Der große Audi RS3 8Y-Thread
Hallo zusammen,
auch bei der neuen Modellreihe des A3 8Y wird es wieder eine RS3-Variante geben, die die Speerspitze der Baureihe bzgl. Leistung markieren wird. Alle Infos und Neuigkeiten zum neuen RS3 können in diesem Thread geteilt und diskutiert werden.
Viel Spaß!
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
Beste Antwort im Thema
ich, määäähh 😁
28460 Antworten
Zitat:
@PeterRS3 schrieb am 26. März 2022 um 15:14:33 Uhr:
Zitat:
@RS3er schrieb am 26. März 2022 um 14:47:47 Uhr:
Ich verstehe nicht warum überhaupt noch Bestellung angenommen werden, wenn man nicht weiß ob man überhaupt irgendwann liefern kann!Weil es nur um Umsatz und Zahlen geht, alles andere ist Nebensache! Der Gelackmeierte ist immer der Wartende sprich Kunde.
https://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/53581
Alles ok, wenn man keine Bestellungen mehr aufnehmen würde, gäbe es den Konzern bald nicht mehr.
Wenn Deine Firma keinen Auftrag aufnehmen würde, wärst Du sehr schnell arbeitslos. Also hab doch Geduld, es ist nur ein Auto, nicht ein Menschenleben. Hast Du keine anderen Dinge die Dir Freude bereiten?
Ps.: Ja ich warte auch mit grosser Freude auf den RS3, aber es gibt noch wichtigere Dinge als diese Blechdose.
Hallo Zusammen,
aus privaten Anlässen, muss ich wohl mein Traumauto wieder verkaufen ohne es 1 km gefahren zu haben ...
Die Entscheidung ist noch nicht in trockenen Tüchern aber dennoch herrscht Unklarheit meinerseits.
Das Auto wird per Barzahlung gekauft und soll planmäßig im Juni Abholbereit sein.
Hier der Konfigurations-Code: AZV59EK5
Was meint ihr, ist unmittelbar nach Abholung ein 1:1 Verkauf privat möglich bzw. erlaubt ?
Ich bin mir aufgrund der aktuellen Situation sicher, dass es an potentiellen Käufern nicht scheitern sollte - gibt es Hürden, KO-Kriterien oder sogar Verbote, die mir diesen "Wiederverkaufen" nicht erlauben ? Gibt es in solch einer Situation eine Art Spekulationssteuer ?
Ich danke Euch vielmals für eure Meinungen & Hilfe und bitte kein Hate ... Ich wünsche keinem von euch ein Schicksal wie es aktuell mir erfährt, so dass man Jahre auf sein Traumauto fiebert und es vor dem Erhalt schon wieder abgeben muss.
LG
Für all jene, die es interessiert: ich war wegen des Geräusches der Bremse beim lösen der Fußbremse beim Händler. Der konnte mir das genaue Statement von Audi verraten.
Es soll wohl auf die Rückstellung des elektrischen Bremskraftverstärkers (kein hydraulischer Bremskraftverstärker mehr) zurückzuführen sein. Keine Beanstandung da Stand der Technik.
Für mich soweit OK, da das Geräusch nur manchmal und auch nur relativ leise zu hören ist.
Es war ganz interessant die häufig auftretenden Probleme eines Modells zu erfahren. Wäre super wenn so etwas veröffentlicht werden würde..
So ist zum Beispiel auch ein Geräusch aus dem Fußraum wahrnehmbar, welches bis zu 90 Sekunden nach dem starten des Fahrzeugs auftreten soll. Das ist die Prüfung des ABS - auch keine Beanstandung.
Zitat:
@SperspitzeRS3 schrieb am 26. März 2022 um 20:53:27 Uhr:
Hallo Zusammen,
aus privaten Anlässen, muss ich wohl mein Traumauto wieder verkaufen ohne es 1 km gefahren zu haben ...
Die Entscheidung ist noch nicht in trockenen Tüchern aber dennoch herrscht Unklarheit meinerseits.
Das Auto wird per Barzahlung gekauft und soll planmäßig im Juni Abholbereit sein.
Hier der Konfigurations-Code: AZV59EK5Was meint ihr, ist unmittelbar nach Abholung ein 1:1 Verkauf privat möglich bzw. erlaubt ?
Ich bin mir aufgrund der aktuellen Situation sicher, dass es an potentiellen Käufern nicht scheitern sollte - gibt es Hürden, KO-Kriterien oder sogar Verbote, die mir diesen "Wiederverkaufen" nicht erlauben ? Gibt es in solch einer Situation eine Art Spekulationssteuer ?
