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der Kauf eines Weltautos

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 26. August 2016 um 11:37

Der Kauf eines Weltautos

mein Audi A6 -4F- 3.2 FSI war in die Jahre gekommen – 12 Jahre alt mit ca. 250 tkm-

Größere Reparaturen würden jetzt vielleicht anstehen, was sich kaum lohnt.

Also habe ich mich mit dem Gedanken befasst mir ein neues, gebrauchtes Fahrzeug zuzulegen.

Der Audi A 6- 4G- schied aus Qualitätsgründen aus.

Bekannte und mein ältester Sohn hielten einen SUV für angebracht. Ich habe ich alles probiert von Q5,Q7 bis hin zum DB-ML – alles nichts für mich, kam mir vor wie ein LKW Fahrer.

Irgendwie kam ich dann bei Phaeton an und habe mich umgesehen. - kein Diesel, kein Schwarz – war Bedingung.

Am 28.Febr.2016 fand ich dann einen Phaeton – innen und außen- grau BJ. 07/2012 – 52 tkm/V8-

Am Montag 29.Febr. habe ich den in Mobile.de angegeben Kontakt angeschrieben, gleichzeitig habe ich von meinem A6 die Daten und Bilder angehängt, da ich diesen in Zahlung geben wollte.

Bis Mittwoch 2.März hatte ich nichts gehört und in Gütersloh angerufen. Meine mail war nicht bekannt. Ich habe dann Datum und Uhrzeit aufgegeben, die mail wurde gefunden.

Am nächsten Tag hatte der Verkäufer mir ein paar Zahlen aufgegeben – die Sache wurde interessant.- Nach einigem hin und her stand die finanzielle Seite schon mal.-

Wir vereinbarten einen Besichtigungstermin - Audi / Phaeton zum 8.März. 2016

- eher ging leider nicht, da ich am 7.März mit Allergiepflastern zugeklebt wurde - das war der Ruhetag – nebenbei: haben nichts gefunden.-

beide Fahrzeuge waren okay und der Kaufvertrag wurde gezeichnet.

Meinen Audi sollte ich am 14.März abmelden, da der Phaeton mir am Donnerstag 17.März 2016 gebracht werden sollte, der Fahrer sollte ihn hier in Mönchengladbach anmelden, dafür hatte ich

EUR 100,00 bezahlt und den Audi mitnehmen.( rote Kennzeichen)

Am 15.März erhielt ich aus Gütersloh einen Anruf: ist der Audi abgemeldet, der Phaeton wird morgen gebracht. Meinen Einwand, dass ich keinen Termin mehr bei der Zulassungsstelle bekomme und dort Mittwoch – Nachmittag geschlossen ist, hat man wohl überhört.

Später erkundigte man sich, ob ich schon bezahlt hätte. Dieses habe ich verneint, da ich keine Rechnung habe. Diese sollte ich sofort erhalten, was kam, war eine Auftragsbestätigung.

Man erkundigte sich wieder, ob ich bezahlt habe. Als ich das nochmals verneinte, zahlen Sie bitte nach der Auftragsbestätigung und geben die Kunden Nr. an.Die Rechnung habe ich nach mehrfachen Mahnungen Mitte April per mail erhalten.

Am Mittwoch 16.März – 10.30 Uhr stand mein „rollendes Wohnzimmer“ vor der Tür.

Die Anmeldung war nicht möglich, der Kofferraumdeckel ging nicht, COC-Bescheinigung fehlte und einige Exemplare des Bordbuches. Die Gebrauchsanleitung und das Service Buch war dabei.

Die roten Schilder habe ich noch am Audi befestigt, da der Fahrer nicht wusste, wie die vorne befestigt werden. Also lag Opi auf dem Rücken in der Einfahrt.

Die Anmeldung habe ich Donnerstag- 17.03.16 erledigt, am Montag 21.März habe ich den Phaeton in die VW-Werkstatt gebracht, wegen dem Kofferraumdeckel. Dort hat man noch festgestellt, dass die Klimaanlage völlig leer ist.

