der kleine Unterschied

VW Passat B6/3C

Habe die linke Rückleuchte im Kofferraumdeckel ausgetauscht, damit beide Seiten gleich sind.
Die Lampe ist hell. Leuchtet aber ROT.
Nur für Leute, die es genau nehmen 😉

Beste Antwort im Thema

80€?!?! Für DAS Detail?!?! IMHO wäre das Geld in einer Tankfüllung besser angelegt.

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Zitat:

Original geschrieben von Beuler


Die englische Version hat sicher auch ein E-Prüfzeichen.
Meines Erachtens gibt es zwei Probleme
- das Fahrzeug hat keine NSL mehr. Die ist aber Pflicht
- der Rückfahrscheinwerfer hat eine unzulässige Farbe (rot)

Mit beiden Punkten müßte damit die Betriebserlaubnis erlöschen

Genau so sieht es aus. Ein guter TÜVler wird es sicher auch merken, ein Versicherungsgutachter auf jeden Fall.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von freehold01


Super.

Die Beleuchtung ist Teil der Fahrzeug Homologation.

Wenn unser Themenstarter einen Unfall hat dann kan sich die gegnerische Versicherung schadlos halten.

Themenstarter: Deine ABE (Algemeine Betriebserlaubnis) ist erloschen.

Ein versierter Gutachter sieht das sofort und wird seinem Versicherungshaus empfehlen jegliche Haftung abzulehnen.

Das sind wirklich teure 80 EUR.

Kann hier mal jemand ein Urteil posten, wo die gegnerische Versicherung die Haftung komplett abgelehnt hat? Insbesondere dann, wenn das geänderte Teil NICHTS mit dem Unfall zu tun hatte.

Also der TE fährt beispielsweise über eine grüne Ampel und ihm fährt rechts einer bei rot in die Seite. Dann zahlt die gegnerische Versicherung keinen Cent, weil man hinten eine andere Lampe hat? Das kann ich irgendwie nicht glauben.

Wenn die Änderung am Fahrzeug irgendwie mit dem Unfall zu tun hat, dann ist das klar. Also Rück-/ Bremsleuchten ohne ABE und mir fährt einer hinten drauf. Das KANN dann Ärger geben, wenn es für den Unfall ursächlich war.

Gruß Eike

Hallo Eike,

die Versicherung zahlt auch nicht, wenn am Steuer jemand saß, der keinen Führerschein besitzt, auch wenn dieser gar nicht schuld am Unfall ist. Bzw. das Auto ohne Betriebserlaubnis dürfte nicht fahren, somit nicht an dieser Stelle sein um in den Unfall verwickelt zu werden.
Eine Versicherung sucht immer einen Grund, nicht zahlen zu müssen. Umso besser, wennd er Fahrzeugbesitzer einen frei Haus liefert.

Natürlich besteht die Chance, dass der Umbau nicht auffällt und so die Versicherung zahlen wird. Nur wenne s richtig dumm läuft, dann sitzt man eben auf den Kosten.

Ich habe es schon mal an anderer Stelle geschrieben. Ist zwar nicht Auto, aber im Prinzip das Gleiche:
Ein Gyrocopter stürzt ab, der Pilot kommt ums Leben. Die Hinterbliebenen hoffen auf die Lebensversicherung. Diese stellt fest, dass der Gyro keine Zulassung hatte, weil Teile verbaut waren, die nicht zulässig waren. Der Gyro hätte also nie fliegen dürfen. Zahlung verweigert.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von Beuler


hsllo,
das glaub ich weniger, aber glauben...
Die englische Version hat sicher auch ein E-Prüfzeichen.
Meines Erachtens gibt es zwei Probleme
- das Fahrzeug hat keine NSL mehr. Die ist aber Pflicht
- der Rückfahrscheinwerfer hat eine unzulässige Farbe (rot)

Mit beiden Punkten müßte damit die Betriebserlaubnis erlöschen

Hast du falsch verstanden.

- Das Fahrzeug hat weiter hin eine NSL, nur mit dem Unterschied, dass nicht das Glas rot ist und die Lampe weiß, sondern die Lampe rot leuchtet und das Glas weiß ist.

- der Rückfahrscheinwerfer ist wie gehabt rechts unverändert

Leuchtet hoffentlich ein 🙂

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Hallo Passat-Racer,
das Fahrezug hat eben keine NSL mehr. Die verbaute Leuchteneinheit besitzt nun mal keine NSL sondern einen Rückfahrscheinwerfer, der durch Dein verwendetes Leuchtmittel nun ROT leuchtet.

Im Gegensatz zu einem Rückfahrscheinwerfer muss für die Genehmigung einer Betriebserlaubnis ein Fahrzeug eine NSL haben und Dein umgebautes Fahrzeug hat dies nicht und damit keine Betriebserlaubnis. Ob nun ein rot leuchtender Rückfahrscheinwerfer zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Schluss und aus, da hilft auch kein diskutieren.
Ich habe mich heute bei einem Typ-Zulasser vom TÜV rückversichert, den ich (zufälligerweise) traf

Hallo,

sagen wir mal so: Rein optisch sieht der Rückfahrscheinwerfer gleich aus wie die NSL, der Reflektor innen sieht auf den ersten Blick auch gleich aus, bin extra gerade ans Auto. Der Unterschied ist nur durch die Farbe des Glases gegeben. Eine Nummer konnte ich aber nicht erkennen, die wäre jetzt interssant gewesen.
Es könnte nämlich so sein: VW baut nur 2 versch. Versionen, eine Klare und eine Rote, und dies jeweils für links und rechts. Diese Leuchten bekommen eine gemeinsame Zulassung als Rückfahr- und Nebelschlußlicht, da der Aufbau identisch ist. Wie die Farbe des Licht dann produziert wird, ist dabei völlig egal, ob durch die Färbung des Glas oder durch geeignetet Leuchtmittel.

