Der Freundliche in Selm.
Hallo a8 collegen. Beim bremsenwechsel war ein sattel fest.
Angerufen beim freundl.,dauert bis morgen ,ok bestellt.
Ein kumpel hatte noch einen sattel,also 1 std später beim händler abbestellt.
Ne, so gehts nich.40 prozent soll ich jetzt bezahlen,das macht.250€
Hab dann bei audi direkt mich beschwert nach 1woche dann der hammer ,da könnte man nix machen das müste ich bezahlen,die partnerwerkstadt wär hartneckig.
Ich bin maßlos geschockt,diese lunpen,gehe jetzt zum anwalt.
250€ für nix.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von busfahrermatze
Richtig !Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Wenn man telefonisch bestellt ist das doch ein Telefongeschäft, also Fernabsatzgesetz -> Rücktritt problemlos möglich..
Bei meinen feundlich kann ich alle waren die 20€ Warenwert Übersteigen problemlos zurücksenden , ich denke mal die wollen nur gerade mal abschopfen ,
Das stimmt so aber nicht ganz.
Ein Fernabsatzvertrag kommt nur zustande, wenn das Unternehmen beim Kunden anruft und nicht umgekehrt, oder z.B. bei Onlineauktionshäusern.
Es ist tatsächlich ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Die einzige Möglichkeit die du hättest, ist diesen Vertrag nach §119 BGB anzufechten. Aber ein sogenannter Motivirrtum ist in diesem Fall auch ausgeschlossen.
Ergo Zähne zusammenbeißen und vielleicht nochmal mit dem Freundlichen reden.