Der C/X118 Lieferzeiten-"Fred"
Hi !
Da das Thema Lieferzeiten ja immer mal wieder aufkommt dachte ich mir es wäre vielleicht ganz Interessant einen Thread aufzumachen wo jeder seine Lieferzeiten/-ankündigungen posten kann so dass man ein Gefühl dafür bekommt wie sich die Lieferzeiten entwickeln.
Ich bitte ausdrücklich darum hier im Thread nicht über möglich Ursachen, Folgen etc. zu diskutieren sondern ausschließlich die eigenen Daten von Bestellung und Liferdatum und/oder Lieferzeitraum laut Auftragsbestätigung zu posten.
Damit das Ganze gut übersichtlich wird bitte in folgendem Format posten:
Variante (Coupé / SB) - Motor - Line (ohne / Progessiv / AMG / Edition+Jahreszahl) - Datum finale Bestellung - Datum Lieferung laut Auftragbestätigung - tatsächliches Lieferdatum
Vielleicht kann es ja die Moderation ermöglichen dass ich diesen Beitrag hier dauerhaft editieren kann - dann würde ich alle Meldungen aus dem Thread in diesem Eröffnungsposting zusammen führen.
So dann fang ich mal an:
SB - 250e - Edition 2020 - 30.6.2020 - 4. Quartal 2020 - 15.9.2020
Coupé - 250e - AMG - 14.9.2020 - 2. Quartal 2021
Beste Antwort im Thema
@Andimp3 Coupé natürlich 😉 bin noch keine Mami 😁
2528 Antworten
Zitat:
@kroko schrieb am 23. September 2022 um 16:52:04 Uhr:
Zitat:
@bigboss03 schrieb am 23. September 2022 um 16:49:54 Uhr:
Weiß jemand von euch bis wann vor auslieferung man seine konfiguration noch ändern kann?Deadline ist bis 2 Monate vor Auslieferung, danach geht nix mehr. hat mir letzte Woche ein MB Mitarbeiter erklärt, da 2 Monate vorher Teile etc. Bestellt werden für den Zusammenbau.
Und da geht schon wirklich garnichts mehr???
Zitat:
@bigboss03 schrieb am 23. September 2022 um 17:02:18 Uhr:
Zitat:
@kroko schrieb am 23. September 2022 um 16:52:04 Uhr:
Deadline ist bis 2 Monate vor Auslieferung, danach geht nix mehr. hat mir letzte Woche ein MB Mitarbeiter erklärt, da 2 Monate vorher Teile etc. Bestellt werden für den Zusammenbau.
Und da geht schon wirklich garnichts mehr???
So hat es mir der Mitarbeiter erklärt, ja.
Zitat:
@kroko schrieb am 23. September 2022 um 17:06:13 Uhr:
Zitat:
@bigboss03 schrieb am 23. September 2022 um 17:02:18 Uhr:
Und da geht schon wirklich garnichts mehr???
So hat es mir der Mitarbeiter erklärt, ja.
So kenn ich das auch. Aussage meines Verkäufers: Die Fahrzeugausstattung wurde durch das Werk bereits Mitte August festgelegt und Ihr neues CLA Coupé erhält demnächst eine Produktionsnummer.
Ohnehin müsste auch ein neuer Leasingantrag gestellt werden, sobald wir die Fahrzeugausstattung ändern. Eventuell würde sich dann der Restwert und damit die Leasingkonditionen ändern.
Produktion läuft diese Woche an, Das mit den 2 Monaten war auch mein Kenntnisstand, denn ich wollte lediglich von Sommerreifen auf Winterreifen ändern lassen, die beide ohne Aufpreis konfiguriert werden können. Nicht mal' das war so einfach möglich.
Zitat:
@xxchri3ixx schrieb am 25. September 2022 um 21:31:43 Uhr:
Ohnehin müsste auch ein neuer Leasingantrag gestellt werden, sobald wir die Fahrzeugausstattung ändern. Eventuell würde sich dann der Restwert und damit die Leasingkonditionen ändern.
Das ist überhaupt kein Problem in Sachen des Leasings - erst bei größeren Änderungen des Komplettpreises (ich habe 1.500 € im Kopf - aber nagelt mich nicht drauf fest) muss vor Auslieferung ein geänderter Leasingantrag unterschrieben werden. Bei kleineren Änderungen wird das einfach bei oder kurz vor Ausieferung des Fahrzeugs gemacht.