Der VW-Händler in Gütersloh hat anstandslos die Kosten: Anmeldung, COC – Bescheinigung, Kofferraumdeckel Rep. und Befüllung Klimaanlage erstattet.

Man hat mir mehrfach schriftlich zugesagt, die fehlenden Teile des Bordbuches zu besorgen, bislang habe ich nichts erhalten.26.08.16

Rein zufällig habe ich bei der Fahrzeughistorie (die ich mir habe ausdrucken lassen) entdeckt, dass bei der 50 tkm Inspektion falsches Öl eingefüllt wurde – gem VW 507.00 für Dieselmotoren-

Die Kostenübernahme vom Ölwechsel, den ich sofort habe machen lassen,wurde von dem Autohaus abgelehnt.

So sieht es aus, wenn man ein WELTAUTO kauft, ich möchte wetten, dass sich nach meiner Unterschrift niemand mehr das Auto angesehen hat,

frei nach dem Motto ist verkauft, weg damit

Gruß Wolfgang

– der inzwischen 10 tkm mit dem „rollenden Wohnzimmer“ unterwegs war -

Beste Antwort im Thema

quatsch!

unerledigte, bezahlte arbeit ist betrug.

versprechungen nicht einhalten ist lügen.

wenn fachwerkstatt keine facharbeit liefert ist es auch betrug und sie soll es büssen...

jetzt könnt ihr mich verhafften (lassen).

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In diesem Thread "Positivliste Phaeton-Werkstätten" gibt es übrigens auch namentlich genannte Autohäuser/Werkstätten mit schlechten Bewertungen.

Interessant ist auch die leider nicht mehr aktualisierte Karte:

https://www.google.com/.../viewer?...

LG

Udo

 

 

 

 

am 27. August 2016 um 13:45

Ich habe vor einem Jahr einen Jahreswagen Audi Q7, bei Autohaus Mense in Guetersloh gekauft - die Abwicklung war ein Albtraum - nie wieder dort!

Das ist hier scheinbar nicht an Fachwissen zum Phaeton gescheitert, sondern an der schlechten Umsetzung des Standards Weltauto.

Solche Standards halte ich aber immer für etwas fragwürdig, bei allen Marken, die so was anbieten.

Standards bei. service kosten Geld und da wird gerne gespart.

Zitat:

Solche Standards halte ich aber immer für etwas fragwürdig, bei allen Marken, die so was anbieten.

Standards bei. service kosten Geld und da wird gerne gespart.

Aufgrund der Knebelverträge können die Autohersteller bestimmte Standards im Service durchsetzen.

Ob sie es tun ist in der Tat eine andere Geschichte. Das fällt aber so oder so auf sie zurück. Die Autohersteller können sich aus der Verantwortung nicht stehlen, auch wenn sie das gern versuchen.

Darum geht es wohl in diesem Thread. Ich würde gern erfahren welche autorisierten VW Händler ihre Autorisierung von VW in den letzten 5 Jahren aufgrund der mangelhaften Abwicklung in dem Gebrauchtwagensegment verloren haben.

Dass solche Threads überhaupt existieren ist schon eine Indiz dafür, dass VW ihre Händler nicht im Griff hat.

Sieht die Zentrale jetzt nichts ausser Dieselbetrug ?

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 26. August 2016 um 16:36:16 Uhr:

Zitat:

Rein zufällig habe ich bei der Fahrzeughistorie (die ich mir habe ausdrucken lassen) entdeckt, dass bei der 50 tkm Inspektion falsches Öl eingefüllt wurde – gem VW 507.00 für Dieselmotoren-

Die Kostenübernahme vom Ölwechsel, den ich sofort habe machen lassen,wurde von dem Autohaus abgelehnt.