Ich danke Euch vielmals für eure Meinungen & Hilfe und bitte kein Hate ... Ich wünsche keinem von euch ein Schicksal wie es aktuell mir erfährt, so dass man Jahre auf sein Traumauto fiebert und es vor dem Erhalt schon wieder abgeben muss.
LG
Ich denke da kann dir am ehesten dein Händler weiterhelfen. Eventuell kann die Bestellung auch storniert werden, da das Fahrzeug noch nicht eingeplant wurde?
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@SperspitzeRS3
Rein rechtlich gesehen wäre es kein Problem, ihn nach der Abholung gleich wieder zu verkaufen. Du hast ihn bezahlt, besitzt alle Unterlagen (Kfz Brief). Somit gehört er dir.
@Unkn0wnUs3r mit dem stornieren wird wohl nicht mehr möglich sein, ohne eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
Danke Euch!
Stornieren ist eher keine Option.
Ich denke eher, dass ich damit jemand anderen sehr glücklich machen könnte, bei den aktuellen Lieferzeiten.
Über den Preis muss man natürlich sprechen aber Tendenz ist aktuell ein direkter Verkauf auf privatem Wege.
Alles eine Frage des Autohauses, in der aktuellen Situation kann ich mir durchaus vorstellen dass sie dir die Stornierung mit Handkuss abnehmen und das Fahrzeug selber ohne Rabatt direkt weiterverkaufen…wünsche dir, was auch immer passiert ist, alles gute!
Nur als Hinweis falls es zutreffen sollte:
Bei einem SB Rabatt muss man das Auto 6 Monate auf den Besteller angemeldet lassen. Im blödsten Fall kann es sonst passieren, dass man den kompletten Rabatt zurück zahlen darf.
Zitat:
Ich bin mir aufgrund der aktuellen Situation sicher, dass es an potentiellen Käufern nicht scheitern sollte - gibt es Hürden, KO-Kriterien oder sogar Verbote, die mir diesen "Wiederverkaufen" nicht erlauben ? Gibt es in solch einer Situation eine Art Spekulationssteuer ?
Sobald du Eigentümer des Fahrzeug geworden bist, kannst du es natürlich sofort ohne Probleme verkaufen (solange nichts anderes vertraglich vereinbart). Steuer gibts dann keine beim Privatverkauf.
Mal rein aus Interesse:
Wenn das Fahrzeug abgeholt wird, lässt man es ja vorher zu und geht dann mit den Kennzeichen zur Abholung.
Somit hätte das Fahrzeug ja direkt nach Abholung bereits einen Vorbesitzer, wäre ja auch nicht unerheblich bei direktem Wiederverkauf für den nächsten Käufer, oder?
Also wenn dann wäre wohl das Beste eine direkte Übernahme des ganzen Vertrages über das Autohaus (also vertraglich festhalten mit Audi), sofern das Autohaus da mitspielt und die den Wagen nicht lieber selbst verkaufen möchten ohne den Rabatt welchen sie dem Kunden gegeben hatten.
Oder du bezahlst das Auto sobald du eine Abholbenachrichtigung bekommst und gibst dann die Papiere dem neuen Käufer zum zulassen.
Der neue Käufer geht dann mit dir zusammen (damit es keine Diskussionen gibt) und seinem Kennzeichen zur Abholung des Autos.
Wenn man den Makel des "Vorbesitzes" vermeiden will, könnte man das Auto entweder nach Absprache beim Händler stehen lassen (aber dann ausmachen, dass er nicht als Vorführwagen dient) oder man bringt ihn mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause. Dann gibt es keinen Haltereintrag in den Papieren.
Prüfe ob es eine Klausel der Haltefrist wegen Rabatt gibt.
Wenn nicht Auto via Kurzeitkennzeichen 5 Tage, kostet 60 Euro, abholen, und dann verkaufen. Damit wird der Käufer zum Erstbesitzer. Theoretisch kann man mit Gewinn verkaufen, kommt aber auf die Ausstattung an, muss sich jemand finden.
Kennzeichenhalter vorne:
Grundsätzlich werden ja seit geraumer Zeit keine Fahrzeuge mit Kennzeichnhalter vorne ausgeliefert. Hinten schon noch, wenn man das möchte.
Ich möchte aber hinten und vorne Kennzeichenträger haben, welche aus Carbon wegen der für mich stimmigeren Optik.
Meint ihr, steht es mir dann frei bei Werksabholung das vordere Kennzeichen an mich zu nehmen und selber via Kennzeichenhalter zu befestigen?
Kennzeichenhalter vorne sind doch grundsätzlich in der StVZO zugelassen? Oder kann es Probleme mit der Garantie geben
Das alles sollte kein Problem darstellen!
Aber, bei vielen Fahrzeugen gibt es vorne Probleme mit den Sensoren, da das Kennzeichen zu weit absteht und als Hindernis erkannt wird