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Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! 🙂

209 Antworten

Keine Angst, auch Ämter machen manchmal Schreibfehler.

Das Zug-Gesamtgewicht hat nichts mit der AHK selbst zu tun.
Das wird nur anhand der Prozente für die Steigung unterschieden.

Da steht "WW.AHK LT.EGTG".

Für mich heißt das entweder eine abnehmbare AHK (also eine mit Steckkopf) oder eine einklappbare AHK.

Sicherlich kann man das auch so lesen, dass mit diesem Schnipsel alle nachträglich angebauten AHK eintragungsfrei sind, egal ob fest oder nicht. Braucht man aber praktisch nicht, weil die Dinger mittlerweile eh fast alle eine E-Nummer haben.

@Fischkopp

Wieviel maximale Anhängelast hat das Auto denn und welches maximale Gesamtgewicht?

Bei eingetragenem Zuggesamtgewicht darf man das Zugfahrzeug meist nicht voll beladen wenn man die Zugelassene Anhängelast ausreizt

Zitat:

@PxCbulli schrieb am 10. Oktober 2021 um 18:14:43 Uhr:


Da steht "WW.AHK LT.EGTG".

Für mich heißt das entweder eine abnehmbare AHK (also eine mit Steckkopf) oder eine einklappbare AHK.

Sicherlich kann man das auch so lesen, dass mit diesem Schnipsel alle nachträglich angebauten AHK eintragungsfrei sind, egal ob fest oder nicht. Braucht man aber praktisch nicht, weil die Dinger mittlerweile eh fast alle eine E-Nummer haben.

Genau das soll es heißen. Alle AHK sind zulässig, wenn sie eine EG-TG haben.

Ob von Werk verbaut oder nachgerüstet bzw abnehmbar oder Star, ist unerheblich.

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@Fischkopp

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Schl.Nr zu 2.1 und 2.2
Noch unverändert?

Danke für eure Bemühungen, PxCbulli hat meine Fragen schon beantwortet, daher gehe ich jetzt nicht mehr auf die einzelnen Rückfragen ein (Schlüsselnummer, etc. pp).

Aber trotzdem nochmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Resonanz von allen Beteiligten!!! Tolle Community!

Schönen Abend noch und ab morgen dann eine erfolgreiche Woche!

Zitat:

@Fischkopp schrieb am 10. Oktober 2021 um 17:36:37 Uhr:


Hallo Profis,

in meiner Zulassung steht unten ein "Freitext".
Könntet ihr mir dabei helfen, den zu übersetzen, bzw. für ganz doofe zu erklären?
Ich tippe es mal genau so ab wie es drin steht.

BIS 8% STEIG. *TECHN. ZUL. GES-MASSE D. ZUGKOMBINATION: 4900KG* BIS 8% STEIG.: 5200 * BEI WERKSEITIG MONTIERTER AHK: ESP M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP. 100KM/H GEM. 3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*HÖHE BIS 2298*WW.AHK LT.EGTG*

Wenn ihr noch weitere Infos zum Fahrzeug benötigt, sagt bescheid!
Vielen Dank schon mal im Voraus!

Mal auf dröseln deine Zulässige Gesamtmasse also Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal 4900 kg sein.
Bei einer Werksseitig montierter AHK liegt die Zuggesammtmasse bei 5200kg.
Wenn dein Zugfahrzeug ESP hat darfst du mit zugelassenen Anhängern 100km/h Fahren wenn der Anhänger das auch darf.
Deine hat sich geändert durch die AHK dein Zugfahrzeug darf nun bis zu 2298 mm Hoch sein.

Bis jetzt war einiges Durcheinander in den Antworten, ich versuche es mal sauber aufzudröseln.

Wichtig ist erstmal: Sternchen trennen die einzelnen Eintragungen in Feld 22 voneinander ab, es bedeutet also:

BIS 8% STEIG. *

Das macht für sich alleine keinen Sinn, da fehlt etwas!
Da im übernächsten Eintrag die zulässige Zug-Gesamtmasse bei 8% Steigung angegeben wird, könnte hier möglicherweise ein Wert für die zulässige Anhängelast bei 8% Steigung stehen sollen? Steht möglicherweise in der Zeile darüber sowas wie "O.1 bis xxxxx"?

TECHN. ZUL. GES-MASSE D. ZUGKOMBINATION: 4900KG*

Die tatsächliche Gesamtmasse der Kombination darf normalerweise bis 4.900 kg betragen, jedoch:

BIS 8% STEIG.: 5200 *

5.200 kg bis 8% Steigung. (ich finde, zwischen diese beiden Einträge hätte ein Semikolon gehört und kein Stern!)

