Der erste seiner art :)
Moin
Ich weis einige werden mich jetzt sicher Steinigen wollen 🙂 Aber jeder hat halt sein eigenen Geschmack und ich wollte euch die Bilder nicht vorenthalten 🙂
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Ehrliche Meinungen sind immer willkommen 🙂
MfG
Badevil
Beste Antwort im Thema
Moin
Ich weis einige werden mich jetzt sicher Steinigen wollen 🙂 Aber jeder hat halt sein eigenen Geschmack und ich wollte euch die Bilder nicht vorenthalten 🙂
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MfG
Badevil
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Fummy
Die Seitenblinker sind Pflicht bei neueren Autos!
Das stimmt. Ab einem bestimmten Baujahr sind die Pflicht...
Zitat:
Original geschrieben von bochen
Das stimmt. Ab einem bestimmten Baujahr sind die Pflicht...Zitat:
Original geschrieben von Fummy
Die Seitenblinker sind Pflicht bei neueren Autos!
... wenn man den Vecci schön gießt, auf dass er groß und stark und insbesondere lang werde:
Zitat StVZO, § 54 Fahrtrichtungsanzeiger Abs. 4:
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt
der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil
der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr
als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger
an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den
einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten
an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche
Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
Zitat:
Zitat StVZO, § 54 Fahrtrichtungsanzeiger Abs. 4:
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt
der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil
der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr
als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger
an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den
einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten
an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche
Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
Äh ja. Heißt das nun das Seitenblinker nicht zwingend vorgeschrieben sind? Ich muss mich hier mal einklinken. Meine sind auch mehr oder weniger verschwunden. Ich habe Schwarz lasierte - ohne Zulassung (Bild siehe unten). Durch die lasierten kommt nicht wirklich viel Licht durch. Aber auf den Trichter das das überhaupt Blinker sind muss man erstmal kommen weil die die gleiche Farbe wie der Rest des Autos haben. Dem TÜV-Prüfer sind die auch nicht aufgefallen. Darf ich nun mit den Seitenblinkern machen was ich will oder nicht?
@ Themenstarter: Mir gefällt dein Auto sehr gut. Daumen hoch!
hmmm
gute frage.
Mir sagte der TÜV das sie nicht vorgeschrieben sind. (Aber auch er kann sich mal irren)
Zitat:
An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m
Ich mein der Vectra wäre deutlich über 4 Meter auch ohne gießen
BTW es gibt auch Autos ab Werk wo man die Blinker von der Seite nicht sieht (weder vorn noch hinten)
MfG
Badevil
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Es gibt auch Autos ab Werk die keine mindestabstand von Farhbahn zur Lichtaustrittskante von 50cm haben!
Es gibt auch Autos ab Werk die wesentlich Lauter vom Auspuff her sind als deiner jemals sein dürfte!
Das sind alles Sonderregelungen 😉
Zitat:
Original geschrieben von badevil
Ich mein der Vectra wäre deutlich über 4 Meter auch ohne gießen
BTW es gibt auch Autos ab Werk wo man die Blinker von der Seite nicht sieht (weder vorn noch hinten)
Echt?
Es ist mitnichten so, dass ihr die seitlichen Blinker einfach entfernen oder funktionsunfähig machen dürft.
Da alle Vectra C eine EG-Typgenehmigung gemäß 70/156/EWG besitzen und keine nationale ABE vom KBA mehr, gilt für diese nicht das nationale Recht der StVZO, sondern hinsichtlich der Anbringung der Beleuchtungseinrichtungen die 76/756/EWG. Diese schreibt ganz klar vor, dass die betreffenden Fahrzeug die ECE R48 erfüllen müssen. Und in dieser steht:
M1Zitat:
6.5.2 Entsprechend dem Anbauschema A...
...
zwei seitliche Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 oder 6 (Mindestanforderungen); Kategorie 5 bei allen Fahrzeugen der Klasse M1.
sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen - also im allgemeinen Sprachgebrauch
PKW.
Wenn mal an einen Prüfer oder Polizisten gerätst, der sich wirklich auskennt, hast du dann leider schlechte Karten. Das Risiko, dass das passiert, würde ich aus meiner persönlichen Erfahrung mit diesen Berufsgruppen aber als eher gering einstufen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von bochen
Echt?Zitat:
Original geschrieben von badevil
Ich mein der Vectra wäre deutlich über 4 Meter auch ohne gießen
BTW es gibt auch Autos ab Werk wo man die Blinker von der Seite nicht sieht (weder vorn noch hinten)
Beispiel was mir grade so spontan einfällt Opel Ascona C.... ich weis schon älter aber es gibt auch neuere mir fällt nur grade kein Name ein.