Wenn also die Kennzeichnung identisch wäre, dann wäre es völlig legal und müsste auch nicht vom TÜV eingetragen werden.

Wer hat die Zulassungsnummern vom Glas griffbereit? Nur dann könnten wir Klarheit hier reinbringen.

Gruß Axel

Hab heute eine Anfrage beim TÜV-Süd gemacht. Bin gespannt, was die antworten.

Die Antwort vom TÜV steht noch aus.

Habe aber Bilder im WWW gefunden, die meine Idee untermauern.

und noch eins...

Gut, wenn ein Werbefoto und eine Fotomontage Deine Ideen untermauern, da bin ich mal beruhigt 😁

Hallo,

es ist ja deutlich zu sehen das die beiden Bilder jeweils die amerikanische Versionen zeigen , zu erkennen an den kleinen Kennz.ausschnitten und somit mit Deutschen oder EU Zulassungsvorschr. nichts zu tun hat , auch wenn der eine eine dt. Zulassung besitzt . Fakt ist , das beide Teile keine Zulassung für den dt. Markt haben , egal ob ein weisses Glas an der nicht dafür vorgesehenen Stelle ist und eine nicht dafür vorges. Birne verbaut wurde . Die Birne , auch wenn rot , wird nicht die verlangte Lichtfarbe erreichen wie eine normale 21 Watt mit der dafür vorges. Lampe und deren Reflektionen des Spiegels . Es wird mit Sicherheit auch keine Ausnahmegenehmigung geben wie früher für manche US-Modelle , da man regelkonform alle Autos mittlerweile auf den jeweiligen Markt mit seinen Zulassungsbest. umrüsten kann . Also wäre eine Anfrage beim TÜV für mich deswegen schon mehr als peinlich . Ich nutze auch die NSL nicht mehr und habe auch auf 2ten Rückf.sch.w. umgerüstet , alleine schon wegen der Optik . Ich nehme daher in Kauf ein nicht ganz legales Fzg. zu fahren 😉 , sehe das als Peanuts an im Vergleich zu dem was sonst so verbotenes auf unseren Str. rumfährt und eigentlich für mich nicht sonderlich diskussionswürdig . Es muß jeder selber wissen/verantworten was er macht .

Grüße zwei0

Meiner Ansicht nach sollten die Fahrzeughersteller lieberdraufachten dass sich die Nebelschlussleuchte ab 50km/h abschaltet oder der Wagen mit angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller läuft als 50km/h denn die Blender nerver. Sonst wird auch jeder scheiss verbaut heutzutage passive Sicherheit wird gross geschrieben aber aktive wird vernachlässigt.
Ich finde die Leuchte so auf jedenfall besser ob mit oder ohne TÜV.
Wenn man es nämlich genau nimmt darf man auf ein blue motion Modell keinen Spoiler oder Breitreifen montieren, denn dann ändert sich der Abgaswert und da die so knapp gehalten sind würde das ja Steuerhinterziehung bedeuten.

Gruss Rüdiger

Zitat:

Original geschrieben von goldengloves


Meiner Ansicht nach sollten die Fahrzeughersteller lieberdraufachten dass sich die Nebelschlussleuchte ab 50km/h abschaltet oder der Wagen mit angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller läuft als 50km/h denn die Blender nerver. Sonst wird auch jeder scheiss verbaut heutzutage passive Sicherheit wird gross geschrieben aber aktive wird vernachlässigt.
..............
Gruss Rüdiger

Auch wenn es hier nichts dazutut, aber da möchte ich mal meine vollste Zustimmung geben. Ich träume schon von den, sorry, Idioten die am helllichten Tag bei Sonnenschein mit den Nebelscheinwerfern rumfahren. Mein Ergänzungsvorschlag wäre das sobald die vorderen Nebelscheinwerfer eingeschaltet ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h gilt und bei den (eingeschalteten) Nebelrückscheinwerfern eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h gilt. Entsprechend schneller gefahren macht automatisch eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung mit entsprechender Berechnung durch die Polizei. Dann würde auch ganz schnell eine Schaltung auf den Markt kommen das die Autos entweder entsprechend begrenzt sind oder entsprechende Warnungen an den Fahrer abgeben. Man sollte auch überlegen das die Nebelschlussleuchte dreimal so hell ist wie das Bremslicht..

Norbert

Hallo,
wenn dem so wäre gäbe es tausend threads: "Ey Jungs, wie kann man das umkodieren" ;-)

Nichts für ungut, sehr off-topic, konnte ich mir aber nicht verkneifen

Man sollte nie vergessen, daß ein Segen auch ein Fluch sein kann !

Ich möchte keinem Wahnsinigen im Nebel begegnen, der auf Nebelscheinwerfer und die NSL absichtlich verzichtet, damit er Vollgas fahren kann.

Es nicht die Sache der Technik und der Autoindustrie, sondern der gesunde Menschenverstand in jedem einzelnen von uns dafür zuständig.

Wollen wir hoffen, daß jeder soviel Verstand besitzt und die Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen kann !

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