BEI WERKSEITIG MONTIERTER AHK: ESP M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP. 100KM/H GEM. 3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*

Wie schon von anderen geschrieben: Wenn das Fahrzeug werkseitig mit Anhängerkupplung ausgeliefert wurde, dann hat es ein Anhänger-ESP (TSP), mit dem man die erhöhten Faktoren für Tempo 100 im Anhängerbetrieb gemäß der 3. Änderungsverordnung zur 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nutzen kann.

HÖHE BIS 2298*

Das ist einfach, und natürlich sind es mm (und eigentlich schreibt man heute auch "zu 20: bis 2298". Ist da Fahrzeug älter als Oktober 2005?)

WW.AHK LT.EGTG*

Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung.

Es kann also sein, dass das Fahrzeug ab Werk eine Anhängerkupplung hat. Muss aber nicht. Natürlich darf man die in der EG-Typgenehmigung genannte Kupplung auch nachrüsten.

Zubehör-Kupplungen darf man auch nachrüsten, die müssen aber eine eigene Teilegenehmigung haben. Und sind seit vielen Jahren schon eintragungsfrei, wenn die Teilegenehmigung einen Verwendungsbereich enthält!

Hallo zusammen,

ich bräuchte einmal eure Hilfe beim Denken bzgl. der Anhängelasten. 

Ich habe einen Citroen Grand C4 HDI mit 120 PS aus 2015, laut beigefügten Bild die Version 3A.

Daraus ergibt sich, auch ebenfalls aus dem Fahrzeugschein, dass die max. Anhängelast 1.500kg beträgt. Da die Masse des Gesamtzuges allerdings 3.375 kg nicht überschreiten darf und das Auto ein max. Gesamtgewicht von 2.175kg hat, dürfte man bei einem voll beladenen Auto nur einen Anhänger mit 1.200kg ziehen. 

Das minimale Gewicht im fahrbereiten Zustand beträgt 1.422 kg. Da ich etwas mehr als 75 kg wiege und noch drei Kinder mit an Bord habe, würde sich dieses Gewicht auf 1.500kg erhöhen. 

Wenn ich jetzt vom Gesamtzug ausgehe (3.375kg) und davon 1.500 kg für den Anhänger abziehe, bleiben 1.875kg für das Auto über, also könnte ich noch 375kg in das Auto zuladen, ohne irgendetwas überladen zu haben.

Sehe ich das richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Hoffe, dass ich es verständlich geschrieben habe.

Danke schon im Voraus.

Liebe Grüße, 

Mingi

Anhaengelast.jpg

Du hast in der Theorie richtig gedacht aber praktisch hast du einen Fehler drin!

Das sind minimale Gewichte im fahrbereiten Zustand! Mach dein Auto mal Voll also Tank, Wischwasser und lass nur drin was man immer im Auto hat. Dann fahr mal zur Waage und lass dein echtes Leergewicht bestimmen. Dieses Leergewicht stimmt zu 99% nie und ist viel zu niedrig da die Autos ohne jegwelige Sonderausstattung gewogen werden. Du wirst wahrscheinlich erstaunt sein wie wenig Zuladung übrig bleibt es sei denn du hast einen absolut nackten Hund

Danke für die Antwort, dann werde ich das die Tage mal angehen.

So, ich war dann heute mal wiegen. Vollgetankt mit drei Kindersitzen und ohne Insassen wiegt das Auto 1.570kg. Rechne ich die drei Kinder und mich dazu kommen wir auf 1.760 kg. Das wären bei nem Anhänger von 1.500kg noch 115kg Zuladung im Auto. Das sollte wohl passen, da in den Anhänger ja auch noch Dinge hinzugeladen werden dürfen.

@mingi

Ich weis ja nicht was du ziehen willst aber wenn’s ein Wohnwagen ist dann geh ihn auch mal wiegen. Da sind 115kg schnell wenig.

@mingi
Du hast aber die Klasse 3 oder BE?

Letztendlich geht es mir wirklich um einen Wohnwagen, ja. Ich wollte dafür nur mal die theoretische Berechnung abklären, ob ich dabei keinen Denkfehler habe. Das Problem ist, dass unser Auto nicht so viel ziehen darf und ich auch keine BE-Fahrerlaubnis habe, wobei ich überlege, diese zu machen.

Ich glaube ein Wohnwagen mit 1.500kg wäre mir auch zu schwer, denke, etwas leichter könnte er auch sein. Ich habe bei caravaning.de ne Beispielrechung gefunden, da werden ca. 190kg für zwei Peronen als Gepäck angegeben. Dann sollte es eigentlich grob passen.

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