Die Konditionen, also die Berechnungsweise der Rate, ändert sich hier gar nicht.
So jedenfalls war das Procedere bei diversen MB-Fahrzeugen welche wir über MB Leasing geleast haben.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 26. September 2022 um 11:41:43 Uhr:
Zitat:
@xxchri3ixx schrieb am 25. September 2022 um 21:31:43 Uhr:
Ohnehin müsste auch ein neuer Leasingantrag gestellt werden, sobald wir die Fahrzeugausstattung ändern. Eventuell würde sich dann der Restwert und damit die Leasingkonditionen ändern.Das ist überhaupt kein Problem in Sachen des Leasings - erst bei größeren Änderungen des Komplettpreises (ich habe 1.500 € im Kopf - aber nagelt mich nicht drauf fest) muss vor Auslieferung ein geänderter Leasingantrag unterschrieben werden. Bei kleineren Änderungen wird das einfach bei oder kurz vor Ausieferung des Fahrzeugs gemacht.
Die Konditionen, also die Berechnungsweise der Rate, ändert sich hier gar nicht.
So jedenfalls war das Procedere bei diversen MB-Fahrzeugen welche wir über MB Leasing geleast haben.
Aber kommt bei so einer Änderung dann auch gleich der komplette neue, aktuelle BLP (1 Jahr später deutlich höher) zu tragen? (Nicht aus Leasing-Sicht, sondern für die Versteuerung)
Muss ja neu berechnet werden, wenn es sich um eine Ausstattung oder ein Paket handelt, dass es vorher so noch gar nicht gab.
Zitat:
@OlisS schrieb am 5. September 2022 um 09:56:22 Uhr:
Habe jetzt auch einen Termin genannt bekommen.C118 220D AMG-Line, bestellt August 2022, vor. Liefertermin 30.06.2023.
Passt mir perfekt aufgrund der Modellpflege.
Weil Du Dir sicher bist, die Mopf dann noch nicht zu bekommen?
Zitat:
@akswiff schrieb am 26. September 2022 um 15:58:21 Uhr:
Aber kommt bei so einer Änderung dann auch gleich der komplette neue, aktuelle BLP (1 Jahr später deutlich höher) zu tragen? (Nicht aus Leasing-Sicht, sondern für die Versteuerung)
Selbstverständlich gilt für die Versteuerung (ich gehe jetzt mal davon aus Du meinst die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines privat genutzten Dienstwagens) der tatsächliche BLP des ausgeliefert Fahrzeugs zu Grunde gelegt. Sonst würde ja jeder erstmal nen Buchhalter bestellen und dann beim Ändern der Ausstattung auf die Kacke hauen 😁
Das ist aber unabhängig von Änderungen der Ausstattung durch den Käufer... der Fiskus will die Kohle immer auf Basis dessen was letztlich (vor Abzug von Rabatten) brutto in Rechnung gestellt wird.
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 26. September 2022 um 20:00:52 Uhr:
Zitat:
@akswiff schrieb am 26. September 2022 um 15:58:21 Uhr:
Aber kommt bei so einer Änderung dann auch gleich der komplette neue, aktuelle BLP (1 Jahr später deutlich höher) zu tragen? (Nicht aus Leasing-Sicht, sondern für die Versteuerung)Selbstverständlich gilt für die Versteuerung (ich gehe jetzt mal davon aus Du meinst die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines privat genutzten Dienstwagens) der tatsächliche BLP des ausgeliefert Fahrzeugs zu Grunde gelegt. Sonst würde ja jeder erstmal nen Buchhalter bestellen und dann beim Ändern der Ausstattung auf die Kacke hauen 😁
Das ist aber unabhängig von Änderungen der Ausstattung durch den Käufer... der Fiskus will die Kohle immer auf Basis dessen was letztlich (vor Abzug von Rabatten) brutto in Rechnung gestellt wird.
Eben nicht (ganz).
Ausschlaggebend für die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Nicht zum Zeitpunkt der Bestellung und nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Ich denke, dass das früher einfach vernachlässigt wurde, weil sich in den 2-3 Monaten üblicherweise nicht so viel am Preis geändert hat (neue Preisliste einmal im Jahr).
Da müsste ja ein Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung des Arbeitgebers und das Finanzamt die aktuelle und damalige Preisliste des Fahrzeugs in Erfahrung bringen und die Konfiguration der Sonderausstatung manuell "mappen". Weder vorstell-, noch realisierbar.