Dann scheinst du ja über viel Vitamin-B zu verfügen oder hattest einfach nur maßlos viel Glück. ;)

Es ist kein Wunder, dass das Autohaus die Kostenübernahme ablehnt, die Fahrzeughistorie als Ausdruck (also Beweismittel für deine Behauptung), darfst du als Privtaperson nämlich schonmal gar nicht besitzen, wenn du sie nicht per Anwalt eingeklagt hast und ich vermute mal das war nicht der Fall. Der Mitarbeiter der dir das, so vermute ich weiter, in gutem Glauben/Vertrauen ausgedruckt hat, hat seinen Job im Konzern als Pfand eingesetzt und weiter noch, das Autohaus riskiert bei ungenehmigter Weitergabe dieser Daten, seine Zulassung unter VW/Audi und der Vertrag unter den Parteien kann bei so einem Verstoß endgültig gekündigt werden.

Mit Verlaub aber das ist nicht richtig!! Ich weiß nicht woher Du diese Erkenntnisse hast aber sie sind einfach nicht zutreffend. Beim VW Phaeton wird man sogar explizit darauf hingewiesen, dass man die Historie haben kann.(und auch sollte)

Ich lasse mir von jedem Fahrzeug, dass ich besitze, immer nach einem Werkstattaufenthalt die Historie ausdrucken (und würde jede Werkstatt auf dem Absatz verlassen, die mir das verweigert).

Das ist mein Auto und damit auch meine Daten und ich habe einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über diese Daten. Sie sind gerne berechtigt, die Namen früherer Halter oder auch der Werkstätten zu schwärzen.

Verweigern können sie eigentlich nur, wenn man noch nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist (der sogenannte Kaufinteressent).

Themenstarteram 29. August 2016 um 14:16

ich habe vor Vertragsunterzeichnung nach der Historie gefragt, wenn ich hätte diese noch nicht einmal hätte einsehen dürfen, hätte ich das Auto nicht gekauft.

Es wurden 2 Ausdrucke gemacht und dem Vertrag beigefügt. Einer für das Autohaus und einer für mich.

Die Ausdrucke wurden von beiden Seiten gezeichnet.

Ich habe mal nachgesehen, ist ja ordentlich abgeheftet:

da steht in ganz großen Buchstaben drauf: online Servie, Datum, Uhrzeit und darunter eine Nrn.Kombination

Gruß Wolfgang

Das ist leider falsch, du kannst Besitzer/Halter des Fahrzeugs sein, hast aber keinerlei Anrecht auf die Daten. Die Daten (bsp. Fahrzeughistorie, PR-Nummern Aufschlüsselung, Reparaturleitfäden, ect.) gehören zu jederzeit unumstößlich Volkswagen, egal wo oder was mit dem Fahrzeug geschieht, selbst wenn es bereits nichtmehr existent ist.

Die Daten können auf legalem Wege nur mithilfe eines Anwalts beantragt/eingeklagt werden. Das dies nicht immer so gehandhabt wird und unter der Hand, auch mal Ausdrucke erfolgen können, ist mir völlig klar aber das ist eben nicht die Regel und einzige Basis dafür ist Vertrauen zwischen Werkstatt bzw. Sachbearbeiter und dem Kunden, der diese Daten dann natürlich absolut diskret behandeln sollte um dem Vertrauensverhältniss gerecht zu werden.

Das ändert sich nicht einfach mal so durch ein anderes Modell, das gehört zur Firmenphilosophie und wird bei allen Fahrzeugen des Unternehmens so gehandhabt. Das Autohaus, bzw. die Werkstatt (oder es sind ja sogar mehrere so wie sich das anhört) zeigst du mir bitte mal, wäre ich dir sehr verbunden, ich hab in der Familie einige Fahrzeuge und locker nochmal 10-15 Fahrzeuge aus meinem Bekanntenkreis, die alle gern ihre Historie hätten, das Druckerpapier zahl ich dafür gerne!

Da es nicht meine Stammwerkstatt ist, kann es mir dann ja egal sein, das der Mitarbeiter der sich das traut, seinen Job im Unternehmen riskiert (für immer!) und in schweren Fällen auch der Partnervertrag mit dem Hersteller gefährdet ist. Auf jedem Ausdruck, befindet sich im Hintergrund als Wasserzeichen das Datum, die Uhrzeit und die Kennziffer des Mitarbeiters, dadurch ist auch das Autohaus in dem der Ausdruck erfolgt ist jederzeit nachvollziehbar.

