Der "Ich hatte einen Unfall" Thread

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Hallo ihr lieben,
Ich kann es noch immer nicht fassen aber mir ist heute ein 5er Bmw voll in die Seite reingefahren. Der arme Mondeo wurde Richtung Straßenrand gedrückt und ist seitlich mit ca 50km/h einen 8cm hohen Bordstein raufgefahren/geflogen. Alle Reifen sind geplatzt und die Felgen sind auch beschädigt. Könntet ihr mir Empfehlungen geben wie ich handeln soll ? Der Wagen steht jetzt beim Händler. Er meinte der Schaden beläuft sich auf 15000€ wenn die Karosserie nicht verzogen ist. Was denkt ihr ist die Karosserie verzogen ja oder nein ? Eigentlich wäre es mir viel lieber wenn ich einen neuen bekomme anstatt danach mit einem reparierten Unfallschaden rumzufahren. Wie läuft das denn jetzt mit der Wertminderung ab ?

Mir kommen fast die Tränen wenn ich drüber nachdenke ;(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Za4aCosmo schrieb am 1. Oktober 2015 um 20:29:35 Uhr:


Dem kann ich nur zustimmen: Die 14 Monate sind Teil eines individuellen Vertrages.

Meines Erachtens ist nach spätestens einem Monat oder 1.000 KM Schluss mit der Neuwertentschädigung bei der üblichen Rechtsprechung.

Und: Was hilft das in der Vollkasko? Dann müsste der Themenersteller ja selbst schuld gewesen sein, was hier nicht gegeben ist... Da gilt also die Bedingung der gegnerischen Versicherung - und die macht sicherlich nicht mehr als das, was der Gesetzgeber fordert...

Za4aCosmo

Wenn in der Vollkasko des TE eine Neuwerterstattung anbietet, zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden am Auto und die VK übernimmt die Differenz zum Neupreis.

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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich schon. Bis jetzt hab ich mich aber noch nicht an einen Anwalt gewendet. Heute war ein unabhängiger Gutachter beim Autohaus und hat sich meinen Mondi angeschaut. Ergebnisse gibt es morgen !
Dass die Achse einen Schlag bekommen befürchte ich auch schon fast, denn es hat wirklich furchtbar gekracht als ich den Bordstein (über 10cm) mit noch mindestens 40km/h hochgefahren bin. Außerdem befürchte ich dass die Stoßdämpfer dies auch nicht überlebt haben. Eigentlich hab ich mir den Wagen gekauft um ihn solange wie möglich zu fahren. Er hat kurz vor dem Unfall seine 10000km bekommen :/ also ist die Wertminderung sowieso schon ziemlich hoch. Außerdem wollte ich noch ein großes Lob an die Allianz-Versicherung aussprechen die mir für morgen einen Mietwagen vor die Tür stellt bis der Mondi wieder in Schuss ist @Sir Donald @Reinhard B

@Schneckifahrer @Little.John
Ich bin ordnungsgemäß mit 50km/h gefahren. Der BMW ist aber nur mit ca 30km/h in mich reingefahren.
Nach dem Unfall habe ich die beiden Türen geöffnet und überraschenderweise hat da mal nichts geschliffen.
Von innen bemerkt man die Verformung zum Glück nicht ! Nachdem man einen so hohen Bordstein mit 40km/h raufgefahren ist, müssen die Felgen doch bestimmt auch ersetzt werden oder ?

Wie ich mich erinnern kann steht dir ein neues Auto zu wenn dein alter nicht älter ist als 12 Monate oder du hast eine Vollkassko Dann machen die das auch oder setzen sich ein

Hier z.b

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Bei Neuwagen muss jedes Auto Vollkasko versichert werden

Zitat:

@Little.John schrieb am 1. Oktober 2015 um 10:13:23 Uhr:


Bei Neuwagen muss jedes Auto Vollkasko versichert werden

Genauer gesagt: sollte, nicht muss. 😁

ah okay, ich dachte immer es wäre pflicht gewesen. Trotzdem ist man selbst schuld wenn man sich die paar Euros sparen will :S

Zitat:

@Little.John schrieb am 1. Oktober 2015 um 13:37:53 Uhr:


ah okay, ich dachte immer es wäre pflicht gewesen. Trotzdem ist man selbst schuld wenn man sich die paar Euros sparen will :S

Pflicht ist nur die Haftpflichtversicherung und da steckt das Wort Pflicht ja direkt drin.

Teil- / Vollkasko ist eine freiwillige Sache, solange man das Fahrzeug selbst bar bezahlt hat, also Besitzer und Eigentümer in Personalunion ist.

Bei Leasing oder Finanzierung verlangt der jeweilige Geldgeber eine Vollkasko.

In dem Fall ist es dann quasi Pflicht, weil Vertragsbestandteil.

Für privat ist es noch die Frage, ob man in der VK die Option Neukostenentschädigung gewählt hat. Ansonsten gibt's leider nur den Zeitwert.

Dem TE viele gute Nerven bei der Sache, zum Glück ist offenbar niemand verletzt worden !

Dem kann ich nur zustimmen: Die 14 Monate sind Teil eines individuellen Vertrages.

Meines Erachtens ist nach spätestens einem Monat oder 1.000 KM Schluss mit der Neuwertentschädigung bei der üblichen Rechtsprechung.

Und: Was hilft das in der Vollkasko? Dann müsste der Themenersteller ja selbst schuld gewesen sein, was hier nicht gegeben ist... Da gilt also die Bedingung der gegnerischen Versicherung - und die macht sicherlich nicht mehr als das, was der Gesetzgeber fordert...

Za4aCosmo

Zitat:

@Za4aCosmo schrieb am 1. Oktober 2015 um 20:29:35 Uhr:


Dem kann ich nur zustimmen: Die 14 Monate sind Teil eines individuellen Vertrages.

Meines Erachtens ist nach spätestens einem Monat oder 1.000 KM Schluss mit der Neuwertentschädigung bei der üblichen Rechtsprechung.

Und: Was hilft das in der Vollkasko? Dann müsste der Themenersteller ja selbst schuld gewesen sein, was hier nicht gegeben ist... Da gilt also die Bedingung der gegnerischen Versicherung - und die macht sicherlich nicht mehr als das, was der Gesetzgeber fordert...

Za4aCosmo

Wenn in der Vollkasko des TE eine Neuwerterstattung anbietet, zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden am Auto und die VK übernimmt die Differenz zum Neupreis.

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