto, die der Situation nicht gewachsen ist. Und wer entscheidet objektiv, ob jemand "durch muss"? Wer Sonderrechte hat, ist klar geregelt, alle anderen haben keine.

MfG, Tazio1935

pienz pienz pienz.. DU entscheidest, wer durch darf oder nicht, ne? Dann prügelt sich eben einer durch..was willst du machen. Das ist Oberlehrer- Benehmen! Was, wenn vorne eine Mutter mit Kind sitz..joah. Und was wenn vorne ein Terrorist sitzt und bei dem Unfall, denn der böse Raser provoziert, umkommt? Was wenn nach dem Überholvorgang der Weltuntergang ist? Ich sag ja: oft erlebe ich diese sturen Oberlehrer- Deppen, was bei mir als Gegenreaktion pure Gewalt auslöst. Ist zwar nicht die beste Lösung, aber ich hasse diese Menschen!
Wenn das 1935 deinen Jahrgang darstellt, bestätigt sich das Clichée wieder einmal..

Ich muss überlesen haben, wo tazio zum oberlehrerhaften Ausbremsen aufgerufen hat.

Man sollte nicht in jeden Text seine Erwartungshaltung hinein interpretieren.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wer manipulieren will, verschweigt gerne die interessanten Teile der Wahrheit. 😉

Zum interessanten Teil der Wahrheit gehört auch, dass man in einem Beitrag hier keine komplette andere Internetseite mit einem umfangreichen Urteilstext in voller Länge wiedergeben kann. Alles, was nicht hierher umgehoben wird, wird damit "verschwiegen", obwohl ein Link zum langen Gesamttext vorhanden ist? Der Satz, den ich "verschwiegen" habe, behandelt laut Gericht einen Ausnahmefall. Der nächste Satz, den ich natürlich ebenfalls verschwiegen habe, lautet so: "

Ein solcher Ausnahmefall liege hier aber nicht vor.

" Das war für mich der Grund, diese Sätze nicht in diesen Thread umzuheben. Sie waren doch eher der uninteressante Teil der Wahrheit.

Der Leitsatz des Urteils, der sich unverschwiegen hier im Thread findet, lautet nach wie vor:

"Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte."

Und was der Kaiser und Gott seinerseits verschwiegen hat:

Zitat:

Die Entscheidung des 2. Bußgeldsenates bedeutet jedoch nicht, dass für den Bürger keine Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufstellung eines Verkehrszeichens besteht. Ist er von einem solchen in eigenen Rechten betroffen, etwa weil er regelmäßig in dessen Wirkungskreis gerät, so kann er hiergegen innerhalb eines Jahres seit der erstmaligen Konfrontation bei der Verwaltungsbehörde Widerspruch einlegen und gegen einen ablehnenden Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben (vgl. Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.06.1999, 5 Ss 2191/99).

Bis zu einer Entscheidung der Widerspruchsbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts sind Verkehrszeichens aber zu befolgen. Ein Verstoß hiergegen kann - wie hier - als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (Quelle: OLG Karlsruhe, 29. Januar 2003)

(Alles, was ich jetzt aus Platzgründen "verschwiegen" habe, lässt sich unter dieser

Quelle

nachlesen)

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Der Leitsatz des Urteils, der sich unverschwiegen hier im Thread findet, lautet nach wie vor:

"Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte."

Regelerotik in Reinkultur...🙄

Selbst wenn eine Vorschrift nicht nur schlicht unsinnig, sondern rechtswidrig(!) ist, soll man sie noch befolgen...😕

Lachhaft & eines selbstständig denkenden Individuums schlicht unwürdig...!

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wer manipulieren will, verschweigt gerne die interessanten Teile der Wahrheit. 😉
Zum interessanten Teil der Wahrheit gehört auch, dass man in einem Beitrag hier keine komplette andere Internetseite mit einem umfangreichen Urteilstext in voller Länge wiedergeben kann....
MfG, Tazio1935

Meine blöde Maus scrollt so langsam, dass ich den Kontext schon ganz vergessen habe.

Belassen wir das also, irgendwie. 😁

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Lachhaft & eines selbstständig denkenden Individuums schlicht unwürdig...!

Ich glaube doch, unserem Freund tazio ist es gelungen hinreichend deutlich zu machen, was er von selbstständig denkenden Individuen hält. In seiner Welt kann es nichts Schlimmeres geben...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Du solltest Dir allerdings einmal darüber klar werden, was die Voraussetzungen dafür sind, daß ein totalitäres System überhaupt entstehen und existieren kann. Mündige Bürger, die Gesetze nicht einfach nur sklavisch befolgen, sondern deren Sinnhaftigkeit durch eigenständiges Denken kritisch hinterfragen, sind es jedenfalls nicht.

Mündige Bürger haben hierzulande rechtlich garantierte Möglichkeiten, Gesetze zu hinterfragen und gegen sie vorzugehen. In Karlsruhe etwa geschieht das am laufenden Band. Man kann sogar eine Partei gründen, die über kurz oder lang für die Durchsetzung bestimmter Ziele per Gesetz sorgen kann, obwohl diese Ziele der gegenwärtigen Regierung gar nicht gefallen. Probier das mal in einem totalitären System.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Lachhaft & eines selbstständig denkenden Individuums schlicht unwürdig...!

Das "selbstständig denkende Individuum" war ein 20-Jähriger, der mit 62 km/h durch eine Tempo-30-Zone gefahren ist. Er hat gegen Bußgeld und drei Flensburg-Punkte geklagt und behauptet, die Tempo-30-Beschilderung sei rechtswidrig, denn es habe sich um eine gut ausgebaute Hauptverkehrsstraße gehandelt. Das Tempolimit habe er deshalb ignorieren dürfen.

Zwei Instanzen haben festgestellt, dass das Tempolimit auch dann zu befolgen ist, wenn man die Privatmeinung vertritt, die Beschilderung sei rechtswidrig. Ob sie tatsächlich rechtswidrig ist, kann man über die Widerspruchsbehörde oder per Gericht feststellen lassen. Bis zur Entscheidung gilt das Schild.

Was ist an dem Fall lachhaft oder Regelerotik, und wo ist das Problem?

MfG, Tazio1935

Korrekt. Auch rechtswidrige Verkehrszeichen sind zu beachten. Bei nichtigen sieht es wieder anders aus. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Ich glaube doch, unserem Freund tazio ist es gelungen hinreichend deutlich zu machen, was er von selbstständig denkenden Individuen hält. In seiner Welt kann es nichts Schlimmeres geben...🙁

Wer verursacht denn eine Flut von Regeln und Verboten? Es gibt zum Beispiel mündige, gaaaanz selbständige Bürger, die entscheiden, dass man auch bei Eis und Schnee hinreichend gut mit Sommerreifen fahren kann. Folge: Winterreifen-Verordnungen. Mündige Bürger meinten auch, dass Mobiltelefone nicht vom Fahren ablenken. Bis ein Verbot notwendig war. Gurtpflicht wäre auch zu nennen, weil manche sich für unverwundbar hielten. Der Thread mit dem "

Feierabend-Bier

" am Steuer wäre ein weiterer Fall. Es sind immer die Gestalten, die mit ihrer Mündigkeit und Freiheit nicht umgehen können. Alles muss für die Typen vorgeschrieben, geregelt und mit Strafen belegt sein, sonst begreifen die es nicht. Falls Euch das ankotzt, beschwert Euch bei denen.

MfG, Tazio1935

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