In einer früheren Version von ELSA war es möglich das Wasserzeichen zu umgehen, es musste nur die Adressleiste auf dem Ausdruck abgeschnitten werden, somit war dann natürlich nichtsmehr nachvollziehbar und der Ausdruck könnte jederzeit und überall erfolgt sein. Dies ist jedoch seit längerer Zeit schon nichtmehr möglich, da die aktuelle Version nurnoch die Ansichtskopie mit Wasserzeichen zulässt.

Edit: Mündliche Auskunft über die Daten ja, da hast du Anspruch drauf, obwohl sich selbst da manche Autohäuser quer stellen, weiß der Geier warum. Besitz der Daten jedoch, in schriftlicher Form, hast du keinerlei Anspruch den du allein als Privatperson geltent machen könntest.

Zitat:

@A346 schrieb am 27. August 2016 um 09:34:29 Uhr:

Zitat:

@nimach schrieb am 26. August 2016 um 18:22:38 Uhr:

 

Kunden leiden, Branche leidet, die Betrüger werden reicher und der Forumspate stempelt den Bericht als "Einzelfall" ab.

Darf ich höflich, aber bestimmt, darauf hinweisen, dass ich im Forum und auch diesem Thread als User schreibe.

Ich übe lediglich die Funktion des Paten aus.

Wenn ich mich ausnahsmsweise in dieser Funktion zu Wort melden sollte, mache ich dies kenntlich

Bitte akzeptiere mein Bedauern, das wurde von mir in der Tat ungeschickt formuliert. Zu meiner Verteidigung kann ich lediglich hinzufügen, dass Dein Wort hier einfach Gewicht hat.

Beim nächsten Mal passe ich auf die Wortwahl besser auf.

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 29. August 2016 um 16:26:29 Uhr:

Das ist leider falsch, du kannst Besitzer/Halter des Fahrzeugs sein, hast aber keinerlei Anrecht auf die Daten. Die Daten (bsp. Fahrzeughistorie, PR-Nummern Aufschlüsselung, Reparaturleitfäden, ect.) gehören zu jederzeit unumstößlich Volkswagen, egal wo oder was mit dem Fahrzeug geschieht, selbst wenn es bereits nichtmehr existent ist.

Die Daten können auf legalem Wege nur mithilfe eines Anwalts beantragt/eingeklagt werden.......usw.

Nöö. Und das sag ich Dir als jemand der mehr als 15 Jahre als Anwalt gearbeitet hat und der auch zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist.

Anwälte vertreten lediglich den Mandanten, sie haben keinen eigenen Anspruch, den gibt das Gesetz jedem, egal ob anwaltlich vertreten oder nicht. Bei manchen Gerichten brauchst Du einen Anwalt, um dort klagen oder auch Anträge stellen zu können, ändert aber nichts daran, dass der Anwalt Deinen Anspruch in Deinem Namen geltend macht.

Und sobald jemand zu Deinem Eigentum und Deinem Namen Daten speichert, hast Du einen Anspruch auf vollständige Auskunft zu den gespeicherten Daten. Sagt das BDSG.

Etwas anderes ist der Interessent an einem Fahrzeug. Der ist eben nicht in der Position eigene Auskünfte zu seinem Eigentum und seinen Daten zu fordern, sondern über fremde Daten. Und da sagt der "Freundliche" zu Recht "NEIN".

Seit die deutschen Autokonzerne auch noch so blöd sind, die Fahrbewegungsdaten aus den Schlüsseln auslesen zu können, haben sie sich erst recht ein Eigentor geschossen. Rein theoretisch kann ich nämlich bei der letzten Inspektion vor dem Verkauf alles ausdrucken lassen, das können dann schon ein paar hundert Seiten sein. Macht natürlich keiner, wen interessiert schon die Bummelfahrt aus dem letzten Urlaub.