Heute wäre der Unterschied aber relevant.
Das war auch ein Thema, als es aufgrund der Covid-Pandemie vorübergehend eine verringerte Mehrwertsteuer gab.
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 26. September 2022 um 11:41:43 Uhr:
Zitat:
@xxchri3ixx schrieb am 25. September 2022 um 21:31:43 Uhr:
Ohnehin müsste auch ein neuer Leasingantrag gestellt werden, sobald wir die Fahrzeugausstattung ändern. Eventuell würde sich dann der Restwert und damit die Leasingkonditionen ändern.Das ist überhaupt kein Problem in Sachen des Leasings - erst bei größeren Änderungen des Komplettpreises (ich habe 1.500 € im Kopf - aber nagelt mich nicht drauf fest) muss vor Auslieferung ein geänderter Leasingantrag unterschrieben werden. Bei kleineren Änderungen wird das einfach bei oder kurz vor Ausieferung des Fahrzeugs gemacht.
Die Konditionen, also die Berechnungsweise der Rate, ändert sich hier gar nicht.
So jedenfalls war das Procedere bei diversen MB-Fahrzeugen welche wir über MB Leasing geleast haben.
Ich hatte die Mail meines Freundlichen 1:1 kopiert gehabt, mehr weiß ich auch nicht. Da ich heute vor Ort war, hab ich ihn nochmal gefragt und er meinte dass bei Flottenkunden oder Kunden/Firmen die entsprechend größere oder häufiger Fahrzeugbestellungen durchführen, andere Richtlinien gelten.
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 26. September 2022 um 20:00:52 Uhr:
Zitat:
@akswiff schrieb am 26. September 2022 um 15:58:21 Uhr:
Aber kommt bei so einer Änderung dann auch gleich der komplette neue, aktuelle BLP (1 Jahr später deutlich höher) zu tragen? (Nicht aus Leasing-Sicht, sondern für die Versteuerung)Selbstverständlich gilt für die Versteuerung (ich gehe jetzt mal davon aus Du meinst die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines privat genutzten Dienstwagens) der tatsächliche BLP des ausgeliefert Fahrzeugs zu Grunde gelegt. Sonst würde ja jeder erstmal nen Buchhalter bestellen und dann beim Ändern der Ausstattung auf die Kacke hauen 😁
Das ist aber unabhängig von Änderungen der Ausstattung durch den Käufer... der Fiskus will die Kohle immer auf Basis dessen was letztlich (vor Abzug von Rabatten) brutto in Rechnung gestellt wird.
Wenn aber das Leasing bspw. vor 14 Monaten für den Bruttolistenpreis x unterschrieben wurde, sich die Preise nun aber erhöht haben, ändert das nichts an meinem Leasingraten, oder? Es geht hier rein um die Versteuerung für die Dienstwagennutzung, richtig? Denn der Bruttolistenpreis von meinem Angebot damals liegt schon ein paar Euros unter dem Bruttolistenpreis der identischen Konfiguration am heutigen Tag.
Zitat:
@akswiff schrieb am 28. September 2022 um 17:00:29 Uhr:
Nicht zum Zeitpunkt der Bestellung und nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Kennst Du fälle wo der Zeitpunkt der Rechnungsstellung nennenswert vom Zeitpunkt der Erstzulassung/Auslieferung abweicht ? Ich nicht.
Wir bekommen die Rechnung immer ca. 1 Woche vor der vereinbarten Auslieferung.
Zitat:
@xxchri3ixx schrieb am 28. September 2022 um 20:22:53 Uhr:
Wenn aber das Leasing bspw. vor 14 Monaten für den Bruttolistenpreis x unterschrieben wurde, sich die Preise nun aber erhöht haben, ändert das nichts an meinem Leasingraten, oder? Es geht hier rein um die Versteuerung für die Dienstwagennutzung, richtig? Denn der Bruttolistenpreis von meinem Angebot damals liegt schon ein paar Euros unter dem Bruttolistenpreis der identischen Konfiguration am heutigen Tag.
Wenn sich der Preis geändert hat und an Dich weitergegeben wird dann ändert sich logischer Weise auch die Leasingrate. Wenn dem so ist hast Du aber voher auch eine Änderungs-Auftragsbestätigung mit dem geänderten Preis unterschrieben.