Zitat:
Original geschrieben von Fummy
Es gibt auch Autos ab Werk die keine mindestabstand von Farhbahn zur Lichtaustrittskante von 50cm haben!Es gibt auch Autos ab Werk die wesentlich Lauter vom Auspuff her sind als deiner jemals sein dürfte!
Das sind alles Sonderregelungen 😉
Bloss wie kann man als Hersteller ne Sondergenemigung bei der Lautstärke bekommen?
Als Beispiel fällt mir der Golf R32 ein. Wo schon bei den Test die Frage aufkam
mit dem lauten Auspuff.
Zitat:
Original geschrieben von kuzo1986
Darf ich nun mit den Seitenblinkern machen was ich will oder nicht?
da auch die seitenblinker einer bauartzulassung unterliegen, und wenn sie montiert sind (auch wenn sie nicht vorgeschrieben sind) funktioneiren müssen, hast du ein problem am hals, wenn dir mal ein polizist eins reindrücken will, oder die versicherung bei nem unfall nahc nem grund sucht um ihre leistung zu drücken....
und was hat der ganze quatsch mit den seitenblinkern nun mit badevils thema zu tun ????
wäre ja echt mal klasse wenn man es EINMAL nur schaffen würde hier nicht jedes Thema kaputtzuspammen....
🙁
Was wirklich geil aussieht, das ist Deine Anhängerkupplung.😁 Die Kombination geht überhaupt nicht.
Wenn ich so sehe, was Du so nachgerüstet hast, hätte es doch auch gleich für ein gescheites Auto gereicht, aber so was werde ich wohl nie verstehen.😕
Hallo!
So wie ich das sehe,lässt sich die AHK komplett hinter der Heckschürze verstecken (orig.Opel) und man somit nix mehr sieht.
Wenn ich diese Art von AHK hätte,würde ich die auch net deswegen abbauen.....
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von ultra$oni(
und was hat der ganze quatsch mit den seitenblinkern nun mit badevils thema zu tun ????wäre ja echt mal klasse wenn man es EINMAL nur schaffen würde hier nicht jedes Thema kaputtzuspammen....
🙁
Also entschuldige mal bitte. badevil mußte zur Montage seiner Flügeltüren nunmal die Seitenblinker entfernen. Da ist die Frage nach der Zulässigkeit dieser Maßnahme doch durchaus themenrelevant und keineswegs Spam - zumal ja offensichtlich nichtmal der TE genau Bescheid wußte.
Ich bin ja wirklich ein ruhiger Zeitgenosse, aber so langsam geht es mir gehörig auf den Keks, dass in zunehmendem Maße User der Meinung sind, entscheiden zu müssen, worüber sich andere in diesem Forum unterhalten. Falls es noch nicht alle gemerkt haben - dafür gibt es Moderatoren. Wenn die es im Sinne der Motor-Talk AGB für nötig hielten, einzugreifen, täten sie es ganz sicher.
Und was man mit den Killerphrasen ala "das hatten wir schon 1000 mal", "benutz doch die Suche", "lies die Bedienungsanleitung" und ganz aktueller Favorit "warum schon wieder ein neuer Thread" erreicht, ist nur, dass die Beteiligung im Forum noch weiter zurückgeht. In der Zeit, in der man solche Beiträge schreibt, kann man auch dem TE eine sinnvolle Antwot geben oder einfach was anderes tun.
Hi,
also die einzigste Möglichkeit sich seiner Seitenblinker LEGAL zu entfernen ist, diese auszutragen. ABER nur, wenn es vom gleichen Modell Varianten gibt, ohne! Sprich bis MJ xxxx waren keine dran und ab MJ xxxx waren sie dann dran. Oder bis Austtatung xx gabs keine, danach schon. Aber wie gesagt, austragen lassen, nicht einfach entfernen!!
Es geht z.B. auch nicht, wenn du dir statt der originalen Seitenblinker Zubehörspiegel mit Blinkern kaufst. Dein Auto hat so wie es ausgeliefert wurde eine ABE bzw. EG-Typengenehmigung erhalten und dann kann man das leider nicht ohne weiteres ändern!
Hoffe geholfen zu haben.
Kris