Bis jetzt jedenfalls hat noch kein Autohaus gewagt mir die Daten vorzuenthalten.

naja ausdrucken ist von vw aus nunmal verboten und es ist richtig was Magnus schreibt, das der Mitarbeiter dort seinen Job riskiert.

ob du recht haben magst oder nicht, aber in 99% der fälle bekommst die Historie nicht ausgedruckt, weil da auch direkt die mitarbeiternummer desjenigen drauf steht er sie dir aushändigt.

und du großer Anwalt kannst da im kreis hüpfen, wäre ich ein kleiner angestellter dann würde ich das machen was mein Chef sagt und nicht der kunde ;)

Zitat:

@rebizzel schrieb am 30. August 2016 um 11:52:20 Uhr:

naja ausdrucken ist von vw aus nunmal verboten und es ist richtig was Magnus schreibt, das der Mitarbeiter dort seinen Job riskiert.

ob du recht haben magst oder nicht, aber in 99% der fälle bekommst die Historie nicht ausgedruckt, weil da auch direkt die mitarbeiternummer desjenigen drauf steht er sie dir aushändigt.

und du großer Anwalt kannst da im kreis hüpfen, wäre ich ein kleiner angestellter dann würde ich das machen was mein Chef sagt und nicht der kunde ;)

Das mit dem großen Anwalt würd ich mal dahingestellt sein lassen...:D

Und ich gebe auch gerne zu, dass der eine oder andere Mitarbeiter da in einen Gewissenskonflikt gerät. Ändert aber nichts an der Rechtslage.

Zur Not muss man halt mal mit dem Chef sprechen. Wie immer im Leben ist dabei die Devise: Freundlichkeit im Ton hilft immer weiter, Bestimmtheit in der Sache auch.;)

Zitat:

@starcourse schrieb am 30. August 2016 um 10:23:46 Uhr:

 

Etwas anderes ist der Interessent an einem Fahrzeug. Der ist eben nicht in der Position eigene Auskünfte zu seinem Eigentum und seinen Daten zu fordern, sondern über fremde Daten. Und da sagt der "Freundliche" zu Recht "NEIN".

Ein Interessent kann allerdings den Kauf von einem Blick in die Reparaturhistorie abhängig machen.

Das bedeutet, dass er vor dem Kauf den Einblick "in die Akten" bekommt und nach dem Kauf sie sogar auf dem Papier gedruckt verlangen und mit nach Hause nehmen kann.

Danke für die Klarstellung, starcourse.

Jungs nicht falsch verstehen, ich versuche hier niemanden zu überzeugen, dass ich uneingeschränkt Recht habe, mit dem was ich da sage. Ich ziehe das alles aus eigenen Erfahrungen an der Sache, die ich in den letzten Jahren mit zig Fahrzeugen, in etlichen Autohäusern und im Gespräch mit vielen Servicemitarbeitern, in ganz Deutschland sammeln durfte, da ich privat viel unterwegs bin. Und der Ton seitens VW/Audi-Mitarbeiter, geht nunmal mit nur leichten Abweichungen, immer in die Gleiche Richtung.

Zitat:

Anwälte vertreten lediglich den Mandanten, sie haben keinen eigenen Anspruch, den gibt das Gesetz jedem, egal ob anwaltlich vertreten oder nicht. Bei manchen Gerichten brauchst Du einen Anwalt, um dort klagen oder auch Anträge stellen zu können, ändert aber nichts daran, dass der Anwalt Deinen Anspruch in Deinem Namen geltend macht.

Okay, ich hätte die Sache eventuell etwas weiter ausführen sollen, meine Aussage bezieht sich auf ein Fallbeispiel, welches mir von einem Servicemitarbeiter erzählt wurde.