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 29. September 2022 um 07:22:57 Uhr:
Zitat:
@akswiff schrieb am 28. September 2022 um 17:00:29 Uhr:
Nicht zum Zeitpunkt der Bestellung und nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.Kennst Du fälle wo der Zeitpunkt der Rechnungsstellung nennenswert vom Zeitpunkt der Erstzulassung/Auslieferung abweicht ? Ich nicht.
Wir bekommen die Rechnung immer ca. 1 Woche vor der vereinbarten Auslieferung.
Ich dachte jetzt, dass die Rechnung ja mit dem Kaufvertrag erstellt wird und heutzutage vergeht eben ein Jahr bis zur Zulassung und dazwischen liegt dann eben auch eine nennenswerte Abweichung beim BLP (FL/Modelljahr/Inflation).
Wenn jetzt kurz vor der Auslieferung (nochmal?) eine Rechnung erstellt wird, gibt es da natürlich keine Abweichungen mehr.
Aber ich bekomme doch definitiv mit dem Kaufvertrag schon eine Rechnung, denn grundsätzlich zahlt man doch sofort (unabhängig von einer Finanzierung), oder?
Außerdem muss ja ein Preis vereinbart und festgesetzt werden. Aber genau darum dreht es sich ja hier, inwiefern dieser Preis fix ist oder angepasst werden kann und mir eben dann der höhere Preis ein Jahr später aufgedrückt wird.
Aber unabhängig davon:
Auch wenn jetzt die Rechnungsstellung auf den selben Zeitpunkt wie die Auslieferung fällt: Es zählt der Bruttolistenpreis zu diesem Zeitpunkt!
Der aktuell vom Hersteller im Katalog aufgerufene Preis inkl. sämtlicher Sonderausstattung (ein Jahr nach Bestellung zum von mir akzeptierten Preis).
Der Preis auf der Rechnung interessiert eben nicht. Rabatte/Konditionen etc. eh nicht, aber auch nicht wenn der auf einer alten Preisliste, die beim Kauf vorlag, basiert.
Dass heißt eben, dass an sich für das ausgelieferte Fahrzeug der aktuelle BLP ermittelt werden müsste.
Bei diversen Änderungen durch eine Mopf mit neuen Technologien und Paketzusammenstellungen könnte das eine aufwendige Handarbeit werden. Ich meine nicht, dass das gemacht wird.
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Ich bin kein Experte, das ist nur mein Wissensstand und ich frage nach, um zu erfahren wie es eben korrekterweise ist.
Zitat:
@akswiff schrieb am 29. September 2022 um 08:50:00 Uhr:
Ich dachte jetzt, dass die Rechnung ja mit dem Kaufvertrag erstellt wird(FL/Modelljahr/Inflation).
Wohl kaum... da müsste ja der Käufer/die Leasing in Vorleistung gehen oder zumindest der Verkäufer die Umsatzsteuer schon ans Finanzamt abführen. Das geschieht in der Praxis vielleicht in 0,0001% der Verkäufe.
Zitat:
Aber ich bekomme doch definitiv mit dem Kaufvertrag schon eine Rechnung, denn grundsätzlich zahlt man doch sofort (unabhängig von einer Finanzierung), oder?
Ganz sicher nicht !
Zitat:
Außerdem muss ja ein Preis vereinbart und festgesetzt werden.
Hmmm... Du hast scheinbar noch nie einen Neuwagen gekauft ? Für sowas gibts die verbindliche Fahrzeugbestellung aka Kaufvertrag.
Zitat:
Aber genau darum dreht es sich ja hier, inwiefern dieser Preis fix ist oder angepasst werden kann und mir eben dann der höhere Preis ein Jahr später aufgedrückt wird.
Das steht in den Vertragsbedingungen... lesen schafft hier Erkenntnis.
Ich zitiere hier mal die Vertragsbedingungen der aktuellsten Fahrzeugbestellung von uns:
Zitat:
Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.
Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % - bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr - übersteigt.
Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.
Du wirst mit Sicherheit mehr zahlen als den Preis den du im Vertrag bekommst. Ich war vor 2 Wochen mich erkundigen wegen Neuwagen, und da hat mir der MB Mitarbeiter schon zu 100% versichert dass ich eine Preiserhöhung zahlen werde. Weil innerhalb 4 Monaten wird das Auto nicht geliefert und die Preise/Teile werden teurer sein.