Der Kunde hatte sich ein Fahrzeug gekauft, bei dem später im Autohaus ein gedrehter Kilometerstand festgestellt wurde. Kunde wollte die Daten der Historie ausgedruckt bekommen, um damit den Kaufvertrag rückgängig machen zu können, Verkäufer stellte sich hierbei nämlich quer, obwohl KM-Stand als Original zugesichert war. VW erlaubt den Ausdruck nicht, Kunde hat sich inzwischen entschieden rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen. Ausdruck der Historie wurde mithilfe des Anwalts für das Verfahren eingeholt, Kunde bekam Recht.

Zitat:

Und sobald jemand zu Deinem Eigentum und Deinem Namen Daten speichert, hast Du einen Anspruch auf vollständige Auskunft zu den gespeicherten Daten. Sagt das BDSG.

Die Aussage finde ich wiedersprüchlich im Bezug auf das Thema.

Beispiel PR-Nummern, das sind die Buchstaben und Ziffern welche sich auf dem Aufkleber im Serviceheft Umschlagseitig befinden und aufzeigen, was in deinem Fahrzeug an Ausstattung verbaut wurde und was nicht. Obwohl es bei weitem nicht so eng gesehen wird, wie mit der Historie, hast du streng genommen, lt. VW keinen Anspruch darauf, dir die Aufschlüsselung der Daten ausdrucken zu lassen. In diesem Fall gehören dir die Daten auch schon deswegen nicht, weil sie sich auf interne Bezeichnungen im Unternehmen stützen, mit denen du als Kunde nichts anfangen kannst (wozu auch?). Das ist so als würdest du von VW, einen Ausdruck zu den Kennziffern, auf der Rumpfgruppe deines Motors verlangen, welche die genaue Zusammensetzung des Metalls wiedergeben sollen. Da kannst du ewig darauf warten, keinerlei Anspruch auf die Daten und sozusagen Geschäftgeheimnis.

Außerdem, du schreibst "zu deinem Eigentum und Deinem Namen", nun hat das Fahrzeug aber mehrere Vorbesitzer somit verliere ich, sowie ich die Aussage deute, das Recht auf Reparaturen Einsicht zu bekommen, die vor meinem Besitz erfolgt sind, auch wenn das Fahrzeug mir bereits gehört. Nun muss man der Vollständigkeit halber dazu sagen, in der Historie taucht an keiner Stelle, der Name eines Besitzers auf, lediglich die Personalnummern der Mitarbeiter welcher das Fahrzeug bearbeitet haben, dadurch ist auch das jeweilige Autohaus nachvollziehbar.

Ein anderes gutes Beispiel für dieses Thema, sind die Zweitschriften der TÜV-Untersuchungen, die man bei den einzelnen Unternehmen beantragen kann. Bei Dekra, KÜS, TÜV Nord/Süd und TÜV-Rheinland hast du beispielsweise keinerlei Probleme, Daten des Vorbesitzers werden hierbei geschwärzt oder noch am PC ausgeschnitten, manchmal kostet es nichtmal Geld, solange man die Papiere persönlich in der nächsten Dienststelle abholt (Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. Perso´s ist in jedem Fall Pflicht). Bei der GTÜ wiederrum... da beißt du auf Granit, ohne Untertreibung! Die GTÜ gibt zu absolut gar nichts Daten weiter, wenn du "damals" nicht Besitzer des Wagens warst. Dir wird lediglich mitgeteilt, ob Berichte zum Fahrzeug vorliegen und die einzige Ausnahme für Zweitdrucke, sind beispielsweise die Abnahme/Eintragung von Felgen in den letzten Jahren.

Zitat:

Bis jetzt jedenfalls hat noch kein Autohaus gewagt mir die Daten vorzuenthalten.

Um das Ganze ein wenig abzuschließen, wie bereits gesagt, würde mich freuen wenn man mir die Autohäuser/Mitarbeiter aufzeigen könnte, an die ich mich diesbezüglich wenden kann.

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 30. August 2016 um 17:00:01 Uhr:

Jungs nicht falsch verstehen, ich versuche hier niemanden zu überzeugen, dass ich uneingeschränkt Recht habe, mit dem was ich da sage. Ich ziehe das alles aus eigenen Erfahrungen an der Sache, die ich in den letzten Jahren mit zig Fahrzeugen, in etlichen Autohäusern und im Gespräch mit vielen Servicemitarbeitern, in ganz Deutschland sammeln durfte, da ich privat viel unterwegs bin. Und der Ton seitens VW/Audi-Mitarbeiter, geht nunmal mit nur leichten Abweichungen, immer in die Gleiche Richtung.

Ich verstehe es nicht falsch und will Dir auch nicht Deine Erfahrungen absprechen, meine sind halt andere.

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 30. August 2016 um 17:00:01 Uhr:

Okay, ich hätte die Sache eventuell etwas weiter ausführen sollen, meine Aussage bezieht sich auf ein Fallbeispiel, welches mir von einem Servicemitarbeiter erzählt wurde.

Der Kunde hatte sich ein Fahrzeug gekauft, bei dem später im Autohaus ein gedrehter Kilometerstand festgestellt wurde. Kunde wollte die Daten der Historie ausgedruckt bekommen, um damit den Kaufvertrag rückgängig machen zu können, Verkäufer stellte sich hierbei nämlich quer, obwohl KM-Stand als Original zugesichert war. VW erlaubt den Ausdruck nicht, Kunde hat sich inzwischen entschieden rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen. Ausdruck der Historie wurde mithilfe des Anwalts für das Verfahren eingeholt, Kunde bekam Recht.

Unser Fall war aber der von OpiW, der da schrieb

Zitat:

@OpiW schrieb am 26. August 2016 um 13:37:31 Uhr:

Rein zufällig habe ich bei der Fahrzeughistorie (die ich mir habe ausdrucken lassen) entdeckt, dass bei der 50 tkm Inspektion falsches Öl eingefüllt wurde – gem VW 507.00 für Dieselmotoren-

Die Kostenübernahme vom Ölwechsel, den ich sofort habe machen lassen,wurde von dem Autohaus abgelehnt.

worauf Du ihm gesagt hast, dass er zum einen kein Recht auf die Historie habe und zum anderen deshalb die Kostenübernahme für den fehlerhaften Ölwechsel abgelehnt werden könne. Und das ist aus den oben dargelegten Gründen nicht richtig.

 

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 30. August 2016 um 17:00:01 Uhr:

Die Aussage finde ich wiedersprüchlich im Bezug auf das Thema.

Beispiel PR-Nummern, das sind die Buchstaben und Ziffern welche sich auf dem Aufkleber im Serviceheft Umschlagseitig befinden und aufzeigen, was in deinem Fahrzeug an Ausstattung verbaut wurde und was nicht. Obwohl es bei weitem nicht so eng gesehen wird, wie mit der Historie, hast du streng genommen, lt. VW keinen Anspruch darauf, dir die Aufschlüsselung der Daten ausdrucken zu lassen. .... usw.

Außerdem, du schreibst "zu deinem Eigentum und Deinem Namen", nun hat das Fahrzeug aber mehrere Vorbesitzer somit verliere ich, sowie ich die Aussage deute, das Recht auf Reparaturen Einsicht zu bekommen, die vor meinem Besitz erfolgt sind, auch wenn das Fahrzeug mir bereits gehört. Nun muss man der Vollständigkeit halber dazu sagen, in der Historie taucht an keiner Stelle, der Name eines Besitzers auf, lediglich die Personalnummern der Mitarbeiter welcher das Fahrzeug bearbeitet haben, dadurch ist auch das jeweilige Autohaus nachvollziehbar.

Ein anderes gutes Beispiel für dieses Thema, sind die Zweitschriften der TÜV-Untersuchungen,....usw.

Ehrlich gesagt haben mich die PR-Nummern nie interessiert, habe ich also noch nicht ausprobiert. Ich kriege bei der Bestellung eine Liste, welche Ausstattung das Auto hat und die reicht mir.

Wenn der Name des Vorbesitzers in der Historie nicht auftaucht ist es sowieso piepe bezogen auf den Datenschutz. Aber wenn das Fahrzeug in dem Autohaus/bei VW mit Deinem Namen und Deinem Fzg. gespeichert sind und sie zum Beispiel zur Abwicklung von Gewährleistungs- oder auch Kulanzanträgen auf die Historie zugreifen, hast Du Anspruch auf die Daten.

Ohne jetzt hieraus eine juristische Abhandlung machen zu wollen, gibt mehrere Arten von Ansprüchen, die mit dem Erwerb des Fahrzeuges von dem Vorbesitzer auf den neuen Eigentümer übergehen. Bei Leasingfahrzeugen ist das Thema noch komplexer.

Aber Du schreibst ja selbst in Deinem Beispiel oben, dass das Gericht das Autohaus zur Herausgabe der Historie verurteilt hat. Auch Gericht urteilen nur über bestehende Ansprüche, es gibt nur ein positives Urteil, wenn Anspruch per se besteht. In einer idealen Welt würde es das Autohaus gar nicht auf einen Prozess ankommen lassen, sondern sofort die Historie rausrücken.

In der nicht so idealen sondern realen Welt versuchen die Autohäuser oder Hersteller gerne sich vor berechtigten Ansprüchen der Kunden zu drücken (siehe auch Diesel-Gate) und dann geht man eben zu Gericht, wo man sich holt was man braucht.

TÜV Bescheinigungen sind wieder ein ganz anderes Thema, sie gelten ja nur für zwei Jahre und werden dann kraftlos, sind auch nicht dem Fahrzeug verhaftet sondern eigenständige Dokumentationen, womit ein Anspruch auf Urkunden des Vorbesitzers schlicht nicht vorhanden ist. Das ist auch keine Frage des Datenschutzes sondern eine des Urkundenerwerbs.

 

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 30. August 2016 um 17:00:01 Uhr:

Zitat:

Bis jetzt jedenfalls hat noch kein Autohaus gewagt mir die Daten vorzuenthalten.

Um das Ganze ein wenig abzuschließen, wie bereits gesagt, würde mich freuen wenn man mir die Autohäuser/Mitarbeiter aufzeigen könnte, an die ich mich diesbezüglich wenden kann.

Und was würde Dir das bringen? Setzt Du Dich ins Auto und fährst 300 km bis nach Essen, Düsseldorf oder Mönchengladbach, um dann vor Ort die Daten von 7 Fahrzeugen ausdrucken zu lassen? Und wen von den gefühlt 25 Servicemeistern und 4 Verkäufern, die auch noch immer die Häuser wechseln, soll ich jetzt benennen. Nochmals, ich hatte nie Schwierigkeiten die Dinger zu kriegen. Ich wüsste auch nicht was daran so ein Riesengeheimnis sein sollte. Habe mal ein älteres Exemplar drangehängt, da ist nichts besonderes drin! Meist krieg ich die noch ins Handschuhfach gelegt, zusammen mit dem Servicenachweisheft.

Vielleicht fragst Du einfach noch mal freundlich?

20130918151616780-1-1
20130918151616780-1-2

Mir hat es ein Fachanwalt für Datenschutz mal so erklärt: "es ist wie bei den Banknoten, der Wert gehört dem aktuellen Besitzer, das Papier auf dem es gedruckt ist, dem ( Staat ) bzw. Konzern"

Grundsätzlich gilt: Daten, die von mir, mit mir , über mich und über die Maschine, die sich in meinem Eigentum befinden, generiert werden, sind natürlich einforderbar.

Beim Phaetonkauf hat der Verbraucher die Macht: Gibt der Verkäufer die Daten nicht raus, einfach nicht kaufen! Dann scheint er was verbergen zu wollen.

Das frühere alte Inspektionsheft war auch Eigentum des Fahrzeugkäufers.

Im Prinzip - und unter dem Vorwand der Diditalisierung- eine Möglichkeit zu Verschleiern und zu neppen ... Auch da kann man sehen, wieviel Macht die Autohersteller haben und ausüben.

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